BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12993 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie hält es der Senat mit der aktuellen Bundesratsinitiative „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme “? Am 10. April 2018 haben die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen gemeinsam den Entschließungsantrag mit dem Titel „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme “ (BR.-Drs. 110/18) in den Bundesrat eingebracht. Das Bundesland Hamburg zählt auffälliger Weise nicht mit zu den Antragstellern. Inhaltlich werde der Antrag von Hamburg aber „ausdrücklich begrüßt und unterstützt“, wie der Sprecher der Behörde für Inneres und Sport (BIS) heute im „Hamburger Abendblatt“ zitiert wird.1 Demnach gäbe es aus Sicht des Hamburger Senats noch einen „inhaltlichen Anpassungsbedarf“. Der Antrag selbst wurde in der Bundesratssitzung vom 27. April 2018 in die Bundesratsausschüsse für Verkehr, EU-Angelegenheiten, Inneres und Wirtschaft überwiesen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche inhaltlichen Punkte der BR.-Drs. 110/18 sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden konkret anpassungsbedürftig ? 2. Mit welchen konkreten Inhalten wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diesen Anpassungsbedarf im Detail decken? 3. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die in BR.-Drs. 110/18 unter Punkt 1. des Petitums an die Bundesregierung gerichtete Forderung, „sich gegenüber der EU-Kommission und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) noch intensiver als bisher dafür einzusetzen, dass in den Typgenehmigungsvorschriften schnellstmöglich sicherheitswirksame technische Einrichtungen (Abbiegeassistenzsysteme) nach dem Stand der Technik bei Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend vorgeschrieben werden, die Radfahrende oder zu Fuß Gehende im direkten Umfeld eines Nutzfahrzeugs erkennen und den Fahrzeugführenden akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen und bei Bedarf eine Notfallbremsung einleiten“? 4. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die in BR.-Drs. 110/18 unter Punkt 2. des Petitums an die Bundesregierung 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article214230235/Nach-Drama-an-der-Osterstrasse- ADFC-fordert-Abbiegewarner.html, letzter Zugriff: 8. Mai 2018. Drucksache 21/12993 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gerichtete Forderung, „sich bei der EU-Kommission und der UNECE dafür einzusetzen, dass für alle im Verkehr befindlichen Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Nachrüstpflicht für Abbiegeassistenzsysteme vorgeschrieben wird“? 5. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die in BR.-Drs. 110/18 unter Punkt 3. des Petitums an die Bundesregierung gerichtete Forderung, „Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise im Rahmen des De-Minimis-Programms verstärkt zu fördern, um die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern und damit die Verkehrssicherheit insbesondere in urbanen Räumen zu erhöhen“? 6. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die in BR.-Drs. 110/18 unter Punkt 4. des Petitums an die Bundesregierung gerichtete Bitte, „sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen , dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen“? 7. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene steht hierzu: „Wir werden Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw- Abstandswarnsysteme prüfen.“2 Inwiefern teilt der Senat beziehungsweise teilen die zuständigen Behörden diese Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene? Der Senat hält die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen für dringend geboten, sowohl in Hinsicht auf die Ausrüstung von Neufahrzeugen wie auch in Hinsicht auf die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen. Er befürwortet und unterstützt daher ausdrücklich auch die Intention des Antrags der Länder Berlin, Brandenburg , Bremen, Hessen „Entschließung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme“ (BR.-Drs. 110/18) im Bundesrat, hält den Antrag aber nicht für ausreichend. Er strebt daher im Rahmen der Befassung in den Ausschüssen des Bundesrates an, die Ausstattungspflicht nicht auf Fahrzeuge ab 7,5 t zu beschränken, sondern bereits ab 3,5 t gelten zu lassen. Darüber hinaus hält er eine generelle Förderung der Ausstattung von entsprechenden Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen für sinnvoll und strebt auch hier in den Ausschüssen des Bundesrats eine entsprechende Ausweitung des Antrags an, mit dem die Bundesregierung zur Bereitstellung von Fördermitteln aufgefordert wird. 8. Welche aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme für schwere Lkws und Busse sind nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden technisch ausgereift? Derzeit werden verschiedene technische Lösungen zur Nachrüstung oder als Ausstattungsvariante für Neufahrzeuge angeboten. Dazu zählen beispielsweise Kamera- Monitor-Systeme oder radargestützte Systeme. Der Senat hält diese technischen Lösungen dann für ausgereift, wenn sie Fahrerinnen und Fahrer von Nutzfahrzeugen bei Abbiegevorgängen zur Einschätzung der Verkehrssituation hilfreich unterstützen, sie die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen und zulässig sind. 2 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14- koalitionsvertrag.pdf;jsessionid=C090988612AD66554CFA86240B8A58F9.s1t2?__blob= publicationFile&v=5, siehe Seite 79, letzter Zugriff: 8. Mai 2018.