BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13055 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.05.18 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende April 2018? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende April 2018 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.234 nach § 22 Satz 1 AufenthG 26 nach § 22 Satz 2 AufenthG 120 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.319 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 476 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 50 nach § 23a AufenthG 167 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 404 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 16.151 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.631 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernis) 5.501 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.027 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 518 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 3.378 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 256 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 24 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 18 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 122 Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.234 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) 14 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) 27 Niederlassungserlaubnis 9.073 nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 1.932 nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) - NE 1 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.260 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 7 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.873 Aufenthaltsgestattung 7.863 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.151 Summe der Flüchtlinge 56.321 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 10.186 Afghanistan 9.590 Irak 2.466 Iran 2.322 Eritrea 1.974 Russische Föderation 731 Ghana 618 Serbien 565 Somalia 499 Türkei 448 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.950 Iran 1.200 Russische Föderation 1.045 Türkei 706 Bosnien und Herzegowina 458 Serbien 311 Kosovo 228 Togo 216 Irak 186 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 143 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 3.279 Irak 1.091 Iran 770 Syrien 609 Russische Föderation 593 Somalia 214 Eritrea 167 Türkei 149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 3 Herkunftsland Zahl der Personen Albanien 98 Ägypten 88 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 544 Russische Föderation 440 Ägypten 425 Ghana 351 Serbien 309 Montenegro 241 Mazedonien (ehem. Jugosl. Rep.) 235 Iran 182 Aserbaidschan 179 Kosovo 178 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Polen* 147 Türkei 110 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 106 Afghanistan 100 Serbien 91 Rumänien* 88 Ghana 70 Bulgarien* 66 Russische Föderation 53 Albanien 48 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.04.2018 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im April 2018 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im April 2018 suchten 675 Menschen in Hamburg Schutz. 352 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 130 62 Iran 116 35 Syrien 92 74 Eritrea 38 23 Irak 38 22 Somalia 30 19 Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Ghana 28 21 Türkei 24 16 Albanien 16 8 Armenien 14 7 Georgien 14 3 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im April 2018 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg April 2018 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 6 6 0 Italien 1 0 1 Kosovo 3 3 0 Russische Föderation 6 4 2 Türkei 13 9 4 Serbien 1 1 0 Europa 30 23 7 Algerien 3 3 0 Eritrea 33 33 0 Elfenbeinküste (Cote d’Ivoire) 2 2 0 Nigeria 6 6 0 Ghana 1 1 0 Libyen 1 1 0 Marokko 6 6 0 Guinea-Bissau 1 1 0 Guinea 2 1 1 Sierra Leone 2 2 0 Somalia 17 16 1 Ägypten 2 1 1 Afrika 76 73 3 Armenien 9 9 0 Afghanistan 54 51 3 Georgien 3 3 0 Indien 3 3 0 Irak 44 42 2 Iran 39 38 1 Staatsang. ohne Bezeichnung 10 10 0 Syrien 95 94 1 Asien 257 250 7 Staatenlos 7 7 0 Ungeklärt 2 2 0 Unbekannt 9 9 0 Herkunftsländer gesamt 372 355 17 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.04.2018 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im April 2018 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im April 2018 68 sogenannte Duldungsantragsteller in Hamburg. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 5 Herkunftsländer Personen Ghana 20 Mazedonien (ehem.jugosl. Rep.), Türkei Je 5 Eritrea, Somalia Je 4 Afghanistan 3 Albanien, Ägypten, Guinea, Kososvo, Moldau, Nigeria Je 2 Bangladesch, Bolivien, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea-Bissau, Iran, Marokko, Nepal, Niger, Peru, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Tunesien, Vietnam Je 1 18 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von zwei Monaten. 50 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im April 2018 mit welchem Ergebnis beschieden? Im April 2018 wurden 507 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 12 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 77 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 55 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 34 Ablehnungen 183 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 146 Quelle: BAMF, Stand: 30.04.2018 6. Wie war die Gesamtschutzquote im April 2018? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 35,11 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im April 2018? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 11. April 2018) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 2,5 Monaten, die für Altverfahren mit 26,7 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende April 2018 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.777 13.397 60 8.190 26.042 2 Niederlassungserlaubnis 5.216 3.857 0 268 8.805 0 Aufenthaltsgestattung 5.404 2.449 10 2.052 5.811 0 Duldung 3.342 1.800 9 1.359 3.783 0 (Quelle: AZR, Stand: 30.04.2018) Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nicht wohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen zum 30. April 2018 (Buchungsstand 30. April 2018) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 65 Fiersbarg 343 Flagentwiet 246 Harburger Poststraße 268 Kaltenkirchener Straße 105 Neuer Höltigbaum 482 Nostorf/Horst 89 Oskar-Schlemmer-Straße 66 Schmiedekoppel 715 Schnackenburgallee 402 Vogt-Kölln-Straße 213 Sportallee 272 Gesamt 3266 Ankunftszentrum Belegung Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 116 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 8 Gesamt 124 Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Im Bereich der Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hielten sich am Stichtag 30. April 2018 insgesamt 77 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in folgenden Einrichtungen auf: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 14 KJND - Mädchenhaus 1 Clearingstelle 1 2 Clearingstelle 3 EVE 36 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Freie Träger, andere Orte 6 Einrichtungen des LEB 16 Gesamt 77 10. Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im April 2018 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. 11. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 7 a) Wie viele Flüchtlinge aus EAs wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im April jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 November 154 Dezember 118 2018 Januar 152 Februar 143 März 138 April 100 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im April jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2017 Januar Februar März April Mai Juni 141 152 119 157 154 249 Juli August September Oktober November Dezember 240 294 269 254 118 79 2018 Januar Februar März April Mai Juni 138 120 153 73 - - Juli August September Oktober November Dezember - - - - - - 12. Wie viele Personen erhielten im April 2018 Leistungen nach AsylbLG? Monat Anzahl Pers. § 3 AsylbLG AnzahlPers. § 2 AsylbLG Anzahl Pers. Gesamt April 18 3.678 8.004 11.682 Quelle: Datawarehouse, Geschäftsstatistik 13. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/12037 und 21/6544. 14. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im April neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden 273 Personen im April 2018 in EA aufgenommen. 534 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 368 Personen in eine örU. Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 426 Personen (Zuwanderer ). Im Monat April wurden 317 Personen (Zuwanderer) aus der örU mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im April 2018 67 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 63 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: - Elf unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. - In 33 Fällen erfolgten eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. - Dreizehn unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt. - Drei unbegleitete minderjährige Ausländer sind mit Verwandten zusammengeführt worden. - Zwei sind zu ihrem zuständigen Jugendamt zurückgeführt worden und - ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer wurde inhaftiert. 15. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Im Bereich der Betreuungseinrichtungen des LEB für unbegleitete minderjährige Ausländer wurde im April keine Einrichtung neu in Betrieb genommen. Wegen des derzeitigen Bedarfs und ausreichend vorhandener Kapazitäten werden keine neuen Standorte geprüft. Im April wurden die Betreute Einrichtung für Flüchtlinge im Petunienweg und der Betriebsteil „Erstversorgungseinrichtung“ am Standort Hammer Straße, beide im Bezirk Wandsbek, geschlossen. 16. In Drs. 21/12704 wurde auf den Abbau von Platzkapazitäten in mehr als 20 Folgeunterkünften verwiesen. Welche Unterkünfte waren jeweils mit wie vielen Plätzen aus jeweils welchen Gründen von der Reduzierung betroffen? Welche Reduzierungen sind dauerhaft und welche vorübergehend ? Die Unterkünfte mit der entsprechenden Reduzierung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Standorte örU Bezirk Reduzierung Pavillondorf Sieversstücken Altona -27 Alsenstraße Altona -2 Bahrenfelderstraße Altona -9 Grünewaldstraße Altona -7 Borselstraße Altona -1 Achterdwars Bergedorf -18 Sandwisch Bergedorf -10 Weidenbaumsweg Bergedorf -52 Friesenstraße 14 HH-Mitte -6 Kollaustraße Eimsbüttel -7 Hosteiner Chaussee Eimsbüttel -92 An der Hafenbahn HH-Mitte -90 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 9 Standorte örU Bezirk Reduzierung Eschenweg Nord -2 Krausestraße/Dehnhaide Nord -1 Tessenowweg Nord -48 Heinrich-Hertz-Straße Nord -4 Kiwittsmoor Nord -65 Bargteheider Straße Wandsbek -8 Kirchhofstwiete Wandsbek -9 Walddörferstraße Wandsbek -5 Summe -463 Die Reduzierung der Platzkapazität an dem Standort An der Hafenbahn ist vorübergehend und erfolgt aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die übrigen Reduzierungen sind dauerhaft und wurden aufgrund struktureller Anpassungen vorgenommen . Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 17. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im April 2018 neu nach Hamburg? Im April 2018 kamen 67 unbegleitete minderjährige Ausländer aus folgenden Herkunftsländern nach Hamburg: Herkunftsland m w Gesamt Somalia 8 4 12 Marokko 12 12 Afghanistan 8 2 10 Guinea 7 2 9 Eritrea 4 1 5 Albanien 2 2 Libyen 2 2 Ägypten 2 2 Iran 2 2 Algerien 1 1 Burkina-Faso 1 1 Syrien 1 1 Irak 1 1 Palästina 1 1 Aserbaidschan 1 1 Sudan 1 1 Äthiopien 1 1 Tunesien 1 1 Gambia 1 1 Pakistan 1 1 Gesamt 58 9 67 18. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende April 2018 in Hamburg? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/ und Anlage 2. Rückführungen/Ausreisen 19. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im April 2018 in Hamburg auf? Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 30.April 2018 auf 5.151 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 19 b) aufgeschlüsselt. 1.750 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 455 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n Ä gy pt en G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ien (e he m .ju go sl aw . R e- Ira n A se rb ai ds ch an K os ov o Duldung nach § 60a (alt) 3 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 1 7 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 5 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.081 441 257 82 285 243 140 201 69 63 147 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 326 11 57 11 25 27 23 16 2 30 11 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.556 79 108 290 31 35 69 11 102 84 15 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 37 2 2 1 7 3 3 1 4 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 4 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 113 6 3 41 1 1 2 5 4 1 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 19 3 11 0 0 0 3 0 0 0 2 Gesamt 5.151 544 440 425 351 309 241 235 182 179 178 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.04.2018) Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richtet sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 11 Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 232 148 Bosnien und Herzegowina 107 80 Ghana 421 351 Kosovo 211 178 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 341 235 Montenegro 257 241 Senegal 16 11 Serbien 400 309 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.04.2018) d) Wie viele Personen befanden sich im April 2018 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 32 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). Fünf Personen befanden sich in der JVA Hannover Langenhagen, die übrigen Personen waren in der Rückführungseinrichtung Hamburg untergebracht. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im April 2018 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? 18 Personen wurden im April aus Abschiebehaft in folgende Länder abgeschoben: vier Personen nach Afghanistan, jeweils drei Personen nach Albanien und Bulgarien, jeweils eine Person nach Serbien, die Russische Föderation, Österreich (Dublin), Nigeria, Lettland, Tunesien, Spanien (Dublin) und Polen. Insgesamt wurden zwei Personen aus der Abschiebehaft entlassen. Beide aus rechtlichen Gründen. f) Wie viele Personen befanden sich im April 2018 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Im April befand sich eine Person mit tunesischer Staatsangehörigkeit in der Rückführungseinrichtung nach § 62 b AufenthG. 20. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im April 2018? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im April 2018 wurden 145 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 86 Rückführungen vollzogen werden. 59 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 37 Widerstand 6 Krankheit 4 Familie nicht vollständig 12 21. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im April 2018? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 35 Überstellungen in Drittländer 7 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 44 Summe 86 Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Flüchtlingsbetreuung 22. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bestand am 30. April 2018 aus 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (55,815 VZÄ). 23. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im April 2018 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 30. April 2018 aus 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 31,50 VZÄ. Seit dem 13.04.2018 gibt es das Referat E 35 (Rückführungseinrichtung ) mit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 12,85 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 110 Beschäftigte mit 98,69 VZÄ. Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 30. April 2018 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme , Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 180,06 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen , also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (11,69 VZÄ). Bei den VZÄ ist auch Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches noch im Schwerpunkt auf junge Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 45 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig eingereist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 15 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer, wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 13,05 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der BIS zugeordnet sind. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im April 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 23.) ist in der Behörde für Inneres und Sport auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (77,50 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge eingesetzt . 25. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im April 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 26. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im April Personal abgebaut ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 13 Siehe Drs. 21/12359. 27. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im April 2018 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V., Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. sowie Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für April 2018 eine Personalreduktion von 6,59 VZÄ ermittelt werden. Bei den Betreibern der örU erfolgte keine Personalreduzierung. Verfahren 28. Wie viele Asylsachen gingen im April 2018 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im April 2018 jeweils erledigt? Im April 2018 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 211 Klagen und 67 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 335 Klagen und 77 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 29. Wie viele Asylsachen gingen im April 2018 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im April 2018 insgesamt 29 Verfahren in Asylsachen eingegangen.   Untergebrachte Personen in der öffentlich‐rechtlichen Unterbringung  von Zuwanderern und Wohnungslosen  (Stand 30.04.2018)  Ist  Wohnungslose  Zuwanderer mit  Wohnberechtigung  Zuwanderer ohne  Wohnberechtigung  GB Regelangebote  Altona I  W601 Notkestraße  98  97  0  1  W619 Luruper Hauptstraße  384  1  267  116  W625 Kroonhorst  297  140  64  93  W714 Holmbrook  195  8  84  103  W743 Pavillondorf  Sieversstücken  594  198  179  217  W787 Alsenstraße  77  45  21  11  W835 Blomkamp  430  62  237  131  Summe   2075  551  852  672  Altona_II   W711 August‐Kirch‐Straße  489  37  258  194  W775 Holstenkamp  147  32  74  41  W807 Notkestraße  620  37  338  245  W824 Sibeliusstraße  224  15  46  163  W869 Albert ‐ Einstein ‐ Ring  415  0  315  100  W923 Bahrenfelder Straße  13  0  3  10  W924 Eimsbüttler Straße  127  13  54  60  W925 Grünewaldstraße  15  1  9  5  W926 Waidmannstraße  99  8  41  50  W927 Max‐Brauer‐Allee  13  0  6  7  W928 Borselstraße  7  0  7  0  Summe   2169  143  1151  875  Harburg   W610 Rotbergfeld (im  Belegungsaufbau)  44  0  16  28  W617 Neuenfelder Fährdeich  273  0  179  94  W700 Wetternstraße  194  56  51  87  W728 Am Radeland  155  8  112  35  W734 Lewenwerder  312  34  190  88  W742 Am Aschenland  454  57  155  242  W782 Winsener Straße  282  17  123  142  W788 Sinstorfer Kirchweg  295  21  180  94  W789 Cuxhavener Str.  185  20  95  70  W914 Osterbaum  10  6  0  4  W918 Stader Str.106a  25  6  2  17  W950 WS Transit  182  52  73  57  W982 Am Röhricht  619  0  446  173  Summe   3030  277  1622  1131  Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1       Ist  Wohnungslose  Zuwanderer mit  Wohnberechtigung  Zuwanderer ohne  Wohnberechtigung  Bergedorf         W611 Achterdwars  155  151  2  2  W627 Ladenbeker Furtweg  169  89  36  44  W727 Brookkehre  436  153  150  133  W732 Pavillondorf Curslack I  554  124  278  152  W738 Curslack II  320  91  91  138  W748 Sandwisch  85  17  20  48  W806 Kurt‐A.Körber‐Chaussee  37  1  29  7  W828 Rahel‐Varnhagen‐Weg  286  47  113  126  W836 Weidenbaumsweg  172  3  65  104  W840 Sülzbrack  214  0  129  85  W951 Nettelnburg  (Belegungsstopp aufgrund  anstehender Schließung)  150  15  69  66  Summe   2578  691  982  905  Wandsbek_I           W613 Bargteheider Straße  136  131  1  4  W623 Großlohe  156  93  22  41  W648 Sieker Landstraße 11  46  1  31  14  W690 Kielkoppelstraße  86  0  17  69  W735 Pavillondorf Waldweg  130  17  35  78  W752 Rahlstedter Straße  120  7  82  31  W783 Waldreiterring  13  5  1  7  W785 Meilerstraße  318  5  170  143  W817 Sieker Landstraße 61  260  16  99  145  W819 Grunewaldstraße  636  49  435  152  W830 August‐Krogmann‐Straße  97  97  0  0  Summe   1998  421  893  684  Wandsbek_II           W650 Moosrosenweg  96  13  43  40  W723 Volksdorfer Grenzweg  177  25  101  51  W737 Pavillondorf Steilshooper  Allee  209  77  37  95  W740 Pavillondorf  Poppenbüttler Weg  289  219  6  64  W749 Litzowstraße  117  37  40  40  W750 Lademannbogen  163  3  90  70  W751 Bahngärten  111  70  13  28  W790 Flughafenstraße  226  81  77  68  W825 Duvenstedter Damm  234  11  151  72  W834 Rodenbeker Straße  345  0  216  129  W841 Am Stadtrand  696  9  449  238  W861 Walddörferstraße  300  0  147  153  W909 Kirchhofstwiete  36  0  16  20  Summe   2999  545  1386  1068    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 15       Ist  Wohnungslose  Zuwanderer mit  Wohnberechtigung  Zuwanderer ohne  Wohnberechtigung  Mitte_I         W614 Helmuth‐Hübener‐Haus  (Hütten)  92  90  2  0  W651 Kirchenpauerstraße  663  5  378  280  W718 Eiffestraße 48  313  24  216  73  W786 Wendenstraße  146  21  74  51  W805 Friesenstraße  441  0  272  169  W812 Hinrichsenstraße  147  23  88  36  W831 SNP Grüner Deich  158  31  47  80  W837 Eiffestraße 398  174  2  84  88  Summe   2134  196  1161  777  Mitte_II           W620 Billbrook  620  116  308  196  W626 Horner Geest  132  120  6  6  W767 Georg‐Wilhelm‐Straße  119  56  29  34  W771 Pavillondorf Mattkamp  323  67  118  138  W776 An der Hafenbahn  (Unterbelegung auf Grund  umfangreicher Sanierungen)  212  44  55  113  W778 Billbrookdeich  113  112  1  0  W818 Am Veringhof  140  9  92  39  W833 SNP Weddestraße  255  12  117  126  W839 Schlenzigstraße  340  0  147  193  W900 Billstieg  648  114  336  198  Summe   2902  650  1209  1043  Nord_I           W615 Hornkamp  74  70  1  3  W653 Maienweg  192  19  119  54  W658 Paul‐Stritter‐Weg  40  0  24  16  W701 Langenhorner Chaussee  91  2  54  35  W715 Eschenweg  285  67  145  73  W745 Alsterberg  252  97  96  59  W755 Jugendpark Langenhorn  345  85  109  151  W774 Erdkampsweg  79  4  48  27  W827 Fibigerstraße  225  2  149  74  W846 Kiwittsmoor  503  4  353  146  W849 Große Horst  440  1**  273  166  Summe   2526  351  1371  804  Nord_II           W675 Dehnhaide/Krausestr.  69  1  38  30  W704 Freiligrathstraße  339  23  223  93  W707 Holsteinischer Kamp  104  26  54  24  W709 Borsteler Chaussee  44  25  5  14  W717 Hufnerstraße  224  7  165  52  W733 Pavillondorf Tessenowweg  451  189  113  149      Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16       Ist  Wohnungslose  Zuwanderer mit  Wohnberechtigung  Zuwanderer ohne  Wohnberechtigung  W801 Heinrich‐Hertz‐Straße  110  1  63  46  W820 Opitzstraße  313  26  213  74  Summe   1654  298  874  482  Eimsbüttel           W602 Langeloh‐Hof  25  25  0  0  W612 Bornmoor  182  182  0  0  W622 Wegenkamp  76  59  3  14  W712 Sophienterrasse  151  0  109  42  W726 Pinneberger Straße  146  6  51  89  W736 Pavillondorf Holsteiner  Chaussee  159  154  1  4  W784 Grandweg  120  5  57  58  W804 Lohkoppelweg  25  0  18  7  W847 Kollaustraße  140  19  48  73  W862 Große Bahnstraße (im  Belegungsaufbau)  64  0  21  43  W903 Hornackredder  16  13  0  3  Summe   1104  463  308  333  Summe Regelangebote  25169  4586  11809  8774  GB Spezialangebote          W677 JEP Hinrichsenstraße  19  19  0  0  Unterkünfte mit der Perspektive        Wohnen /Altona          W646 UPW Suurheid (im  Belegungsaufbau)  202  0  158  44  Summe  202     158  44  Unterkünfte mit der Perspektive        Wohnen /Bergedorf               W867 UPW Am Gleisdreieck  2486  0  1910  576  Summe   2486  0  1910  576  Unterkünfte mit der Perspektive        Wohnen /Eimsbüttel               W641 UPW Duvenacker (im  Belegungsaufbau)  301  0  185  116  Summe   301  0  185  116  Unterkünfte mit der Perspektive        Wohnen/Wandsbek               W842 Poppenbüttler Berg (im  Belegungsaufbau)  407  0   370  37  W857 UPW Raja‐Ilinauk‐Straße  804   0  745  59  W863 Elfsaal  337   0  291  46  Summe   1548   0  1406  142  Summe Spezialangebote  4556  19  3659  878*  Gesamtsumme örU  29725  4605  15468  9652    *    Bei dieser Personengruppe ist aufgrund der Mitteilungen des BAMF in Kürze mit einem offiziellen Statuswechsel zu          rechnen, somit konnten sie für die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen als Bewohner ausgewählt werden.  ** Diese Personen haben einen Flüchtlingshintergrund und wurden über den Bezirk in die örU  vermittelt.  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 17 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 30.04.2018, Quelle: LEB Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan 20 20 Somalia 9 5 14 Eritrea 8 4 12 Guinea 7 2 9 Syrien 3 1 4 Iran 2 2 4 Albanien 3 3 Serbien u. Montenegro 3 3 Marokko 2 2 Kongo 1 1 Gambia 1 1 Ägypten 1 1 Äthiopien 1 1 Libyen 1 1 Mazedonien 1 1 Gesamt 60 17 77 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41, einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 30.04.2018, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: afghanisch 127 17 506 32 682 eritreisch 23 5 149 50 227 syrisch 51 4 137 192 somalisch 12 6 111 39 168 ägyptisch 27 131 2 160 guineisch 6 1 40 9 56 gambisch 4 12 5 21 irakisch 4 3 13 20 albanisch 6 2 3 3 14 iranisch 4 2 8 3 17 beninisch 1 10 11 palästinensisch 2 7 9 guinea-bissauisch 1 6 7 nigerianisch 1 2 4 7 pakistanisch 2 4 6 algerisch 1 3 1 5 Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Anlage 2   minderjährig minderjährig volljährig volljährig männlich weiblich männlich weiblich Summe: angolanisch 1 2 3 äthiopisch 2 1 3 indisch 3 3 montenegrinisch 2 1 3 ghanaisch 1 1 2 ivorisch 1 1 2 marokkanisch 2 2 russisch 1 1 2 serbisch 2 2 sierra-leonisch 1 1 2 armenisch 1 1 burkinisch 1 1 chinesisch 1 1 jemenitisch 1 1 libanesisch 1 1 nigrisch 1 1 sudanesisch 1 1 tschechisch 1 1 tunesisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 276 45 1159 157 1637 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 19 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter/ -innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäftigungsvolu - men) HH-Mitte JA 1 - Asyl 17 14,54 inkl. Leitung JA - KTB 20 16,29 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 15 8 12,40 6,60 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 70 61,89 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 67 63,73 inkl. Leitung Hierbei handelt es sich sowohl um die damals zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt sind. Alles sind Mischaufgaben; der Anteil an Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 15 11,95 Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA 3 ASD 6 15 13,82 Inkl. Leitung und Geschäftszimmer Steigerung aufgrund der Besetzung bisher vakanter Stellen. SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.-gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 33 29,64 SR 2 1,83 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/13055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter/ -innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäftigungsvolu - men) HH-Nord JA2/ASD-M 16 13,85 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoo rdination 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 11 9,39 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordination 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoo rdination 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 34 28,07 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 63 57,91 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 96 86,42 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 6 5,54 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13055 21 13055ska_Text 13055ska_Anlagen 13055ska_Antwort_Anlage1 13055ska_Antwort_Anlage2 13055ska_Antwort_Anlage3