BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12989 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Entschädigungszahlungen für Opfer linksextremer Gewalt während des G20-Gipfels Während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 entstanden erhebliche Personen- und Sachschäden. Die Schäden wurden verursacht durch linksextreme Gewalttäter und andere Gewalttäter, die Hunderte Polizisten angriffen und verletzten, die Kraftfahrzeuge in Brand setzten, Scheiben zerschlugen , Gebäude beschädigten sowie Läden plünderten und verwüsteten. Die Verantwortung für diese Straftaten tragen in zweiter Linie aber auch – wie der Senat in Drs. 21/9959 richtigerweise feststellt – die Personen, „die diese Taten unterstützen, als Ausdruck politischen Protestes legitimieren und verharmlosen “. Schnell erfolgten von Seiten verschiedener Vertreter des Hamburger Senats und der Bundesregierung Absichtserklärungen, dass den Opfern dieser Straftaten geholfen werden soll. Der Senat gibt dazu in seiner Vorbemerkung aus Drs. 21/9959 an: „Auf Initiative des Ersten Bürgermeisters sind Senat und Bundesregierung noch am Rande des G20-Gipfels übereinkommen, dass den Opfern dieser Straftaten geholfen werden soll. Aufgrund einer im Rahmen der Gespräche von Senat und Bundesregierung vereinbarten Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 20 Millionen Euro werden zunächst bis zu 40 Millionen Euro bereitgestellt. Der geschaffene Härtefallfonds als Soforthilfe auf Billigkeitsgrundlage greift bei Sachschäden, die durch Straftaten im Zusammenhang mit G20 hervorgerufen wurden und für die keine Versicherung eintritt. Der Härtefallfonds kann außerdem bei versicherten Schäden in Vorleistung treten . Die Anträge sollten möglichst bis zum 31.7.2017 gestellt werden. Darüber hinaus gelten die gegebenenfalls einschlägigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften zu Schadensersatzansprüchen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und mit welcher Geldsumme ist der angekündigte Härtefallfonds eingerichtet worden? Bitte die zugrunde liegende Rechtsvorschrift/ Verwaltungsanweisung/oder Ähnliches dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage anhängen. Siehe Drs. 21/9959 und Drs. 21/9805. Weitergehende Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Vorschriften der Bundes- und der Landeshaushaltsordnung. 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung sind bisher eingegangen? Bitte differenziert nach Art und finanziellem Umfang des Schadens aufschlüsseln . Drucksache 21/12989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Insgesamt sind bisher (Stand 08.05.2018) 364 Anträge auf Entschädigung aus dem Härtefallfonds bei der IFB Hamburg eingegangen. Der gesamte finanzielle Umfang des Schadens ist der IFB nicht bekannt, da viele Schäden durch Versicherungen gedeckt wurden beziehungsweise die Anträge oftmals kein genaues Gesamtschadensbild enthielten. Von den eingegangenen Anträgen betrafen 112 Anträge Gebäude -Schäden, 172 Anträge Kfz-Schäden und 120 sonstige Schäden. 3. Welche Entschädigungszahlungen hat der Senat/die Bundesregierung an die Antragsteller bis heute ausgezahlt. Hierzu bitte jeweils auf die in Frage 2. abgefragten Anträge eingehen. 4. Plant der Senat, weitere Finanzmittel im Rahmen der Opferentschädigung zur Verfügung zu stellen? Ausgezahlt wurden an die Antragsteller aus dem Härtefallfonds bis zum 08.05.2018 insgesamt 846.000 Euro. Diese Summe teilt sich auf in 263.000 Euro für Gebäudeschäden , 271.000 Euro für Kfz-Schäden und 312.000 Euro für sonstige Schäden. Darüber hinausgehende Finanzmittel sind nicht erforderlich.