BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13096 21. Wahlperiode 25.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 17.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Unfälle von Einsatzfahrzeugen (IV) Zur Rettung von Menschen, zur Abwehr von Gefahren und zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben dürfen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatzort eilen (§ 35 StVO). Bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte kommt es jedoch gelegentlich auch zu Unfällen. In meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21. Juni 2017 (Drs. 21/9528) berichtet der Senat über entsprechende Unfälle und geplante Maßnahmen zur Unfallprävention. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die nachfolgenden Daten geben die entsprechenden Sachverhalte für den Zeitraum des gesamten Jahres 2017 und für das Jahr 2018 bis zum 30. April 2018 wieder. Die beteiligte Hilfsorganisation Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keinen Beitrag zuliefern. Der schwere Verkehrsunfall am 11. Mai 2018 in der Harburger Chaussee in Hamburg- Kleiner Grasbrook zwischen einem Streifenwagen der Hamburger Polizei und einem 24-jährigen Fußgänger, der noch an der Unfallstelle verstarb, liegt zeitlich außerhalb des genannten Zeitraums und wurde deshalb nicht erfasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu wie vielen Unfällen mit Einsatzfahrzeugen ist es in den Jahren 2017 und 2018 (bis 30. April 2018) gekommen? Bitte nach Polizei, Feuerwehr (Lösch- und Sonderfahrzeuge; BF und FF), Feuerwehr (Rettungsdienst: RTW, NEF und sonstige Rettungsfahrzeuge), Rettungsdienst (Hilfsorganisationen und andere als die Feuerwehr), Zoll und THW und den jeweiligen Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) aufgliedern . Polizei: Fahrzeugklasse 2017 2018 (30.04.2018) Kfz bis 3.5 t 66 26 LKW bis 7,5 t 1 1 LKW über 7.5 t 0 0 Krad 0 0 Feuerwehr: Fahrzeug 2017 2018* Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr) 17 4 Drucksache 21/13096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrzeug 2017 2018* Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr ) 21 9 Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 16 5 Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 2 2 Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 1 1 Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 2 0 Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr 0 0 Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 3 0 Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0 1 Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 16 7 Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 116 44 Sonstige Rettungswagen größer 7,5 (Berufsfeuerwehr ) 0 0 * Stand 30.04.2018 Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (THW): bis 3,5 t bis 7,5 t größer 7,5 t Jahr 2017 2018 2017 2018 2017 2018 ASB* 0 0 0 0 0 0 DLRG** 0 0 0 0 0 0 MHD*** 0 1 0 0 0 0 THW 0 0 0 0 1 0 DRK**** 0 0 3 0 0 0 *ASB = Arbeiter-Samariter-Bund, **DLRG = Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, *** MHD = Malteser Hilfsdienst, ****DRK = Deutsches Rotes Kreuz Zoll: Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurde für die Zollverwaltung für den erfragten Zeitraum ein Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug bis 3,5 t angegeben . 2. Wie haben sich die Unfallzahlen jeweils in den vorgenannten Bereichen in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich prozentual verändert? Polizei: Fahrzeugklasse 2013 2014 prozentuale Veränderung Kfz bis 3.5 t 50 65 + 30,0 LKW bis 7,5 t 0 0 - LKW über 7.5 t 0 0 - Krad 1 2 + 100,0 % Fahrzeugklasse 2014 2015 prozentuale Veränderung Kfz bis 3.5 t 65 79 + 21,5 % LKW bis 7,5 t 0 0 - LKW über 7.5 t 0 0 - Krad 2 2 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13096 3 Fahrzeugklasse 2015 2016 prozentuale Veränderung Kfz bis 3.5 t 79 61 - 22,8 % LKW bis 7,5 t 0 0 - LKW über 7.5 t 0 0 - Krad 2 1 - 50,0 % Fahrzeugklasse 2016 2017 prozentuale Veränderung Kfz bis 3.5 t 61 66 + 8,2 % LKW bis 7,5 t 0 1 - LKW über 7.5 t 0 0 - Krad 1 0 - Feuerwehr: Änderung in Prozent Fahrzeugart 2012 auf 2013 2013 auf 2014 2014 auf 2015 2015 auf 2016 2016 auf 2017 Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr) -15 9 33 -6 13 Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr ) -8 32 -24 32 -28 Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) -47 88 -7 -14 33 Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 200 67 -4 -33 0 Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 -67 100 0 -50 Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0 200 -67 100 0 Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr 0 -50 0 -100 0 Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 100 -50 -100 0 50 Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 100 -83 -100 0 -100 Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) -6 -13 7 13 -6 Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 2 -13 2 6 4 Sonstige Rettungswagen größer 7,5 (Berufsfeuerwehr) 100 0 100 50 -100 Hilfsorganisationen, das THW und Zoll: Hierzu haben ASB und DLRG keine Angaben gemacht. Beim THW ist die jährliche prozentuale Entwicklung der Unfälle gleich geblieben. Die Zollverwaltung und der MHD hatten im Vergleich von 2018 zu den letzten drei Jahren einen Anstieg von 100 Prozent, da sich davor keine Verkehrsunfälle mit Einsatzfahrzeugen ereigneten. 3. Wie viele Personen sind bei den Unfällen zu Schaden gekommen? Bitte zwischen Einsatzkräften und zivilen Personen unterscheiden und im Vergleich zu den Vorjahren angeben. Polizei: Für Angaben zu verunglückten Personen der Jahre 2013 bis 2016 siehe Drs. 21/1685, 21/5594 und 21/9528. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Jahr Einsatzkräfte zivile Personen 2017 3 3 2018 0 0 Drucksache 21/13096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Feuerwehr: Fahrzeug Verletzte Einsatzkräfte 2017 Verletzte Einsatzkräfte 2018* Verletzte zivile Personen 2017 Verletzte zivile Personen 2018* Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr ) 0 0 0 0 Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr ) 0 0 0 0 Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 0 Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 0 Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 1 0 Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 0 Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr 0 0 0 0 Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 0 Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 2 Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 2 2 1 0 Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 5 1 10 0 Sonstige Rettungswagen größer 7,5 (Berufsfeuerwehr) 0 0 0 0 * Stand 30.04.2018 Hilfsorganisationen und das THW: Einsatzkräfte Zivile Personen Jahr 2017 2018 2017 2018 ASB* 0 0 0 0 DLRG** 0 0 0 0 MHD*** 0 0 0 0 THW 0 0 1 0 DRK**** 0 0 0 0 Zoll: Nach Angaben des BMF wurden im erfragten Zeitraum zwei Beamte der Zollverwaltung verletzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/9528. 4. Welche Sachschäden sind dabei entstanden? Bitte nach Polizei, Feuerwehr (Lösch- und Sonderfahrzeuge; BF und FF), Feuerwehr (Rettungsdienst : RTW, NEF und sonstige Rettungsfahrzeuge), Rettungsdienst (Hilfsorganisationen und andere als die Feuerwehr), Zoll und THW und den jeweiligen Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) aufgliedern. Polizei: Die Angaben zu Schadensbeträgen der Polizei sind vorläufig, da noch nicht alle Schäden behoben wurden. Die Ermittlung und Auflistung einzelner Beschädigungen war in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und aufgrund des zur Verfügung stehenden Personals nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13096 5 Fahrzeugklasse 2017 2018 Kfz bis 3,5 t 296.618,29 € 252.915,18 € LKW bis 7,5 t 0,00 € bisher keine Berechnung LKW über 7,5 t 0,00 € 0,00 € Krad 0,00 € 0,00 € Feuerwehr: Fahrzeug Sachschäden Feuerwehr 2017 Sachschäden Feuerwehr 2018* Sachschäden andere 2017 Sachschäden andere 2018* Löschfahrzeug/Tanklöschfahrzeug größer 7,5 t (Freiwillige Feuerwehr) 1.972,84€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Hamburger Löschfahrzeug (Berufsfeuerwehr ) 9.599,01€ 737,04€ 0,00€ 0,00€ Drehleiter/Teleskopmastfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr) 4.147,54€ 822,85€ 563,88€ 0,00€ Wechselladerfahrzeug größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Sonstige Fahrzeuge größer 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0,00€ 843,24€ 0,00€ 0,00€ Sonstige Fahrzeuge 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 321,30€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Sonstige Fahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Kleinlöschfahrzeuge kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ Einsatzleitwagen kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr ) 0,00€ 22.100,07€ 0,00€ 41.650,00€ Notarzteinsatzfahrzeug kleiner 3,5 t (Berufsfeuerwehr) 26.497,88€ 0,00€ 0,00€ 1.989,20€ Rettungswagen 3,5 t - 7,5 t (Berufsfeuerwehr ) 82.755,51€ 28.438,45€ 1.200,81€ 293,25€ Sonstige Rettungswagen größer 7,5 (Berufsfeuerwehr) 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ * Stand 30.04.2018 Die vorliegenden Schadenshöhen sind vorläufig und können sich mit Abschluss des Gesamtverfahrens verändern. Darüber hinaus sind für das Jahr 2017 162 und für das Jahr 2018 55 Fälle noch in der Bearbeitung und nicht in dieser Übersicht enthalten. Hilfsorganisationen und das THW: Der MHD hatte in 2018 einen Totalschaden an einem Fahrzeug bis 3,5 t zu verzeichnen . Bei dem Schaden in 2017 an dem Fahrzeug des THW über 7,5 t handelte es sich um einen Blechschaden. An den Fahrzeugen des DRK entstanden Blechschäden (Streif und Kollisionsschäden). Zoll: An dem Fahrzeug der Zollverwaltung entstanden laut Auskunft des BMF Sachschäden an der Vorder- und Hinterachse, Achswellen, Radaufhängung, Motorlager, Motorträger , Bremsanlage, Kühler, Unterboden (Ölwanne), Airbags, Frontscheibe. Die Höhe des Sachschadens beträgt laut Gutachter circa 40.000 Euro. 5. Aufgrund welcher Ursachen ist es zu den Unfällen mit den Einsatzfahrzeugen gekommen? Wie häufig wurde (auch unabhängig von der jeweiligen Unfallursache) von einem Beteiligten angegeben, das jeweilige Einsatzfahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen zu haben? Bitte die Gründe nach ihrer Häufigkeit angeben und nach den Fahrzeugklassen (bis 3,5 t, bis 7,5 t und größer als 7,5 t) angeben. Drucksache 21/13096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Polizei: Das für diese Auswertung genutzte Fuhrparkverwaltungsprogramm (AdCo) bietet für eine Auswertung der Unfallursachen nicht die gleichen Voraussetzungen wie die Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka). Hieraus ergibt sich eine eingeschränkte Aussagekraft der tabellarisch aufgeführten Ursachen. Eine zur Beantwortung der Frage der Wahrnehmbarkeit des jeweiligen Einsatzfahrzeugs notwendige Einzelaktenauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2017 Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bis 7,5 t über 7,5 t Kräder Sonderrechte* 48 0 0 0 Kein Verschulden 7 0 0 0 Unachtsamkeit 5 0 0 0 Geschwindigkeit 2 0 0 0 Auffahren 1 0 0 0 Fahrstreifenwechsel 1 0 0 0 Rückwärtsfahren 0 1 0 0 Vorfahrt 1 0 0 0 Wenden 1 0 0 0 * Die Unfallursache „Sonderrechte“ wird im Programm AdCo seit 2018 nicht mehr verwendet, sondern in den übrigen Ursachen abgebildet. 2018 Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bis 7,5 t über 7,5 t Kräder Kein Verschulden 11 0 0 0 Seitenabstand 4 1 0 0 Unachtsamkeit 3 0 0 0 Geschwindigkeit 2 0 0 0 Wenden 2 0 0 0 Abbiegen 1 0 0 0 Ausparken 1 0 0 0 Fahrstreifenwechsel 1 0 0 0 Rückwärtsfahren 1 0 0 0 Feuerwehr: Verkehrsunfall <3,5t 2017 Verkehrsunfall <3,5t 2018* Verkehrsunfall 3,5t-7,5t 2017 Verkehrsunfall 3,5t-7,5t 2018* Verkehrsunfall >7,5t 2017 Verkehrsunfall >7,5t 2018* Kreuzung 2 0 4 3 2 0 Auffahren/ Geschwindigkeit 1 0 0 2 0 1 Fahrstreifenwechsel 1 2 2 3 4 1 Indirekt 7 1 40 8 2 1 Rückwärts/ Rangieren 2 2 12 5 4 5 Streifschaden 6 2 54 20 44 13 Sonstiges 0 1 6 3 1 0 * Stand 30.04.2018 Die dargestellten Ursachen und ihre Häufigkeiten stammen aus der Auswertung der Unfallstatistik der Feuerwehr. Angaben der beteiligten Unfallgegner liegen der Feuerwehr nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13096 7 Hilfsorganisationen und das THW: Der Verkehrsunfall des MHD geschah bei einem Wendemanöver. Das Einsatzfahrzeug wurde nicht rechtzeitig wahrgenommen. Vom MHD erfolgten hierzu keine weiteren Erläuterungen. Als Unfallursache gab das THW ein fehlgeschlagenes Ausweichmanöver an. Ob das Einsatzfahrzeug nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde, ist nicht bekannt. Als Unfallursachen des DRK wurde als eine Unfallursache ein Fehler beim Ausrücken zum Notfall angegeben, Das Fahrzeug blieb am Garagentor hängen. Bei den anderen Beiden Unfällen handelte es sich um Fehler beim Einparken. Zoll: Laut Auskunft des BMF war die Unfallursache ein Wendemanöver. 6. Welche neuen Maßnahmen zur Unfallprävention im Bereich der Einsatzfahrzeuge sind geplant beziehungsweise wurden im oben genannten Zeitraum umgesetzt? Polizei: Die Polizei plant, die in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführten Verkehrssicherheitstage im Jahr 2018 erneut durchzuführen; im Übrigen siehe Drs. 21/9528. Darüber hinaus wird für die Kradfahrer der Polizei im Rahmen der Aus- und Fortbildung seit 2016 ein Fahrsicherheitstraining nach Standards des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) bei der Polizeidirektion Lüneburg angeboten. Diese Kooperation mit der Polizei Lüneburg wird jährlich intensiviert. Darüber hinaus sollen die Funkstreifenwagen der Polizei zur Erhöhung der Sichtbarkeit mit gelben retroreflektierenden Folienelementen ausgestattet werden. Die ersten neu ausgestatteten Fahrzeuge werden voraussichtlich im Juni 2018 an die Dienststellen ausgeliefert. Feuerwehr: Derzeit sind keine weiteren beziehungsweise neuen Maßnahmen zur Unfallprävention im Bereich der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr geplant. Hilfsorganisationen und THW: Die Einsatzkräfte des THW und der Hilfsorganisationen werden jährlich wiederkehrend regelmäßig in die besondere Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Sonder- und Wegerechten eingewiesen. Beim DRK sind folgende Maßnahmen getroffen worden oder in der Planung: eine Steigerung an der technische Ausstattung der Fahrzeuge durch mehr Sicherheits- Assistenten. Bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr durch Beschriftung und zusätzliche Ausstattung mit Blaulichtkennleuchten und Pressluft-Martinshorn-Anlagen. Für 2019 sind Fahrsicherheitstrainings in Planung. Zoll: Das für die Zollverwaltung zuständige BMF hat hierzu keine Angaben gemacht. Im Übrigen siehe Drs. 21/9528.