BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13103 21. Wahlperiode 25.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Ermittlungen gegen Staatsrätin Elke Badde wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ In einem Artikel der Zeitung „Die Bild“ vom 15.05.2018 wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegenwärtig wegen „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB)1 beziehungsweise wegen des Geschehenlassens einer solchen rechtswidrigen Tat gegen die SPD- Staatsrätin Elke Badde ermittelt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des Rolling -Stones-Konzerts im Stadtpark vom 9. September 2017, welches zudem auch den bereits seit vergangenem Jahr laufenden Ermittlungen gegen den Harald Rösler (SPD), Leiter des Bezirksamtes Nord, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung zugrunde liegt. Rösler steht im Verdacht , 100 Freikarten angenommen und zusätzliche Eintrittskarten der Kategorien A und B weitervermittelt zu haben, die zusammen einen Gesamtwert von circa 17.000 Euro haben sollen. Dies soll Rösler ohne die Genehmigung seiner damaligen Vorgesetzten in der Finanzbehörde Elke Badde (SPD) getan haben, wozu er gemäß der „Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“ verpflichtet gewesen wäre.2 Das Bezirksamt versendete am 17. Mai 2017 zwei E-Mails mit dem Inhalt, dass Tickets verfügbar wären. Ferner soll der Staatsanwaltschaft eine Liste vorliegen, welche die Namen mehrerer Staatsräte und Bezirkschefs enthält. Die Bezirksfraktion DIE LINKE in Hamburg-Nord hat zwei Tickets angenommen, was ihrerseits folgendermaßen kommentiert worden ist: „Die Fraktionsvorsitzende hat sich am selben Tag ausdrücklich schriftlich für die Tickets bedankt.“3 Insgesamt gingen 87 der 100 Karten an Bezirksmitarbeiter und 13 an Abgeordnete.4 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welchen Abgeordneten wurden gemäß derzeitigem Erkenntnisstand Konzertkarten angeboten? Bitte nach Partei, Amt und Art der Karte aufschlüsseln . 1 „Ermittlung gegen Staatssekretärin Elke Badde“. „Die Bild“ Hamburg.15. Mai 2018. 2 Confer Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung. Abrufbar unter: http://www.hamburg.de/contentblob/10659964/5a8fafc97b37475210446bcc0e868240/data/ mbl-02-2018.pdf. 3 Confer Drs. 20-4793. Abrufbar unter: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/ vo020.asp?VOLFDNR=1006217. 4 „Freikarten für Rolling Stones. Rösler ringt um Antworten. „Hamburger Abendblatt“. 5. Dezember 2017. Drucksache 21/13103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche 13 Abgeordneten haben gemäß derzeitigem Erkenntnisstand Karten angenommen? Bitte nach Partei, Amt und Art der Karte aufschlüsseln . Der Senat sieht mit Blick auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von einer Beantwortung ab. 3. Welchen Bezirksamtsbeschäftigten wurden gemäß derzeitigem Erkenntnisstand Karten angeboten? 4. Welche Bezirksamtsbeschäftigte haben gemäß derzeitigem Erkenntnisstand Karten angenommen? 5. Frau Elke Badde hat ihre Zuständigkeit für die Bezirke abgegeben. Seit wann stand der Beschluss fest, dass sie diesen Schritt unternimmt? a) Inwieweit steht diese Entscheidung im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Weitergabe der Konzertkarten? b) Hat es nach Bekanntwerden der Angelegenheit eine interne Aussprache mit Frau Badde gegeben? Falls ja, wann, wer hat daran teilgenommen und was wurde dort vereinbart? c) Ist Frau Baddes Verzicht auf Zuständigkeit für die Bezirke im Einvernehmen mit der Partei erfolgt oder hat sie diesen Schritt ohne vorherige Absprache unternommen? d) Sofern der Rücktritt einvernehmlich erfolgt ist, hat es seitens der Partei Druck gegeben? Die Zuständigkeit für die Bezirke hat der Senat mit der vorläufigen Geschäftsverteilung des Senats vom 14. November 2017 auf Frau Staatsrätin Lentz übertragen. Die Gründe lagen ausschließlich in einer organisatorischen Neuordnung der Geschäftsverteilung durch den Senat aus Anlass des Eintritts von Staatsrat Lattmann in den Ruhestand am 12. November 2017 und der Ernennung von Staatsrätin Lentz am 13. November 2017 zur Staatsrätin. Der von den Fragestellern unterstellte Zusammenhang besteht nicht. 6. Hat Frau Badde auch die E-Mails vom 17. Mai erhalten? 7. War Frau Badde mit in den Planungs- und Genehmigungsprozess des Konzerts involviert? Falls ja, inwiefern? 8. Wurden Frau Badde Karten angeboten und hat sie diese angenommen? In wie vielen Fällen gilt dies als erwiesen? 9. Inwieweit hat sich der Verdacht auf Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat bislang im Rahmen der Ermittlungen bestätigt? Welche neuen Erkenntnisse liegen gegenwärtig vor? 10. Haben die laufenden Ermittlungen gegen Frau Badde neben des bisher erfolgten Verzichts auf Zuständigkeit für die Bezirke weitere personelle Konsequenzen für die Tatverdächtige? Falls ja, welche? Siehe Antwort zu 3. und 4. 11. Welche Ämter übt Frau Badde gegenwärtig in der SPD aus? 12. Hat Frau Badde bereits Angaben darüber gemacht, ob sie plant, diese in Zukunft niederzulegen? Falls ja, ist diese Entscheidung vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens abhängig? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13103 3 13. Welche Konsequenzen wird die SPD ziehen, sollte Frau Badde rechtskräftig verurteilt werden? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01.07.2009, Az. 2 BvE 5/06; Rz. 123 – Juris) erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung haben. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat von einer Beantwortung der Fragen zu parteipolitischen Aktivitäten von Frau Staatsrätin Badde ab.