BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13026 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Werden freiberufliche Lehrkräfte an den Hamburger Hochschulen ausreichend abgesichert? Aufgrund knapper Ressourcen erteilen Hamburgs staatliche Universitäten und Hochschulen immer häufiger externe Lehraufträgen (§ 26 Absatz 3 S. 1 HmbHG). Die Lehrbeauftragten werden in Hamburg als freiberuflich Tätige nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Somit sind sie kraft § 2 Sozialgesetzbuch VII auch nicht gegen Arbeitsunfälle versichert und können bei der Unfallkasse Nord auch nicht freiwillig versichert werden. In den Arbeitsverträgen der Universität fehlt der Hinweis, dass jedoch eine freiwillige Unfallversicherung als Selbstständige bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft möglich ist. Eine diesbezügliche Beratung findet zudem nicht statt. Wird ein Lehrbeauftragter nur nebenberuflich tätig, beispielsweise in einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden, ist eine Unfallversicherung als Selbstständiger aufgrund des geringen Entgeltes jedoch keine wirtschaftlich zumutbare Option. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Lehrauftrag dient gemäß § 26 HmbHG zur Ergänzung des Lehrangebots im künstlerischen Bereich auch zur Sicherstellung der Lehre. Personen aus der Praxis, die im Berufsleben stehen, sollen die Lehre um diesen Aspekt ergänzen, um Praxisbezug herzustellen. Ein Lehrauftrag begründet kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, sondern ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art. Diese Definition entspricht der ständigen Rechtsprechung und findet sich in den Hochschulgesetzen auch der übrigen Länder wieder. Die Ausgestaltung des Lehrauftrags wurde im Wege der Hochschulautonomie auf die Hochschulen übertragen (§ 26 Absatz 4 HmbHG). Die zuständige Behörde hat bereits seit Längerem eine Arbeitsgruppe Code of Conduct eingerichtet, die sich mit der Vermeidung prekärer Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft befasst und auch Fragen der Situation der Lehrbeauftragten bearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten in die Wege geleitet, die unter anderem eine Erfassung der Lehraufträge nach gemeinsam vereinbarten Kennzahlen ab dem Frühjahr 2018 sowie eine Anhebung der Obergrenze und die Einführung einer Untergrenze für Lehrauftragsvergütungen in der entsprechenden Verwaltungsanordnung beinhalten. Nach Auskunft und Kenntnis der Hochschulen besteht für Lehrbeauftragte nicht die Möglichkeit, sich über die Hochschulen oder die Unfallkasse Nord zu versichern. Die Unfallkasse Nord ist die gesetzliche Unfallversicherung für den öffentlichen Dienst in Drucksache 21/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein und Hamburg. Freiberufliche beziehungsweise selbständig beschäftigte Lehrkräfte können sich freiwillig bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft VGB versichern. Die Universität Hamburg (UHH) wird prüfen, ob beziehungsweise inwieweit zukünftig bei der Erteilung von Lehraufträgen ein Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG erfolgen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen wie folgt: 1. a) Wie viele Lehrbeauftragte sind derzeit an den staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen angestellt beziehungsweise unter Vertrag? Bitte differenziert nach Universität beziehungsweise Hochschule sowie nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 beziehungsweise nach den Semestern innerhalb dieser Jahre auflisten. Siehe Anlage 1 und Vorbemerkung. b) Wie viele Lehrveranstaltungen mit wie vielen Semesterwochenstunden erbrachten diese Lehrbeauftragten an den staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen? Bitte differenziert nach Universität beziehungsweise Hochschule sowie nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 beziehungsweise nach den Semestern innerhalb dieser Jahre auflisten. Siehe Anlage 2. c) Wie viele dieser Lehrbeauftragte, die im genannten Zeitraum an den staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen angestellt waren beziehungsweise unter Vertrag standen/stehen, sind freiberuflich beziehungsweise selbstständig beschäftigt und nicht freiberuflich beschäftigt? Bitte differenziert nach Universität beziehungsweise Hochschule sowie nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 beziehungsweise nach den Semestern innerhalb dieser Jahre sowie nach den Kategorien freiberuflich beziehungsweise selbstständig und nicht selbstständig beschäftigt auflisten. Die sonstige Art der Beschäftigung von Lehrbeauftragten wird an den Hochschulen nicht standardmäßig erhoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. a) Haben die freiberuflich beziehungsweise selbstständig beschäftigten Lehrkräfte die Möglichkeit, sich über die jeweilige Universität beziehungsweise Hochschule beziehungsweise über die Unfallkasse Nord unfallversichern zu lassen? Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen ? b) Wie viele der freiberuflich beziehungsweise selbstständig beschäftigten Lehrbeauftragten, die im genannten Zeitraum an den staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen angestellt waren beziehungsweise unter Vertrag standen/stehen, waren über die jeweiligen Universitäten beziehungsweise Hochschulen oder über die Unfallkasse Nord unfallversichert? Bitte differenziert nach Universität beziehungsweise Hochschule sowie nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 beziehungsweise nach Unfallkasse Nord auflisten. Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13026 3 Anlage 1 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS UHH* k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Technische Universität Hamburg- Harburg (TUHH) 75 84 81 51 109 98 78 121 114 105 98 151 HafenCity Universität (HCU)** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 95 106 95 k.A. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)*** k.A. 459 442 478 450 474 465 512 507 518 515 547 Hochschule für bildende Künste (HFBK) 12 17 16 15 23 23 25 19 16 15 17 27 Hochschule für Musik und Theater (HfMT) 141 158 149 161 154 173 177 171 146 208 206 210 * Eine zentrale Lehrauftragserfassung erfolgt an der UHH regelhaft erst seit dem Jahr 2013. Die Anzahl der Lehrbeauftragten (Köpfe) lässt sich für den nachgefragten Zeitraum nicht ermitteln. Ein Lehrbeauftragter kann mehrere Lehraufträge pro Semester erfüllen. ** Die Daten bis 2014 können innerhalb der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfasst werden. *** Die Daten liegen erst ab dem WS 2011/12 vor. Drucksache 21/13026 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Anzahl Lehrveranstaltungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS UHH* k.A. k.A. k.A. k.A. 901 1096 1066 1106 1023 1068 1058 1246 TUHH** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. HCU*** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 115 119 118 k.A. HAW**** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 619 606 608 639 HFBK 12 17 16 15 23 23 25 19 16 15 17 27 HfMT 227 274 245 291 269 301 297 318 252 359 341 357 Anzahl Semesterwochenstunden 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS SS WS UHH* k.A. k.A. k.A. k.A. 1856 2254 2139 2298 2048 2194 2092 2385 TUHH 139 182,1 147 123,5 266 245,1 k.A.***** k.A.***** 281,3 323,3 292,5 342,5 HCU*** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 289,1 280 281,6 k.A. HAW**** k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1913 1863 1857 1962 HFBK 12 17 16 15 23 23 25 19 16 15 17 27 HfMT 479,5 570,3 497,8 556,6 540,0 609,6 596,1 661,6 508,6 712,1 671,0 740,6 * S. Fn. 1 zu Frage 1a). ** Die Anzahl der Lehrveranstaltungen kann nicht mehr nachvollzogen werden. *** Die Daten bis 2014 können innerhalb der kurzen Frist nicht vorgelegt werden, da sie nicht elektronisch auswertbar zur Verfügung stehen und eine umfassende händische Auswertung der Akten notwendig wäre. **** In der zur Verfügung stehenden Zeit kann die HAW Hamburg die Daten für diese Frage nicht vollumfänglich zur Verfügung stellen, da die Daten nicht elektronisch auswertbar zur Verfügung stehen, sondern händisch Akten ausgewertet werden müssten. Angesichts der Zahl von 442 bis 512 Lehrbeauftragten pro Semester in den Jahren 2011 bis 2014 ist die Zahl der durchzusehenden Akten so hoch, dass dies nicht möglich ist. ***** Es liegen keine ausgewerteten Daten vor, da aufgrund einer Softwareumstellung im betreffenden Jahr die differenzierte Speicherung der Daten noch nicht geleistet werden konnte .