BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13007 21. Wahlperiode 18.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 11.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche Zukunftspläne hat die Schulbehörde für die Grundschulen in Harburg? Seit dem Erscheinen des letzten Schulentwicklungsplanes (SEPL) im Jahr 2012 hat der Senat einige Anpassungen an die reale Situation getätigt. Da diese Anpassungen im SEPL nicht öffentlich einsehbar sind und der Bürgerschaft darüber auch nicht berichtet wird, sind Anfragen an den Senat erforderlich . So ließ die Schulbehörde vor einiger Zeit verlauten, dass sie die Grundschulen in Harburg und Süderelbe ausbauen will, da die Schülerzahlen seit 2012 ansteigen. 2018 werden über 1.000 Erstklässler in 48 Klassen ins Schulleben starten, für das Schuljahr 2020/2021 geht die Schulbehörde von über 1.100 Erstklässlern aus. Den Prognosen zufolge wird sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzen. Die geplanten Erweiterungen und die neue Grundschule für Harburg und Süderelbe sollen insgesamt acht neue Grundschulzüge für rund 170 Erstklässler und insgesamt rund 850 Grundschüler bieten. Dabei sollen die Grundschule Neugraben, die Grundschule Am Johannisland und die Schule Ohrnsweg auf jeweils fünf Züge ausgebaut werden. Allerdings werden bereits für das kommende Schuljahr für die Grundschule Neugraben sechs Klassen, für die Grundschule Am Johannisland fünf Klassen und für die Schule Ohrnsweg drei Klassen eingerichtet (siehe Drs. 21/12589). Bedenkt man die Wohnungsbaupolitik des Senats und die Flüchtlingssituation (unter anderem 300 Geflüchtete aber auch noch bis zu 500 Wohneinheiten ) sowie die Tatsache, dass bereits heute tatsächlich mehr Klassen eingerichtet werden als für den Ausbau geplant sind, stellt sich die Frage, wie sehr die von Senator Rabe verkündeten Pläne den aktuellen und künftigen Gegebenheiten gerecht werden. Gleiches gilt für die Schule Ohrnsweg, die einzige Grundschule am Standort der beiden Neubaugebiete Fischbeker Reethen und Fischbeker Heidbrook, wo in absehbarer Zeit 9.000 Menschen wohnen werden. Unklar bleibt zusätzlich, wie Senator Rabe bei einer Schließung der katholischen Grundschule deren beiden Klassen auffangen lassen will. Tatsache ist: Die Grundschulen platzen aus allen Nähten! Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/13007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Schülerzahlen in den Regionen 21 und 22 sind angestiegen. Wurden in Region 21 (Harburg Kern) im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 844 Schülerinnen und Schüler in 42 Klassen eingeschult, werden es im Schuljahr 2018/2019 1.007 Schülerinnen und Schüler in 49 Klassen sein. Der Anstieg ist überwiegend auf Nachverdichtungen durch Wohnungsbau im Harburger Kerngebiet zurückzuführen. Entsprechend plant die zuständige Behörde einen Ausbau der vorhandenen Schulstandorte. In Region 22 (Süderelbe) sind steigende Schülerzahlen vor allem durch die Realisierung großer zusammenhängender Neubaugebiete zu erklären. Gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 mit 19 ersten Klassen werden im kommenden Schuljahr 2018/ 2019 insgesamt 26 Klassen eingerichtet. Die Schülerzahl in den ersten Klassen stieg in diesem Zeitraum von 359 auf 524 Schülerinnen und Schüler. Dank des neuen Schulbauprogramms konnten die Schulen trotz des Anstiegs alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Während von 2000 bis 2010 im Jahresdurchschnitt rund 155 Millionen Euro hamburgweit in den Schulbau investiert wurden, ist diese Investitionssumme ab 2012 mehr als verdoppelt worden und lag 2017 bei über 475 Millionen Euro. Die zuständige Behörde plant auch künftig sowohl einen Ausbau der bestehenden Schulstandorte als auch die Neugründung einer Grundschule in der Region 21, siehe auch http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10773746/ 2018-03-27-bsb-schulplanung. Im Übrigen werden die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde der dynamischen Entwicklung in der Wohnungsbauplanung fortlaufend angepasst und sind insofern noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bestehen Überlegungen, über die neu geplante Grundschule am Soldatenfriedhof hinaus weitere Standorte für Grundschulen in Harburg und Süderelbe zu errichten? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, an welchen Standorten und mit welcher Zügigkeit? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde geht auf der Grundlage der bisher bekannten Planungen davon aus, dass der neue Grundschulstandort „Schule am Park“ mit den zusätzlichen vier Zügen die entstehenden Bedarfe abdecken wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass schon heute an den Grundschulen Neugraben (sechszügig) und Am Johannisland (fünfzügig) die vom Bildungssenator geplante Fünfzügigkeit erfüllt beziehungsweise übererfüllt ist? In der Gesamtbetrachtung mit den benachbarten Grundschulen An der Haake, Ohrnsweg und Schnuckendrift sowie der Grundschulabteilung der Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg geht die zuständige Behörde davon aus, dass die Schulversorgung mit insgesamt 25 Grundschulzügen dauerhaft durch eine Fünfzügigkeit an den Grundschulen Neugraben und Am Johannisland gesichert ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Die Grundschule Ohrnsweg soll den Plänen des Schulsenators zufolge dreizügig ausgebaut werden. Hält der Senat diese Planungen vor dem Hintergrund, dass an dieser Schule die Kinder von zwei stark wachsenden Neubaugebieten aufgenommen werden sollen, für ausreichend? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, welche Lösungen sind geplant? Die Grundschule Ohrnsweg soll um zwei Züge auf fünf Züge ausgebaut werden. Mit der geplanten Fünfzügigkeit der Grundschule Ohrnsweg und unter Berücksichtigung der benachbarten Grundschulen werden die neuen Wohngebiete dauerhaft mit Schulplätzen versorgt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13007 3 4. Mit welchen Schulbaumaßnahmen wird der Senat auf die steigenden Schülerzahlen in Harburg und Süderelbe reagieren? Siehe Drs. 21/12884 und http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10773746/ 2018-03-27-bsb-schulplanung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. An welchen Grundschulen plant der Senat, Container aufzustellen, wie viele und für welchen Zeitraum? Zum Schuljahr 2018/2019 werden die Grundschule Kapellenweg sowie die Grundschule Neugraben jeweils zwei mobile Klassenräume sowie die Grundschule Marmstorf einen mobilen Klassenraum für zunächst drei Jahre erhalten. 6. Gibt es bereits Überlegungen, die in einer Pressemitteilung vom 27. März 2018 für Harburg und Süderelbe angekündigten Planungen zu revidieren? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. bis 4. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 7. Wurde bei den aktuellen Planungen der Schulbehörde der drohende Wegfall der katholischen Grundschule berücksichtigt? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/12090. Die zuständige Behörde stellt grundsätzlich sicher, dass das Recht auf einen Schulbesuch an einer Hamburger Schule gewährleistet wird.