BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13027 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 14.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Kostenloses öffentliches WLAN: Hat sich Hamburg für „WiFi4EU“ registriert ? Zum Ausbau von kostenlosem öffentlichen WLAN in Hamburg wurde in 2017 ein Vertrag zwischen der willy.tel GmbH und der Stadt Hamburg geschlossen . Der Telekommunikationsanbieter war bereits 2016 mit einem Pilotprojekt an der Binnenalster gestartet. Gemäß Vertrag muss das Unternehmen 150 Zugangspunkte in der Innenstadt und weitere 750 Stellen im gesamten Stadtgebiet einrichten. Dafür dürfen unter anderem Straßenlaternen und Anzeigetafeln von Parkleitsystemen genutzt werden. Im europäischen Vergleich gilt Deutschland noch immer als Entwicklungsland , was den öffentlichen Zugang zum Internet und die Digitalisierung insgesamt betrifft. Zumeist fehlt es bislang an Investitionen in die notwendige Infrastruktur. Dies ist auch in Hamburg, insbesondere in dünner besiedelten Gebieten und in Randgebieten, wie zum Beispiel in den Vier- und Marschlanden , der Fall. Hier existieren häufig nicht einmal leistungsfähige Kabelnetze , um überhaupt schnelles Internet anbieten zu können. Mit dem Förderprogramm „WiFi4EU“ möchte die Europäische Union hinsichtlich dieses nicht nur in Deutschland bestehenden Problems einen substanziellen Beitrag zum Aufbau einer WLAN-Infrastruktur leisten. Mit der Initiative haben Städte und Gemeinden ab Mitte Mai die Gelegenheit, ihren Bürgern und Gästen kostenlose Internet-Hotspots zu bieten. Mittels Registrierung im Webportal (möglich seit Mitte März 2018) und nach Aufforderung eingereichter Projektvorschläge (ab 15. Mai 2018) besteht die Chance auf Finanzmittel zur Installation der nötigen Hardware. Bis zum voraussichtlichen Projektabschluss im Jahr 2020 stellt die EU insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Vergleich der Länder ist die Breitbandinfrastrukturversorgung in Hamburg überdurchschnittlich gut. Mitte 2017 verfügten über 96 Prozent der Haushalte über eine Verbindungleistung mit mindestens 50 MBit/s im Download. Die übrigen Haushalte werden voraussichtlich bis Ende 2019 über privatwirtschaftliche Infrastrukturaufrüstung und das Breitbandförderverfahren auf eine entsprechende Leistung ausgebaut. Eine Unterversorgung gemäß europäischem Beihilferecht, die eine staatliche Förderung ermöglicht, wurde nur bei rund 1 Prozent der Anschlüsse in Hamburg überhaupt festgestellt. Internetzugänge in der Öffentlichkeit sind zudem im gesamten Stadtgebiet über den LTE-Mobilfunkstandard (4G) verfügbar. Darüber hinaus entsteht in Hamburg eine öffentliche WLAN-Infrastruktur, die in dieser Dimension herausragend ist. Die Unternehmen willy.tel GmbH und wilhelm.tel GmbH Drucksache 21/13027 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bauen mit dem „MobyKlick“-Netz ein hochleistungsfähiges, kostenfreies WLAN-Angebot im öffentlichen Raum auf, das den Anspruch einer zusammenhängenden Abdeckung weiter Teile der Stadt mit erhöhtem Publikumsverkehr durch ein einheitliches und einfach zu nutzendes Produkt verfolgt. Die Stadt kooperiert mit den Unternehmen und unterstützt den Ausbau mit der Bereitstellung von Trägerinfrastrukturen und Stromnetzzugängen. Bislang wurden bereits mehrere hundert Access Points im Stadtgebiet ausgebaut, unter anderem in der Speicherstadt, am Jungfernstieg, auf der Reeperbahn, in den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, den U-Bahn-Haltestellen, einigen Bezirkszentren sowie kulturellen Einrichtungen wie der Elbphilharmonie und den öffentlichen Bücherhallen. Der aktuelle Ausbaustatus ist einer ständig aktualisierten Karte zu entnehmen: https://mobyklick.de/karte/. Eine Vielzahl an weiteren Access Points soll in den Folgejahren hinzukommen. Um möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt in den Genuss dieses Angebotes gelangen zu lassen, werden dabei weiterhin hochfrequentierte Bereiche prioritär ausgebaut. Im Übrigen wird aktuell die WLAN-Technologie in den städtischen Verwaltungsgebäuden erneuert. So kann zukünftig ein einheitliches offenes WLAN-Netzwerk in Verwaltungsgebäuden der Stadt für Geschäftspartner, Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat sich Hamburg für das EU-Förderprogramm „WiFi4EU“ registriert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Förderprojekt „WiFi4EU“ für eine geeignete Möglichkeit, um den unterversorgten Gebieten Hamburgs in einem ersten Schritt Rechnung zu tragen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/12876. 3. Wie viele von den vertraglich festgeschriebenen Zugangspunkten sind bereits zum heutigen Tag durch die willy.tel GmbH in Hamburg eingerichtet worden und wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Voranschreiten des Ausbauprozesses? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele öffentliche beziehungsweise städtische Gebäude bieten derzeit einen kostenlosen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit an? Die Stadt stellt als Eigentümerin von Gebäuden keine derartigen Angebote zur Verfügung . Informationen über die Anzahl entsprechender Angebote, die durch Mieter oder Nutzer der Gebäude bereitgestellte werden, liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. Verteilen sich die bisher installierten Zugangspunkte (von insgesamt 750 laut Vertrag) gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet? Wenn nein, wo befinden sich Lücken und aus welchen jeweiligen Gründen ? 6. Nach welchen Kriterien (technische und weitere) wird über die Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots in Hamburg entschieden ? 7. Ist es das Bestreben des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde langfristig ein flächendeckendes Angebot von kostenfreien WLAN-Hotspots auf dem gesamten Hamburger Stadtgebiet bereitzustellen ? Wenn ja, mit welcher Strategie soll dieses Ziel bis wann erreicht werden und welche konkreten Maßnahmen werden derzeit ergriffen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13027 3 Wenn nein, wie soll dies gegenüber benachteiligten Bewohnern und ansässigen Betrieben in den unterversorgten Gebieten gerechtfertigt werden? Siehe Vorbemerkung.