BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1308 21. Wahlperiode 21.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 14.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Asyl- und Wohnunterkünfte im Wahlkreis 2 (Billstedt, Wilhelmsburg, Finkenwerder), im Bezirk Mitte und in Hamburg In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylbewerber in Hamburg stark gestiegen . Viele Menschen suchen in unserem Land Schutz vor Aggressoren, Diktatoren oder einfach nur Schutz vor der Armut oder schlechten Verhältnissen in ihren Ländern. Durch den andauernden Bürgerkrieg in Syrien und im Irak suchen nun auch Kriegsflüchtlinge Schutz in Hamburg, deren Zahl täglich steigt. Durch die vielen Asylbewerber in Hamburg kam es zu einer breiteren Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet sowie seine Bezirke. Das ist für die Gleichbehandlung der Stadtteile beziehungsweise Bezirke sehr wichtig. Dennoch gibt es innerhalb der Bezirke noch Stadtteile oder Bürgerschaftswahlkreise mit einer zum Teil deutlich höheren Auslastung als anderswo. Als Beispiele seien hier nur die Bereiche um Billstedt und Wilhelmsburg genannt. In den letzten Tagen hörte man vermehrt von einer Aufstockung der Billstedter beziehungsweise Billbrooker Plätze. Es ist die Rede von einem Zeltlager an der Grenze zwischen Billstedt und Billbrook, und zwar auf Höhe der Roten Brücke auf einem ehemaligen Chemie-Grundstück. Hier soll noch 2015 ein Zeltlager entstehen. Aufgrund der Mehrbelastung für die Stadtteile Billstedt und Billbrook sowie für Wilhelmsburg gibt es Grund zur Frage, ob der Verteilungsschlüssel innerhalb der Hamburger Stadtteile und Bezirke tatsächlich allen gerecht wird. Dieser Frage und anderen Fragen möchte ich nachgehen und benötige daher die aktuellsten Daten sowie die neusten Belegungszahlen innerhalb der Asylunterkünfte et cetera. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Monat Juli 2015 liegen noch nicht vor, sodass aus dieser Quelle im Folgenden nur Angaben zum Monat Juni 2015 gemacht werden können. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen haben in Hamburg zum Stichtag 1.8.2015 einen Asylantrag in Bearbeitung? Am 30. Juni 2015 waren in Hamburg 4.024 Verfahren aufgrund von Erst- und 266 Verfahren aufgrund von Folgeanträgen anhängig. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Wohnunterkünfte und Plätze stehen für Asylbewerber und teilweise Obdachlose in den sieben Bezirken zur Verfügung? Bitte jeweils innerhalb der Bezirke nach Einrichtung sowie Soll-Ist-Belegung differenzieren . Drucksache 21/1308 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Belegung der Wohnunterkünfte in der Folgeunterbringung und der Unterbringung Wohnungsloser: Wohnunterkunft Soll Altona Notkestraße 100 Kroonhorst 267 August-Kirch-Straße 288 Pavillondorf Sieversstücken 260 Holstenkamp 150 Altona Sieversstücken 40 Sibeliusstraße 232 Bahrenfelder Straße 28 Eimsbüttler Straße 129 Grünewaldstraße 25 Waidmannstraße 98 Max-Brauer-Allee 12 Borselstraße 8 Summe 1.637 Harburg Wetternstraße 206 Pavillondorf Lewenwerder 110 Winsener Straße 271 Osterbaum 12 Stader Str.106a 30 Sinstorfer Weg 26 WS Transit 216 Summe 871 Wandsbek Bargteheider Straße 148 Großlohe 142 Pavillondorf Waldweg 168 Pavillondorf Steilshooper Allee 231 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 312 Litzowstraße 110 Bahngärten 120 Rahlstedter Straße 130 Farmsen 318 Waldreiterring 15 Flughafenstraße 208 Wandsbek Farmsen 28 Wandsbek mybed 28 Wandsbek Schreyersring 6 Duvenstedter Damm 246 August-Krogmann-Straße 520 Borstels Ende 90 Kirchhofstwiete 47 Summe 2.867 Bergedorf Achterdwars 178 Ladenbeker Furtweg 172 Brookkehre 380 Pavillondorf Curslack I 580 Curslack II 320 Sandwisch 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1308 3 Wohnunterkunft Soll Rahel-Varnhagen-Weg 287 Nettelnburg/Friedrich Frank Bogen 200 Summe 2.217 Hamburg - Mitte Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 96 Billbrook 600 Horner Geest 130 Georg-Wilhelm-Straße 126 Hinrichsenstraße 19 Pavillondorf Mattkamp 360 An der Hafenbahn 330 Billbrookdeich 124 Wendenstraße 164 Mitte Mattkamp 40 Hinrichsenstraße 157 Grüner Deich 178 Weddestraße 120 Billstieg 650 Summe 3.094 Hamburg - Nord Hornkamp 83 Langenhorner Chaussee 80 Borsteler Chaussee 94 Eschenweg 304 Pavillondorf Tessenowweg 380 Pavillondorf Dakarweg 216 Alsterberg 260 Jugendpark Langenhorn 155 Erdkampsweg 64 Nord Dakarweg 28 Nord Tessenowweg 48 Opitzstraße 330 Fibigerstraße 213 Summe 2.255 Eimsbüttel Langeloh-Hof 32 Bornmoor 186 Wegenkamp 75 Lokstedter Höhe 132 Pinneberger Straße 156 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 216 Grandweg 197 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 44 Lohkoppelweg 38 Hornackredder 22 Summe 1.098 Öffentlich rechtliche Unterbringung Gesamt 14.039 Quelle: f & w, Stand 31. Juli 2015 Im Übrigen siehe Drs. 21/1271. Drucksache 21/1308 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Wie viel Zuwanderung von Asylbewerbern gab es von 2009 bis zum Stichtag 1.8.2015 in Hamburg? Die Zugänge an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Verteilungsentscheidung mit Verbleib in Hamburg können der folgenden Übersicht entnommen werden: Jahr Zugang 2009 770 2010 1.378 2011 1.546 2012 2.091 2013 3.619 2014 6.638 2015 (bis zum 31.07.2015) 7.894 4. Und mit welcher Zuwanderungszahl kann man grob für 2015 insgesamt in Hamburg rechnen (also bis zum 31.12.2015)? Siehe Drs. 21/1271. 5. Wie viele „Zentrale Erstaufnahmestellen“ (ZEA) gibt es mittlerweile mit welcher Belegungszahl zum Stichtag 1. August 2015 in Hamburg? Bitte nach Stadtteil und Bezirk gliedern. Standort (Stand 31.07.2015) Belegung Bezirk Stadtteil Schnackenburgallee 1.527 Altona Bahrenfeld Auf dem Sülzbrack 293 Bergedorf Kirchwerder Niendorfer Straße 269 Eimsbüttel Niendorf Harburger Poststraße 2.913* Harburg Harburg Schwarzenberg 650 Harburg Harburg Neuland 408 Harburg Harburg Dratelnstraße 774 Mitte Wilhelmsburg Karl-Arnold-Ring 312 Mitte Wilhelmsburg Sportallee 479 Nord Groß-Borstel Grellkamp 263 Nord Langenhorn Holstenhofweg 360 Wandsbek Jenfeld Jenfelder Moorpark 15 Wandsbek Jenfeld Nostorf 200 MecklenburgVorpommern * Im Übrigen siehe Drs. 21/1271. 6. Sind für die nächsten zwölf Monate weitere ZEA in Hamburg geplant? Wenn ja, wo und mit welcher Belegungszahl? Da nicht davon auszugehen ist, dass die Zahl der in Hamburg ankommenden Asylbewerber kurzfristig rückläufig sein wird, werden auch die Unterbringungskapazitäten insgesamt zu erweitern sein. Zu den bisherigen Planungen siehe Drs. 21/1160, 21/1008, 21/635 sowie www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte. Darüber hinaus sind verlässliche Angaben derzeit nicht möglich, da diese in Abhängigkeit zu den konkreten Zugangszahlen stehen. 7. Welche ZEA sind ausschließlich für Jugendliche (Minderjährige) unter 18 Jahren vorgesehen? Sind weitere ZEA für Jugendliche geplant? Wenn ja, wo? In den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich ausschließlich Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden im Bereich der Jugendhilfe nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen und erhalten Jugendhilfeleistungen in einer Erstversorgungseinrichtung , die Folgeunterbringung wird im Rahmen der Hilfe zur Erziehung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1308 5 nach dem SGB VIII gewährt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1271 sowie http://www.hamburg.de/contentblob/2672526/data/doku-2010.pdf. 8. Ist in bestehenden Wohnunterkünften eine Erhöhung der Belegungszahlen geplant? Wenn ja, in welchen und in welchem Umfang? Eine pauschale Erhöhung der Belegungszahlen ist derzeit nicht geplant. 9. Gibt es Pläne des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, aufgrund der vielen Asylbewerber zum Beispiel die Unterkünfte nicht nur aufzustocken, sondern neue Unterkünfte zu bauen oder extra dafür umzubauen? Wenn ja, wo sollten diese dann stehen und wie hoch wird die Belegungszahl sein? Bitte nach Bezirk und Stadtteil auflisten. 10. Denkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über weitere Zeltlager in Hamburg nach? Wenn ja, wo sollten die Zeltlager stehen und wie hoch werden deren Belegungszahlen? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt. Hierzu gehört auch die – nur in beschränkten Umfang mögliche – Erweiterung bestehender Standorte. Über beschlossene, kurzfristig erforderliche Sofortmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen informieren die Behörden auf www.hamburg.de/sofortmassnahmen. Das Umfeld solcher Standorte wird per Handzettel, über Medien und über den TwitterAccount der für Integration zuständigen Behörde (www.twitter.com/hh_basfi) informiert . Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Standorten, die im regulären Verfahren mit Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz erfolgen. Hierüber informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/ fluechtlinge. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 11. Wie viel Euro pro Kopf benötigt ein Asylbewerber monatlich in Hamburg, der zum Beispiel in einer Wohnunterkunft lebt? Asylbewerber erhalten Leistungen gemäß § 3 AsylbLG. a) den notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (bei Unterbringung in der Zentralen Erstaufnahme als Sach-, ansonsten als Geldleistung) und b) einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Bargeldbedarf). Monatlich stellt es sich wie folgt dar: Volle Leistung außerhalb ZEA Bargeldbedarf in ZEA (daneben Sachleistung) Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte 359 Euro 143 Euro Regelbedarfsstufe 2: Zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen 323 Euro 129 Euro Regelbedarfsstufe 3: Weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 287 Euro 113 Euro Regelbedarfsstufe 4: Sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 283Euro 85 Euro Drucksache 21/1308 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Volle Leistung außerhalb ZEA Bargeldbedarf in ZEA (daneben Sachleistung) Regelbedarfsstufe 5: Leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 249 Euro 92 Euro Regelbedarfsstufe 6: Leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 217 Euro 84 Euro 12. Aus welchen Ländern kommen die meisten Asylbewerber? Bitte nach den fünfzehn häufigsten Herkunftsländern und, soweit vorhanden, nach Zuwanderungsgrund auflisten. Die individuellen Fluchtgründe müssen gegenüber dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angegeben werden und werden somit nicht durch das Einwohner -Zentralamt erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/1271. 13. Trifft es zu, dass im Billstedter beziehungsweise Billbrooker Raum, genauer gesagt nahe der Roten Brücke auf dem Gelände einer ehemaligen Chemiefirma, ein Zeltlager für Flüchtlinge errichtet werden soll? Wenn ja, wie hoch ist dort die Belegungszahl? Das Gelände war bisher nicht in der Betrachtung.