BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12988 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch verwendet . Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde beispielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen wie folgt: 1. An welchen Universitäten und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg herrscht eine Übereinkunft zur Verwendung geschlechtsneutraler Sprache bei Prüfungsleistungen? Ich bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen betroffenen Prüfungsordnungen der Fakultäten und Jahr der jeweiligen Einführung. 2. Ist die genderneutrale Sprache gemäß Frage 1. verpflichtend zu verwenden (beispielsweise in Prüfungen, Seminararbeiten, Bachelor- oder Masterarbeiten oder Ähnlichem)? Kann die Nicht-Verwendung Auswirkungen auf die Beurteilung/Benotung haben? Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang? Ich bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Prüfungsordnungen gemäß Frage 1. An den staatlichen Hamburger Hochschulen bestehen keine solchen Regelungen. Die Universität Hamburg (UHH) selbst beachtet bei der Ausgestaltung unter anderem ihrer Prüfungsordnungen die Vorgaben von § 11 HmbGleiG sowie des Senatsbeschlusses Drucksache 21/12988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vom 08.08.1995 – Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg. Seit dem Jahr 2000 gibt es an der Hochschule für bildende Künste (HFBK) eine Übereinkunft über die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache allgemein, auf deren Grundlage unter anderem Ordnungen und Satzungen angepasst wurden. Die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) hat seit 2015 sukzessive eine gendergerechte Sprache in ihren Satzungen, Ordnungen und Formularen eingeführt. 3. An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes gab es in den letzten 25 Jahren Umbenennungen von universitären oder der Universität angeschlossenen Einrichtungen in „geschlechtsneutrale Bezeichnungen “ (beispielsweise Studentenwerk zu Studierendenwerk, Studentenbüro zu Studierendenbüro et cetera)? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Projekt, Datum der Umsetzung, Kosten und Auftraggeber. An der HFBK wurde im Jahr 2000 das „Studentenbüro“ auf Wunsch der Hochschulmitglieder im Rahmen der Übereinkunft gemäß Antwort zu 1. und 2. in „Studierendenbüro “ umbenannt. Die Maßnahme wurde durch das hochschuleigene Personal umgesetzt . Weitergehende Daten hierzu wurden nicht erhoben. Im Jahr 1993 wurde an der TUHH das „Studentensekretariats“ in „Studierendensekretariat“ umbenannt. Weitergehende Daten hierzu liegen nicht vor. 4. An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes sind in den letzten 25 Jahren sonstige Projekte mit Gender-, Gleichstellungs- oder Diversity-Bezug abseits von Forschung und Lehre durchgeführt worden? Beispiele wären: die Einrichtung geschlechtsneutraler Toiletten, Änderungen von Türschildern (beispielsweise Studentenzimmer zu Studierendenzimmer ), Umbenennung des Studententickets zu Studi-Ticket/ Studierendenticket et cetera. Ich bitte um Aufschlüsselung nach Projekt, Datum der Umsetzung, Kosten und Auftraggeber. Im Jahr 2010 wurde an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) der „Studentenausweis“ im Zuge von IT-Anpassungen innerhalb eines laufenden Veränderungsprozesses in „Studierendenausweis“ umbenannt. Diese Änderung verursachte keine zusätzlichen Kosten. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.