BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1300 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Alsterwanderweg in Lemsahl-Mellingstedt endlich verkehrssicher herstellen Der Alsterwanderweg ist für die Hamburgerinnen und Hamburger sowie für viele Touristen ein wichtiges Ausflugsziel und eine besonders schöne Erholungsmöglichkeit in der Natur. Damit der Alsterwanderweg durchgängig genutzt werden kann, muss dieser unbedingt an allen Stellen verkehrssicher sein. Gerade an steilen Böschungen und Abstiegen zur Alster kommt es leider immer wieder vor, dass die Wege oder Treppen sich in heruntergekommenem Zustand befinden. Der Alsterwanderweg in der Verlängerung der Straße Treudelberg in Lemsahl-Mellingstedt ist in einem solchen Zustand, daher kommt es dort immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen. Die vorhandene Treppenanlage ist dort veraltet und durch Erosion bei starkem Niederschlag uneben beziehungsweise ausgewaschen und daher kaum noch nutzbar. Durch zusätzliche starke Überwucherung des Weges mit Brennnesseln und anderen Sträuchern ist eine Nutzung dieses Weges mittlerweile sehr gefährlich. Bereits am 28.05.2015 hat der Regionalausschuss Walddörfer in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Treppe instand gesetzt und gesichert werden soll. Der Senat ist nun dringend aufgefordert, durch eine entsprechende Sanierung dieses Abschnittes die Verkehrssicherheit am Alsterwanderweg wieder herzustellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zuständigkeit für die Unterhaltung des entsprechenden Abschnitts des Alsterwanderweges liegt beim Bezirksamt Wandsbek. Der Senat und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als die für die Fachaufsicht zuständige Behörde sind daher mit Einzelheiten nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde der Zustand dieses Abschnittes des Alsterwanderwegs (Verlängerung der Straße Treudelberg) bekannt und wie ist er bekannt geworden? 2. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde seit Bekanntwerden getan, um den Zustand des Weges zu ändern? Dieser Abschnitt des Alsterwanderweges wird seit der ersten Instandsetzung Ende der Achtzigerjahre im Rahmen der regelhaften Verkehrssicherheitskontrollen durch das zuständige Bezirksamt begangen und die akuten Verkehrssicherheitsmängel werden laufend durch das Bezirksamt beseitigt. Drucksache 21/1300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Stuft der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde den Zustand des Weges derzeit als verkehrssicher ein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, warum ist der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde bisher nicht seiner beziehungsweise ihrer Pflicht zur Herstellung der Verkehrssicherheit nachgekommen und wann soll dies zu welchen Kosten geschehen? Die Schäden wurden regelmäßig beseitigt, daher bestand und besteht für einen Waldweg eine durchgehend akzeptable Verkehrssicherheit. Konstruktionsbedingt gab es immer wieder Ausspülungen des Weges und der Treppenstufen, daher wird die Treppenanlage umgebaut werden. Einschließlich aller Vorarbeiten und Planungsleistungen sind Kosten von derzeit 45.000 Euro berechnet worden. Die Kosten trägt das zuständige Bezirksamt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hat die zuständige Fachbehörde bisher auf den Beschluss des Regionalausschusses Walddörfer vom 28.05.2015 reagiert und wann welche konkreten Maßnahmen eingeleitet? Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Regionalausschusses Walddörfer und des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 11. Juni 2015 war die Planung bereits vom zuständigen Bezirksamt in Auftrag gegeben und eine grobe Kostenschätzung lag vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wenn es bereits konkrete Planungen für eine Sanierung der Treppe und des Weges gibt, wie sehen diese konkret aus? Ist in der Planung auch ein Handlauf für die neue Treppe vorgesehen? Wenn nein, warum nicht und warum hält der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde diesen für entbehrlich? Geländer sind nicht vorgesehen. 6. Wann wird mit der Sanierung der Treppe und des Weges begonnen? 7. Wann wird die Sanierung der Treppe und des Weges fertiggestellt werden ? Die Planung liegt dem zuständigen Bezirksamt zur Endabstimmung vor. Anschließend beginnen Ausschreibung und Vergabe. Die Fertigstellung soll im Jahr 2015 erfolgen. 8. Welche Kosten entstehen für die Sanierung des Weges und wer trägt diese? Siehe Antwort zu 3. 9. Sind bis zur Herstellung der Verkehrssicherheit Hinweisschilder aufgestellt und eine Umleitung ausgewiesen worden? Wenn nein, warum nicht? Der Weg wird derzeit als verkehrssicher eingestuft. Hinweise auf Umleitungen erfolgen bei Baubeginn. 10. Wie häufig werden der Alsterwanderweg und seine Zuwegungen auf Mängel beziehungsweise auf Verkehrssicherheit geprüft und wie geschieht dies genau? Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der regelhaften Begehungen, mindestens jährlich durch Inaugenscheinnahme der zuständigen Grünaufsicht. Eine zusätzliche Überprüfung erfolgt nach Starkregenereignissen und Stürmen. 11. Welche Mängel auf dem Alsterwanderweg und seinen Zuwegungen sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde derzeit bekannt und wann werden diese jeweils zu welchen Kosten saniert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1300 3 Akute Sicherheitsmängel am Alsterwanderweg sind derzeit nicht festgestellt. Einige Teile des Alsterwanderwegs sind sanierungsbedürftig, stellen aber keine Verkehrsgefährdung dar. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 5.