BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12986 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausländer mit Asylhintergrund in der Unterkunft Björnsonweg An der Südseite des Björnsonweges in Blankenese befinden sich neu errichtete Unterkünfte für sogenannte Geflüchtete. Es handelt sich um ein Waldgebiet und um eine Fläche nördlich der Straße Notenbarg Grabelandflächen der Hamburger Wasserwerke. Für dieses Gebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um Flächen für den Wohnungsbau in Form von zweigeschossigen Reihenhäusern und von dreigeschossigem geförderten Wohnungsbau, jeweils mit Staffel, auszuweisen und die Waldflächen zu sichern. Es ist beabsichtigt, dass der überwiegende Teil der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Ein städtebaulich-landschaftsplanerisches Gutachterverfahren soll unter anderem sicherstellen, dass sich die Bauvorhaben in die Umgebung einfügen. Für die Unterkünfte für die sogenannten Geflüchteten wurde eine auf sieben Jahre befristete Baugenehmigung erteilt. Für den Fall, dass kein Bebauungsplan aufgestellt wird, wären die Unterkünfte nach dieser Frist zu beseitigen . Durch den Bebauungsplan soll auch ermöglicht werden, dass die Unterkünfte im Bedarfsfall länger genutzt werden können. Von den Grabelandflächen sind derzeit elf Parzellen an Mitarbeiter der Hamburger Wasserwerke verpachtet. Es handelt sich nicht um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes . Eine Ersatzlandverpflichtung besteht nicht. Die Parzellen könnten aber bis zur Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans weiterhin gärtnerisch genutzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Standort Björnsonweg ist erst am 09. Mai 2018 eröffnet worden. Die Belegung erfolgt sukzessive. Daten zur Belegungsstruktur und zum ausländerrechtlichen Status der Bewohnerschaft liegen somit noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/11504. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Ausländer mit Asylhintergrund (sogenannte Geflüchtete) leben aktuell in der Anlage und auf wie viele Wohneinheiten sind diese verteilt? 2. Welche Asylstatus haben die Ausländer mit Asylhintergrund? 3. Wie viele Ausländer mit Duldungsstatus leben in der Anlage und warum sind diese bislang nicht abgeschoben wurden? 4. Welche Maßnahmen werden als nächstes ergriffen, um die rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber (Duldungsinhaber) abzuschieben? Bitte für jeden einzelnen Fall umfassend erläutern. Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/12986 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Ausländer mit nicht abgeschlossenen Asylverfahren leben derzeit in der Anlage und warum sind diese in die Unterkunft untergebracht worden? Grundsätzlich werden Personen nach Ende der Residenzpflicht gemäß Asylgesetz unter Berücksichtigung der Belegungskriterien in eine öffentlich-rechtliche Unterbringung verlegt. Zu den Belegungskriterien siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8421310/eddf178df83f71ba54b627d6db6a232e/d ata/d-zkf-kriterien-belegungsmanagement.pdf. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asylhintergrund , die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? 7. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? 8. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? Siehe Vorbemerkung. 9. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind? 10. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/11447. 11. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die derzeit in der Unterkunft untergebracht sind, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Bitte die Straftaten und Urteile umfassend erläutern. Sollte eine Beantwortung auch in der zur Verfügung stehenden Zeit dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht möglich sein: Kann der Senat ausschließen, dass Ausländer , die wegen Begehung von Verbrechen verurteilt wurden, in der Anlage untergebracht sind oder zukünftig untergebracht werden sollen? Siehe Vorbemerkung. 12. Kann der Senat versichern, dass die Unterkunft nach sieben Jahren wieder beseitigt wird? Siehe Drs. 21/12864. 13. Wie viele Kleingärtner mussten bereits oder müssen ihren Garten aufgeben , damit auf die Flächen Unterkünfte für Ausländer mit Asylhintergrund gebaut werden? Die Kleingartenfläche ist von der genehmigten Unterkunft am Björnsonweg nicht betroffen. 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Bereitschaft der Anwohner, in ihrer Nachbarschaft eine Unterkunft für Ausländer mit Asylhintergrund zu befürworten/zu dulden oder abzulehnen? Grundsätzlich ist der Senat bestrebt, eine gerechte Verteilung der Geflüchteten im Stadtgebiet zu erreichen. Um Entscheidungen zur Schaffung oder Reduzierung neuer Plätze zu unterstützen, ist ein Orientierungs- und Verteilungsschlüssel entwickelt worden , siehe Drs. 21/9248. Mit dem Standort Björnsonweg trägt der Stadtteil erstmals zur gerechten Verteilung an der Unterbringung von Geflüchteten bei. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden im Vorfeld der Errichtung neuer Unterkünfte weitreichend informiert und über verschiedene Beteiligungsstrukturen einbezogen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12986 3 siehe auch Drs. 21/12864. Die Beteiligungs- und Kommunikationsverfahren haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt. Der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR sowie der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) informieren – auch beim Blankeneser Runden Tisch und dem Bürgerverein Blankenese e.V. – die Anwohnerschaft regelmäßig über die Entwicklungen am Standort. Weiterhin hat der Leiter des ZKF am 24. Januar 2018 über die Unterbringung und Integration von Flüchtlinge in Hamburg vor dem ehrenamtlichen Kreis der örU Björnsonweg vorgetragen. Am 28. März 2018 wurden die Nachbarn sowie ehrenamtliche Aktive in Blankenese eingeladen, die fast fertiggestellte Unterkunft zu begehen. Alle aufkommenden Fragen wurden beantwortet. Der ZKF ist darüber hinaus Ansprechpartner zu diesem Standort für die Nachbarn sowie für ehrenamtliche Aktive in Blankenese. Der Runde Tisch Blankenese zeigt, dass die Ehrenamtlichen ihre Arbeit auch auf den neuen Standort ausweiten wollen. Durch die Veranstaltungen vor Ort wurden weitere ehrenamtliche Unterstützer gefunden, die die Integration der Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil begleiten wollen.