BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13013 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralf Niedmers und Dennis Thering (CDU) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Was genau führen Senat und Bezirksamt mit der Übertragung der Zuständigkeit für Baumaßnahmen in der Walddörferstraße an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Schilde? In der Sitzung am 12.04.2018 des Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurde das Arbeitsprogramm Straßen (Planung und Neubau) für 2018/2019 (Bezirksdrs. 20-5752) beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt. Das jährlich aufzustellende Programm mit den beiden Teilen Straßenplanung und Straßenneubau enthält sämtliche Straßenbauprojekte inklusive öffentlicher Plätze, an denen das Fachamt Management des öffentlichen Raums arbeitet, wie Grundinstandsetzungen, erstmalig endgültige Herstellung von Straßen, Projekte zur Förderung des Radverkehrs , kleinere Umbaumaßnahmen et cetera. Das Volumen der Maßnahmen wird durch das hierfür vorhandene Personal bestimmt. Neben zwei weiteren kleinen Änderungen, die sich aus dem Vergleich zum Vorjahr ergeben, wurde bekannt, dass einige Maßnahmen des bezirklichen Arbeitsprogrammes Straßen 2018/2019 nun vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt werden sollen. Laut entsprechender Anlage zählen hierzu folgende Maßnahmen: August-Krogmann- Straße (Farmsen-Berne 36) – ÖRV, Bramfelder Dorfgraben (Bramfeld 64) – ÖRV und ÖPNV-Trasse, Bramfelder Dorfplatz – U5, Grunewaldstraße – ÖPNV, Victoriapark (Rahlstedt 131) – ÖRV sowie Walddörferstraße (von Wendemuthstraße bis Berner Heerweg). Für die Abschnitte auf der Walddörferstraße hatte die GRÜNEN Fraktion Wandsbek vor längerer Zeit gefordert, die Fahrbahn in nur einen Fahrstreifen für jede Richtung aufzuteilen und an selbiger Stelle Radwege oder -streifen zu errichten. Zusätzlich wurde geplant, die Durchfahrt zwischen Holzmühlenstraße und Kedenburgstraße für Kfz komplett zu unterbrechen. Anfang letzten Jahres wurde jedoch bekannt, dass sich die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegen die von SPD und GRÜNEN auf Bezirks- und Landesebene geforderte Einrichtung einer Fahrradstraße in der Walddörferstraße entschieden hatte. Schon bei der Anhörung Anfang 2016 hatte die Innenbehörde signalisiert, dass die Walddörferstraße als Ausweichstrecke für die parallel laufenden beiden Hauptstraßen beibehalten werden solle und sie eine Fahrradstraße für unzulässig halte. Ende November 2017 hatten SPD und GRÜNE erneut einen Antrag hinsichtlich eines Umbaus der Walddörferstraße in die Bezirksversammlung eingebracht. Hiernach sollen Fahrbahnen, insbesondere auch die Nebenflächen, verbessert werden, was mit kleineren Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt werden könne. Diese würden zu einer deutlichen Verbesse- Drucksache 21/13013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rung für den Radverkehr – ohne die Realisierung einer Fahrradstraße – sowie zu verbesserten Fußwegen führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Aus welchen Gründen wurde der Teil des Arbeitsprogrammes Straße 2018/2019, welcher die Walddörferstraße betrifft, an den LSBG übergeben ? Was kann der LSBG in diesem konkreten Fall leisten, was das Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des BA Wandsbek alleine nicht leisten kann? Aufgrund des Umfanges des Arbeitsprogramms und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen hat sich das Fachamt Management des öffentlichen Raumes für mehrere Projekte Unterstützung durch Projektsteuerer geholt und zusätzlich den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) angefragt. Bei der Auswahl der Projekte, die durch den LSBG unterstützend realisiert werden sollen, handelt es sich um größere und übergeordnete Maßnahmen, da hierfür die entsprechende Umsetzungskompetenz sowie notwendigen fachlichen Ressourcen beim LSBG vorliegen und er mit der Durchführungen von Maßnahmen größerer Dimension vertraut ist. Die Maßnahme Grundinstandsetzung Walddörferstraße, Wendemuthstraße bis Berner Heerweg (siehe Drs. 20-5142 der Bezirksversammlung Wandsbek) soll vom LSBG als Realisierungsträger durchgeführt werden, da das Fachamt Management des öffentlichen Raumes derzeit nicht über die notwendigen Personalressourcen zur Bearbeitung der Maßnahme verfügt. Eine Zuständigkeitsänderung ist damit nicht verbunden. 2. Warum ist in der Anlage zum Arbeitsprogramm Straßen 2018/2019 bei der Maßnahme „Walddörferstraße“ der Streckenabschnitt „Wendemuthstraße bis Berner Heerweg angegeben“, wohingegen im Maßnahmenspeicher Straße 2018 des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes hierfür der Abschnitt „alter Friedhof bis Wendemuthstraße“ angegeben wird? In der Anlage zum Arbeitsprogramm 2018/2019 sind die Maßnahmen aufgeführt, die durch den LSBG realisiert werden sollen. Im Maßnahmenspeicher sind die Maßnahmen aufgeführt, für die Beschlüsse vorliegen, die aber noch nicht begonnen wurden. Die dort aufgeführte Maßnahme Walddörferstraße bezieht sich auf den Beschluss 19-4713.1 der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese Maßnahme liegt außerhalb der Maßnahme Walddörferstraße – Wendemuthstraße bis Berner Heerweg. 3. Welcher Projektgruppe/Projektbezeichnung ist der Straßenabschnitt zwischen Wendemuthstraße bis Berner Heerweg zuzuordnen? Bei der Maßnahme Walddörferstraße – Wendemuthstraße bis Berner Heerweg handelt es sich um eine Grundinstandsetzung. 4. Welches konkrete Projektziel ist für den Straßenabschnitt zwischen Wendemuthstraße bis Berner Heerweg vorgesehen und auf welchem Stand befinden sich die Planungen aktuell? Das Arbeitsprogramm des Bezirkes Wandsbek ist erst am 12. April 2018 beschlossen worden. Der Bezirk und der LSBG stehen in Verhandlungen über die Ausgestaltung des Kontraktes, welcher auch die Projektziele definieren wird. 5. Welche Gesamtkosten werden durch das Projekt entstehen und wie sollen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden? Die technische Planung hat noch nicht begonnen. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von circa 6 Millionen Euro Gesamtkosten aus. Diese Kosten wurden dabei über die zu überplanende Fläche ermittelt und stellen somit noch keine belastbare Größe dar. Belastbare Kosten können erst ermittelt werden, wenn der genaue Umfang der Maßnahme festgelegt wurde. Die erforderlichen Mittel werden über die Rahmenzuweisungen zur Verfügung gestellt oder bei einer Gesamtkostenhöhe von mehr als 6 Millionen Euro als Einzelmaßnahme über den Haushalt eingeworben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13013 3 a) Welche Personalressourcen sind hierfür vorgesehen? Da der LSBG noch nicht beauftragt, die Projektziele noch nicht hinreichend definiert und die technische Planung noch nicht begonnen hat, können die erforderlichen Personalressourcen noch nicht beziffert werden. b) Welche finanziellen Mittel sind für die baulichen Maßnahmen (Materialkosten ) vorgesehen? c) Welche sonstigen Kosten werden durch den Umbau entstehen? Siehe Antwort zu 5. d) Inwieweit werden die Kosten auf die Anwohner umgelegt? Es werden keine Kosten auf die Anwohnerinnen und Anwohner umgelegt. 6. Welche konkreten Maßnahmen zur Grundinstandsetzung der Walddörferstraße sind vorgesehen? a) Wird es zu einem Wegfall einer oder mehrerer Fahrspuren kommen ? Wenn ja, an welcher Stelle und wie soll zukünftig der Verkehrsfluss gewährleistet werden? b) Wird es zum Wegfall von Parkplätzen kommen? Wenn ja, wo, warum und wie viele Parkplätze sind das? c) Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich hinter der Bezeichnung „Verbesserung und Ordnung der Nebenflächen“? d) Wie soll die Situation der Radfahrer im Einzelnen verbessert werden ? e) Wie viele Bäume müssen im Zuge der geplanten Grundinstandsetzung gefällt werden? An welchen Stellen sind Ausgleichspflanzungen geplant? f) Welches Sicherheitskonzept (für alle Verkehrsteilnehmer – Pkws/Lkws, Radfahrer, Fußgänger) liegt der geplanten Umgestaltung zugrunde? Die technische Planung der Walddörferstraße hat noch nicht begonnen. Im Rahmen der Planung werden verschiedene Alternativen untersucht werden.