BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12992 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.1 Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“: „Anarchisten streben nach einer selbstverwalteten Gesellschaft ohne Hierarchien und Herrschaft. Jede Art von Hierarchie bedeute „Unterdrückung von Freiheit“ und wird von ihnen abgelehnt. Diese Grundüberzeugung ist das verbindende Element innerhalb der zersplitterten anarchistischen Szene in Hamburg, der wie im Vorjahr rund 50 Personen angehören. Die beständigste anarchistische Gruppe in Hamburg ist die Ortsgruppe der bundesweit aktiven „Freien ArbeiterInnen Union“ (FAU), die sich im Libertären Kommunikationsund Aktionszentrum „Schwarze Katze“ (LKA)“ in Eimsbüttel trifft. Sie ist auf europäischer Ebene der „Freien Arbeiter-Union/Internationale Arbeiter- Assoziation“ (FAU/IAA) angegliedert. Das selbstverwaltete „Libertäre Zentrum“ (LIZ e.V.) im Karolinenviertel, welches vor Jahren noch als Treffpunkt traditioneller Anarchisten galt, wird auch von Angehörigen der autonomen Hamburger Szene als Veranstaltungs- und Versammlungsort genutzt.“2 Nach Auskunft der Internetseite der Freien ArbeiterInnen Union, fau.org, wird der Referent des Vortrages, Maurice Schuhmann, zu einem Vortrag am 11.06.2005 bei der Magdeburger Ortsgruppe der FAU unter dem Titel „Geschichte , Gegenwart und Zukunft des Anarcho-Syndikalismus“ mit den Worten „Maurice Schuhmann von der FAU Berlin“ angekündigt.3 Am 16.06.2017 hält Schuhmann einen Vortrag in Hamburg im Libertären Kommunikations- 1 https://www.jungewelt.de/artikel/311354.veranstaltungen.html (abgerufen am: 2.04.2018). 2 Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg 2016, Seite 112 folgende, unter: http://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/data/ver fassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf (abgerufen am: 28.04.2018). 3 http://www.fau.org/ortsgruppen/magdeburg/index_html?query_start=86 (abgerufen am: 28.04.2018). Drucksache 21/12992 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Aktionszentrum „Schwarze Katze“ zum Thema „Soziale Seiten der individualanarchistischen Philosophie Max Stirners“.4 Nach Auskunft des Senats aus Drs. 21/10261 handelt es sich bei der T- Stube um einen „studentischen Aufenthaltsraum des Fachschaftsrates Sozialwissenschaften “. Die jährlichen Betriebskosten, die aus Steuermitteln finanziert werden, belaufen sich auf 5.007,53 Euro.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) und des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg wie folgt: 1. Wie bewertet die Universitätsleitung die Veranstaltung vor dem Hintergrund , dass a) sich der Vortrag mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Anarchismus befasst, b) ein Referent vorträgt, der als „bekennender Anarchist“ vorgestellt wird und in anarchistischen Hamburger Zirkeln, wie zum Beispiel dem vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg genannten Libertären Kommunikations- und Aktionszentrum „Schwarze Katze“, Vorträge hält, Die Hochschulleitung bewertet Veranstaltungen nicht inhaltlich. c) das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg Anarchisten als „gewaltbereite Linksextremisten“ einstuft, Die Hochschulleitung bewertet nicht die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz . d) der Veranstaltungsort, die T-Stube, zum Gebäude der Universität Hamburg (Fachbereich Sozialwissenschaften) gehört und die Immobilie laufend aus Steuermitteln finanziert wird? Die Hochschulleitung wird nach den letzten Erfahrungen mit der T-Stube den AStA auffordern, Räumlichkeiten zu mieten, wie es auch im Fall „Café Knallhart“ der Fall ist. 2. Wie bewertet die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Veranstaltung vor dem Hintergrund, dass a) sich der Vortrag mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Anarchismus befasst, b) ein Referent vorträgt, der als „bekennender Anarchist“ vorgestellt wird und in anarchistischen Hamburger Zirkeln, wie zum Beispiel dem vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg genannten Libertären Kommunikations- und Aktionszentrum „Schwarze Katze“, Vorträge hält? c) das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg Anarchisten als „gewaltbereite Linksextremisten“ einstuft, d) der Veranstaltungsort, die T-Stube, zum Gebäude der Universität Hamburg (Fachbereich Sozialwissenschaften) gehört und die Immobilie laufend aus Steuermitteln finanziert wird? Unter Verweis auf die Hochschulautonomie der UHH nimmt die zuständige Behörde keine Bewertung dieser Veranstaltung vor. 4 https://libertaereszentrum.de/index.php?mact=CGCalendar,cntnt01,default,0&cntnt01event_ id=81&cntnt01display=event&cntnt01eventtemplate=Terminansicht&cntnt01returnid=1 (abgerufen am: 28.04.2018). 5 Vergleiche Drs. 21/10261. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12992 3 3. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg über den Vortrag sowie den Referenten? Dem LfV Hamburg liegen zu der genannten Veranstaltung und dem Referenten keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg seit der letzten Anfrage über Mitwirkungen der Betreiber/der Community der T-Stube und des angrenzenden Café Knallhart an Straftaten vor und während des G20-Gipfels in Hamburg? Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz beobachtet das LfV Hamburg Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die T-Stube und das Café Knallhart sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Hamburg . Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem LfV Hamburg nicht vor. 5. Welche Maßnahmen hat die Universitätsleitung nach Kenntnis durch diese Schriftliche Kleine Anfrage ergriffen, um Erkenntnisse über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erhalten und welche Ergebnisse können dazu berichtet werden? Bitte umfassend erläutern. Keine. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. 6. Welche universitär-disziplinarischen Folgen hat die Veranstaltung für die T-Stube und ihre Betreiber (zum Beispiel Auflagen, Verbote, Absprachen über zukünftige Veranstaltungen et cetera)? Keine, da Studierende nicht dem Disziplinarrecht unterliegen. 7. Welche Maßnahmen hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung nach Kenntnis durch diese Schriftliche Kleine Anfrage ergriffen, um Erkenntnisse über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erhalten und welche Ergebnisse können dazu berichtet werden? Bitte umfassend erläutern. 8. Welche Konsequenzen zieht die Behörde aus der Veranstaltung gegenüber der Universität? Bitte gegebenenfalls erläutern. Keine. Der Umgang mit Veranstaltungen der genannten Art unterliegt der Verantwortung der UHH im Rahmen der Hochschulautonomie. 9. Wie würden die Universitätsleitung und die Behörde in einem identisch gelagerten Fall nach Kenntnisnahme reagieren, wenn es sich um eine Veranstaltung aus dem Bereich und Milieu des gewaltorientierten Rechtsextremismus handeln würde? Die Frage ist hypothetisch und kann daher von der Hochschulleitung nicht generalisiert beantwortet werden. Entscheidungen werden situationsabhängig getroffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 8. Drucksache 21/12992 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abbildung 1: Veranstaltungsplakat am Café Knallhart zum Vortrag „Einführung in den Anarchismus “, 21.04.2018.