BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12983 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug: Geschäftsbericht 2017 – Konsolidierungskreis In ihrem Geschäftsbericht 2017 beschreibt die HSH Nordbank Zugänge im Konsolidierungskreis, hier insbesondere fünf erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogene Einschiffgesellschaften mit Namen: Chasms Navigation Limited, Douglas, Isle of Man Cregneash Navigation Limited, Douglas, Isle of Man Curragh Navigation Limited, Douglas, Isle of Man Mooragh Navigation Limited, Douglas, Isle of Man Soderick Navigation Limited, Douglas, Isle of Man Diese Zugänge würden aus einer Sicherheitenverwertung im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen bei dem Kreditengagement resultieren. Im Rahmen dieser Sicherheitenverwertung habe die HSH Nordbank AG, die ihr verpfändeten Anteile an den fünf Einschiffgesellschaften, an eine andere Partei übertragen, welche die Anteile treuhänderisch für die HSH Nordbank AG hält. Im September 2017 seien die von den Einschiffgesellschaften gehaltenen Schiffe veräußert worden. Im veröffentlichten Geschäftsbericht 2014 der Rickmers Gruppe „Maritime Kompetenz“ wurden diese Gesellschaften/Schiffe als Anteilsbesitz nach § 313 Absatz 2 HGB geführt. Nach unseren Informationen handelt es sich um die Containerschiffe. MAERSK EMDEN (Ruby Rickmers) MAERSK EINDHOFEN (Aqua Rickmers) MAERSK ESSEX (Libra Rickmers) MAERSK EVORA (Tauro Rickmers) MAERSK EDINBURGH (Pearl Rickmers) Hierzu frage ich den Senat: Drucksache 21/12983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: 1. Wann wurden die Kreditverträge dazu erstmals geschlossen (bitte einzeln aufführen!)? 2. An welche „andere Partei“ wurden diese verpfändeten Schiffe übertragen ? 3. Laut HSH Nordbank wird die Bank „besenrein“ übergeben. Welche Gesellschaft beziehungsweise AöR erhält beziehungsweise hat bereits die Restforderungen zu welchem Zeitpunkt übertragen bekommen? 4. Wer hat die im Geschäftsbericht genannten Veräußerungserlöse im September 2017 vereinnahmen können? 5. Gehören die Schiffe zur Nautilus-Transaktion mit der Navios-Gruppe? 6. Wenn ja, aus welchem Grund musste die HSH Nordbank die Assets zurücknehmen? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie im Hinblick auf das Bankgeheimnis und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zum Bestehen oder Nichtbestehen einer Geschäftsbeziehung und zu einzelnen Kreditnehmern und -engagements keine Auskünfte erteilen könne. Die Informationen zu Kreditverträgen mit einzelnen Unternehmen stellten bereits Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HSH beziehungsweise der hsh portfoliomanagement AöR und gegebenenfalls der Kunden dar, deren Bekanntwerden einen wirtschaftlichen Nachteil für die Unternehmen verursachen könne. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liege vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vergleiche BVerfGE 115, S. 205, 230). Die Vorschrift des § 93 Absatz 1 Aktiengesetz verpflichte den Vorstand (und damit das Unternehmen) zum Stillschweigen hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Ein Verstoß gegen diese Pflicht könne den Vorstand gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen. Im Übrigen führen die Vorstände der HSH und der hsh portfoliomanagement AöR das operative Geschäft in eigener Verantwortung. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, dies zu kommentieren .