BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12984 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2). Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg ist die Rote Flora „seit 1989 der bedeutendste politische Treff- und Veranstaltungsort der autonomen Szene in Hamburg“. Die autonome Szene wird vom Landesamt als „Teil des gewaltbereiten linksextremistischen Spektrums“ eingeordnet .1 Hinsichtlich des Phänomenbereiches „Antifaschismus“ (Antifa) heißt es im Kapitel „Gewaltbereite Linksextremisten“: „Das Engagement gegen Rechtsextremismus ist gesellschaftlich breit akzeptiert. Daher versuchen Linksextremisten vor dem Hintergrund ihrer strategischen Bündnispolitik, das Thema für ihre Zwecke zu missbrauchen und ihre verfassungsfeindliche Ideologie über die Zusammenarbeit mit demokratischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in bürgerlich-demokratische Kreise zu transportieren. (…) Die Gewaltanwendung wird im Rahmen des „Kampfes gegen Rechts“ als legitimes und geeignetes Mittel angesehen und als „antifaschistischer Selbstschutz “ verharmlost.“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) und des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg wie folgt: 1. Seit wann hingen beziehungsweise hängen die Veranstaltungsplakate in den Gebäuden? 2. Wer hat die Plakate dort angebracht? 1 http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/data/ verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf (abgerufen am: 29.04.2018), Seite 95. 2 http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/data/ verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf (abgerufen am: 29.04.2018), Seite 117 folgende. Drucksache 21/12984 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welchen Gebäuden der Universität Hamburg hingen oder hängen die Plakate noch? Dies ist der UHH nicht bekannt. 4. Wurde das Anbringen der Plakate von der Universitäts- oder Fakultätsleitung oder anderen Universitätsmitarbeitern genehmigt? Nein. 5. Ist das Anbringen von Veranstaltungsplakaten in den Gebäuden der Universität Hamburg, in denen für verfassungsfeindliche Ideologien unter Beteiligung gewaltausübender politischer Extremisten geworben wird, legitim? Bitte unter Bezugnahme auf die entsprechenden Rechtsvorschriften umfassend erläutern. Gemäß der Raumvergabebestimmungen der UHH bedarf jede Form der Werbung der Genehmigung. Eine Genehmigung wird nicht erteilt, wenn die Werbung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 6. Falls das Anbringen derartiger Veranstaltungswerbung nicht legitim ist: Sind die Plakate seit Kenntnisnahme dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage von Mitarbeitern der Universität Hamburg inzwischen entfernt worden ? Falls ja: Bitte den Zeitpunkt der Entfernung angeben. Wurde außerdem ein Aufruf an die anderen Fakultäten gestartet, zu überprüfen, ob bei ihnen derartige Veranstaltungsplakate hängen und das diese unverzüglich zu entfernen sind? Falls nein: warum nicht? Ein Plakat wurde entfernt. Die Überprüfung erfolgt routinehaft. Das zweite Plakat gehört zur Fläche, die der AStA gemietet hat. 7. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg über den inzwischen stattgefundenen Antifa-Kongress in der Roten Flora ? Bitte hierbei gegebenenfalls auf verfassungsfeindliche Inhalte sowie das Aufrufen zu oder das Vorbereiten von Straftaten eingehen. Der „Antifa Kongress Hamburg“ fand vom 6. April bis zum 8. April 2018 in der Roten Flora statt. Laut LfV sollte er dazu dienen, sich zu „bilden“, „organisieren“ und zu „vernetzen “. Unter den insgesamt circa 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und dem Kreis der Moderatorinnen und Moderatoren befanden sich auch Linksextremisten in nicht näher verifizierbarer Größenordnung. Das Themenspektrum umfasste unter anderem Aspekte lokaler Antifapolitik, ein sogenanntes Demo ABC, Kommunikationsgrundlagen und Organisierungsfragen sowie Workshops wie „Neonazistrukturen in Norddeutschland“ und „NSU Aufklärung: Kein Ende in Sicht“. Informationen zu explizit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Inhalte oder über eine Thematisierung/Vorbereitung von Straftaten liegen dem LfV Hamburg nicht vor. 8. Welche Maßnahmen hat die Universitätsleitung nach Kenntnis durch diese Schriftliche Kleine Anfrage ergriffen, um zukünftig Werbung für verfassungsfeindliche Ideologien unter Beteiligung gewaltausübender Extremisten in ihren Räumlichkeiten zu verhindern? Bitte umfassend erläutern. Keine. 9. Welche Maßnahmen hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung nach Kenntnis durch diese Schriftliche Kleine Anfrage ergriffen, um zukünftig Werbung für verfassungsfeindliche Ideologien unter Beteiligung gewaltausübender Extremisten in den Räumlichkeiten der Universität Hamburg sowie auch anderer Hamburger Hochschulen zu verhindern? Bitte umfassend erläutern. Keine. Der Umgang mit Werbung der genannten Art unterliegt der Verantwortung der UHH im Rahmen der Hochschulautonomie. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12984 3 10. Wie würden die Universitätsleitung und die Behörde in einem identisch gelagerten Fall nach Kenntnisnahme reagieren, wenn es sich um eine Veranstaltungswerbung aus dem Bereich des gewaltorientierten Rechtsextremismus handeln würde? Anmerkung: Um eine meinungsbildende Auskunft/Stellungnahme wird ausdrücklich gebeten, um das Vorgehen der Universität/der Behörde/des Senats im Bereich des Links- und Rechtsextremismus einordnen zu können. Die Frage ist hypothetisch und kann daher von der Hochschulleitung nicht generalisiert beantwortet werden. Entscheidungen werden situationsabhängig getroffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. Abbildung 1: Veranstaltungsplakat zum Antifa-Kongress, Fakultät Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, fotografiert am 21.04.2018. Drucksache 21/12984 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abbildung 2: Veranstaltungsplakat zum Antifa-Kongress, Café Knallhart, Von-Melle- Park 9, fotografiert am 21.04.2018.