BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12998 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 09.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (April 2018) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im Dezember 2016 bereits 670 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Struktur der salafistischen Szene gegenwärtig in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweiligen Kombinationen einzeln nennen. Siehe Drs. 21/12955. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, makedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische und russische Staatsbürger sind seit dem 1. Januar 2016 in Hamburg registriert worden? Das Statistikamt Nord erhält halbjährlich – jeweils mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember – einen Gesamtabzug des Melderegisters und wertet dieses aus. Das Ergebnis der Auswertung nach ausgewählten Staatsangehörigen und dem Stichtag 31. Dezember 2017 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Eine stichtagsbezogene Auswertung im Sinne der Fragestellung ist aufgrund des dafür erforderlichen hohen Programmieraufwands in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus siehe Drs. 21/10721. Staatsangehörigkeit Stichtag 31.12.2017 Albanien 1 546 Bosnien-Herzegowina 4 186 Kroatien 6 896 Mazedonien 6 585 Kosovo 2 517 Russische Föderation 9 215 Serbien 6 983 Algerien 620 1 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2016. Seite 26. Drucksache 21/12998 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Stichtag 31.12.2017 Libyen 194 Marokko 758 Tunesien 1 264 Ägypten 2 296 Irak 4 976 Libanon 601 Syrien 14 696 insgesamt: 63 333 Quelle: Statistikamt Nord, Melderegister, Staatsangehörigkeit wie im Register geführt Die bislang im Jahr 2018 im Ankunftszentrum eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung ) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10721 und 21/12273. Herkunftsland Zugang in 2018 (Stand: 30.04.2018) Bosnien und Herzegowina 8 Serbien 36 Kroatien - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 58 Albanien 35 Kosovo 13 Tunesien 2 Algerien 10 Marokko 13 Libyen 23 Ägypten 16 Irak 151 Syrien 255 Libanon - Russische Föderation 32 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. Januar 2015 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln. Zahlen zu Tatverdächtigen aus unterschiedlichen Straftatbeständen werden von der Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik2 (PKS) erfasst. Staatsangehörigkeit erfasste Tatverdächtige im 1. Quartal 2018 bosnisch 65 serbisch 282 kroatisch 69 makedonisch 167 albanisch 210 kosovarisch 110 tunesisch 81 algerisch 141 marokkanisch 175 libysch 78 ägyptisch 167 irakisch 191 syrisch 378 libanesisch 47 2 Die PKS wird als Ausgangsstatistik geführt, das heißt, die bekannt gewordenen Fälle und Tatverdächtigen werden bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Sie enthält daher keine justiziellen Erkenntnisse über Täterschaft und Abteilungen beziehungsweise Verurteilungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12998 3 Staatsangehörigkeit erfasste Tatverdächtige im 1. Quartal 2018 russisch 243 Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der vorstehend beschriebenen ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung, weil eine Datensatzänderung im rechnerischen Sinne eine neue Erfassung ist. In den sogenannten kumulativen Tabellen, die vom ersten bis zum aktuellen Monat des Jahres berichten, wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Das hat zur Folge, dass die Summe von Monatszahlen regelmäßig größer ist als die kumulativen Zahlen dieser Monate. Änderungen in der PKS oder spezielle Kriminalitätsaufkommen, auch in Verbindung mit entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen , können dazu führen, dass monatliche Fallerfassungen beträchtlicher Größenordnung in Folgemonaten erneut gezählt werden. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind daher nicht valide. Aus diesem Grund wird auch maximal die Addition von Zahlen einzelner unterjähriger Quartale vorgenommen. Daher werden für 2018 die Fallzahlen des 1. Quartals aufgelistet. Für Angaben aus dem Jahr 2017 siehe Drs. 21/12273; im Übrigen siehe Drs. 21/10721. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten saßen 2015 in Hamburger Justizvollzugsanstalten? Wie viele waren es bis zum 1.5.2018? Stichtag 01.02.2018 Stichtag 01.05.2018 Anzahl Ägypten 21 17 Anzahl Albanien 48 49 Anzahl Algerien 39 33 Anzahl Bosnien und Herzegowina 17 18 Anzahl Irak 12 15 Anzahl Kosovo 11 8 Anzahl Kroatien 8 10 Anzahl Libanon 8 7 Anzahl Libyen 6 7 Anzahl Marokko 45 49 Anzahl Mazedonien 18 19 Anzahl Russische Föderation 10 9 Anzahl Serbien 54 44 Anzahl Syrien 17 13 Anzahl Tunesien 11 10 In Bezug auf die Zahlen für 2015 siehe Drs. 21/10721. Die Anzahl der ausländischen Gefangenen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten – unterteilt nach Staatsangehörigkeiten, Haftarten und Anstalten – wird in der Justizvollzugsstatistik nur an den vier Stichtagen im Jahr (1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November) erfasst. Nicht erhoben werden Daten über die Anzahl der ausländischen Personen, die sich insgesamt innerhalb eines definierten Zeitraumes in Haft befinden. Insofern kann die Beantwortung der Frage, wie viele Personen einer bestimmten Staatsangehörigkeit in Hamburger Justizvollzugsanstalten untergebracht waren, nur stichtagsbezogen erfolgen. 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wird gegenwärtig in Hamburg ermittelt ? Gegen wie viele von ihnen wird gegenwärtig prozessiert? Drucksache 21/12998 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind zwischen dem 1.1.2015 und dem 1.5.2018 im Rahmen von strafrechtlichen Prozessen verurteilt worden? Siehe Drs. 21/10721 und 21/12273. In dem zweiten gegen sechs Angeklagte geführten Verfahren wurden zwei Angeklagte im Februar 2018 und vier im April 2018 verurteilt . Das Verfahren ist noch nicht gegen alle Angeklagten rechtskräftig abgeschlossen . Es gibt keine weiteren Verfahren mit laufender Hauptverhandlung aus diesem Bereich. 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und Bremens miteinander vernetzt sind? Siehe Drs. 21/12273.