BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13020 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Beschäftigungssituation der ehemaligen Mitarbeiter/-innen des Buss Hansa Terminals Die Schließung des Buss Hansa Terminals ist jetzt über ein Jahr her. Damals wurden Dutzende von Kollegen/-innen entlassen. Hintergrund war ein Vertrag zwischen der Stadt und dem Eigentümer Killinger, der beinhaltete, das Gelände zu räumen, um ein neues Terminal aufzubauen. Der alte Senat versäumte es, einen vernünftigen Sozialplan und Ersatzarbeitsplätze zu organisieren . Der Anspruch auf ALG I der damaligen Mitarbeiter/-innen ist im Januar 2018 nun erloschen, sodass sich Kollegen/-innen, die keine neue Beschäftigung finden konnten, mittlerweile im ALG-II-Bezug befinden müssten und ihnen Langzeitarbeitslosigkeit droht. Im Dezember 2017 (siehe Drs. 21/11202) waren noch 18 ehemalige Beschäftigte bei der BA arbeitslos gemeldet und beziehen Arbeitslosengeld I. 14 waren nicht bei der BA gemeldet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für die Vermittlung und Betreuung der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Buss Hansa Terminals (BHT) ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der BA wie folgt: 1. Wie viele dieser 32 Kollegen/-innen haben inzwischen eine neue Beschäftigung gefunden? Wie viele befinden sich mittlerweile im ALG-II- Bezug? Zu den 55 ehemaligen Beschäftigten von BHT hat die BA Folgendes gemeldet: 30 ehemalige Beschäftigte haben eine Arbeit aufgenommen, zwei ehemalige Beschäftigte haben sich bei der BA abgemeldet wegen Eintritts in das Rentenalter, sieben ehemalige Beschäftigte haben sich aus sonstigen Gründen bei der BA abgemeldet, 16 ehemalige Beschäftigte sind noch beziehungsweise wieder in Betreuung bei der BA, keiner der ehemaligen Beschäftigten bezieht Arbeitslosengeld II. 2. Was wird, jenseits der Tätigkeit von Arbeitsagentur und Jobcentern hinaus , zur Vermittlung der Kollegen/-innen in eine neue Beschäftigung getan? Drucksache 21/13020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. Laut einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ vom 23.03.2018 (https://www.mopo.de/hamburg/rechtsstreit-im-hafen-buss-hansaterminal -arbeiter-geben-nicht-auf-29911592) wehren sich einige der entlassenen Kollegen/-innen rechtlich gegen die Kündigung und sind damit vor das Bundesarbeitsgericht gezogen. Solange der Rechtsstreit andauert , bekommen diese jedoch keine Abfindungen ausgezahlt. Zum Stand vom 08.05.2016 (siehe Drs. 21/5519) hatte der Senat keine Erkenntnisse über die Auszahlungen des Sozialplanes. Daher fragen wir den Senat erneut: a. Wie viele Kollegen/-innen haben bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Abfindung in welcher Höhe ausgezahlt bekommen? Wie viele Abfindungszahlungen sind noch ausstehend? Hierbei handelt es sich um interne Geschäftsangelegenheiten der Firma Buss Group GmbH & Co. KG. Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. b. Befinden sich unter den verbliebenen Klägern/-innen auch Kollegen /-innen, die mittlerweile ALG II beziehen? Siehe Antwort zu 1.