BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13068 21. Wahlperiode 22.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 16.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Stellplatzablösen Mit der Abschaffung der Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen beim Neubau von Wohnungen entfällt folgerichtig die Zahlung von Ablösebeträgen . Beim Neubau von Büro- und Gewerbeflächen besteht jedoch weiterhin eine Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen. Diese Ablösebeträge wurden bisher in einem gesonderten Haushaltstitel gesammelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es derzeit einen Haushaltstitel, unter dem Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen gesammelt werden? Bitte den Haushaltstitel benennen . Nein. Durch den Systemwechsel im Jahr 2015 vom kameralen in den doppischen Haushalt mussten auch die kameralen Titel, die ganz oder teilweise aus Ausgleichsbeträgen finanziert wurden, auf die Investitionen und die Kontenbereiche der Produktgruppen aufgeteilt werden. 2. Welcher Betrag steht unter diesem Haushaltstitel derzeit zur Verfügung? Vorbehaltlich der Haushaltsabrechnung standen zum Jahresabschluss 2017 rund 19 Millionen Euro investive und in der gleichen Größenordnung konsumtive Finanzmittel zur Verfügung. 3. Wie hoch waren die Zu- und Abflüsse aus diesem Haushaltstitel seit 2010? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln. Zuflüsse und Abflüsse (kameral 2010 bis 2014, Angaben in Tausend Euro) Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Zuflüsse 2.124 1.535 3.526 2.988 4.357 Abflüsse ca. 7.195 ca. 926 ca. 4.268 ca. 232 ca. 7.336 Im doppischen Haushalt ab 2015 beziehen sich die Angaben zu den Abflüssen 2015 bis 2018 auf den Auszahlungsstand für P+R- und B+R-Maßnahmen, die über Kostenerstattungen und Zuwendungen finanziert werden. Zuflüsse und Abflüsse (doppisch 2015 bis 2018, Angaben in Tausend Euro) Jahr 2015 2016 2017 2018 (Januar bis April) Zuflüsse 3.412 5.057 1.982 514 Abflüsse ca. 4.744 ca. 5.723 ca. 4.589 ca. 785 4. Können die Mittel aus diesem Haushaltstitel für die Erstellung einer Quartiersgarage herangezogen werden? Drucksache 21/13068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Eine Verwendung für die Erstellung einer Quartiersgarage ist dem Grunde nach zulässig. Allerdings sind die Mittel vorrangig für die Umsetzung des P+R- und B+R- Entwicklungskonzeptes vorgesehen. 5. Welche weiteren Verwendungsmöglichkeiten gibt es für die Mittel aus diesem Haushaltstitel? Die Verwendungsmöglichkeiten für Ausgleichsbeträge ergeben sich aus § 49 „Ausgleichsabgabe für Stellplätze und Fahrradplätze“, Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO).