BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13108 21. Wahlperiode 25.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 18.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Staatliche Förderung für DITIB – Wie ist die Situation im Mai 2018? Infolge mehrerer schwerwiegender Verfehlungen, derer sich die DITIB bundesweit schuldig gemacht hat, hat der Bund dem von Ankara gesteuerten Islamverband nun die finanzielle Unterstützung aufgekündigt. Dem Bundesfamilienministerium zufolge sind davon bislang drei Sozialprojekte betroffen, an denen sich die DITIB beteiligt und für die eine Fördersumme von insgesamt 1 Million Euro zugesagt worden war. Bei zweien der betroffenen Projekte handelt es sich um sogenannte Modellvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Da es in Hamburg seit Dezember 2016 wiederholt zu eklatanten Verfehlungen durch Funktionäre der DITIB-Nord gekommen ist, die auch in Schleswig-Holstein Moscheegemeinden unterhält, gelten die Sanktionen des Bundesfamilienministeriums auch für Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der in Drs. 21/6424 genannten sowie weitere, neu hinzugekommene Projekte, an denen sich DITIB-Nord in Hamburg beteiligt, werden aktuell durch finanzielle Zuwendungen des Senats gefördert? Die Projekte bitte einzeln aufschlüsseln und dabei auch den Förderungszeitraum nennen. a) In wie vielen Fällen ist in der Zwischenzeit eine zusätzliche Förderung hinzugekommen? b) In wie vielen Fällen ist die Förderung in der Zwischenzeit eingestellt worden? In keinem Fall. Im Übrigen siehe Drs. 21/9070 und Drs. 21/8803. 2. Wie hoch fiel der finanzielle Förderungsrahmen für DITIB-Nord in Hamburg zuletzt aus? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie 2018 beantworten. Siehe Drs. 21/9070 und Drs. 21/8803. Im Übrigen siehe Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal unter: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal- 2?forceWeb=true. 3. Welche Projekte sind gegenwärtig von der 2017 vorübergehend erfolgten Einstellung finanzieller Zuwendungen für DITIB-Nord in Hamburg betroffen? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat die zuständige Behörde am 18.04.2018 darüber informiert, dass die Förderung des Hamburger Pro- Drucksache 21/13108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jektes „Mein Weg! Jugend vor Ort“ der DITIB-Nord im Rahmen des Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für das Förderjahr 2018 eingestellt wurde. 4. Besteht für DITIB-Nord die Möglichkeit, in Zukunft von den verhängten Sanktionen befreit zu werden? Falls ja, welche Regelungen sind hierfür im Einzelnen vorgesehen? 5. Sind neben der Einstellung finanzieller Zuwendungen noch weitere Sanktionen geplant? Falls ja, welche sind dies und wann ist deren Umsetzung vorgesehen? Eine mögliche künftige Förderung von Projekten der DITIB-Nord aus Mitteln der Bundesregierung , an der die Freie und Hansestadt Hamburg nicht beteiligt ist, liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats. Hierzu liegen der zuständigen Fachbehörde keine Kenntnisse vor. Projektförderungen erfolgen im Übrigen auf Grundlage jeweils geltender Förderrichtlinien , siehe auch Drs. 21/9070. 6. Werden gegenwärtig auch andere Islamverbände wie der Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA), der Rat der islamischen Kulturzentren e.V. oder die Alevitische Gemeinde durch staatliche Zuwendungen begünstigt? Falls ja, welche sind dies und wie hoch beläuft sich die dabei zugesagte Förderung? Bitte jeweils einzeln in Hinblick auf den zuständigen Trägerverband , das unterhaltene Projekt, den Förderungszeitraum sowie die Höhe der aufgewendeten Geldmittel aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8803 und Drs. 21/7661.