BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13052 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg Ende April 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind laut Drs. 21/9744 genau 118 Wohneinheiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Ende 2017 begann die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU). Ich frage den Senat: 1. Wie viele Personen waren in der örU Poppenbütteler Berg Ende April 2018 untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder & Jugendliche Erwachsene Gesamt Männlich 85 182 267 Weiblich 62 78 140 Gesamt 147 260 407 Das jüngste Kind ist drei Monate alt. Die älteste Person hat ein Alter von 73 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 23,64 Jahren. 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Am Poppenbütteler Berg/Ohlendieck leben 68 Familien (262 Personen), 132 alleinstehende Männer und 13 alleinstehende Frauen. Bei den Alleinstehenden sind auch Personen enthalten, die als volljährige Kinder im Familienverbund leben. 4. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Insgesamt sind 101 Wohnungen belegt, davon 68 ausschließlich mit Familienangehörigen . Derzeit sind belegt: - 19 Einzimmerwohnungen, - 39 Zweizimmerwohnungen, - 35 Dreizimmerwohnungen, - acht Vierzimmerwohnungen, in denen acht bis neun Personen untergebracht werden . Im Übrigen siehe Drs. 21/11504. Drucksache 21/13052 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung 382 gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Personen* Afghanistan 149 Eritrea 64 Irak 1 Iran 23 Marokko 1 Somalia 12 Sonst. asiat. Staaten 1 Sudan 1 Syrien 119 Ungeklärt 11 6. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat Hinzugekommenen ? Die neu Zugezogenen kommen aus den öffentlich-rechtlichen Unterkünften Am Stadtrand , Rodenbeker Straße, Bahngärten, Lewenwerder, Holsteinischer Kamp, Sieker Landstraße 61, Friesenstraße 14, Luruper Hauptstraße, Grunewaldstraße, Kiwittsmoor , Waldweg, Moosrosenweg, Flughafenstraße, 757, 759, Volksdorfer Grenzweg, Albert-Einstein-Ring und den Erstaufnahmeeinrichtungen Vogt-Kölln-Str., Fiersbarg und Flagentwiet. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen* Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 325 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 32 Aufenthaltsgestattung 21 Duldung 4 * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antwort zu 1. und 2.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Daten aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 8. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt Poppenbütteler Berg im Zeitraum vom 1. bis zum 30. April 2018 die in nachstehender Tabelle aufgeführten Einsätze: Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 14.04.18 06:36.25 1 2 Notfall Entbindung Die Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, deren Daten sind daher nicht vorhanden. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. April bis 30. April 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13052 3 9. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in der a) Verwaltung? b) Betreuung? Siehe Drs. 21/11184. 10. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Wurden die Kinder, für die es laut Drs. 21/12702 noch keine Lösung gab beziehungsweise die auf der Warteliste stehen, inzwischen versorgt? Es leben 48 Kinder unter sechs Jahren in der Unterkunft. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. a) und b). 11. Laut Drs. 21/12702 sind in der Kita „Jim Knopf“ 26 Kinder aus der Unterkunft . Wie viele Kinder sind dort insgesamt angemeldet? Mit Stand 16. Mai 2018 werden in der Kita „Jim Knopf“ zwölf Kinder aus der Unterkunft und sieben Kinder, die außerhalb der Unterkunft leben, betreut. Perspektivisch sollen 28 Kinder aus der Unterkunft und 22 Kinder, die nicht in der Unterkunft leben, betreut werden. Im Rahmen der schrittweisen Eingewöhnung werden alle in der Kita angemeldeten Kinder in den nächsten Wochen aufgenommen worden sein. 12. In Drs. 21/12702 heißt es, dass Behörde und f & w fördern und wohnen AöR im April entschieden hätten, für die Kita in Baufeld 6 mit 80 Plätzen, in der auch das Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) seinen Betrieb aufnehmen soll, ein Interessenbekundungsverfahren zu starten. a) Ist in solchen Fällen ein Interessenbekundungsverfahren nicht üblich? Wenn dem nicht so ist, warum entschied man sich jetzt doch dafür? Wieso zog sich die Entscheidung über so viele Monate hin? b) Von wann bis wann wird das IBV laufen? Es bestand umfassender Klärungsbedarf hinsichtlich des Kita-Baus und des Interessenbekundungsverfahrens (IBV). Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wird in Amtshilfe das IBV durchführen. Das IBV befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen sein. c) Zur Überbrückung seien Halb-Offene-Betreuung und Tagespflege geplant. Welcher Zeitraum soll überbrückt werden und ab wann stehen die Angebote zur Verfügung? Durch die alternativen Betreuungsangebote Halb-Offene-Betreuung und Tagespflege könnte der Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der zweiten Kita überbrückt werden. Die Angebote werden zur Verfügung gestellt, sobald eine entsprechende Nachfrage besteht und die räumlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. 13. In Drs. 21/12702 wird auch in Bezug auf die vorhandenen Schulen im Umfeld des Quartiers die Einrichtung einer IVK Grützmühlenweg erwähnt. Wie lang ist der Schulweg vom Quartier Poppenbüttel bis dorthin und hält der Senat diesen für angemessen? Die Internationale Vorbereitungsklasse (IVK) am Grützmühlenweg ist für die Beschulung der Kinder, die künftig in der Unterbringung am Rehagen wohnen, vorgesehen. Im Übrigen: entfällt. 14. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? Siehe Drs. 21/12039 und Drs. 21/12357. Darüber hinaus findet jeden Mittwochvormittag anderthalb Stunden ein „Frauen-Treff“ mit Ehrenamtlichen, Mittwochabend eine Stunde Deutschdialog, Montags zwei Stunden ein Töpferkurs-Angebot in der Schule, Dienstagvormittag zwei Stunden Deutsch- Drucksache 21/13052 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 üben in externen Räumen in der Nähe der Unterkunft und die Unterstützung der IV- Klassen am Vormittag durch ausgewählte Ehrenamtliche statt. 15. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Die rund 70 Ehrenamtlichen helfen bei den unter 14. genannten Angeboten 16. Ist der Vertrag zu Erschließungsplanung inzwischen unterzeichnet? Wenn ja, wann wurde der Vertrag unterzeichnet und wann ist er im Transparenzportal einsehbar? Nein. 17. Seit Abschluss des Bürgervertrages steht fest, dass eine Fußgängerampel errichtet werden soll. Warum liegen noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor? Welche Behörden haben bisher nicht ausreichend schnell gearbeitet? Warum wird das Verfahren nicht beschleunigt, obwohl es sich nur um eine provisorische Ampel handelt? Das Verfahren befindet sich in der behördeninternen Abstimmung. 18. Wie viele stimmberechtigte Mitglieder hat der Quartiersbeirat, der laut Drs. 21/12702 am 2. Mai 2018 seine Geschäftsordnung beschlossen hat, und was ist ihr jeweiliger Hintergrund? Der Quartiersbeirat besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: Sechs Bewohner/-innen des Neubaugebietes Ohlendiekshöhe (anteilig durch Bewohner und Bewohnerinnen der UPW, der öffentlich geförderten Wohnungen und der frei finanzierten Wohnungen). Sechs Personen aus der Nachbarschaft des umliegenden Stadtteils; (hiervon zwei Mitglieder des Vereins „Poppenbüttel Hilft e.V.“, zwei Mitglieder des Vereins „Gemeinsam in Poppenbüttel e.V.“ und zwei Personen ohne Zugehörigkeit in den oben genannten Vereinen). Jeweils eine Stimme haben Vertreter der Schulen, der Kitas, der Jugendarbeit, der Familienförderung, der Sportvereine sowie f & w fördern und wohnen AöR. 19. Im Bürgervertrag steht: „Den Gedanken des bewährten Drittelmixes aufgreifend , werden neben geförderten Wohnungen – darunter auch geförderte Seniorenwohnungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – frei finanzierte Wohnungen vorgesehen. Der Bedarf an Wohnungen für Auszubildende und Studierende an diesem Standort ist zu prüfen. Insgesamt ist jedoch bis spätestens 31. Dezember 2019 eine ausgewogene Aufteilung zu erreichen.“ a) Wie sieht diese „ausgewogene Aufteilung“ konkret nach aktuellen Planungen aus? Die Vermietung des ersten Bauabschnitts ist bereits abgeschlossen. Bei der Vergabe der Wohnungen wurden alle im Bürgervertag benannten Gruppen sowie die im städtebaulichen Vertrag aufgeführten Vergabekriterien berücksichtigt. b) Wie viele Seniorenwohnungen werden errichtet? c) Wie viele Wohnungen für Auszubildende und Studenten werden geschaffen? Die Wohnungen werden nicht für eine spezielle Zielgruppe errichtet beziehungsweise geschaffen und sind für alle Mietinteressenten geeignet. Zur Vermietung siehe Antwort zu 19. a).