BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1311 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 17.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Nach dem Bunkerbrand in Rothenburgsort: Lagerung von Gefahrstoffen in Bunkeranlagen Am 04.08.2015 war in einem Hochbunker im Stadtteil Rothenburgsort ein Feuer ausgebrochen. Es kam zu einer explosionsartigen Durchzündung von Rauchgas. Sie soll verursacht worden sein von rund 75 Tonnen ätherischen Ölen, die im Bunker gelagert worden sein sollen. 45 Menschen wurden verletzt. In der Nacht zum 08.08.2015 brannte in Bahrenfeld ein Hochbunker. Dabei gab es mehrere Explosionen, da im Gebäude Berichten zufolge bis zu 5,5 Tonnen Pyrotechnik lagerten. Etwa 700 Bunker befinden sich auf Hamburger Stadtgebiet. Oft stehen die Bunker Wand an Wand mit Wohnhäusern. Offensichtlich werden Bunker – mitten in Hamburger Wohngebiet – als Lager für Gefahrstoffe verwendet. Für das Lagern von Gefahrstoffen gibt es keinen abgegrenzten, überschaubaren Rechtsbereich. Je nach Schutzziel – zum Beispiel Arbeitsschutz, Brand- und Explosionsschutz oder Umweltschutz – sind Vorschriften für das Errichten und Betreiben von Gefahrstofflagern in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln enthalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was sind die aktuellen Ermittlungsergebnisse über die Brandursache a) beim Hochbunker im Stadtteil Rothenburgsort, b) beim Hochbunker im Stadtteil Bahrenfeld? Die jeweilige Brandursache ist noch ungeklärt, die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wann wurden die oben genannten Bunkeranlagen letztmalig nach der Brandverhütungsschauverordnung überprüft? Die letzte Brandverhütungsschau wurde im Bunker Marckmannstraße 2 am 10. Dezember 2009 und im Bunker Von-Sauer-Straße 42 am 11. Februar 2010 durchgeführt . 3. Welche Gefahrstoffe waren in dem abgebrannten Bunker in Rothenburgsort gelagert und inwieweit wurden die Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffe eingehalten beziehungsweise nicht eingehalten? Bitte Gefahrstoffmenge und Gefahrklasse angeben. Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Genehmigt waren sechs Lagerräumen mit je 5.000 Litern (insgesamt 30.000 Liter) zur Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten der ehemaligen Gefahrklasse AII (Ätherische Öle und Riechstoffe, die für die Lebensmittel-, Aromen- und Parfumindustrie benötigt werden, zum Beispiel Eukalyptusöl, Hoblätteröl, Kampferöl, Knoblauchöl, Kümmelöl, Lorbeerblätteröl, Majoranöl, Orangenöl, Pfefferextrakt). Zum Zeitpunkt der Innutzungnahme wurden die Vorschriften eingehalten. Erkenntnisse, dass diese Lagervorschriften nicht eingehalten wurden, liegen derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Welche Gase entstanden durch den Brand im Bunker in Rothenburgsort ? Bei einem Brand wird eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Gasen freigesetzt. Während des Brandes wurden durch die Feuerwehr summarische Bewertungen des Brandrauches zur Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen, die jedoch keine qualitativen Aussagen zu Einzelstoffen erlauben. Weiterhin wurden während des Feuerwehreinsatzes einzelne Proben genommen, deren Ergebnisse Gegenstand der noch laufenden polizeilichen Ermittlungen sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Welchen Gefahren waren Feuerwehrleute und Rettungskräfte beim Bunkerbrand in Rothenburgsort bei den Löscharbeiten ausgesetzt? Aufgrund der besonderen Bauweise eines Hochbunkers, der kaum über Rauch- und Wärmeabzugsflächen verfügt, gab es für die zur Erkundung und Brandbekämpfung im Innenangriff eingesetzten Einsatzkräfte eine besonders hohe thermische Belastung und eine starke Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse. Grundsätzlich bestand für die im Innenangriff eingesetzten Einsatzkräfte die Gefahr durch Atemgifte und chemische Stoffe. Hinzu kamen im weiteren Einsatzverlauf potenzielle Explosionsgefahren aufgrund der gelagerten oder freigesetzten und durch den Brand beeinträchtigten Stoffe. Weiterhin bestand im weiteren Einsatzverlauf eine potenzielle Gefahr durch Einsturz aufgrund von Bauteilversagen infolge Brandeinwirkung sowie eine Absturzgefahr in einen offenen Kranschacht. Infolge der Brandeinwirkung bestand ebenfalls eine potenzielle Gefahr durch Elektrizität. Für die außerhalb des Bunkers eingesetzten Einsatzkräfte bestanden in Abhängigkeit von der Nähe zum Objekt die Gefahr durch Atemgifte beziehungsweise chemische Stoffe. Im weiteren Einsatzverlauf zeigte sich auch die Gefahr durch Ausbreitung und Explosion. 6. Welcher Vergiftungsgefahr waren beziehungsweise sind die Anwohner aufgrund des Bunkerbrands in Rothenburgsort ausgesetzt? Bei einem Brand wird eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Gasen freigesetzt, die in Abhängigkeit von der Dauer und Höhe der Exposition geeignet sind, akute Rauchgasvergiftungen zu verursachen. Im aktuellen Schadensfall wurde nach dem Brand in der Innenraumluft insbesondere Benzol nachgewiesen. Eine aktuelle Vergiftungsgefahr der Anwohner nach dem Brand besteht nicht. 7. Welche Gefahrstoffe waren in dem abgebrannten Bunker im Stadtteil Bahrenfeld gelagert und inwieweit wurden die Anforderungen zur Lagerung gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) beziehungsweise gemäß Sprengstoffverordnung (SprengV) eingehalten beziehungsweise nicht eingehalten? Bitte Gefahrstoffmenge und Gefahrklasse angeben. In einzelnen Bunkerräumen lagerten explosionsgefährliche Stoffe der Lagergruppen 1.1 – 1.4 nach Sprengstoffgesetz in versandmäßiger Verpackung. Hierfür wurden Genehmigungen für verschiedene Firmen für eine maximale Gesamtlagermenge in dem Bunker erteilt: Lagergruppe 1.1 (massenexplosiv zum Beispiel Schwarzpulver, Großfeuerwerk nur für Personen mit Fachkunde): maximal 400 kg netto Lagergruppe 1.2 (nicht massenexplosiv): maximal 2 t brutto (inklusive Umhüllung) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 3 Lagergruppe 1.3 (nicht massenexplosiv, Gefährdung der Umgebung durch Flammen et cetera zum Beispiel in der Regel Großfeuerwerk für Personen mit Fachkunde): maximal 7,5 t brutto (inklusive Umhüllung) Lagergruppe 1.4 (keine bedeutsame Gefahr, in der Regel Kleinst-, Klein- und Mittelfeuerwerk : Silvesterfeuerwerk, Airbag-Module, Seenotsignalmittel): maximal 0,5 t brutto (inklusive Umhüllung) Stichprobenartige Besichtigungen erfolgten im Rahmen der Überwachung nach dem Sprengstoffgesetz in regelmäßigen Abständen ohne sichtbare Beanstandungen. 8. Welche Gase entstanden durch den Brand im Bunker in Bahrenfeld? Siehe Antwort zu 4. 9. Welchen besonderen Gefahren waren die Feuerwehrleute im Bunker in Bahrenfeld bei den Löscharbeiten ausgesetzt? Siehe Antwort zu 5. 10. Für Gefahrstofflager mit besonders gefährlichem Lagergut, einer größeren Lagermenge und für Gefahrstofflager an besonderen Orten wie zum Beispiel in der Nähe von Gewässern oder Wohngebieten sind ergänzende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Welche besonderen Maßnahmen zum Brandschutz wurden im oben genannten Bunker in Rothenburgsort und im oben genannten Bunker in Bahrenfeld getroffen? Für den Bunker Rothenburgsort wurden folgende brandschutztechnischen Auflagen erteilt:  Raumwände, -decken und -böden und Trennwände untereinander in feuerbeständiger Ausführung  Öffnungen in den Trennwänden in feuerhemmender Ausführung und selbstschließend  Raumtüren in feuerhemmender Ausführung und selbstschließend mit Rauchmelder  Einbau einer direkt ins Freie führenden, explosionsgeschützten Be- und Entlüftung in den Räumen  Auffangwannen im Bodenbereich für mindestens 20 Prozent der gelagerten Flüssigkeit  Beschilderung der Raumeingangstüren  Vorhalten von Kleinlöschgeräten. Der Baugenehmigungsbescheid für den Bunker in Bahrenfeld wurde mit der Bedingung erteilt, dass  eine Lagerung von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II die Gesamtmasse von 50 Tonnen nicht überschreiten darf und  die Türen zu den Lagerräumen mindestens eine Feuerwiderstandsklasse T30 nach DIN 4102 (feuerhemmend) aufweisen müssen. 11. Welche weitergehenden baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen werden grundsätzlich bei der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von Gewässern oder Wohngebieten angeordnet beziehungsweise ergriffen? Bunker, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, werden bauordnungsrechtlich als Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) eingestuft . An Sonderbauten können besondere bauliche Anforderungen nach § 51 HBauO gestellt werden. Die konkreten Anforderungen werden – bezogen auf den jeweiligen Einzelfall – in Abhängigkeit von der Art, der Menge und dem Gefährdungspotenzials Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 des Lagergutes im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO festgesetzt. Abhängig von den jeweiligen Gefahrstoffen und Mengen werden in Baugenehmigungsverfahren Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) festgelegt, die Flächenabdichtung, Auffangraum, Löschwasser-Rückhalteeinrichtung, Sachverständigenprüfungen , Notfalleinrichtung für Sofortmaßnahmen, Notfallübungen, Dokumentation , Schulung, Unterweisung und Eigenüberwachung sowie gegebenenfalls weitere sicherheitstechnische Anforderungen und den Brandschutz betreffen. 12. Wie wird die Öffentlichkeit über die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbare Nähe von Wohnbebauung informiert? Bei Störfallbetriebsbereichen sind nach § 11 der 12. BImSchV Personen und Einrichtungen , die von einem Störfall betroffen sein könnten, seitens des Betreibers über Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Dies wird in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine von der Handelskammer herausgegebene und mit der zuständigen Behörde abgestimmte Broschüre vorgenommen. 13. Inwieweit erfüllen Bunkeranlagen die erforderlichen baurechtlichen Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen? Ob vorhandene Bunker die erforderlichen baurechtlichen Vorschriften für eine Gefahrstofflagerung erfüllen, wird – bezogen auf den jeweiligen Einzelfall – regelhaft im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO geprüft. Bauordnungsrechtlich werden Bunkeranlagen, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, als Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 HBauO eingestuft. An Sonderbauten können besondere bauliche Anforderungen nach § 51 HBauO gestellt werden. 14. Welche Daten über die Lagerung von Gefahrstoffen stehen Feuerwehr und Rettungskräften zur Verfügung? Die Feuerwehr wird im Genehmigungsverfahren im Einzelfall von der jeweils federführenden Genehmigungsbehörde als Sachverständige Stelle im Brandschutz beteiligt und erhält Kenntnis von Genehmigungen. 15. Welche statistischen Datenerhebungen, Auswertungen et cetera welcher Institutionen stehen dem Senat und seinen Behörden zur Verfügung, um die allgemeine Gefährdungslage von Gefahrstofflagern bewerten zu können? Genehmigungsbedürftige Gefahrstofflager sowie Gefahrstofflager, die der Störfallverordnung unterliegen, sind der zuständigen Behörde bekannt. Weitere Statistiken beziehungsweise Auswertungen gibt es nicht. 16. Ist eine Anpassung des Katastrophenschutzes hinsichtlich der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von Wohnanlagen, wie bei den Bunkeranlagen in Rothenburgsort und Bahrenfeld, vorgesehen? Wenn ja, was genau ist geplant und bis wann soll die Umsetzung durch wen erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Der Katastrophenschutz ist im Katastrophenschutzgesetz und der Katastrophenschutzordnung geregelt. Anlassbezogene (zum Beispiel Flugunfall) und anlassübergreifende Richtlinien regeln Einsatzschwellen, Alarmierungswege und wesentliche Aufgaben näher, Einsätze werden in geeigneter Form nachbereitet. Die Feuer im Hochbunker Rothenburgsort und Bahrenfeld geben keinen Anlass zu Änderungen der angegebenen Regelwerke. 17. Die Errichtung und der Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu gewerblichen Zwecken im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbewahrt werden sollen, bedürfen der Genehmigung gemäß § 17 SprengG. In welchen Stadtteilen Hamburgs befinden sich Lager, in denen explosi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 5 onsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden und in welcher Entfernung zu Wohnhäusern befinden sich jeweils diese Lager? Stadtteile Lagergruppen Abstand zur Wohnbebauung in Metern Altona 1.1 1.1 + 1.3 60 50 Bahrenfeld 1.1 + 1.3 1.1 + 1.2 + 1.3 1.1 + 1.2 + 1.3 + 1.4 10 (Bunker) 10 (Bunker) 10 (Bunker) Fuhlsbüttel 1.1 75 Altstadt 1.1 + 1.3 300 Kleiner Grasbrook 1.4 350 Steinwerder 1.4 700 Billbrook 1.4 1.4 1.3 + 1.4 1.4 1.4 150 200 400 400 500 Finkenwerder 1.4 700 Wilhelmsburg 1.4 1.4 1.4 1.4 300 200 200 200 Zusätzlich haben verschiedene Hafenterminals genehmigte Abstellflächen für den Umschlag. 18. Wie viele aktuelle und ehemalige Bunkeranlagen (Hoch- und Tiefbunker) sind in Hamburg erfasst? 19. Welche aktuelle Bunkeranlagen beziehungsweise ehemalige Bunkeranlagen befinden sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg, welche im Besitz des Bundes und welche in Privatbesitz? Nach Kenntnis der für Grundvermögen zuständigen Behörde befinden sich derzeit 115 Bunker (Hoch- und Tiefbunker, Schutzräume sowie Mehrzweckanlagen) im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise im Eigentum öffentlicher Unternehmen. Die einzelnen Belegenheiten: siehe Anlage 1. Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der für Grundvermögen zuständigen Behörde 77 Bunker in privatem Eigentum. Angaben zu Eigentümern beziehungsweise zu den einzelnen Belegenheiten sind Daten, die gemäß §§ 5 Absatz 1 Satz 1 und 4 Absatz 1 HmbDSG dem Datenschutz unterliegen, sodass die Namen nicht genannt werden dürfen. 20. Wie und durch wen werden die Bunker  Max-Brauer-Allee,  Carlebachstraße,  Holstenstraße (14 a und 75 a),  Missundestraße,  Otzenstraße,  Schomburgstraße,  Louise-Schroeder-Straße,  Von-Sauer-Straße, Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6  Behringstraße,  Friedensallee,  Lippmannstraße,  Feldstraße,  Sternschanze,  Kuwerdamm,  Alardusstraße,  Eichenstraße,  Eidelstedter Weg,  Eimsbütteler Straße,  Heußweg/Unnastraße,  Müggenkampstraße/Satoriusstraße,  Sillemstraße/Hellkamp,  Weidenstieg,  Quickbornstraße,  Langenfelder Damm,  Binderstraße,  Bahnhof Dammtor,  Allende-Platz,  Grindelhof,  Harvestehuder Weg,  Rothenbaumchaussee,  Lasallestraße,  Moorburger Straße,  Rönneburger Straße,  Borgfelder Allee,  Rüschweg  Bahnhof Hasselbrook,  Carl-Petersen-Straße, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 7  Dobbelersweg,  Döhnerstraße,  Droopweg,  Eiffestraße,  Palmerstraße,  Süderstraße,  Wendenstraße,  Wichernsweg,  Wolfshagen,  Hammer Deich (77 – 83 und 155),  Kreuzbrook,  Vorsetzen,  Alfred-Wegener-Weg,  Billhorner Brückenstraße,  Marckmannstraße,  Peutestraße,  Stresowstraße,,  Worthdamm,  Hachmannplatz,  Steintorwall,  Prielstraße,  Peutestraße,  Neuhöfer Straße,  Bahnhof Barmbek,  Bramfelder Straße,  Habichtstraße (37 und 75),  Humboldtstraße,  Kuhnsweg,  Wiesendamm, Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8  Ernst-Thälmann-Platz,  Tarpenbekstraße,  Löwenstraße,  Finkenau,  Alte Wöhr,  Barmbeker Straße,  Geibelstraße,  Dorotheenstraße,  Poelchaukamp,  Poßmoorweg,  Forsmannstraße,  Hasselbrookstraße,  Schellingstraße,  Von-Hein-Straße derzeit genutzt? Siehe Anlage 2. Eine vollständige und strukturierte Aufbereitung der nicht in einheitlich strukturierter und automatisiert abrufbarer Form vorliegenden Daten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 21. In welche Bunkeranlagen werden a) explosionsgefährliche Stoffe, b) ansteckungsgefährliche Stoffe, c) radioaktive Stoffe, d) Gase, e) entzündliche/selbstentzündliche beziehungsweise selbsterhitzungsfähige Stoffe, f) organische Peroxide, g) oxidierende/brandfördernde Stoffe, h) entzündbare/entzündliche Stoffe, i) sehr giftige Stoffe, j) giftige Stoffe, k) ätzende Stoffe, l) gesundheitsschädliche Stoffe gelagert und in welcher Menge und wie groß ist der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 9 Eine vollständige und abschließende Beantwortung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund der Vielzahl an Objekten nicht möglich. Genehmigungen zur Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe bestehen für die Bunker Von-Sauer-Straße und Bunker Hammer Deich 155/Steinbeker Straße. Eine Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Stoffe besteht für den umgebauten Bunker Allende-Platz. Eine Genehmigung zur Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten besteht für den Bunker Marckmannstraße. Den zuständigen Behörden sind in den Bunkern keine genehmigungsbedürftigen Gefahrstofflager oder Lager, die der Störfallverordnung unterliegen, bekannt. Die Bezirke planen die Begehung und Begutachtung der Objekte. Dies erfolgt in Zusammenarbeit unter anderem mit der Feuerwehr und muss vorher mit den Eigentümern abgestimmt werden. Erst danach können Aussagen über Lagergüter und gegebenenfalls daraus erfolgende Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. 22. Wie bewertet der Senat, dass in Wohngebiete große Mengen an Gefahrstoffen gelagert werden? 23. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat in eigener Verantwortung im Bereich der Lagerung von Gefahrstoffen in Bunkeranlagen beziehungsweise der Lagerung von Gefahrstoffen in der Nähe von Wohnanlagen? Eine Nutzungsänderung zur Lagerung von Gefahrstoffen in Wohngebieten – auch in Bunkern – bedarf grundsätzlich der Durchführung eines konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 HBauO beziehungsweise bei öffentlichen Bauherrn der Durchführung eines Zustimmungsverfahrens nach § 64 HBauO. In diesem Verfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, hier insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Gefahrstoffrechts, geprüft. Gefahrstofflager in Wohngebieten sind dabei nur in besonders gelagerten Einzelfällen genehmigungs- beziehungsweise zulassungsfähig. 24. Nach zwei Großbränden mit Explosionen hat der Innensenator die Bezirke angewiesen, die Bunker zu überprüfen und vor Ort auf Gefahren zu kontrollieren. Was sind die aktuellen Ergebnisse beziehungsweise wann gedenkt der Senat die Öffentlichkeit beziehungsweise die Bürgerschaft umfassend über die Ergebnisse zu informieren? Bis zum 20. August 2015 wurden drei Bunker ohne Feststellung genehmigungsrelevanter Mängel begangen, eine weitere Begehung ist für Montag, den 24. August 2015 geplant. Eine Information des zuständigen Ausschusses der Bürgerschaft sowie der Öffentlichkeit wird durch die zuständige Behörde erfolgen. Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 1 Begriffserklärungen Hochbunker: auch eingeschossige Bauwerke, Rund- und Turmbunker Tiefbunker: auch Stollen Schutzraum: z.B. in Schulen Mehrzweckanlage (MZA): z.B. Tiefgaragen, Bahnhöfe Bunker in Hamburg (mit Zivilschutzbindung) Nr. Belegenheit Eigentümer Bauart Bezirk, Gemarkung Flurstück Bunker im Eigentum des Bundes 1 Altenwerder Damm 12/ Finkenwerderstraße 4 Bund Tiefbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 959 2 Am Holthusenkai Bund Tiefbunker Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook 3 Behringstraße 38 Bund Hochbunker Altona, Ottensen 3791 4 Berlinertordamm/ Ecke Borgfelder Allee 3 Bund Tiefbunker Hamburg-Mitte, Borgfelde 1054 5 Boernestraße 22/24 Bund Hochbunker Wandsbek, Eilbek 879 6 Bramfelder Straße 96 Bund Hochbunker Hamburg-Nord, Barmbek 4624 7 Doormannsweg/ Gravensteiner Straße Bund Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 3436 8 Eilbeker Weg 94 Bund Hochbunker Wandsbek, Eilbek 1974 9 Eilbeker Weg 126 Bund Hochbunker Wandsbek, Eilbek 93 10 Eimsbütteler Straße 135 Bund Hochbunker Altona, Altona-Nord 119 11 Friedensallee 54 a Bund Hochbunker Altona, Ottensen 3389 12 Habichtstraße 37 Bund Hochbunker Hamburg-Nord, Barmbek 4622 13 Hachmannplatz Bund Tiefbunker Hamburg-Mitte, St. Georg-Nord 2187 14 Holstenstraße 20/22 Bund Tiefbunker Altona, Altona-Nord 1605 15 Holstenstraße 75 a Bund Hochbunker Altona, Altona-Nord 1398 16 Kennedybrücke Bund Tiefbunker Eimsbüttel, Rotherbaum 1488 17 Kuhnsweg 9 Bund Hochbunker Hamburg-Nord, Winterhude 1813 18 Langenfelder Damm 1-3/ Methfesselstraße Bund Hochbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 737 19 Lassallestraße 3 Bund Hochbunker Harburg, Harburg 2245 20 Missundestraße 8-12 Bund Hochbunker Altona, Altona-Nord 243 21 Nebendahlstraße 22 Bund Hochbunker Wandsbek, Wandsbek 1111 22 Papenstraße 137 Bund Hochbunker Wandsbek, Eilbek 2064 23 Quickbornstraße 21 Bund Hochbunker Eimsbüttel, Lokstedt 4589 24 Schomburgstraße 6-8 Bund Hochbunker Altona, Altona-Nordwest 988 25 Schulweg 7-9 Privat Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 122 26 Steintorwall 20/ Hauptbahnhof Bund Tiefbunker Hamburg-Mitte, Altstadt-Nord 1490 27 Süderstraße 301 Bund Hochbunker Hamburg-Mitte, Hamm-Marsch 1410 28 Weidestraße 13-15 Bund Tiefbunker Hamburg-Nord, Barmbek 5089 29 Wendenstraße 339-345 Bund Hochbunker Hamburg-Mitte, Hamm-Marsch 1770 30 Wielandstraße 13-15 Bund Hochbunker Wandsbek, Eilbek 2404 Bunker im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt Hamburg 1 Dammtorpark (Dag-Hammerskjöld-Platz) FHH Tiefbunker Hamburg-Mitte, Neustadt-Nord 2201 2 Hammer Landstraße/ Sievekingsdamm FHH Schutzraum Hamburg-Mitte, Hamm-Geest 1689 Bunker im Verwaltungsvermögen der Stadt Hamburg 1 Billstedter Hauptstraße 96-98/ Rote Brücke FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Schiffbek 4297 2 Humboldtstraße 20 a-c (neben Nr. 30) FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Uhlenhorst 1531 3 Kajen 14 FHH (MR) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Altstadt-Süd 1674 4 Louise-Schroeder-Straße 21 FHH (BSU, A/MR) Tiefbunker Altona, Altona-Nordwest 1280 5 Wandsbeker Chaussee 100 FHH (BSU) Tiefbunker Wandsbek, Eilbek 2299 Bunker im Eigentum Öffentlicher Unternehmen 1 Altenwerder Damm 10 HPA Tiefbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 1434 2 Argentinienbrücke HPA Tiefbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 1919 3 Joachim-Mähl-Straße (U-Bahn) HHA MZA Eimsbüttel, Niendorf 2360 4 Kandinskyallee/ U-Bahn Mümmelmannsberg HHA MZA Hamburg-Mitte, Kirchsteinbek 3263 5 Klütjenfelder Straße HPA Tiefbunker Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook 793 6 Niendorf Markt (U-Bahn) HHA MZA Eimsbüttel, Niendorf 12194 7 Niendorf Nord (U-Bahn)/ Nordalbinger Weg HHA MZA Eimsbüttel, Niendorf 11194 8 Schippelsweg (U-Bahn)/ Paul-Sorge-Straße HHA MZA Eimsbüttel, Niendorf 10883 9 Steinfurther Allee (U-Bahn) HHA MZA Hamburg-Mitte, Kirchsteinbek 3416 10 Worthdamm 47/ Veddeler Damm 46 HPA Tiefbunker Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook 680 11 Zweibrückenstraße HCH/ HPA Tiefbunker Hamburg-Mitte, Altstadt-Süd 1012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 11 Bunker in Hamburg (ohne Zivilschutzbindung) Nr. Belegenheit Eigentümer Bauart Bezirk, Gemarkung Flurstück Bunker im Allgemeinen Grundvermögen der Stadt Hamburg 1 Alte Wöhr 20 b FHH Tiefbunker Hamburg-Nord, Barmbek 6540 2 Carlebachstraße 2 FHH Hochbunker Altona, Altona-Nord 2320 3 Cuxhavener Straße 549 (Röttiger Kaserne) FHH Tiefbunker Harburg, Neugraben-Fischbek 6886 4 Eidelstedter Weg 10 FHH Hochbunker Eimsbüttel, Lokstedt 4006 5 Eppendorfer Baum 22 b/c FHH Tiefbunker Eimsbüttel, Harvestehude 2137 6 Feldstraße 66 (Heiligengeistfeld) FHH Hochbunker Hamburg-Mitte, St. Pauli-Nord 1656 7 Im Gehölz 15/ Alardusstraße FHH Hochbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 4225 8 Kanalplatz 10/14 FHH Tiefbunker Harburg, Harburg 887 9 Marckmannstraße 195 FHH Hochbunker Hamburg-Mitte, Billwerder Ausschlag 2290 10 Middeltwiete 27/32 FHH Hochbunker Hamburg-Nord, Langenhorn 7829 11 Mistralstraße 3/5 FHH Hochbunker Altona, Altona-Nord 951 12 Neuhöfer Straße 7 FHH Hochbunker Hamburg-Mitte, Wilhelmsburg 11137 13 Peutestraße 1 FHH Hochbunker Hamburg-Mitte, Veddel 1192 14 Waterloostraße hinter Nr. 10 FHH Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 4862, 4863 15 Weidenstieg 26 FHH Hochbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 4909 16 Wiesendamm 7 FHH Hochbunker Hamburg-Nord, Barmbek 6421 17 Wiesingerweg 23 a FHH Hochbunker Eimsbüttel, Lokstedt 2129 18 Holstenstraße 14 a FHH (BfI) Hochbunker Altona, Altona-Nord 1365 Bunker im Verwaltungsvermögen der Stadt Hamburg 1 Barmbeker Straße/ Grasweg FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Winterhude 426 2 Barmwisch FHH (SBH) Schutzraum Wandsbek, Bramfeld 10051 3 Bauerberg 43 FHH (BSU) Hochbunker Hamburg-Mitte, Horn-Geest 1396 4 Brehmweg 62 FHH (SBH, BSU) Schutzraum Eimsbüttel, Stellingen 4324 5 Bundesstraße 55 FHH (BWF) Schutzraum Eimsbüttel, Rotherbaum 1712 6 Eidelstedter Weg/ Ecke Telemannstraße FHH (BSU) Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 1002 7 Eidelstedter Weg/ Ecke Schwenckestraße FHH (SBH) Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 1503 8 Emder Straße 7 a FHH (BSU) Hochbunker Hamburg-Mitte, Finkenwerder 4187 9 Emder Straße 16 FHH (BSU) Hochbunker Hamburg-Mitte, Finkenwerder 2553 10 Finkenau 35/ Uferstraße FHH (BWF) Hochbunker Hamburg-Nord, Barmbek 5574 11 Foorthkamp 36-42 FHH (SBH) Schutzraum Hamburg-Nord, Langenhorn 398 12 Goldbekplatz 1 a FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Winterhude 1162 13 Grasweg/ Ecke Barmbeker Straße FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Winterhude 426 14 Hasselbrookstraße 59-61/ Ritterstraße 44 FHH (SBH) Schutzraum Wandsbek, Eilbek 760 15 Hasselbrookstraße 174 FHH (BSU) Hochbunker Wandsbek, Eilbek 225 16 Helgoländer Allee (Kersten-Miles-Brücke) FHH (M/MR) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd 603 17 Helgoländer Allee (Bismarckdenkmal) FHH (BKSM) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd 613 18 Helgoländer Allee (unter Jugendherberge) FHH (BSU, BSG) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd 1502 19 Hellbrookstraße FHH (N/MR) Tiefbunker Hamburg-Nord, Barmbek 3205 20 Hinrichsenstraße 42/ Landwehrplatz FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Borgfelde 1015 21 Immenkamp/ Meilskamp FHH (BSU) Tiefbunker Wandsbek, Farmsen 1476 22 Langenhorner Chaussee nördlich Nr. 657 FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Langenhorn 11104 23 Lattenkamp 1A FHH (BSU) Hochbunker Hamburg-Nord, Winterhude 2673 24 Legienstraße 65/ Schiffbeker Weg FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Mitte, Schiffbek 2450 25 Marschnerstraße 50 FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Barmbek 5667 26 Moorweide/ Rothenbaumchaussee 2 FHH (BSU) Hochbunker Eimsbüttel, Rotherbaum 902 27 Moorweidenstraße 18 FHH (BWF) Tiefbunker Eimsbüttel, Rotherbaum 610 28 Rüschweg vor Nr. 1 FHH (M/MR) Hochbunker Hamburg-Mitte, Finkenwerder 5195 29 Sachsenweg FHH (SBH, BKSM) Schutzraum Eimsbüttel, Niendorf 6155,12189 30 Schinkelstraße/ Fersenfeldtsweg FHH (BSU) Tiefbunker Hamburg-Nord, Winterhude 1513 31 Schnuckendrift 21 FHH (SBH) Schutzraum Harburg, Fischbek 5206 32 Sillem-/ Ecke Schwenkestraße neben Nr. 17 FHH (BSU) Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 4449 33 Sternschanze 4 FHH (BSU, A/MR) Tiefbunker Altona, Sternschanze 303 34 Sternschanze 7/9 FHH (BKSM) Hochbunker Altona, Sternschanze 311 35 Tarpenbekstraße 68 FHH (BSU, M/MR) Tiefbunker Hamburg-Nord, Eppendorf 283 36 Vorsetzen 70 (Baumwall) FHH (M/MR) Hochbunker Hamburg-Mitte, Neustadt-Süd 1434 37 Wielandstraße/ Schellingstraße FHH (SBH) Tiefbunker Wandsbek, Eilbek 321 38 Wrangelstraße 85 FHH (BSG) Tiefbunker Eimsbüttel, Eimsbüttel 3894 Bunker im Eigentum Öffentlicher Unternehmen 1 Ellerholzdamm 8 HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 1702 2 Jungfernstieg HHA Schutzraum Hamburg-Mitte, Neustadt-Nord 2212 3 Louise-Schroeder-Straße 7/11 GWG Tiefbunker Altona, Altona-Nord 1606 4 Martinistraße hinter Nr. 52 (O29) UKE Hochbunker Hamburg-Nord, Eppendorf 3765 5 Martinistraße westlich Nr. 52 (O33) UKE Hochbunker Hamburg-Nord, Eppendorf 3765 6 Reiherdamm 10 HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 1642 7 Rethedamm 8 HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Neuhof 335 8 Roßweg (Roßhafen-Terminal) HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Steinwerder Waltershof 1435 9 Stichstraße 24 (W12) UKE Hochbunker Hamburg-Nord, Eppendorf 3755 10 Veddeler Elbdeich 22/ Prielstraße 9 HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Veddel 1447 11 Werftstraße 2-5/ Worthdamm 27-37 HPA Hochbunker Hamburg-Mitte, Kleiner Grasbrook 804 Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 2 Bezirk Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt) Bezirk Wandsbek  Hasselbrookstr. 174: Gewerbliche Nutzung (Möbelmarkt).  Schellingstr. 43: Selfstorage Hamburg - Lagerraum - Möbel (2009) sowie in der Aufstockung des Bunkers Wohnnutzung (Eigentumswohnungen, Studentenwohnungen).  Von-Hein-Straße 19: Musikbunker (Übungsräume) und Vermietung von Räumen zu Lagerzwecken. Bezirk Nord  Bahnhof Barmbek, Eigentümer: FHH, Nutzung: Gewerbe, Einzelhandel  Bramfelder Straße 96, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Nutzung: Schutzbunker „Museum“, Nutzung des Parkplatzes  Habichtstraße 37, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Nutzung: Sendestandort  Habichtstraße 75, Eigentümer: FHH, Nutzung: „Stadtteilschule Barmbek“  Humboldtstraße 91, 99, Eigentümer: Privat, Nutzung: Wohnen auf Bunkerbestand  Kuhnsweg 9, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , keine Nutzung  Wiesendamm 7 / Poppenhusenstr., siehe Bahnhof Barmbek  Ernst-Thälmann-Platz, Eigentümer FHH, Nutzung: Schutzbunker  Tarpenbekstraße 66 / Ernst-Thälmann-Platz 5, Eigentümer: unklar, Nutzung Wohnhaus / Museum  Löwenstraße 27a, 29a, Eigentümer: Privat, Nutzung: Wohnen auf Bunkerbestand  Finkenau 35, Eigentümer: FHH, Nutzung durch Fachhochschule Hamburg Media School  Alte Wöhr 20a, Eigentümer: Privat, Nutzung: Schutzbunker  Barmbeker Straße 183, Eigentümer: Privat, Nutzung: Bauantrag zu Wohnzwecken liegt vor  Geibelstraße 20, Eigentümer: Privat, Nutzung: Gewerbe  Dorotheenstraße 38, Eigentümer: Privat, Nutzung: Vorbescheid (§63) zu Wohnzwecken erteilt  Poelchaukamp 10, siehe Dorotheenstraße 38  Poßmoorweg 38a, Eigentümer: FHH, Nutzung: Abbruchgenehmigung Schutzbunker, Baugenehmigung zu Wohnzwecken erteilt  Forsmannstraße 10,10a, 12a, Eigentümer: Privat, Nutzung: Abbruchgenehmigung Schutzbunker, Baugenehmigung zu Wohnzwecken erteilt Bezirk Mitte  Altenwerder Damm 10, Eigentümer: HPA  Altenwerder Damm 12/Finkenwerder Straße 4, Eigentümer: Bund  Am Holthusenkai, Eigentümer: Bund  Archenholzstraße 87, Eigentümer: privat  Argentinienbrücke, Eigentümer: HPA  Bauerberg 43, Eigentümer: FHH (BSU)  Bei den St.Pauli Landungsbrücken/ hinter Bernhard-NochtStraße 78, Eigentümer: DB AG  Berliner Tor, Eigentümer: privat  Berliner Tordamm / Ecke Borgfelder Alle, Eigentümer: Bund  Berliner Tordamm / Ecke Borgfelder Allee 3, Eigentümer: Bund  Billhorner Brückenstraße 41, Eigentümer: privat, Nutzung: 24.07.13 Gen. - Tonstudio, Vereinsraum, Musikproberaum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1311 13 Bezirk Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt)  Billstedter Hauptstraße 34-36, Eigentümer: privat  Billstedter Hauptstraße 96-98/Rote Brücke, Eigentümer: FHH (BSU)  Dammtorpark (Dag-Hammerskjöld-Platz), Eigentümer: FHH  Dobbelersweg neben Nr. 27/ Döhnerstraße, Eigentümer: privat  Ellerholzdamm 8, Eigentümer: HPA  Emder Straße 12, Eigentümer: privat  Emder Straße 16, Eigentümer: FHH (BSU)  Emder Straße 7 a, Eigentümer: FHH (BSU)  Esplanade 41, Eigentümer: privat  Feldstraße 66 (Heiligengeistfeld), Eigentümer: FHH  Hachmannplatz, Eigentümer: FHH (M/MR)  Hammer Deich 155/Steinbeker Straße, Eigentümer: privat, Nutzung: 16.02.00 Gen. Lager- und Hobbyräume, 08.09.00 Gen. Lagerung explosiver Stoffe  Hammer Deich 65, Eigentümer: privat  Hammer Landstraße/ Sievekingsdamm, Eigentümer: FHH  Helgoländer Allee (Bismarckdenkmal), Eigentümer: FHH (BKSM)  Helgoländer Allee (Kersten-Miles-Brücke), Eigentümer: FHH (M/MR)  Helgoländer Allee (unter Jugendherberge), Eigentümer: FHH (BSU, BSG)  Hinrichsenstraße 27-29, Eigentümer: privat  Hinrichsenstraße 42/Landwehrplatz, Eigentümer: FHH (BSU)  Jungfernstieg, Eigentümer: HHA  Kajen 14, Eigentümer: FHH (MR)  Kandinskyallee/ U-Bahn Mümmelmannsberg, Eigentümer: HHA  Klütjenfelder Straße, Eigentümer: HPA  Kreuzbrook 28, Eigentümer: privat, Nutzung: 16.02.00 Gen. Lagerfläche + Hobby  Legienstraße 65 / Schiffbeker Weg, Eigentümer: FHH (BSU)  Marckmannstraße 195, Eigentümer: FHH, Nutzung: nur Vorbescheide , keine Genehmigungen  Marckmannstraße 2, Eigentümer: privat  Marienthaler Straße 173, Eigentümer: privat, Nutzung: Wohnnutzung  Michaelisstraße (S-Bahn Stadthausbrücke), Eigentümer: DB AG  Neuer Wall 86/88, Eigentümer: privat  Neuhöfer Straße 7, Eigentümer: FHH, Nutzung: Genehmigung Energiebunker Wilhelmsburg  Nobistor/ Reeperbahn (S-Bahn), Eigentümer: DB AG  "Otzenstraße 28, Eigentümer: privat, Nutzung: 13.08.07 Gen. KG Lagerräume, 12.09.08 Gen. Lager, Musik- und Übungsräume , 12.11.10 Gen. Lagerzwecke"  Palmerstraße 9, Eigentümer: privat, Nutzung: 18.08.99 Gen. Lager- und Hobbyräume  Peutestraße 1, Eigentümer: FHH, Nutzung: Denkmal  Reiherdamm 10, Eigentümer: HPA  Rethedamm 8, Eigentümer: HPA  Roßweg (Roßhafen-Terminal), Eigentümer: HPA  Rüschweg vor Nr. 1, Eigentümer: FHH (MR)  Sievekingsallee 6/ Carl-Petersen-Straße 5 a, Eigentümer: privat Drucksache 21/1311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Bezirk Belegenheit, Eigentümer, Nutzung (soweit bekannt)  Sievekingsdamm/ Wolfshagen, Eigentümer: privat, Nutzung: 23.12.99 Gen. Lager- und Hobbyräume  Steinfurther Allee (U-Bahn), Eigentümer: HHA  Steintorwall 20/Hauptbahnhof, Eigentümer: Bund  Stresowstraße 121, Eigentümer: privat, Nutzung: 16.02.00 Vorbescheid für Musikübungsräume  Süderstraße 301, Eigentümer: Bund  Veddeler Elbdeich 22/ Prielstraße 9, Eigentümer: HPA  Vorsetzen 70 (Baumwall), Eigentümer: FHH (M/MR)  Wendenstraße 339 - 345, Eigentümer: Bund, Nutzung: 06.11.14 Gen. Musikbunker + Gewerberäume  Werftstraße 2-5/ Worthdamm 27-37, Eigentümer: HPA  Wichernsweg 16, Eigentümer: privat, Nutzung: Bunkermuseum  Worthdamm 47/ Veddeler Damm 46, Eigentümer: HPA  Zollvereinsstraße 2, Eigentümer: privat  Zweibrückenstraße, Eigentümer: HCH/ HPA Bezirk Harburg  S-Bahnhof Harburg Rathaus, Eigentümer: DB  Hochbunker Lassallestraße 3., Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  Senatsschutzraum Schule Schnuckendrift 21, Eigentümer: FHH  Rönneburger Straße 36-38, Eigentümer: privat Bezirk Altona  Tiefbunker Louise-Schroeder-Straße 21, Eigentümer: FHH, steht leer.  Tiefbunker Sternschanze 4, Eigentümer: FHH, steht leer.  Hochbunker Lippmannstraße 60a, Eigentümer: FHH, steht leer. HPA  Am Elbtunnel 60, Eigentümer: HPA  Ellerholzdamm 8, Eigentümer: HPA  Prielstraße 9, Eigentümer: HPA  Reiherdamm 10, Eigentümer: HPA  Rethedamm 8, Eigentümer: HPA  Schluisgrowe 5, Eigentümer: HPA  Veddeler Damm 14, Eigentümer: HPA