BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1305 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Bezug einer Sozialkarte Hamburg gewährt bedürftigen Personen eine sogenannte Sozialkarte. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfeempfänger nach SGB XII Kapitel 3, Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 und Empfänger von Asylbewerberleistungen haben die Möglichkeit, eine Sozialkarte zu beantragen. Leistungsumfänge dieser Karte sind zuallererst Rabatte auf HVV-Tickets. Im Fokus dieser Maßnahme steht damit das Ziel, Mobilität für alle Mitglieder unserer Gesellschaft erschwinglich zu machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Wie viele Personen beziehen derzeit eine Sozialkarte (bitte jeweils jährliche Angabe von 2011 – 2015 und Aufgliederung nach Bezirken)? a) Wie viele Personen beziehen diese nach SGB II? b) Wie viele Personen beziehen diese nach SGB XII Kapitel 3? c) Wie viele Personen beziehen diese aufgrund von Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4? d) Wie viele Personen beziehen diese als Asylbewerber? Jahr durchschnittl. Nutzer im Mittelwert 2011 54.048 2012 59.002 2013 61.363 2014 62.433 2015 bis einschl. aktuell abgerechneter Monat 31. Mai 2015 65.081 Die Daten der Tabelle zur Anzahl der Nutzer für die Jahre 2011 – 2014 stellen die Anzahl der durchschnittlichen Nutzer im Jahresmittelwert dar. Die Daten zum 31. Mai 2015 stellen eine Stichtagsbetrachtung dar. Statistische Daten über die Verteilung der mit der Sozialkarte verbilligten HVV-Tickets nach Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und AsylbLG werden nicht erhoben. Eine Aufgliederung nach Bezirken ist ebenfalls nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragen müssten aktuell circa 65.000 Einzelakten ausgewertet werden. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/1305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Existiert ein Leistungsumfang, der über die HVV-Vergünstigung hinausgeht ? Nein. 3. Welche Kosten trägt die Hansestadt Hamburg für das Programm der Sozialkarte (bitte um Auflistung der jährlichen Kosten von 2011 – 2015)? Jahr Kosten 2011 11.730.851 € 2012 12.858.241 € 2013 13.895.059 € 2014 14.481.034 € 2015 bis einschließlich aktuell abgerechneter Monat 31. Mai 2015 6.493.179 € 4. Sind Nicht-Hamburger zum Bezug einer Hamburger Sozialkarte berechtigt ? a) Wenn ja, wie viele Nicht-Hamburger beziehen eine Hamburger Sozialkarte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? b) Wenn nein, warum besteht keine Berechtigung? Gibt es einen Weg zum Tausch einer nicht hamburgischen Sozialkarte gegen eine Hamburger Sozialkarte? Wie viele Anträge von Nicht-Hamburgern wurden abgelehnt (Bitte um jährliche Angabe von 2011 – 2015)? Bestehen Alternativen für Nicht-Hamburger? Die Gewährung einer Sozialkarte ist eine freiwillige Hamburger Leistung. Sie ist beschränkt auf Personen, für die Hamburg der zuständige Sozialleistungsträger ist. Das sind Leistungsempfänger, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben beziehungsweise bei denen Hamburg aufgrund einer stationären Unterbringung weiterhin zuständig bleibt. In diesem Fällen wird eine Sozialkarte dann bewilligt, wenn die Leistungsempfänger zwar außerhalb Hamburgs, aber im jeweils gültigen Tarifbereich des Hamburger Verkehrsverbundes leben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1.d). 5. Sind Personen ohne festen Wohnsitz zum Bezug einer Hamburger Sozialkarte berechtigt? a) Wenn ja, wie viele Personen ohne festen Wohnsitz beziehen eine Hamburger Sozialkarte? b) Wenn nein, wie viele Anträge auf Ausstellung einer Hamburger Sozialkarte wurden aus diesem Grund in den Jahren 2011 – 2015 jeweils abgelehnt? Ja, sofern diese sich im Leistungsbezug befinden und Hamburg der zuständige Sozialleistungsträger ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1.d. 6. Sind Hamburger, die ihre Sozialleistungen – aus welchen Gründen auch immer – aus einem anderen Bundesland beziehen, zum Bezug einer Hamburger Sozialkarte berechtigt? a) Wenn ja, wie viele Personen nutzen diese Variante derzeit? b) Wenn nein, wie viele entsprechende Anträge auf Ausstellung einer Sozialkarte wurden in den Jahren 2011 – 2015 jeweils abgelehnt? c) Gibt es Hamburger, die derzeit ihre Sozialleistungen aus einem anderen Bundesland beziehen? Wenn ja, wie viele und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Die Fallkonstellation besteht nicht, denn der Leistungsbezug für die oben angegebenen Sozialleistungen richtet sich nach dem Wohnsitz. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.