BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12991 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Verhinderung der Teilnahme eines AfD-Vertreters an DialogP- Veranstaltung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 Am 25.04.2018 teilte der Leiter des Stabsbereichs „Protokoll, Projekte und Veranstaltungen“ der Bürgerschaftskanzlei, Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und des Bürgerschaftspräsidiums mit, dass es im Vorfeld einer geplanten DialogP-Veranstaltung an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 „ein ziemliches Hin und Her“ gegeben habe.1 Hintergrund seien Bemühungen der Lehrerschaft gewesen, die AfD – entgegen der Bestimmungen aus der Geschäftsordnung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – zu der Veranstaltung nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen. Ein diesbezüglicher Beschluss sei auf der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 der Schule gefasst worden. Daraufhin wurde von der Bürgerschaftskanzlei der Schule mitgeteilt, die Veranstaltung entweder mit allen Parteivertretern – also auch mit dem AfD-Vertreter – durchzuführen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Die Schule entschied daraufhin am Montag, den 23.04.2018, die Veranstaltung ganz abzusagen. Daraufhin erfolgte am 24.04.2018 eine Intervention der BSB, dass die Veranstaltung doch stattfinden wird. Die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (2.2) regelt „Einladungen von Schulen an Vertreter von politischen Parteien im Rahmen des politischen Unterrichts und Einladungen von Organen des Schulverfassungsgesetzes“. Demnach muss sichergestellt sein, „dass alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien gleichmäßig berücksichtigt werden“.2 Die AfD ist eine demokratische, verfassungskonforme Partei und wurde am 15. Februar 2015 mit einem Ergebnis von 6,1 Prozent der Landesliste in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Sie vertritt auf Bundesebene die drittgrößte Wählergruppe der Bundesrepublik Deutschland und ist Oppositionsführer im Deutschen Bundestag. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hatte Kenntnis darüber erlangt, dass die Schulleitung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik (BS 08, ehemals G 19) einen 1 Zitiert aus einer der AfD-Bürgerschaftsfraktion vorliegenden E-Mail vom 25.04.2018, 13.58 Uhr. 2 http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/bs/18/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc. id=VVHA-VVHA000000114&documentnumber=4&numberofresults=4&doctyp=vvhhschulr& showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true (abgerufen am: 07.04.2018). Drucksache 21/12991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rechtswidrigen Beschluss der Lehrerkonferenz vom 19. April 2018 umsetzen wollte, indem er darauf abzielte, eine bereits geplante Veranstaltung mit Vertretern aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien nur zuzulassen, wenn die AfD nicht teilnehme. Die Schulleitung beabsichtigte, die Veranstaltung auf der Grundlage eines Beschlusses der Lehrerkonferenz abzusagen. Die für Bildung zuständige Behörde erteilte der Schulleitung der BS 08 daraufhin telefonisch die dienstliche Weisung, die Veranstaltung durchführen zu lassen, da der Konferenzbeschluss rechtswidrig war. Im Übrigen siehe Drs. 21/12878. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Inhalte wurden im Zusammenhang mit den Vorgängen zwischen a) der Bürgerschaftskanzlei und der Berufsschule, b) der BSB und der Berufsschule, c) der Bürgerschaftskanzlei und der BSB besprochen? Bitte umfassend erläutern und auch die erfolgten Schriftwechsel , E-Mails, Inhalte der Telefongespräche dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage anhängen. Die für Bildung zuständige Behörde hat Kenntnis von einem Mailverkehr zwischen Berufsschule und Bürgerschaftskanzlei, in dem die Schule den Konferenzbeschluss zum Anlass genommen hat, die Veranstaltung gegenüber der Bürgerschaftskanzlei abzusagen. Das Senatorenbüro der zuständigen Behörde wurde am 23. April 2018 durch die Bürgerschaftskanzlei über die Absage der Veranstaltung informiert. Daraufhin hat die Behörde der Schulleitung am 24. April 2018 die dienstliche Weisung erteilt, die Veranstaltung durchführen zu lassen (siehe Vorbemerkung). Die Bürgerschaftskanzlei wurde hierüber informiert. 2. Welche Schulleitungsperson(en)/Lehrperson(en) leiteten die Lehrerkonferenz am 19.04.2018 an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19? Bitte die Schulleitungspersonen mit ihrer spezifischen Funktion und ihren vollständigen Namen3 angeben. Gemäß § 58 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) wurde die Lehrerkonferenz durch den Schulleiter als Vorsitzendem geleitet. 3. Welche Schulleitungspersonen waren bei der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 anwesend? Bitte die Schulleitungspersonen mit ihrer spezifischen Funktion und ihren vollständigen Namen angeben. Gemäß § 58 Absatz 1 HmbSG nahmen an der Lehrerkonferenz neben dem Schulleiter das an der Schule tätige pädagogische Personal einschließlich des Leitungspersonals teil. 4. Wurde vonseiten des Leitungspersonals der Lehrerkonferenz auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung Nummer 14 der BSB hingewiesen ? 5. Wurde vonseiten des anwesenden Schulleitungspersonals während der Konferenz auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung Nummer 14 der BSB hingewiesen? Von wem wurde darauf hingewiesen? Es wurde auf das Gebot zur politischen Neutralität an Schulen ohne expliziten Hinweis auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung Nummer 14 hingewiesen, im Übrigen siehe Antwort zu 6. 3 Schulleitungspersonen sind Mitarbeiter der BSB, die spezifische Funktionen innerhalb einer Schule ausüben und die Schule nach außen repräsentieren. Schulleitungspersonen sind öffentliche Personen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12991 3 6. Welche Lehrperson(en)/Mitglieder der Schulleitung warben auf der Konferenz – entgegen der Bestimmung der GO Nummer 14 der BSB – für eine Ausladung beziehungsweise Nicht-Einladung eines AfD-Vertreters zur DialogP-Veranstaltung? Welche Äußerungen fielen konkret von Mitgliedern der Schulleitung? Bitte dabei die Schulleitungspersonen mit ihrer spezifischen Funktion und ihren vollständigen Namen angeben. Das Protokoll zur Lehrerkonferenz am 19. April 2018 erfolgte in Form eines Ergebnisprotokolls , das keine Wortbeiträge einzelner Mitglieder enthält. 7. Ist unter Berücksichtigung der Rechtslage ein „Beschluss“ der Lehrerkonferenz , eine spezifische in der Bürgerschaft vertretene Partei entgegen der Bestimmungen der GO Nummer 14 der BSB nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen, überhaupt zulässig? Bitte unter Erläuterung der betreffenden Rechtsvorschrift(en) umfassend erläutern. Nein, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/12878. 8. Welchen Schülern/Klassen wurde der „Beschluss“ der Lehrerkonferenz durch wen und wie mitgeteilt? Bitte umfassend alle diesbezüglichen Gespräche, Mails, Telefonate und die Reaktionen einzelner Schüler wie auch die Auswirkungen des „Beschlusses“ für die DialogP-Veranstaltung für die Schüler erläutern. Die für die Veranstaltung am 26. April 2018 angemeldeten Schülerinnen und Schüler gehören unterschiedlichen Lerngruppen an und sind nicht namentlich dokumentiert. Sie wurden durch die entsprechenden Fach- und Klassenlehrerinnen und -lehrer informiert. Eine Dokumentation der Gespräche erfolgte nicht, Mailverkehr und Telefonate haben nicht stattgefunden. 9. Welche Lehrperson(en)/Mitglieder der Schulleitung entschieden, die Dialog P-Veranstaltung nach Konversation mit der Bürgerschaftskanzlei abzusagen, um nicht einen AfD-Vertreter einladen zu müssen? Bitte die Schulleitungspersonen mit ihrer spezifischen Funktion und ihren vollständigen Namen angeben. Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 6. 10. Ist unter Berücksichtigung der Rechtslage eine Absage der Veranstaltung , zu der zunächst Vertreter aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien eingeladen waren, mit der Begründung, dass damit nun die Teilnahme eines Vertreters einer spezifischen in der Bürgerschaft vertretenen Partei verhindert werde, überhaupt zulässig? Bitte umfassend erläutern . Nein, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/12878. 11. Welchen Schülern/Klassen wurde die Entscheidung zur Absage der Dialog P-Veranstaltung durch wen und wie mitgeteilt? Bitte umfassend alle diesbezüglichen Gespräche, Mails, Telefonate und die Reaktionen einzelner Schüler wie auch die Auswirkungen der Absage für die Schüler erläutern. Siehe Antwort zu 8. 12. Welche politischen Veranstaltungen gemäß GO Nummer 14 der BSB fanden an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 seit dieser Legislatur (seit 15. Februar 2015) statt und welche Parteivertreter wurden dazu jeweils eingeladen? Bitte aufschlüsseln nach Titel der Veranstaltung , Datum, vollständigen Namen der eingeladenen Parteivertreter und ihrer Parteizugehörigkeit. Drucksache 21/12991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Datum Titel der Ver-anstaltung Initiator/Organisator teilnehmende Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien oder sonstiger Organisationen Zielgruppe 30.09.2015 It´s your choice Lehrerkollegium SPD: Benjamin Behr, CDU: Markus Ruschke, FDP: Daniel Oetzel , Die GRÜNEN: Farid Müller, DIE LINKE: Mehmet Yildiz, AfD: Krzytof Ealczak Schülerinnen und Schüler 2016 DialogP Lehrerkollegium SPD: Jens-Peter Schwieger, Die GRÜNEN: Mareike Engels, DIE LIN- KE: Inge Hannemann , AfD: Dirk Nockemann Schülerinnen und Schüler 29./30.6. 2017 Europa- Kompaktkurs Lehrerkollegium Schwarzkopf- Stiftung Schülerinnen und Schüler 2017 It´s your choice Lehrerkollegium SPD, Die GRÜ- NEN, FDP, CDU, DIE LINKE, AfD: hat trotz Zusage nicht teilgenommen Schülerinnen und Schüler 2017 DialogP Lehrerkollegium Die Linke: David Stoop, CDU: Antonia Niecke, FDP: Barnabas Crocker, Die GRÜNEN: Jenny Jasberg, SPD: Gerhard Lein, AfD: hat trotz Zusage nicht teilgenommen Schülerinnen und Schüler 26.5.2018 DialogP Lehrerkollegium SPD: Gert Kekstadt , CDU: Birgit Stöver, Die GRÜ- NEN: Herr Murat Gözay, FDP: hat trotz Zusage nicht teilgenommen, DIE LINKE: Stefan Jersch, AfD: Dirk Nockemann Schülerinnen und Schüler Quelle: Schulabfrage, 14.05.2018 13. Warum entschied die BSB, die Veranstaltung doch durchzuführen und wie begründete sie diese Entscheidung gegenüber der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 und gegenüber der Bürgerschaftskanzlei ? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12991 5 14. Gab es nach der Entscheidung der BSB, die Veranstaltung doch durchzuführen , weitere Verhinderungsversuche seitens des Kollegiums/des Schulleitungspersonals der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19? Wenn ja, bitte ausführlich erläutern. Nein. 15. Welche dienst-/arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen Lehrpersonen, die – entgegen der Bestimmungen der GO Nummer 14 der BSB – in der Schule aktiv dafür werben, Vertreter einer in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Partei zu einer politischen Diskussionsveranstaltung nicht einzuladen? Bitte unter Einbeziehung aller relevanten Rechtsvorschriften umfassend erläutern. Ausführungen zu arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der GO Nummer 14 erfordern eine Bewertung, die – wie bei allen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen – von der konkreten Situation und den in der Person liegenden Umständen (zum Beispiel Status) abhängt und so abstrakt nicht beantwortet werden kann. Ganz allgemein kommen bei Pflichtenverstößen – abhängig von den konkreten Umständen im Einzelfall – alle regulären Möglichkeiten zur Intervention in Betracht, angefangen von Dienstgesprächen bis hin zu Disziplinarverfahren bei Beamten, mit den gegebenenfalls in § 3 Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG) benannten Maßnahmen, Abmahnungen oder Kündigungen bei Tarifbeschäftigten. 16. Welche dienst-/arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind seit Kenntnisnahme der Vorgänge aus Frage 11. durch die BSB erfolgt beziehungsweise welche Maßnahmen sollen noch erfolgen? Der Senat äußert sich grundsätzlich auch im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen nicht zu konkreten Einzelfällen. Er hält in Abwägung mit dem Informationsanspruch der Abgeordneten die personenbezogenen Daten einzelner Beschäftigter für schützenswerter (siehe § 13 Absatz 2 Nummer 8 Hamburgisches Datenschutzgesetz). 17. Welche dienst-/arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen Lehrpersonen, die – entgegen der Bestimmung der GO Nummer 14 der BSB – entscheiden , eine politische Veranstaltung, zu der bereits Vertreter aller in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien eingeladen wurden , abzusagen, weil dadurch ein Vertreter einer spezifischen Partei an der Diskussion teilnehmen würde? Bitte unter Einbeziehung der relevanten Rechtsvorschrift(en) umfassend erläutern. Siehe Antwort zu 15. 18. Welche dienst-/arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind seit Kenntnisnahme der Vorgänge aus Frage 12. durch die BSB erfolgt beziehungsweise welche Maßnahmen sollen noch erfolgen? Siehe Antwort zu 16. 19. Existiert an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 eine Elternvertreterschaft? An der BS 08 (ehemals G 19) konnte mangels Bereitschaft bei den wählbaren Eltern kein Elternrat gebildet werden. Wenn ja, waren Elternvertreter auf der Lehrerkonferenz anwesend? Sind die Elternvertreter von der Schulleitung oder der BSB bis heute über die Vorgänge in Kenntnis gesetzt worden? Entfällt. 20. Kam es im Rahmen der dann doch stattgefundenen DialogP- Veranstaltung durch Lehr- oder Schulleitungspersonal zu Beeinflussun- Drucksache 21/12991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gen und/oder Ermahnungen des AfD-Vertreters oder gab es irgendwelche Vorgaben oder Bewertungen inhaltlicher Art? Bitte hierzu umfassend auch die unmittelbar vor und nach der Diskussion stattgefundenen Redebeiträge des Lehr- beziehungsweise Schulleitungspersonals rekonstruieren und umfassend erläutern. Nein. Über den Verlauf der Veranstaltung liegt keine Mitschrift vor.