BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13102 21. Wahlperiode 25.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Immer mehr Schulden bei der HPA, wie soll es weitergehen? (2) In den Jahren 2015 und 2016 ist das Eigenkapital der Hamburg Port Authority (HPA) um rund 90 Millionen Euro zurückgegangen. Gleichzeitig gab es einen deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Ende 2017 bei über 300 Millionen Euro lagen. Bereits im Lagebericht des Jahresabschlusses der HPA für 2016 wurde eine „Ergebnis- und Liquiditätslücke von ca. 50 bis 60 Mio. EUR“ pro Jahr dargestellt. In der Drs. 21/12793 hatte der Senat dann Ende April 2018 mitgeteilt, dass bis 2022 die Kreditverbindlichkeiten der HPA zusätzlich um 600 Millionen Euro steigen sollen. Kurz danach hat der Senat mit der Drs. 21/13100 die Bürgerschaft erstmals darüber informiert, dass voraussichtlich im zweiten Halbjahr rund 40 Millionen Euro aus der Investitionsreserve für den Erwerb von Finanzanlagen an die HPA gezahlt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wer hat wann genau entschieden, dass bei der HPA eine Kapitalzufuhr von rund 40 Millionen Euro erfolgt? 2. Wie wurde der vorgesehene Betrag von rund 40 Millionen Euro ermittelt? Siehe Drs. 21/5000 und 21/7000. 3. Ist in den Angaben des Senats in Drs. 21/12793 zum Anstieg der Bankschulden bei der HPA um circa 600 Millionen Euro bis 2022 die geplante Kapitalzufuhr um rund 40 Millionen Euro bereits berücksichtigt? Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsart besteht kein berücksichtigungsfähiger Zusammenhang zu den genannten Angaben aus Drs. 21/12793. 4. Ist das Eigenkapital der HPA in 2017 weiter zurückgegangen? In welcher Höhe wird daher mit Abschreibungen auf Finanzanlagen im Kernhaushalt gerechnet? 5. Liegt inzwischen ein testierter und festgestellter Jahresabschluss der HPA für 2017 vor? Wenn nein, wann soll die Feststellung des Jahresabschlusses planmäßig erfolgen? Der testierte und festgestellte Jahresabschluss der HPA für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Die Feststellung soll im voraussichtlich im Juli des Jahres 2018 erfolgen. Drucksache 21/13102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wann genau und in welcher Form erfolgte der in der Antwort zu Frage 4.a. in der Drucksache 21/12793 genannte Antrag der BWVI bezüglich einer Verlängerung der Limiterhöhung für die Nutzung von Liquiditätshilfen durch die HPA? Der Antrag auf Verlängerung der Limiterhöhung erfolgte mit Schreiben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 14. Dezember 2017. 7. Welche weiteren Planungen und Überlegungen hat der Senat derzeit bezüglich der Investitionsmittel für den Erwerb von Finanzanlagen? Nach welchen Kriterien und Prioritäten sollen die Auszahlungen erfolgen ? Der Senat hat zuletzt mit der Finanzplanung 2017 bis 2021 eine Linie für „Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen“ beschlossen (siehe Drs. 21/11427). Eine Konkretisierung soll mit der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 erfolgen.