BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/130 21. Wahlperiode 02.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 26.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann wird mit den Baumaßnahmen an der Alten Landstraße begonnen ? (II) Die Alte Landstraße ist eine wichtige Verkehrsader für das Alstertal und die Walddörfer Richtung Stadtzentrum. Insbesondere Pendler sind auf diese Verbindung angewiesen. Gegen die Stimmen der CDU wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 29. September 2011 die Einrichtung eines Radfahrstreifens beziehungsweise Schutzstreifens für Radfahrer (Drs. 19/0908), beschlossen. Diese ist verbunden mit einer Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur und in der Folge mit einer deutlich höheren Belastung des Pkw-Verkehrs. Staubildungen im Berufsverkehr sind wahrscheinlich . Dadurch steigen nicht nur die Belastungen für die Pendler, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner, die deutlich mehr Abgasen ausgesetzt sein werden. Aus der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 2. Oktober 2012 (Drs. 20/5442) ging hervor, dass eine Realisierung in 2013/2014 angestrebt wurde. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. Juli 2014 (Drs. 20/12445) ließ sich entnehmen, dass sich der Planungsprozess deutlich verlängert hat und mit der Errichtung von Radfahrstreifen erst im Jahr 2015 begonnen werden soll. Viele Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich nun, wie der aktuelle Stand der Planung ist und wann mit den Baumaßnahmen begonnen wird und wann diese abgeschlossen sein werden. Der größte Teil der Alten Landstraße liegt in Hummelsbüttel und Poppenbüttel . Umso verwunderlicher ist es, dass der Senat in seiner Antwort auf meine Anfrage vom 3. März 2015 (Drs. 21/17) mitteilt, dass die abgeschlossenen Planungen im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn vorgestellt wurden und nicht im Regionalausschuss Alstertal. Ein besonderer Anlieger der Alten Landstraße, der sich ebenfalls im Alstertal befindet, ist das Hospital zum Heiligen Geist in Poppenbüttel. Das Hospital zum Heiligen Geist mit seinen 1.100 Bewohnern ist von großer Bedeutung für die ganze Region und ganz Hamburg, sowohl für die Senioren selbst als auch als Arbeitgeber. Von den Umbaumaßnahmen der Alten Landstraße ist das Hospital zum Heiligen Geist daher ganz besonders betroffen. Gerade für die vielen mobilitätseingeschränkten Bewohner und ihre Angehörigen kann die lange Umbauphase verheerende Folgen haben. Die Erreichbarkeit des Hospitals zum Heiligen Geist während der Bauphase ist teilweise nur sehr eingeschränkt gegeben. Da die Verkehrsführung ausschließlich stadtauswärts erfolgen soll, erreichen viele Angehörige aus dem Haupteinzugsgebiet Oberalster und Walddörfer nur über große Umwege das Hospital zum Heili- Drucksache 21/130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gen Geist. Auch für die Bewohner ist die Nutzung des HVV während der Bauphase stark eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie genau soll die Verkehrsführung während der Bauphase auf der Alten Landstraße erfolgen und warum ausschließlich stadtauswärts? Wie soll so eine ausreichende Erreichbarkeit des Hospitals zum Heiligen Geist aus allen Richtungen gewährleistet sein? Es ist geplant, die Straßenbauarbeiten in der Alten Landstraße unter einer Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden durchzuführen. Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit lassen sich nicht immer vermeiden. Die gewählte Einbahnstraßenregelung hat sich nach Abwägung als geeignetste Variante erwiesen, da sich die Verkehrsströme stadteinwärts aus Norden kommend bereits frühzeitig auf Ausweichstrecken verteilen können. Dadurch können Einschränkungen für den Verkehr unmittelbar an der Baustrecke verringert werden. Weiterhin wären bei einer Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden Schleichverkehre zu erwarten. Diese werden durch die Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden weitestgehend vermieden. Das Hospital zum Heiligen Geist kann mit dem Pkw über ausgeschilderte Umleitungsstrecken erreicht werden. Die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrenden können jederzeit die Alte Landstraße über die vorhandenen Nebenflächen in beide Richtungen nutzen. 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die Rettungswege zum Hospital zum Heiligen Geist jederzeit ohne Umwege gewährleistet werden? Wie soll ein Rettungsweg stadteinwärts in der Praxis sichergestellt werden und wie der entgegenkommende Verkehr dabei berücksichtigt werden? Für Einsatzfahrzeuge aus nördlicher Richtung kommend wird die Einbahnstraße zwischen Hinsbleek und Poppenbüttler Weg bei Bedarf in Gegenrichtung befahrbar sein. Als Ausweichmöglichkeit zwischen den Absperrelementen wird eine Fahrbahnbreite von 5,5 m in diesem Abschnitt von Bautätigkeiten freigehalten. Die zuständige Feuerwehrwache F24 ist über die Verkehrsführung für Rettungskräfte informiert. 3. Was geschieht mit der Bushaltestelle Hinsbleek während der Bauzeit? Wird eine entsprechende Ersatzhaltestelle eingerichtet oder müssen die Bewohner zwingend zu einer weiter entfernt gelegenen Haltestelle gehen? Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dies für die 1.100 Bewohner für zumutbar oder welche Lösung strebt er beziehungsweise sie an? Aufgrund der Einbahnstraßenreglung kann die stadteinwärts gelegene Bushaltestelle Hinsbleek über die gesamte Zeit der Baumaßnahme nicht angefahren werden. Die Haltestelle Hinsbleek stadtauswärts kann vom 13. April 2015 bis 28. August 2015 nicht bedient werden. Ab dem 29. August 2015 ist die Haltestelle Hinsbleek stadtauswärts neu hergestellt, sodass ein sicheres Ein-und Aussteigen gewährleistet werden kann. Während der gesamten Bauzeit können die benachbarten Bushaltestellen „Emekesweg“ und „Alte Landstraße Nord“ genutzt werden. Im Rahmen der Planung wurde geprüft, ob die Haltestelle stadtauswärts über die gesamte Zeit bedient werden kann. Aufgrund der Verschwenkung des Verkehrs auf die westliche Seite ist nicht ausreichend Platz vorhanden, um eine provisorische Haltestelle und deren Zuwegung zu bauen, da das Baufeld direkt neben der provisorischen Fahrspur liegt. Während der genannten Zeit muss die Haltestelle aufgehoben werden. 4. Wie wird eine Überwegung über die Baustelle gewährleistet? Wird dabei sichergestellt, dass diese Überwegung jederzeit mit Gehhilfen und Rollatoren leicht passierbar ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/130 3 Alle bestehenden Querungsstellen für Fußgänger am Emekesweg, Hinsbleek und Poppenbüttler Weg sind auch während der gesamten Bauzeit mit Lichtsignalanlagen (LSA) ausgestattet. Bei der heutigen Fußwegebeziehung zwischen der West-Ost-Verbindung Hinsbleek wird die Grünzeit an Fußgänger mit geringerer Gehgeschwindigkeit angepasst. Zudem wird die provisorische Fußgänger-Ampel mit einem akustischen Signalgeber ausgestattet werden. Es wird sichergestellt, dass die Übergänge immer so hergerichtet werden, dass eine möglichst barrierefreie Querung ermöglicht wird. Die bauausführende Firma ist auf die besonderen Gegebenheiten im Umfeld des Hospitals zum Heiligen Geist hingewiesen worden. Zudem werden die Querungsstrecken mittels Absperrelementen eingefasst, sodass eine Sicherung zum Baufeld und eine taktile Führung gegeben sind. 5. Welche Umleitungen werden während der Bauphase an der Alten Landstraße für den Pkw-Verkehr eingerichtet beziehungsweise ausgeschildert ? Wie viel länger werden durch die jeweilige Umleitung die Fahrzeiten ? Die Umleitungstrecke für die Verkehre in stadteinwärts führende Richtung führt über den Poppenbüttler Weg und die Hummelsbütteler Landstraße bis zur Kreuzung Brombeerweg . Die Umleitungen und Hinweisbeschilderungen werden entsprechend der Verkehrsführung und der erforderlichen Sperrungen rechtzeitig und weiträumig eingerichtet werden. Die Verlängerung der Fahrzeiten ist abhängig vom Ziel der Verkehrsteilnehmer und dem jeweiligen Verkehrsaufkommen, daher ist eine genaue Angabe hierzu nicht möglich . 6. Wieso wurden die abgeschlossenen Planungen zum Umbau der Alten Landstraße am 21. November 2013 dem Regionalausschuss Fuhlsbüttel -Langenhorn und nicht dem Regionalausschuss Alstertal vorgestellt? Am 21. November 2013 wurde das Projekt im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus im Bürgersaal Wandsbek vorgestellt. Eine entsprechende Einladung aus dem Regionalausschuss Alstertal lag der zuständigen Behörde nicht vor. 7. Ist sichergestellt, dass die Anwohner der Alten Landstraße keine Kosten für den Umbau tragen müssen? Wenn nein, warum nicht und in welcher Höhe fallen Kosten für die Anwohner an? Bei dem vom Umbau betroffenen Abschnitt der Alten Landstraße handelt es sich um eine bereits endgültig hergestellte Straße, für die keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Es können daher im Zusammenhang mit dem Umbau allenfalls Ausbaubeiträge für die Erweiterung oder Verbesserung der Straße nach den §§ 51 bis 56 des Hamburgischen Wegegesetzes anfallen. Die dafür anzusetzenden Pauschalen pro Quadratmeter Straßenfläche ergeben sich aus der Verordnung über die Höhe der Einheitssätze vom 28. Januar 2014.