BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13003 21. Wahlperiode 15.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ewald Aukes und Jens Meyer (FDP) vom 09.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Grundstücksverkauf Projekt Diebsteich Am 15.12.2017 wurde im Transparenzportal der Grundstückskaufvertrag für das Projekt Diebsteich veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat sieht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner sowie Dritter am Projekt Beteiligter in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Grundstückskaufvertrag ein Vergabeverfahren vorangegangen ist. § 5 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber , sämtliche hiermit in Zusammenhang stehenden Informationen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Schriftliche Erklärungen der Vertragspartner beziehungsweise Dritter, die abweichend hiervon eine Veröffentlichung der Informationen ausdrücklich erlauben würden, liegen nicht vor. Darüber hinaus werden derzeit in einem Verwaltungsverfahren Einwände gegen die vorgenommene Veröffentlichung nach Transparenzgesetz geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Wie hoch ist der vorläufige Kaufpreis für das Grundstück? Siehe Vorbemerkung. 2) Wann wird die Kaufpreisanpassung erfolgen? Eine Kaufpreisanpassung würde – sofern denn erforderlich – zwei Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens beziehungsweise Aufstellung über die tatsächliche Geschossfläche erfolgen. 3) Wie hoch ist die Aufwandsbeteiligung, die der Käufer an den Verkäufer für beratungs- und personalintensive Leistungen des Verkäufers und Fremdleistungen zahlen wird (siehe § 3.8 des Kaufvertrags)? 4) Welche Ansprüche hat die ProHa Altona GmbH und Co. KG gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg in Fall eines Mangels? a) Welche Art von Mängeln kann die ProHa Altona GmbH und Co. KG gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg geltend machen? 5) Welche Ansprüche bestehen gegenüber dem Voreigentümer (siehe § 13 des Kaufvertrags)? a) Hat der Senat dafür Mittel eingeplant? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 21/13003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6) Welche Partei haftet gegenüber der DB (und/oder anderen Unternehmen , die die entstehenden Gebäude beziehen), falls sich durch Verzögerungen in der Herstellung der Gebäude die Eröffnung des neuen Fernbahnhofs Diebsteich verzögert? Siehe Vorbemerkung.