BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13022 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Zahlen für den Wohnungsmarkt Der sprunghaft anwachsenden Bevölkerung in Hamburg steht nach wie vor ein unzureichender Bau von neuen Wohnungen entgegen. Dies gilt ganz besonders für das untere Preissegment, das heißt für den rückläufigen Anteil bezahlbarer Wohnungen bis zu 6,50 Euro/qm, also bis zur Höhe der Einstiegsmiete bei Wohnungen des 1. Förderweges. Wie dramatisch die Lage auf dem sogenannten Wohnungsmarkt ist, zeigen quasi täglich verbreitete Hiobsbotschaften in der Presse. „Hamburgs Mieten steigen wie lange nicht“, heißt es beispielsweise in der „Hamburger Morgenpost“ vom 26. April 2018. Bezug genommen wird dabei auf die jüngst veröffentlichte Studie der Schüler /-innen des Gymnasiums Ohmoor, die auf der Basis von 5.000 ausgewerteten Wohnungsinseraten zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Neuvertragsmieten im 1. Quartal 2018 um 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und mittlerweile bei einem Durchschnittspreis von 13,24 Euro pro Quadratmeter angelangt sind. Von wegen der Wohnungsneubau treibe nicht die Mieten beziehungsweise die Sätze im Mietenspiegel hoch, von einer nahezu wirkungslosen „Mietpreisbremse“ einmal ganz abgesehen! Der zunehmende Mangel an günstigem Wohnraum und überhaupt das wachsende Defizit an Wohnungen – er wird für Hamburg in einer kürzlich vorgelegten Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2018 mit 150.000 fehlenden „leistbaren Wohnungen“ beziffert – gehen auf der anderen Seite mit zunehmenden Ausgaben für Wohngeld und die Kosten der Unterkunft einher. Da stellt sich doch die Frage, ob hier die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vor allem im 1. Förderweg nicht erheblich sinnvoller und nachhaltiger wäre, als die Subjektförderung auszuweiten. Das könnte dann auch für die wahrscheinlich mehr als 2.000 Obdachlosen in der Stadt bedeuten , zum Ende des Winternotprogramms nicht wieder vor die Tür gesetzt zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg wächst und wird auch weiterhin eine Stadt für alle sein. Voraussetzung dafür ist, dass in Hamburg für alle Einkommensgruppen bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Deswegen ist der Wohnungsbau seit 2011 Schwerpunktthema des Senats. Mit dem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ und dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ mit den Bezirken hat der Senat zwei zentrale Säulen seines 2011 begonnenen Wohnungsbauprogramms für die 21. Legislaturperiode fortgeschrieben und weiter gesteigert. Durch die fortgesetzte konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten so die Zielzahlen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 deutlich übertroffen werden. Während 2015 die Zielzahl von 6.000 genehmigten Wohneinheiten (WE) pro Jahr mit 9.560 WE übertroffen wurde, konnten schon 2016 mit 12.471 WE und Drucksache 21/13022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2017 mit 13.411 WE genehmigt und damit die Zielzahl von 10.000 genehmigten WE pro Jahr deutlich überstiegen werden. Ziel des Senats ist, im Neubau einen Anteil von 30 Prozent gefördertem Mietwohnungsbau zu realisieren. Dies ist im Bündnis für das Wohnen in Hamburg mit den Bündnispartnern verabredet und im Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau für alle Bezirke verbindlich geregelt. Für die weiteren 70 Prozent des Wohnungsbaus gibt es keine strikten Vorgaben des Senats. Der sogenannte Drittelmix ist daher nicht definiert. Aus stadtentwicklungsund wohnungspolitischer Sicht ist eine Mischung von Mietwohnungen und Eigentumsformen wichtig. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des frei finanzierten Anteils liegt in der Verantwortung des zuständigen Bezirks. Dieser kann in städtebaulichen Verträgen einen Anteil frei finanzierten Mietwohnungsbaus festlegen. Einige Bezirke fordern bereits regelhaft einen Mix aus einem Drittel gefördertem Mietwohnungsbau, einem Drittel frei finanziertem Mietwohnungsbau und einem Drittel Eigentumswohnungsbau. Mit der SAGA, den Wohnungsbaugenossenschaften und zahlreichen privaten Vermietern verfügt Hamburg über Vermieterinnen und Vermieter, die eine moderate Mietenpolitik betreiben und bezahlbaren Wohnraum auch unabhängig von Sozialbindungen zur Verfügung stellen. Im Ergebnis verbleiben die Sozialwohnungen regelmäßig auch nach dem Auslaufen von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu bezahlbaren Mieten am Mietmarkt. Der Senat nimmt dessen ungeachtet die Herausforderung an, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen weiter zu erhöhen. Das Ziel, neben dem geförderten Mietwohnungsneubau auch frei finanzierten Mietwohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten anzubieten und damit den Mietwohnungsmarkt Hamburgs zu entlasten, soll gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Senat als Ergänzung zum bestehenden sozialen Wohnungsbau den Bau freifinanzierter Mietwohnungen unter Einhaltung einer Kostenreduzierung beim Bauen und mit der Vorgabe einer anfänglichen Nettokaltmiete von 8 Euro/m² Wohnfläche. Darüber hinaus wird mit einer Modernisierungsförderung auf hohem Niveau zusätzlich der Wohnungsbestand kontinuierlich und sozialverträglich angepasst und neue Sozialbindungen begründet. Weitere mietrechtliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung oder soziale Erhaltungsverordnungen , nutzt der Senat konsequent. In der Subjektförderung wurde mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Reform 2009 angepasst . Im Rahmen der Wohngeldreform wurden nicht nur die Wohngeldformel und die Miethöchstbeträge angepasst, sondern auch eine Neuzuordnung in den Mietenstufen vorgenommen. Das führte in Hamburg zu einer Heraufstufung von Mietenstufe V in die höchste Mietenstufe VI. Diese Gründe führten dazu, dass – wie sich der tabellarischen Darstellung in der Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/12128 entnehmen lässt – die Höhe der Wohngeldausgaben wieder deutlich anstieg. Das Wohngeld wird jeweils zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den Ländern aufgebracht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Statistikamts Nord und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie viele a) Baugenehmigungen, b) Baufertigstellungen und c) Wohnungsabgänge hat es in 2017 gegeben? Bitte die Zahlen für Hamburg und auch die sieben Bezirke nennen. a) Anzahl genehmigter Wohnungen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13022 3 Anzahl genehmigter Wohnungen insgesamt nach Bezirken 2017 Bezirk Anzahl Wohnungen Hamburg-Mitte 2.226 Altona 1.740 Eimsbüttel 2.289 Hamburg-Nord 2.226 Wandsbek 2.608 Bergedorf 1.026 Harburg 1.296 Hamburg insgesamt 13.411 Quelle: Wohnungsbaukoordination b) Baufertigstellungen: Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau* insgesamt nach Bezirken 2017 Bezirk Anzahl Wohnungen Hamburg-Mitte 978 Altona 1.180 Eimsbüttel 886 Hamburg-Nord 1.497 Wandsbek 1.841 Bergedorf 545 Harburg 993 Hamburg insgesamt 7.920 * einschließlich Wohnheime Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken c) Wohnungsabgänge Die Daten zur Abgangsstatistik (entfallende Wohnungen durch Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen) liegen für das Jahr 2017 noch nicht vor. 2. Wie viele neue, öffentlich geförderte Wohneinheiten hat es im vergangenen Jahr gegeben? Bitte die Zahlen nach den verschiedenen Förderwegen für Hamburg und jeweils auch nach den sieben Bezirken aufführen. Anzahl bewilligter Wohneinheiten im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau in 2017 mit Belegungs-und/oder Mietpreisbindung Bezirk 1. Förderweg 2. Förderweg Mod B* Ankauf von Belegungsbindungen Mod A** Barrierefreier Umbau insgesamt Hamburg-Mitte 564*** 244 35 27 204 0 1.074 Altona 412 50 541 3 0 0 1.006 Eimsbüttel 523 68 99 3 63 0 756 Hamburg-Nord 395 41 42 32 44 0 554 Wandsbek 650 19 44 15 176 36 940 Bergedorf 60 61 0 24 0 2 147 Harburg 50 28 118 10 0 0 206 insgesamt 2.654*** 511 879 114 487 38 4.683 * Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen B ** Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen A mit Mietpreisbindung *** Zusätzlich wurden 138 Wohneinheiten in Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen im Bezirk Hamburg Mitte bewilligt. Quelle: IFB, Stand Januar 2018 3. Einer Senatsantwort auf eine Anfrage von Vertretern der Koalition (Drs. 21/12128, Nummer 3.) ist zu entnehmen, dass die Zahl der öffentlich Drucksache 21/13022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 geförderten Wohnungen in 2030 ein ähnliches Niveau aufweisen würde wie im laufenden Jahr. Tatsächlich nehmen die Anzahl und der Anteil der im Fokus stehenden, weil für Haushalte mit geringem Einkommen meist noch bezahlbaren Wohneinheiten des 1. Förderweges rapide ab. Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten sind seit 2011 in Hamburg und in den sieben Bezirken pro Jahr jeweils im 1. und 2. Förderweg und addiert entstanden? Bitte auch die jährlichen prozentualen Veränderungen auflisten. Bezirk Anzahl fertiggestellter Wohneinheiten Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 1. Förderweg 2. Förderweg 1. & 2. Förderweg 20 11 Hamburg-Mitte 445 0 445 Altona 95 0 95 Eimsbüttel 63 0 63 Hamburg-Nord 142 0 142 Wandsbek 386 0 386 Bergedorf 28 0 28 Harburg 23 0 23 Hamburg Gesamt 1.182 0 1.182 20 12 Hamburg-Mitte 241 0 241 Altona 144 0 144 Eimsbüttel 0 0 0 Hamburg-Nord 110 0 110 Wandsbek 69 0 69 Bergedorf 25 0 25 Harburg 19 0 19 Hamburg Gesamt 608 0 608 - 49% 20 13 Hamburg-Mitte 361 0 361 Altona 300 0 300 Eimsbüttel 28 0 28 Hamburg-Nord 255 0 255 Wandsbek 143 0 143 Bergedorf 228 0 228 Harburg 15 0 15 Hamburg Gesamt 1.330 0 1.330 + 119% 20 14 Hamburg-Mitte 553 0 553 Altona 236 0 236 Eimsbüttel 76 0 76 Hamburg-Nord 633 25 658 Wandsbek 359 9 368 Bergedorf 11 0 11 Harburg 137 0 137 Hamburg Gesamt 2.005 34 2.039 + 53% 20 15 Hamburg-Mitte 392 11 403 Altona 114 31 145 Eimsbüttel 232 0 232 Hamburg-Nord 940 0 940 Wandsbek 264 0 264 Bergedorf 32 0 32 Harburg 174 0 174 Hamburg Gesamt 2.148 42 2.190 + 7% 20 16 Hamburg-Mitte 335 66 401 Altona 104 63 167 Eimsbüttel 14 0 14 Hamburg-Nord 776 136 912 Wandsbek 390 41 431 Bergedorf 136 0 136 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13022 5 Bezirk Anzahl fertiggestellter Wohneinheiten Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 1. Förderweg 2. Förderweg 1. & 2. Förderweg Harburg 352 0 352 Hamburg Gesamt 2.127 306 2.433 + 11% 20 17 Hamburg-Mitte 173 82 255 Altona 115 14 129 Eimsbüttel 165 14 179 Hamburg-Nord 161 61 222 Wandsbek 476 34 510 Bergedorf 947 0 947 Harburg 71 0 71 Hamburg Gesamt 2.108 205 2.313* - 5% Quelle: IFB Hamburg, Stand Januar 2018 * davon 987 Wohneinheiten in Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen 4. Wie erklärt sich seit 2016 das Anwachsen der im 2. Förderweg entstandenen Wohneinheiten bei gleichzeitigem Rückgang der eigentlichen Sozialwohnungen? Im Jahr 2016 gab es insgesamt 3.307 Bewilligungen im Mietwohnungsneubau mit Mietpreis- und Belegungsbindung, davon 1.945 Wohneinheiten im 1. Förderweg, 1.017 Wohneinheiten in Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen und 345 Wohneinheiten im 2. Förderweg. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 3.303 bewilligte Wohneinheiten, davon 2.654 Wohneinheiten im 1. Förderweg, 138 Wohneinheiten in Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen und 511 Wohneinheiten im 2. Förderweg. Die Förderung im 2. Förderweg besteht seit 2011 mit einer Bindungslaufzeit von in der Regel 15 Jahre, sodass noch keine im 2. Förderweg geförderten Wohnungen aus der Bindung fallen. 5. Welche Prognosen für den Bau von neuen Wohneinheiten im 1. und 2. Förderweg bis 2030 hat der Senat? Bitte die prognostizierten Entwicklungen von Jahr zu Jahr (nominal und prozentual) darstellen. Der Senat geht bei seinen Prognosen von jährlich 3.000 neuen geförderten Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von mindestens 15 Jahren im 1. und 2. Förderweg aus, davon jeweils bis zu 800 Wohneinheiten im 2. Förderweg. 6. „Um in den geförderten Neubaubeständen eine angemessene soziale Durchmischung zu gewährleisten“, ist im „Wohnungsbaubericht Hamburg 2016“ auf Seite 11 zu lesen, „muss bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten des 2. Förderwegs quartiersbezogen mindestens auch ein Drittel aller insgesamt geförderten Wohnungen im 1. Förderweg errichtet werden.“ Für welche Bauvorhaben in 2016 und 2017 trifft das in welchen Dimensionen zu und wo sind im betreffenden Zeitraum und in welcher Größenordnung diese Margen nicht erreicht worden? In den Jahren 2016 und 2017 wurden neun Bauvorhaben bewilligt, bei denen mehr als 30 Wohnungen im 2. Förderweg entstehen sollen. Insgesamt wurden in diesen Bauvorhaben 284 Wohnungen im 2. Förderweg bewilligt. In diesen Bauvorhaben wurden insgesamt zusätzlich 356 Wohnungen des 1. Förderwegs bewilligt. Bei allen Bauvorhaben wurde die vorgegebene Mindestquote für den 1. Förderweg erreicht. 7. Den Begriff des sogenannten Drittelmixes – also je 33,3 Prozent des jährlichen Neubauaufkommens an Sozialwohnungen, frei finanzierten Wohnungen und Eigentumswohnungen – vermeidet der Senat in jüngster Zeit (wie zum Beispiel in dem im Dezember 2017 veröffentlichten Drucksache 21/13022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 „Wohnungsbaubericht Hamburg 2016“). Immerhin hatte er den Drittelmix über Jahre gebetsmühlenartig propagiert – und dies, obwohl in keinem Jahr tatsächlich 33,3 Prozent Neubau im 1. Förderweg entstanden ist. Wie verteilen sich die Baugenehmigungs- und -fertigstellungszahlen in 2016 und 2017 auf neu entstandene Wohneinheiten a) im 1. Förderweg, b) in anderen Förderwegen, c) frei finanziert und d) als Eigentumswohnungen? Bitte die absoluten Zahlen und deren jeweilige Anteile aufführen. Die Zahl der Baugenehmigungen für geförderte Wohnungen wird bei der IFB für einzelne Kalenderjahre nicht statistisch erfasst. Zu den Fertigstellungen im 1. und 2. Förderweg siehe Antwort zu 3. Genehmigte Wohnungen im Wohnbau /Neubau - 1 2 nach Bezirken 2016 und 2017 Bezirk 2016 2017 Wohnungen insgesamt darunter Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Wohnungen insgesamt darunter Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Hamburg- Mitte 982 99 10,1 1.246 95 7,6 Altona 1.903 569 29,9 2.262 555 24,5 Eimsbüttel 1.360 261 19,2 1.223 359 29,4 Hamburg- Nord 1.088 500 46,0 2.092 479 22,9 Wandsbek 2.668 528 19,8 2.468 636 25,8 Bergedorf 723 53 7,3 1.058 310 29,3 Harburg 927 107 11,5 986 74 7,5 Hamburg 9.651 2.117 21,9 11.335 2.508 22,1 1 ohne Wohnungen im Nichtwohnbau und ohne Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden 2 einschließlich Wohnheime Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken Fertig gestellte Wohnungen im Wohnbau /Neubau - 1 2 nach Bezirken 2016 und 2017 Bezirk 2016 2017 Wohnungen insgesamt darunter Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Wohnungen insgesamt darunter Wohnungen in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Hamburg- Mitte 1.107 157 14,2 801 231 28,8 Altona 855 332 38,8 1.082 474 43,8 Eimsbüttel 532 238 44,7 819 363 44,3 Hamburg- Nord 2.048 891 43,5 1.176 388 33,0 Wandsbek 1.543 514 33,3 1.633 464 28,4 Bergedorf 381 73 19,2 529 85 16,1 Harburg 584 107 18,3 788 55 7,0 Hamburg 7.050 2.312 32,8 6.828 2.060 30,2 1 ohne Wohnungen im Nichtwohnbau und ohne Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13022 7 2 einschließlich Wohnheime Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken 8. Wie viel öffentliche Mittel sind in Hamburg seit 2011 jährlich in a) das Wohnraumförderprogramm, b) das Wohngeld und c) die Kosten der Unterkunft geflossen? a) Wohnraumförderprogramm Wohnraumförder-programm* 2011 101 2012 95,79 2013 104,14 2014 118,5 2015 141,29 2016 118,86 2017 123,19 * Zins- und Verlustausgleich in Millionen Euro an die IFB b) Wohngeld Siehe Vorbemerkung. c) Kosten der Unterkunft: Jahr SGB II SGB XII, Kap. 3 SGB XII, Kap 4 §2 AsylbLG §23 AsylbLG Kosten Gesamt in Tsd. 2011 481.203 € 18.360 € 98.110 € 5.562 € 6.663 € 609.898 € 2012 483.963 € 20.765 € 107.919 € 5.569 € 7.686 € 625.902 € 2013 483.083 € 18.894 € 118.548 € 5.596 € 8.872 € 634.993 € 2014 488.094 € 18.265 € 130.100 € 5.789 € 10.634 € 652.882 € 2015 494.164 € 18.278 € 138.462 € 6.494 € 8.907 € 666.305 € 2016 497.681 € 18.138 € 147.686 € 9.027 € 10.684 € 683.216 € 2017 510.286 € 17.535 € 154.514 € 13.202 € 3.867 € 699.404 € Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 9. Gibt es konkrete Planungen, wann die von Senatorin Dr. Stapelfeldt im April 2017 angekündigte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von regelhaften 15 auf 30 Jahre umgesetzt wird? Wie sehen die Planungen zutreffendenfalls aus, welche Zeitpläne gibt es und welche Bestände wären davon betroffen? Die Überlegungen zur Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen sind noch nicht abgeschlossen. 9.1. Die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Bindungsfristen gibt es ja bereits seit 2012, für alle Förderbereiche seit 2015. Seit wann und in welchem Umfang wird von dieser Möglichkeit von wem (privat oder öffentlich, Einrichtungen, soziale Projekte et cetera) real Gebrauch gemacht? In den Jahren 2012 bis 2017 wurden elf Objekte mit insgesamt 584 Wohnungen mit einer freiwilligen 20-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert. Es wurden vier Objekte mit insgesamt 214 Wohnungen mit einer freiwilligen 30-jährigen Mietpreis - und Belegungsbindung gefördert. Fördernehmer dieser freiwilligen Bindungsverlängerungen waren Kirchen, Stiftungen, Privatpersonen, Genossenschaften und sonstige Kapitalgesellschaften. Drucksache 21/13022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 9.2. Wie viele Sozialbindungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden von wem (privat, öffentlich) seit 2011 vorzeitig abgelöst und womit wird das begründet? Eine Begründung durch den Fördernehmer für die Rückzahlung der öffentlichen Mittel ist nicht erforderlich und wird durch die IFB auch nicht erfragt. Förderung vorzeitige Rückzahlung in Nachwirkung der Bindung bis Anzahl der Wohnungen privat Öffentlich* 1.Förderweg 2011 2011 31.12.2021 31.12.2021 1.479 29 1.129 2012 31.12.2022 1.977 75 2012 31.12.2022 49 2013 31.12.2023 28 2013 31.12.2023 1.230 68 2014 31.12.2024 1.238 571 2014 31.12.2024 44 2015 31.12.2025 237 2015 31.12.2025 1.640 786 2015 31.12.2025 68 2016 31.12.2026 1.588 615 2016 31.12.2026 15 2017 31.12.2027 1.019 250 2017 31.12.2027 46 Quelle: IFB Hamburg, Stand: Mai 2018 9.3. Wie würde sich mit einer Verlängerung der regelhaften Mietpreisund Belegungsbindung der Sozialwohnungsbestand in Hamburg bis 2030 verändern? Bei bereits geförderten Objekten ist eine einseitige Verlängerung des Bindungszeitraums rechtlich nicht möglich. Im Übrigen hätte eine Verlängerung der regelhaften Mietpreis- und Belegungsbindung in der Mietwohnungsbauförderung ab 2018 für den Sozialwohnungsbestand bis 2030 keine Auswirkung. 9.4. Welche Rolle spielt bei der Entscheidung hinsichtlich einer Verlängerung der regelhaften Bindungsfristen die private Wohnungswirtschaft und das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“? Die Freie und Hansestadt Hamburg entscheidet in eigener Verantwortung. Das Bündnis erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.