BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13023 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktiv für Kleingenossenschaften? Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung von Anfang 2015 ist unter anderem die Förderung von Kleingenossenschaften als Ziel in dieser Legislaturperiode festgeschrieben. „Die Hälfte der Baugemeinschaftsgrundstücke soll möglichst an kleinere Genossenschaften vergeben werden“, heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 56 beispielsweise. In einer Senatsmitteilung vom 7. Februar 2017 (Drs. 21/7873) wurden auch einige wenige Punkte „zur Verbesserung der Förderung von Baugemeinschaften in Form von Kleingenossenschaften “ berücksichtigt. Doch die Realität stellt sich aus der Sicht vieler, vor allem im Aufbau begriffener Kleingenossenschaften anders, nämlich negativ dar. So werden beispielsweise lange Wartezeiten hinsichtlich eines städtischen Baugrundstücks kritisiert; es gibt die Tendenz (so zum Beispiel im „Südblock“ des Großprojekts Neue Mitte Altona), Baugemeinschaften zu bevorzugen, die mit einer Bestandsgenossenschaft kooperieren; die Höhe der geforderten Eigenanteile und die nur leicht angehobene Förderung sind kaum leistbar und stehen in einem Missverhältnis zu den realen, weiter stark ansteigenden Baukosten; auch die Transparenz bei der Auswahl der Bewerber/-innen um ein städtisches Grundstück durch die Agentur für Baugemeinschaften lässt offenbar zu wünschen übrig. Es müsste also mehr getan werden, um dem Versprechen der Senatskoalition gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für alle Baugemeinschaften gelten die gleichen transparenten Bewertungskriterien. Es gibt im Rahmen der Bewertung der Bewerbungen von Baugemeinschaften keine Bevorzugung von Baugemeinschaften, die eine Bewerbung in Kooperation mit einer großen Bestandsgenossenschaft abgeben. Vielmehr werden Kleingenossenschaften besonders berücksichtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Eckpunkte in Sachen Förderung der Kleingenossenschaften in Hamburg hat die hamburgische Regierungskoalition im Koalitionsvertrag 2015 und in weiteren Erklärungen und Beschlüssen fixiert und seitdem konkret umgesetzt? Siehe Drs. 21/7873. Mit den Eckpunkten der Wohnraumförderprogramme des Senats 2017 und 2018 wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Förderbedingungen für Baugemeinschaften in Kleingenossenschaften dargestellt. Drucksache 21/13023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem wurde 2018 eine Förderrichtlinie „Vorfinanzierungsdarlehen für genossenschaftliche Projekte zum Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte“ eingeführt. Durch die Gewährung von solchen Vorfinanzierungsdarlehen werden insbesondere kleingenossenschaftliche Baugemeinschaften unterstützt , die das Eigenkapital wegen der noch nicht ausgegebenen Genossenschaftsanteile nicht leisten können. Außerdem wird dadurch die Möglichkeit der Baugemeinschaften verbessert, soziale Träger in die Projekte zu integrieren. Daneben werden kontinuierlich weitere Instrumente geprüft, mit denen die kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften unterstützt werden können. 2. Wie viele Kleingenossenschaften standen seit 2015 beziehungsweise stehen aktuell auf der Warteliste der Agentur für Baugemeinschaften und wie groß ist deren projektierter Wohnraumbedarf? Es gibt keine Wartelisten bei der Agentur für Baugemeinschaften, sondern nur eine Registrierung von Interessentengruppen. Es können keine Angaben zu der Zahl beziehungsweise der Entwicklung von Zahlen der Kleingenossenschaften und der Wohnraumbedarfe gemacht werden. Die Interessentengruppen , die sich bei der Agentur für Baugemeinschaften registrieren lassen, befinden sich zumeist in der Phase der Informationssammlung und haben sich noch nicht entschieden, in welcher Rechtsform sie ihr Baugemeinschaftsprojekt realisieren möchten. Außerdem werden von der Agentur für Baugemeinschaften keine Differenzierungen nach dem Registrierungsdatum und nach der teilweise geplanten Rechtsform vorgenommen. Der Wohnraumbedarf ist zu dem Zeitpunkt noch nicht projektiert, dies geschieht erst bei der konkreten Bewerbung für ein Grundstück. 3. Wie viele dieser Kleingenossenschaften haben seit Anfang 2015, also in den vergangenen gut drei Jahren, einen Zuschlag für ein städtisches Grundstück für etwa wie viele Wohneinheiten bekommen? Seit 2015 haben sechs Baugemeinschaften, die ihr Projekt als Kleingenossenschaft realisieren wollen, bei der Ausschreibung von städtischen Grundstücken den Zuschlag erhalten – das sind 29 Prozent aller durch die Agentur für Baugemeinschaften vergebenen Grundstücke an Baugemeinschaften. Die Kleingenossenschaften planen die Realisierung von insgesamt 127 Wohneinheiten. 4. Unterstellt, dies sei ein Ziel des Senats, wie sichert dieser bei etwaigen Ausschreibungen oder Grundstücksvergaben, dass Kleingenossenschaften gegenüber anderen Baugemeinschaften und Bestandsgenossenschaften eine faire Chance haben und wie wird die entsprechende Transparenz hinsichtlich der Auswahlbedingungen hergestellt beziehungsweise garantiert? Bei geeigneten Ausschreibungen werden die kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften durch einen pauschalen Punktezuschlag im Auswahlverfahren unterstützt. Alle Baugemeinschaften werden über die jeweils grundstücksbezogenen individuellen Auswahlkriterien in den Ausschreibungen informiert. Die Auswahlkriterien sind somit für alle Bewerbergruppen transparent. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Gruppen über die Bewertung ihrer Bewerbung informiert. Im Übrigen gilt das allgemeine Verfahren zur Grundstücksvergabe der Freien und Hansestadt Hamburg.