BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13112 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Neues Naturschutzgebiet Duvenwischen – Wie geht es weiter? Im Jahr 2015 hat der Senat den Ausweis eines neuen Naturschutzgebietes direkt an der Landesgrenze in Volksdorf angekündigt. Seit über einem Jahr liegt ein entsprechendes Gutachten der Universität Hamburg vor, das den Tierartenreichtum auf den wertvollen Feuchtgebietsflächen eindrucksvoll dokumentiert. In der Drs. 21/11189 hatte der Senat dann im Dezember 2017 mitgeteilt, dass die Vorarbeiten für das Naturschutzgebiet abgeschlossen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sind derzeit der genaue Planungsstand sowie der Zeitplan für die Ausweisung des Naturschutzgebietes Duvenwischen? 2. Welche Fläche soll das geplante Naturschutzgebiet im Einzelnen umfassen ? Derzeit findet die behördenübergreifende Abstimmung des Drucksachenentwurfs statt. Anschließend wird die öffentliche Auslegung und Verbändebeteiligung erfolgen. In diesem Rahmen können Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf abgegeben werden . Die Verordnung wird dann überprüft und gegebenenfalls überarbeitet und erneut behördenübergreifend abgestimmt. Die Flächen befinden sich in der Gemarkung Volksdorf an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein, direkt angrenzend an das dortige Naturschutzgebiet „Heidkoppelmoor und Umgebung“. Eine Besonderheit ist hier eine hamburgische Exklave inmitten dieses Gebiets. Die genaue Abgrenzung des Naturschutzgebiets Duvenwischen wird erst mit einem endgültigen Senatsbeschluss festgelegt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. Wie groß soll nach dem derzeitigen Planungsstand das neue Naturschutzgebiet Duvenwischen werden? Wie groß ist dabei die Fläche, die auf private Grundstücke entfällt? Die Flächen des 42 ha großen zukünftigen Naturschutzgebietes befinden sich zu zwei Dritteln im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Ein Drittel ist im Privateigentum . 4. Wann soll die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet erfolgen? 5. Wann wird die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände erfolgen ? Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Verbände wird im Sommer 2018 erfolgen , siehe dazu auch Antwort zu 1. und 2. Drucksache 21/13112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wann und durch wen wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für das neue Naturschutzgebiet Duvenwischen aufgestellt? Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird die zuständige Behörde einen Gutachter mit der Erstellung beauftragen.