BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13016 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Wärmekataster – Erfolgsmodell für Hamburgs energiepolitische Stadtentwicklung oder doch nur ein weiteres grünes Prestigeprojekt? Seit einiger Zeit findet sich auf der Internetpräsenz der Freien und Hansestadt Hamburg ein sogenanntes Wärmekataster. Nach Aussage des Senats dient dieses Wärmekataster der zuständigen Behörde als Planungs- und Datengrundlage für Wärmestrategie „Hamburg 2020: Wärmekonzept für Hamburg“. Dieses Wärmekataster soll nach Aussage des Senats regelmäßig aktualisiert und mit dem Ziel einer gesamtstädtischen Wärmeplanung weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann wird das Wärmekataster auf der Internetpräsenz der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben? Seit Juni 2017 steht das Wärmekataster Hamburg als Interaktive Karte auf dem Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg frei zur Verfügung. 2. Welche Inhalte stellt das Wärmekataster zur Verfügung? Mit dem Wärmekataster werden die Wärmebedarfs- und Wärmeversorgungsstrukturen der Freien und Hansestadt Hamburg – soweit Daten vorhanden sind – in dem Datenschutz entsprechender aggregierter beziehungsweise anonymisierter Form dargestellt . Zurzeit handelt es sich dabei im Wesentlichen um berechnete Daten zum Wärmebedarf von Wohngebäuden (die Berechnungsmodalitäten sind den veröffentlichten Erläuterungen zum Kataster zu entnehmen), aggregierte Zensusdaten zu Beheizungsarten von Gebäuden, Gebiete mit Wärmenetzen, große Energieerzeugungsanlagen , ausgewählte Projekte der Hamburger Energiewende, Informationen zu Potenzialen von Solarenergie und oberflächennaher Geothermie. Mit in das Kataster eingebunden sind außerdem eine Reihe von Karten und Informationen aus dem Bereich der Stadt- und Bauplanung. Diese stammen auch aus bereits vorhandenen öffentlichen Portalen des Landesamts für Geoinformation und Vermessung (LGV). 3. Wer sind nach Ansicht des Senats die Kreise, die durch das Wärmekataster angesprochen werden sollen? Das Kataster soll sowohl die öffentliche als auch die private Wärmeplanung in der Stadt unterstützen. Damit werden grundsätzlich alle Akteure angesprochen, die sich mit dem Thema „Wärmeversorgung“ befassen. Diese sind insbesondere die zuständigen Fachbehörden, die Bezirke, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Energieversorger , Planungs- und Beratungsbüros, aber auch andere Unternehmen und Bürger können nützliche Informationen über das Kataster erhalten. Drucksache 21/13016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Kunden nutzen das Wärmekataster seit Indienststellung? Bitte monatliche Daten seit Indienststellung angeben. 5. Wie berechnet der Senat die Kundenanzahl? Welche Daten werden dazu gespeichert? Inwieweit werden die Nutzer über die Speicherung dieser Daten informiert und in welcher Form müssen die Nutzer dieser Speicherung vor Nutzung zustimmen? Ermittelt werden die monatlichen Zugriffe auf den WebMapService (WMS) „Wärmekataster Hamburg“. Diese Zugriffe können über http://www.hamburg.de/energiewende/ waermekataster/, über http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/ oder über alle anderen Anwendungen, die den WMS eingebunden haben, erfolgen. Diese Zugriffe werden nur anonymisiert gespeichert. Eingaben der Nutzer sind nicht möglich. Insofern bedarf es keiner weiteren Information oder Zustimmung durch die Nutzer. 6. Wie viele Mitarbeiter waren für die Einrichtung des Wärmekatasters notwendig ? 7. Mit welchen Stellen (Planstellen, externe Vergaben, Leiharbeiter et cetera ) war der Aufbau des Wärmekatasters ausgestattet? 8. Welche Wertigkeit hatten die einzelnen Stellen (bitte Angaben der Vergütungsgruppen )? Die Einrichtung des Wärmekatasters erfolgte mit vorhandenem Personal der zuständigen Behörde. Dabei wurde ein/e Mitarbeiter/in mit der Wertigkeit E 14 anteilig eingesetzt . Darüber hinaus erfolgten Auftragsvergaben insbesondere an den LGV und die Einbindung des Projektes Geographisches Wärmeinformations- und Simulationssystem (GEWISS). Im Übrigen siehe auch Antwort zu 22. 9. Mit welchen Gesamtmitteln war der Aufbau des Wärmekatasters insgesamt ausgestattet und aus welchen Haushaltstiteln stammen die jeweiligen Mittel im Detail? 10. Mit welchen Mitteln ist der Betrieb des Katasters gegenwärtig und seit der Aufbauphase ausgestattet und aus welchen Haushaltstiteln speist sich die Betriebssumme? 11. Bis wann ist die Finanzierung des Wärmekatasters gegenwärtig sichergestellt ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13016 3 Insgesamt wurden für den Aufbau und Betrieb des Wärmekatasters 100.000 Euro über die Drs. 21/3932 „Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Senats“ auf dem Produkt „292.12.01 Verbesserung der Energieeffizienz“ bereitgestellt. Die Mittel verteilen sich wie folgt: 2016: 40.000 Euro 2017: 30.000 Euro 2018: 10.000 Euro 2019: 10.000 Euro 2020: 10.000 Euro Der laufende Betrieb erfolgt im Rahmen des Standard-Web-Kartenportals des LGV und ist als Fachanwendung in der IT-Pflegevereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und dem LGV geregelt. Die Betreuung und Aktualisierung des Katasters wird mit einem geringen Personalaufwand von der zuständigen Behörde geleistet. Eine gesonderte Finanzierung über 2020 hinaus wird gegenwärtig nicht für erforderlich gehalten. 12. Bis wann stellt der Senat der Bürgerschaft einen Bericht über den Betrieb des Wärmekatasters vor? Ein Bericht an die Bürgerschaft ist gegenwärtig nicht vorgesehen. 13. Wie viele Datensätze haben das Wärmekataster bisher gespeist? Insgesamt umfasst die Datenbank inzwischen rund 500.000 Datensätze mit mehreren Millionen Einzeldaten. Diese Daten stammen aus an anderer Stelle bereits vorliegenden Datensätzen, siehe hierzu auch Antwort zu 2. 14. Wie viele dieser Datensätze stammen aus a) städtischen Quellen, b) privaten Quellen und c) anderen Quellen? Die Datensätze stammen fast ausschließlich aus städtischen Quellen. Lediglich Informationen zu den Fernwärmenetzen wurden von den jeweiligen Betreibern zur Verfügung gestellt. 15. Wie wird die Richtigkeit der gemeldeten Daten verifiziert? Das Wärmekataster greift im Wesentlichen auf die qualitätsgesicherten, vorhandenen städtischen Datensätze zu. Eine gesonderte Verifizierung erfolgt nicht. Die Daten der Wärmenetzbetreiber sind mit diesen abgestimmt worden. 16. Wie viele Datensätze wurden der Stadt seit Inbetriebnahme aktiv von Bürgern oder Gebäudeinhabern zur Verfügung gestellt? Bitte Angaben pro Betriebsmonat. Keine. 17. Wie viele Anlagen zur Wärmeerzeugung werden im Wärmekataster aufgeführt und wie viele Hamburger und Hamburgerinnen beziehen Wärme aus diesen Anlagen? Im Wärmekataster sind derzeit 55 Wärmeerzeugungsanlagen erfasst. Dabei handelt es sich hauptsächlich um große Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Aufgrund der hohen Anlagenleistung versorgen diese keine einzelnen Gebäude, sondern überwiegend Wärmenetze oder industrielle Anlagen. Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele Bürgerinnen und Bürger von den einzelnen Wärmenetzen versorgt werden. 18. Wie viele weitere Anlagen zur Wärmeerzeugung gibt es in Hamburg und wie viele Hamburger und Hamburgerinnen beziehen Wärme aus diesen Anlagen? Drucksache 21/13016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Dazu liegen dem Senat keine belastbaren Daten vor. 19. Inwieweit haben Inhaber der Gebäude in Hamburg der Veröffentlichung der Wärmedaten zugestimmt? Bitte Anzahl der Genehmigungen angeben . Da keine Einzeldaten erfasst und veröffentlich wurden, waren auch keine Zustimmungen oder Genehmigungen notwendig. Siehe dazu auch Antwort zu 17. 20. Inwieweit haben Inhaber der Gebäude in Hamburg der Veröffentlichung der Wärmedaten ihrer Gebäude widersprochen? Bitte Anzahl der Widersprüche angeben. 21. Inwieweit wurde den Gebäudeinhabern Gelegenheit zum Widerspruch aktiv eingeräumt? Wie lief dieses Verfahren ab? Entfällt, siehe auch Antwort zu 19. 22. In welchem Zusammenhang steht das Wärmekataster mit dem Projekt „GEWISS – GEographisches WärmeInformations- und SimulationsSystem Hamburg“? Das Projekt GEWISS ist ein gefördertes Forschungsprojekt der HafenCity Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie eingebundener Partner. Die für Energie zuständige Behörde ist einer dieser Partner. Es findet ein regelmäßiger Kontakt und gegenseitiger Austausch über beide Projekte statt, um Synergien zu nutzen. Beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Wärmekatasters unterstützte das GEWISS-Projekt die für Energie zuständige Behörde, insbesondere bei der Programmentwicklung und der standardisierten Berechnung der Wärmebedarfe der Gebäude. Die Ergebnisse können gleichzeitig für das GEWISS- Projekt genutzt werden. 23. Welche Auswirkungen hat das Ende der Förderung des Projektes aus Frage 22. im Juni 2019 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf den Betrieb und die Weiterentwicklung des Wärmekatasters ? Die Unterstützung beim Aufbau des Wärmekatasters durch das GEWISS-Projekt ist weitgehend abgeschlossen. Der Weiterbetrieb ist unabhängig vom GEWISS-Projekt sichergestellt. Der Senat geht davon aus, dass Ergebnisse, Rechenmodelle und Simulationsmöglichkeiten, die im Rahmen von GEWISS entstanden sind und derzeit noch fortentwickelt werden, die Möglichkeiten des Wärmekatasters sinnvoll ergänzen und erweitern können, beide aber unabhängig voneinander sind und eigenständig genutzt werden können. 24. Der Senat betont auf der Seite des Wärmekatasters: „Die Behörde für Umwelt und Energie behält es sich vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung Teile des Wärmekatasters oder das Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.“ Unter welchen Umständen werden Teile des Wärmekatasters verändert? Wie oft ist das bisher geschehen? Welche Umstände sind gemeint, unter denen der Senat das Wärmekataster a) zeitweise oder b) gänzlich einstellt? Mit der Bereitstellung des Wärmekatasters durch die Freie und Hansestadt Hamburg entsteht für mögliche Nutzer kein Rechtsanspruch auf eine dauerhafte gleichförmige Nutzungsmöglichkeit. 25. Welche konkreten Ziele hat der Senat mit einer Einführung und Bereitstellung des Wärmekatasters verfolgt und inwieweit konnten diese bisher vollständig oder anteilig erreicht werden? Mit dem Wärmekataster soll eine räumliche Darstellung von Wärmebedarfen und Wärmeinfrastrukturen als transparentes und übersichtliches Informations- und Planungstool in Form von interaktiven Karten geschaffen werden. Zur Wärmeplanung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13016 5 bedarf es der Verknüpfung und systematischen Analyse von Wärmebedarfen, -erzeugung und -verteilung. Dazu kann das Kataster erste Anhaltspunkte geben. Dies erfüllt es bereits jetzt. Weitere Optimierungen sind vorgesehen. Das Wärmekataster kann und soll keine konkreten Planungen wie beispielsweise Wärmeversorgungskonzepte ersetzen. 26. Welchen konkreten Nutzen haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die verschiedenen Nutzer bislang aus dem Wärmekataster ziehen können und wie definiert der Senat in diesem Zusammenhang den Begriff des Nutzens? Für die Freie und Hansestadt Hamburg bietet das Wärmekataster bereits jetzt die Möglichkeit, schnell umfassende Informationen mit räumlichem Bezug zu erhalten und auszuwerten. Inwieweit Andere bislang Nutzen aus dem Wärmekataster ziehen konnten , ist dem Senat nicht zuletzt angesichts der bisher erst kurzen Nutzungsdauer nicht bekannt. Das Wärmekataster ist ein Informations- und Auswertungstool für den Bereich der Wärmeplanung und als solches eine Arbeitshilfe. Es dient der Transparenz und kann Impulse für über einzelne Gebäude hinausgehende Energiekonzepte wie zum Beispiel für Quartierskonzepte geben und so die Energiewende unterstützen.