BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13015 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) Das ZLH ist gegründet worden, um eine bessere Verzahnung der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von BSB und BFWG zu erzielen. Es ist notwendig, dass für die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte die Hochschulen in den Schulfächern entsprechende Fachwissenschaften berücksichtigen (zum Beispiel im Bereich der allgemeinen Pädagogik). Beispielhaft sei das Mathematikstudium künftiger Grundschullehrkräfte genannt. Diese Erwartung ist nicht unbillig, denn viele Schulfächer stellen in den jeweiligen Fachbereichen die Mehrheit der Studenten. Diese Erwartung gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass mit dem BA/MA-System das erste Staatsexamen weggefallen ist, mit dem die Schulseite ihren Bedürfnissen Ausdruck verleihen konnte. Es ist deshalb zu klären, ob das ZLH die Erwartungen der Zeit seiner Gründung erfüllen konnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Annahme, dass das 1. Staatsexamen durch das BA/MA-System abgelöst wurde, führt nicht dazu, dass die Schulseite ihren Bedürfnissen keinen Ausdruck mehr verleihen kann. Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt stattdessen Einfluss über die Akkreditierung von lehramtsbezogenen Studiengängen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschreibt ihre Erwartungen an lehramtsbezogene Studiengänge in den Eckpunkten für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (Beschluss der KMK vom 02.06.2005) Demnach wird erwartet, dass die Länder alle entsprechenden Studiengänge modularisieren, die Module an den ländergemeinsamen Standards ausrichten und die Studiengänge begleitend evaluieren. Dabei wirkt zur Sicherung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörde im Akkreditierungsverfahren mit; die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs bedarf seiner Zustimmung. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens ist insbesondere die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerausbildung (Standards in den Bildungswissenschaften sowie ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik) festzustellen. Darüber hinaus ist der Betrieb des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) im Kooperationsvertrag zwischen der Universität Hamburg (UHH), den weiteren an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen und dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) geregelt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat teilweise auf der Grundlage von Auskünften der UHH die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wann wurde das ZLH gegründet und was war die damalige Begründung für dessen Einrichtung? Das ZLH wurde am 1. Juli 2006 gegründet. Im Übrigen siehe Drs. 18/3809. 2. In welchem Verhältnis steht das ZLH aktuell zu den etwa zeitgleich gegründeten fachbezogenen „Sozietäten“? Arbeiten diese noch? Wer gibt diesen ihre Aufträge? Das ZLH koordiniert die nunmehr 30 fachbezogenen und themenbezogene Sozietäten . Über die Einrichtung und Auflösung von Sozietäten beziehungsweise die Änderung ihrer fachlichen Zuständigkeit entscheidet der Rat des ZLH. Die Festlegung der Mitgliedschaft erfolgt in den einzelnen Institutionen. 3. Wie lautet aktuell der offizielle Auftrag des ZLH? Wie ist diese in der letzten abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarung formuliert? Das ZLH hat nach Maßgabe des Reformauftrags des Senats (Drs. 18/3809) die Aufgabe , die Lehrerausbildung aller an der Lehrerbildung in Hamburg beteiligten Institutionen zu koordinieren, diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sachkundig zu beraten, Erfordernisse zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu identifizieren und Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zu beschließen. Gegenstand des Auftrags sind alle Phasen der Lehrerausbildung von der Hochschule bis zur Berufseingangsphase sowie die Lehrerfortbildung. Über die Koordinierung der Lehrerbildungsaktivitäten der Hochschulen, des LI und der an der Lehrerbildung beteiligten Einrichtungen der für Bildung zuständigen Behörde hinaus gehört auch die Koordinierung der an der Lehrerbildung beteiligten Fakultäten der UHH sowie der beteiligten Hochschulen (fachliche , erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Beiträge zur Lehrerausbildung) zum Auftrag des ZLH. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: - die Koordination und Vernetzung der Lehrangebote der drei Phasen der Lehrerbildung , - die Implementierung und Fortentwicklung der Curricula, - die Unterstützung der fachbezogenen Arbeit der Sozietäten, - die Unterstützung der Arbeit der Gremien der Lehrerbildung, - die Unterstützung bei der Akkreditierung und der Evaluation der Lehrerbildung, - die Koordinierung aller universitären Einrichtungen zur Unterstützung der Lehramtsstudiengänge (Prüfungsamt, Praktikumsbüro, Beratungsangebote et cetera) des fakultäts-/hochschulübergreifenden Studienmanagements, - die Koordination von fakultäts-, hochschul- und phasenübergreifenden (Forschungs -)Projekten. Die Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) 2017/2018 zwischen der zuständigen Behörde und dem LI umfasst den Teil am ZLH, der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde verantwortet wird, im Einzelnen: Zielbereich 1: Schulpraktische Studien - Die Anteile der Module zu den schulpraktischen Studien, die die Schulen und das LI betreffen, werden verlässlich organisiert. - Die Schulzuteilung der Kernpraktika erfolgt verlässlich und in Abstimmung mit den Schulen. - Die Administration des erweiterten Führungszeugnisses für Praktikantinnen und Praktikanten an Hamburger Schulen wird gewährleistet. Zielbereich 2: Sozietäten - Die Kontinuität in der Arbeit der Sozietäten ist gesichert. - Die Sozietäten befassen sich inhaltlich mit den Ergebnissen der „Reform der Lehrerbildung “. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13015 3 Zielbereich 3: Akkreditierung/Zertifizierung - Die Behörde bzw. das LI beteiligt sich an den Akkreditierungs- und Zertifizierungsprozessen im Kontext der Teilsystemakkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge der UHH. Zielbereich 4: Beratung Weltlehrer - Personen mit ausländischer Lehramtsqualifikation („Weltlehrkräfte“) werden hinsichtlich der Erlangung fehlender Studienanteile zu einer vollen Gleichwertigkeit beraten und begleitet. 4. Wie ist die aktuelle personelle und sächliche Ausstattung und welche Behörden tragen welche Kostenanteile? Das ZLH wird in gemeinsamer Verantwortung von UHH und der zuständigen Behörde bzw. dem LI und von einer kollegialen Leitung geführt. Sie besteht aus einer beziehungsweise einem von der UHH beauftragten Professorin oder Professor (ZLH-UHH) sowie einer bzw. einem von der Behörde beauftragten Oberschulrätin oder Oberschulrat (ZLH-BSB). Zur Bildung der Geschäftsstelle entsenden die UHH und die Behörde neben den Leitungen weiteres Personal an das ZLH: - Die UHH entsendet wissenschaftlich ausgebildete Kräfte im Umfang von zwei Stellen , davon eine Kraft als Geschäftsführung im Umfang von einer Stelle. - Die Behörde entsendet wissenschaftlich ausgebildete Kräfte im Umfang einer Stelle . Darüber hinaus sichern die staatlichen Hochschulen gemeinsam die Finanzierung einer Verwaltungsfachkraft im Umfang einer Stelle (Sekretariat/Sachbearbeitung), die personalrechtlich von der UHH geführt wird. Die dienstrechtlichen Verhältnisse der entsandten Personen zu ihrer entsendenden Behörde beziehungsweise Institution bleiben unberührt. Darüber hinaus gliedert die UHH dem ZLH das Zentrale Prüfungsamt für die Lehrerausbildung (ZPLA) sowie die Koordinationsstelle für das Zeitfenstermodell an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen bleiben personalrechtlich Mitglieder der UHH und werden dem von der UHH beauftragten Mitglied der Leitung des ZLH unterstellt. Die UHH stellt geeignete Räume für das ZLH einschließlich der EDV-Ausstattung bereit und sichert deren Betrieb. Die sachlichen Betriebsausgaben des ZLH (einschließlich der Kosten für gutachterliche Leistungen, Referenten und Evaluation) werden nach folgendem Schlüssel aufgebracht : - Behörde für Schule und Berufsbildung: 20.000 Euro p.a., - UHH: 10.000 Euro p.a. (zuzüglich zu den oben genannten Infrastrukturkosten). 5. Wer beruft die Mitglieder des Gremiums und wer hat den Vorsitz (bitte die Vorsitzenden seit 2013 jährlich aufführen)? Dem Rat des ZLH gehören u. a. stimmberechtigt an: - Fünf Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der staatlichen Hochschulen. Jede Universität beziehungsweise Hochschule entsendet ein Mitglied auf Vorschlag des jeweiligen Präsidiums, - fünf Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Behörde auf Vorschlag des Präses der für Bildung zuständigen Behörde. Ferner gehören dem Rat des ZLH mit beratender Stimme an: - beide Leitungen des ZLH, Drucksache 21/13015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden und der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst . Den Vorsitz des Rates nehmen die Vizepräsidentin/der Vizepräsident für Studium und Lehre der UHH und die Direktorin/der Direktor des LI gemeinsam wahr. 6. Wie oft hat das Gremium in den Jahren 2016, 2017 beziehungsweise 2018 getagt? Das Gremium hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils zwei Mal getagt. Im Jahr 2018 hat das Gremium bislang zwei Mal getagt. 7. Wer hat die Dienstaufsicht? Wer vergibt die Arbeitsaufträge? Wer entscheidet jeweils über deren Realisierung? Gibt es ein Controlling zu den Beschlüssen oder Empfehlungen? Die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZLH liegt bei der jeweiligen Leitung des ZLH im universitären beziehungsweise im behördlichen Bereich, siehe auch Antwort zu 4. Die Dienst- und Fachaufsicht der Leitungen liegt bei den Vorgesetzten der jeweiligen Organisation (UHH beziehungsweise Behörde für Schule und Berufsbildung). Die Leitungen des ZLH erteilen den universitären und behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im operativen Geschäft (zum Beispiel Prüfungsamt, Praktikumsbüro) Arbeitsaufträge und begleiten deren Umsetzung. Arbeitsaufträge erfolgen zudem vonseiten der Hochschulen und der Behörden. Ein institutionalisiertes Controlling erfolgt über die ZLV der für Bildung zuständigen Behörde mit dem LI (siehe Antwort zu 3.). 8. Welches waren die wichtigsten Arbeitsergebnisse des ZLH in den Jahren 2016 und 2017? Folgende Arbeitsergebnisse werden beispielhaft genannt: Organisation von Lehramtsprüfungen durch das Prüfungsamt (ZPLA) Anzahl der Absolventinnen und Absolventen - 2016: BA 647 - 2016: MA 628 - 2017: BA 548 - 2017: MA 639 Alle Lehramtsstudierenden werden im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), das als universitäre Einrichtung an das ZLH angegliedert ist, in allen Belangen in Bezug auf übergreifende Fragen von Prüfungsangelegenheiten beraten. Ebenso erfolgt eine Koordination von übergreifenden Angelegenheiten. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html. Koordination der Praktika im Lehramt (2016 – 2017) Erkundungspraktikum 263 Praktikantinnen und Praktikanten Integriertes Schulpraktikum 915 Praktikantinnen und Praktikanten Kernpraktikum I 1.365 Praktikantinnen und Praktikanten Kernpraktikum II 1.340 Praktikantinnen und Praktikanten Lehrlabor Lehrerprofessionalisierung Ziel des Lehrlabors ist die Förderung von Lehrkonzepten, die die curricular-inhaltliche Koordination der fachlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und schulpraktischen Elemente in den Hamburger Lehramtsstudiengängen verbessern. Inhaltlich steht die Förderung der Handlungsfelder „Kooperation zwischen Fächern und Fachdidaktiken“, „Sprachlich-kulturelle Heterogenität“, „Inklusion“ und „Phasenübergreifende Kooperation “ im Fokus. - 2016: elf Projekte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13015 5 - 2017: zwölf Projekte Regelmäßige Workshops, um die interne Vernetzung und den Austausch zu befördern . Siehe: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungsvorhaben/lehrlabore.html. Unterstützung der Arbeit von Gremien und Qualitätssicherung - ZLH-Rat: vier Sitzungen - Gemeinsamer Ausschuss Lehrerbildung (GALB): sieben Sitzungen - Unterstützung bei der Akkreditierung und der Evaluation der Lehrerbildung: drei Qualitätszirkel des GALB - Koordination und Unterstützung von 30 Sozietäten Beratung - Messe Vocatium Hamburg in Kooperation mit der Studienberatung und der Erziehungswissenschaft - Schülercampus in Kooperation mit dem LI für Studieninteressierte koordiniert und durchgeführt. Ergänzungsstudium Das ZLH berät in enger Kooperation mit der für Bildung zuständige Behörde und der Zulassungsstelle der UHH Personen mit ausländischer Lehramtsqualifikation („Weltlehrkräfte “) zu ihrer beruflichen Gleichwertigkeit und ihren Anerkennungsmöglichkeiten . Insbesondere in Bezug auf ein zweites zu studierendes Unterrichtsfach. Siehe: https://www.zlh-hamburg.de/studien-und-berufswahl/ lehramtsstudiengaenge.html#Ergaenzungsstudium. Neuerstellung eines Internetauftritts Interessensgruppengeleitet aufgebaut mit Informationen für Studieninteressierte, Studierende , Schulische Akteure mit zusätzlichen Informationen zum ZLH, zu Projekten und zum Vorbereitungs- und Schuldienst, siehe https://www.zlh-hamburg.de/de.html. 9. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Weiterentwicklung der Struktur und des Auftrags des ZLH? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Die bestehenden Strukturen und Aufträge sollen beibehalten werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/11562.