BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/131 21. Wahlperiode 02.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 26.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht Hamburg mit Flüchtlingen um? Die Zahl der Flüchtlinge in Hamburg steigt weiter. Ein Teil dieser Personen stellt einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Während dieses Verfahrens ist ihnen der Aufenthalt gestattet. Zur Schaffung der erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen sind jedoch die Länder entsprechend ihrer Aufnahmequote verpflichtet. Die zuständige hamburgische Behörde entscheidet auch über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder familiären Gründen und über die Duldung von Ausländern. Die zu Recht gewährte Hilfe und Unterstützung durch Behörden und Gesellschaft muss, schon aufgrund begrenzter Versorgungsmöglichkeiten und finanzieller Ressourcen, sich auf diejenigen beschränken, die politisch verfolgt oder Leidtragende von Krieg sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Begriff des „Flüchtlings“ ist in Artikel 1.A der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) definiert. Danach sind „Flüchtlinge“ jedoch diejenigen Personen, denen die Rechtsstellung nach der GFK zuerkannt wurde (vergleiche § 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)), mithin also Personen, denen nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Auch Asylberechtigte genießen die Rechtsstellung nach der GFK (vergleiche § 2 Absatz 1 AsylVfG); ihnen sind Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 1 AufenthG zu erteilen. Der Begriff des „Flüchtlings“ geht im Sprachgebrauch jedoch noch weiter. Im Allgemeinen werden darunter Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG, Inhaber einer aufenthaltsrechtlichen Duldung (§ 60a AufenthG, unter anderem abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung jedoch aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt wird) und weitere Personen verstanden, denen Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen (§§ 22 fortfolgende AufenthG) erteilt wurden oder Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 und 4 AufenthG sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge kamen in den Jahren 2010 bis 2014 nach Hamburg ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viele Flüchtlinge kamen jeweils im Januar und Februar 2015 nach Hamburg? Die Zahl der neu eingereisten Asylsuchenden und Duldungsantragsteller, die sich in Hamburg gemeldet haben und die Zahl der Personen, die davon Hamburg im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden, ergeben sich aus der folgenden Übersicht: Drucksache 21/131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Meldung vor Verteilung als davon Verbleib in Hamburg als Asylsu-chende Duldungsantragsteller Summe Asylsuchende Duldungsantragsteller Sum me 2010 3.574 540 4.114 1.378 477 1.855 2011 3.791 557 4.348 1.546 478 2.024 2012 5.022 400 5.422 2.091 330 2.421 2013 7.833 467 8.300 3.619 410 4.029 2014 12.653 389 13.042 6.638 332 6.970 1/2015 1.533 24 1.557 907 17 924 2/2015 1.722 33 1.755 1.055 25 1.080 3. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in Hamburg? Woher kommen sie? Für die in der Vorbemerkung genannten Personengruppen ergibt sich eine Gesamtzahl von 30.553 Personen. Angaben zur Gesamtzahl der jeweiligen Personengruppe sowie zu den jeweiligen 15 Hauptherkunftsstaaten ergeben sich aus den folgenden Übersichten (Quelle jeweils Ausländerzentralregister, Stand: 28. Februar 2015): Inhaber Aufenthaltsgestattung/ Hauptherkunftsstaaten Zahl der Personen Gesamt, davon 6.214 Afghanistan 1.491 Syrien 1.037 Kosovo 470 Iran 423 Russische Föderation 342 Serbien 338 Albanien 333 Eritrea 313 Somalia 201 Irak 191 Ägypten 180 Mazedonien 158 Bosnien und Herzegowina 150 Guinea 48 Montenegro 13 Inhaber Duldung/ Hauptherkunftsstaaten Zahl der Personen Gesamt, davon 4.507 Serbien 512 Montenegro 320 Ägypten 306 Mazedonien 298 Afghanistan 248 Ghana 247 Russische Föderation 237 Aserbaidschan 228 Türkei 165 Iran 157 Kosovo 157 Armenien 133 Bosnien und Herzegowina 133 Syrien 108 Irak 72 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/131 3 Inhaber humanitäre Aufenthaltserlaubnis/ Hauptherkunftsstaaten Zahl der Personen Gesamt, davon 14.434 Afghanistan 5.764 Syrien 1.264 Iran 1.114 Serbien 604 Ghana 511 Türkei 460 Russische Föderation 446 Montenegro 309 Armenien 285 Irak 276 Kosovo 261 Libyen 244 Bosnien und Herzegowina 218 Mazedonien 206 Togo 142 Inhaber humanitäre Niederlassungsserlaubnis/ Hauptherkunftsstaaten Zahl der Personen Gesamt, davon 5.398 Afghanistan 1.954 Iran 1.225 Türkei 789 Bosnien und Herzegowina 484 Togo 279 Serbien 276 Irak 230 Kosovo 228 Russische Föderation 159 Vietnam 139 Montenegro 78 Pakistan 72 Ghana 70 China 65 Syrien 53 4. Welche Flüchtlingszahlen prognostizieren Senat beziehungsweise zuständige Behörde für das laufende und das kommende Jahr jeweils? Für die Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß § 44 Absatz 2 AsylVfG zuständig. Dessen Prognose stützt sich maßgeblich auf die förmlich gestellten Asylanträge. Angesichts steigender Asylbewerberneuzugänge bildet die Zahl der förmlichen Asylanträge jedoch nicht die tatsächlichen, deutlich höheren Zugangszahlen ab. Ein wesentlicher Grund besteht darin, dass die förmlichen Asylanträge beim BAMF erst mit erheblicher Zeitverzögerung registriert werden. Vor diesem Hintergrund orientieren sich Hamburg und zunehmend weitere Länder bei den Prognosen über die Zugangszahlen und den damit verbunden Unterbringungsbedarf nicht mehr an den dem BAMF obliegenden Prognosen. Anhand der Zugangszahlen der vergangen Monate geht die zuständige Behörde gegenwärtig von einer Planungsgröße von 832 Zugängen mit Unterbringungsbedarf im Monat aus. Eine seriöse Prognose für das Jahr 2016 ist angesichts der weltpolitischen Gegebenheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Drucksache 21/131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Wie viele Plätze in zentralen Erstaufnahmen stehen zur Verfügung? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Wie viele Plätze davon sind belegt? Die erfragten Angaben ergeben sich aus der folgenden Übersicht (Stand: 31. März 2015): Standort Kapazität Belegung Bezirk Harburger Poststraße 392 346 Harburg Schnackenburgallee 1.308 1.166 Altona Sportallee* 412 503 Hamburg-Nord Karl-Arnold-Ring 285 236 Hamburg-Mitte Schwarzenberg 720 635 Harburg Dratelnstraße 560 467 Hamburg-Mitte Holstenhofweg 324 281 Wandsbek Niendorfer Straße 320 267 Eimsbüttel Auf dem Sülzbrack (im Aufbau) 288 53 Bergedorf Nostorf 200 195 MecklenburgVorpommern Summe 4.809 4.149 * Die rechnerische Überbelegung in der Sportallee ergibt sich aus der Tatsache, dass dort eine Reihe von Familien untergebracht ist, deren Kleinkinder sich auf Wunsch der Eltern ein Bett teilen. 6. Wo sind weitere Einrichtungen für zentrale Erstaufnahmen in Hamburg geplant? Ein weiterer Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung mit der Bezeichnung „Neuland“ wird Ende April 2015 im Bezirk Harburg in Betrieb genommen. Darüber hinaus werden fortlaufend weitere Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen auf deren Eignung geprüft und gegebenenfalls akquiriert. 7. Wie lange dauert der durchschnittliche Aufenthalt in einer zentralen Erstaufnahme? Eine statistische Erhebung gibt es nicht. Dazu müssten die Daten von mehr als 4.000 in der ZEA untergebrachten Personen (siehe Antwort zu 5.) manuell ausgewertet werden . Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nach qualifizierter Expertenschätzung beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer gegenwärtig rund fünf Monate. 8. Wie viele Plätze in öffentlicher Unterbringung sind in Hamburg vorhanden ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Wie viele Plätze davon sind belegt? In den von fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) in Hamburg für die öffentlich-rechtliche Unterbringung betriebenen Unterkünften verteilt sich die Platzzahl und die tatsächliche Belegung mit Stichtag 28. Februar 2015 auf die Bezirke wie folgt: Bezirke Soll-Platzzahl Ist-Belegung (Personen) Zuwanderer Wohnungslose Gesamt HamburgMitte 2.376 1.832 519 2.351 Altona 1.537 1.075 379 1.454 Eimsbüttel 1.051 492 514 1.006 HamburgNord 1.961 1.719 355 2.074 Wandsbek 2.616 2.273 379 2.652 Bergedorf 1.705 1.403 333 1.736 Harburg 839 505 69 574 Gesamt 12.085 9.299 2.548 11.847 Quelle f & w Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/131 5 9. Wo sind weitere Einrichtungen für öffentliche Unterbringung in Hamburg geplant? Für folgende Standorte für öffentliche Unterbringung ist das Anhörungsverfahren nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) eingeleitet. Sie befinden sich in der konkreten Planung und sollen 2015 umgesetzt werden beziehungsweise befinden sich derzeit bereits in der sukzessiven Belegung: Bezirk Standort Altona Alsenstr. 8 Altona Sieversstücken II Altona Holmbrook Bergedorf Brookkehre Bergedorf Curslacker Neuer Deich II -Erweiterung Bergedorf Kurt-A.-Körber Chaussee 39e Eimsbüttel Sophienterrasse HH-Mitte Sanitasstr. HH-Mitte Eiffestr. 48 HH-Mitte Berzeliusstr./Liebigstr. (II. und III. Bauab- schnitt) HH-Nord Jugendpark Langenhorn HH-Nord Eschenweg HH-Nord Freiligrathstr. HH-Nord Holsteinischer Kamp 51 HH-Nord Heinrich-Hertz-Str. 125 Harburg Lewenwerder II Harburg Am Radeland/Bostelbeker Damm Wandsbek Volksdorfer Grenzweg Wandsbek Bahngärten Wandsbek Grunewaldstr. 74a Wandsbek Lademannbogen 12 und 12 a Für folgende Standorte für öffentliche Unterbringung ist das Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG eingeleitet. Sie befinden sich in der konkreten Planung und sollen 2016 umgesetzt werden: Bezirk Standort Eimsbüttel Hagendeel Harburg Am Aschenland Harburg Cuxhavener Str. östlich 556 Wandsbek Sieker Landstr. Darüber hinaus befinden in allen Hamburger Bezirken weitere Standorte in der Prüfung zur Nutzung für öffentliche Unterbringung, deren Verfügbarkeit, Eignung und Umsetzbarkeit noch nicht abschließend geklärt ist. 10. Warum werden weitere Unterkünfte nicht langfristig geplant, sondern kurzfristig in Containerbauweise errichtet? Wie sieht das Konzept des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde diesbezüglich aus? Der stetig ansteigende Neuzugang Schutz suchender Menschen stellt die gesamte Stadt vor große Herausforderungen. Es ist Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg , diese Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen, was bei kurzfristig angestiegenen Zahlen eine besondere Herausforderung für die Verwaltung darstellt. Dieser gesamtstädtischen Verantwortung kommen die zuständigen Behörden durch Planungsanpassungen bei besonderer Eilbedürftigkeit durch die Anwendung des Polizeirechtes (§ 3 SOG) nach, um eine Obdachlosigkeit der in Hamburg Schutz suchenden Menschen abzuwenden. Die zuständigen Behörden planen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen und wohnungslosen Personen in allen Hamburger Bezirken. Die Planungen für die Art der Unterkünfte (Container, Modulhäuser, Pavillons und Festbauten) sind von der Dauer der Verfügbarkeit der zur Verfügung stehen- Drucksache 21/131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 den Flächen und Gebäude abhängig. Wenn Flächen und Gebäude eine langfristige Nutzungsmöglichkeit bieten, werden entsprechend langfristige Konzepte für Unterkünfte in Pavillons oder im Festbau für die öffentliche Unterbringung umgesetzt. Aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen werden bei einer kurzfristigen Nutzungsmöglichkeit (bis zu drei Jahre) Container für die Unterbringung genutzt. 11. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind derzeit in Hamburg untergebracht? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zurzeit werden in Hamburg 1.455 minderjährig und unbegleitet eingereiste Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Hiervon befinden sich - 525 in Einrichtungen der Erstversorgung nach § 42 SGB VIII (Stichtag 26.03.2015), - 384 in erzieherischen Hilfen nach § 27 ff SGB VIII (Stichtag 28.02.2015) und - 546 in Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (Stichtag 28.02.2015). Im Übrigen siehe Anlage. 12. Wie hoch ist die Anerkennungsquote auf Asyl? Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 12. März 2015 wurde von Januar bis Februar 2015 bundesweit insgesamt 14.246 Personen (40,3 Prozent) die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt . Darunter waren 456 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 13.790 Personen (39,0 Prozent ), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere 208 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2015 bei 256 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. 13. Wie viele der derzeit anwesenden Flüchtlinge kommen aus Kriegsgebieten ? Der Begriff „Kriegsgebiet“ ist rechtlich nicht definiert. Die zuständige Behörde versteht darunter Gebiete, die von militärischen beziehungsweise paramilitärischen Auseinandersetzungen geprägt sind. Bei den in der Antwort zu 3. aufgeführten Hauptherkunftsstaaten ist hiervon insbesondere bei Syrien, beim Irak und bei Afghanistan auszugehen . 14. Wie viele der derzeit anwesenden Flüchtlinge kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Die erfragten Angaben sind auf der Grundlage der in der Vormerkung dargestellten Flüchtlingsdefinition der folgenden Übersicht zu entnehmen: Sicherer Herkunftsstaat Aufenthaltsgestattung Duldung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Sum me Bosnien und Herzegowina 150 133 218 482 983 Ghana 5 247 511 64 827 Mazedonien 158 298 206 130 792 Senegal 1 5 1 0 7 Serbien 338 512 604 230 1.684 (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 28. Februar 2015) 15. Wie viele der derzeit anwesenden Flüchtlinge verfügen weder über Aufenthaltsgestattung noch Aufenthaltserlaubnis? Wer sich der ausländerbehördlichen Erfassung entzieht, kann statistisch nicht erfasst werden, weil seine Personalien der Behörde nicht bekannt sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/131 7 16. Wie viele der derzeit anwesenden Flüchtlinge werden geduldet? Siehe Antwort zu 3. Drucksache 21/131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Unbegleitet und minderjährig eingereiste Flüchtlinge in Erstversorgungseinrichtungen Einrichtung Standort Bezirk Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst Feuerbergstraße 43 N 88 Erstversorgungeinrichtung 1 Kollaustraße 150 E 18 Erstversorgungeinrichtung 2 Feuerbergstraße 43 N 41 Erstversorgungeinrichtung 3 Jugendparkweg 58 N 47 Erstversorgungeinrichtung 4 Haldesdorfer Straße 111 W 12 Erstversorgungeinrichtung 5 Flughafenstraße 89 W 38 Erstversorgungeinrichtung 6 Petunienweg 100 W 38 Erstversorgung junge Frauen Hohe Liedt 67 N 5 Erstversorgung A2 Kurfürstendeich 41 B 49 Erstversorgung A3 Billwerder Billdeich 648 B 16 Erstversorgung A4 Eiffestraße 398 M 77 Einzelunterbringung in diversen Einrichtungen freier Träger 44 Einzelunterbringung in diversen Einrichtungen des LEB 33 temporäre Unterbringungsorte an diversen Standorten 19 Stichtag 26.03.2015 Gesamt 525 Hilfen für unbegleitet und minderjährig eingereiste Flüchtlinge nach Bezirken Stadt Bezirk Anzahl Hamburg Hamburg-Mitte 213 Altona 126 Eimsbüttel 133 Hamburg-Nord 174 Wandsbek 142 Bergedorf 42 Harburg 105 Ammersbek 3 Halstenbek 3 Zarnekau 3 Lübeck 1 Wedel 2 Stichtag 28.02.2015 Gesamt 947 17 unbegleitet und minderjährig eingereiste Flüchtlinge erhalten mehr als eine Leistung gleichzeitig; diese Personen werden mehrfach gezählt.