BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12990 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE an der Universität Hamburg In den Räumlichkeiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, hängen beziehungsweise hingen mehrere Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft . Auf den Plakaten wird für eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Journalismus im Ausnahmezustand: Pressefreiheit in der Türkei“ im Hamburger Rathaus, Kaisersaal, Rathausmarkt 1, am 18. April, 18.30 Uhr, unter Moderation von Deniz Celik (Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft ) geworben (Abbildung 1). Vermutlich sind die Plakate auch in anderen Gebäuden der Universität aufgehängt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Seit wann hingen beziehungsweise hängen die Veranstaltungsplakate in dem Gebäude? 2. Wer hat die Plakate dort angebracht? 3. In welchen Gebäuden der Universität Hamburg hingen oder hängen die Plakate noch? Dies ist der UHH nicht bekannt. 4. Wurde das Anbringen der Plakate von der Universitäts- oder Fakultätsleitung oder anderen Universitätsmitarbeitern genehmigt? Nein. 5. Durch welche Rechtsvorschrift(en) wird das Anbringen von Veranstaltungsplakaten spezifischer Parteien (Parteienwerbung) in den Gebäuden der Universität Hamburg legitimiert? Bitte umfassend unter Verweis auf die betreffenden Vorschriften erläutern. 6. Falls das Anbringen von Parteienwerbung legitim ist: An welche Stelle muss sich die AfD-Bürgerschaftsfraktion wenden, um zukünftig in den Gebäuden der Universität Hamburg Veranstaltungsplakate für ihre Fraktionsveranstaltungen anzubringen beziehungsweise welche weiteren Voraussetzungen sind daran geknüpft? Das Anbringen von Veranstaltungsplakaten von Parteien wird nicht geduldet. Derartige Plakate werden daher routinehaft abgenommen. Nach den Raumvergabebestimmungen der UHH ist zudem die Raumvergabe für Veranstaltungen politischer Parteien ausgeschlossen. Drucksache 21/12990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Falls das Anbringen von Parteienwerbung nicht legitim ist: Sind die Plakate seit Kenntnisnahme dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage von Mitarbeitern der Universität Hamburg inzwischen entfernt worden? a) Falls ja, bitte den Zeitpunkt der Entfernung angeben. Wurde außerdem ein Aufruf an die anderen Fakultäten gestartet, zu überprüfen, ob bei ihnen derartige Veranstaltungsplakate hängen und diese unverzüglich zu entfernen sind? b) Falls nein, warum nicht? Ja, die Plakate wurden, soweit der Aufhängungsort bekannt ist, entfernt. Die Überprüfung erfolgt routinehaft. 8. Ist die Universität Hamburg zur politischen Neutralität verpflichtet? Bitte unter Angabe der zutreffenden Rechtsvorschrift(en) umfassend erläutern . Ein generelles Gebot politischer Neutralität besteht für Hochschulen nicht; dies folgt aus den Grundrechten der Meinungs- und der Wissenschaftsfreiheit. Anerkannt ist jedoch, dass den Hochschulen kein allgemeines politisches Mandat zukommt. Abbildung 1: Veranstaltungsplakat der Fraktion DIE LINKE, Fakultät Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, fotografiert am 21.04.2018.