BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13115 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Institut für Rechtsmedizin – Im Dienst für die Lebenden und die Toten Das international hoch anerkannte Institut für Rechtsmedizin am UKE bietet ein umfangreiches Spektrum rechtsmedizinischer Dienstleistungen an, die sowohl einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtssystems als auch für Wissenschaft, Forschung und Lehre bilden. Neben der Erstellung unterschiedlichster Gutachten für Polizei, Justiz, Versicherungen und Privatpersonen, der universitären Aus- und Fortbildung sogar internationaler Experten werden zahlreiche Forschungsprojekte durchgeführt, die dem medizinischen Fortschritt sowie dem Schutz der Menschheit dienen. So werden nicht nur Todesursachen ermittelt, sondern auch Qualitätsverbesserungen im Gesundheitswesen erzielt und Präventionsstrategien entwickelt: Ob eine Verbesserung der Pflegestandards im Hinblick auf die Dekubitus- Problematik, Ursachenforschung beim plötzlichen Kindstod, wichtige Erkenntnisse zu Erfolgen von Krebstherapien und der Dosierung von Medikamenten oder rechtzeitiges Erkennen von Kindesmisshandlungen, um nur einige Beispiele zu nennen, die Rechtsmedizin ist für die Lebenden unverzichtbar . So heißt es auch in § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung von klinischen, rechtsmedizinischen und anatomischen Sektionen (Sektionsgesetz): „Sie (Anm. die Sektion) dient der Qualitätssicherung und Überprüfung ärztlichen Handelns im Hinblick auf Diagnose, Therapie und Todesursache, der Lehre und Ausbildung, der Epidemiologie, der medizinischen Forschung sowie der Begutachtung.“ Für diese für die gesamte Gesellschaft unerlässlichen Aufgaben müssen ausreichend Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden, auch um erforderliche Anschaffungen von Gerätschaften, die dem wissenschaftlichen Fortschritt entsprechen, vorzunehmen. Dies gilt umso mehr als es für ein „kleines Fach“, wie die Rechtsmedizin es ist, naturgemäß schwieriger ist, Drittmittel einzuwerben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Instituts für Rechtsmedizin (IfR) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der polizeilich eingeleiteten Todesermittlungsverfahren seit dem Jahr 2014 jährlich entwickelt? Drucksache 21/13115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Anzahl Todesermittlungsverfahren 5.716 6.149 6.291 6.127 2.647 * Stichtag 22. Mai 2018 2. Wie hat sich die Anzahl der vom Institut für Rechtsmedizin für Hamburger Polizei, Justiz und weitere Behörden durchgeführten Untersuchungen seit dem Jahr 2014 jeweils jährlich entwickelt? Bitte nach Leistungsarten und Auftraggebern getrennt darstellen. Auftraggeber Leistung Anzahl 2014 Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Forensische Altersbestimmungen n.b. 477 360 192 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Familie Kinderkompetenzzentrum (Untersuchung von Kindern und Jugendlichen mit Misshandlungsverdacht ) 627 597 835 837 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Entnahmen und Untersuchung von Probenmaterial im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren 1 3 1 2 Behörde für Inneres und Sport DNA-Untersuchungen von Speichelproben für das Landeskriminalamt 1.643 1.743 1.407 1.265 Behörde für Inneres und Sport DNA-Untersuchungen von (tatortbezogenen ) Spuren für das Landeskriminalamt 525 732 760 776 Behörde für Inneres und Sport Toxikologische Analytik für die Polizei Hamburg (Untersuchung von Blutproben, Verkehrs- sowie allgemeines Strafrecht) 1.457 1.665 1.802 1.731 Hamburger Bezirksämter Toxikologische Drogenkontrollen bei Pflegeeltern (Schätzung) ca. 450 ca. 600 ca. 800 Innenbehörde Rechtsmedizinische Beratung bei operativen Fallanalysen des Landeskriminalamtes 2 1 5 7 Justizbehörde Altersbestimmung im Strafverfahren 26 14 24 27 Justizbehörde Verhandlungs- /Haftfähigkeitsbegutachtung 3 6 2 5 Justizbehörde Ausführliche Zusammenhangsgutachten/ Sektionsfolgegutachten 247 255 273 255 Justizbehörde Sachverständigen Akten- Kurzauswertungen, z.B. mit Sachverständigenbenennung 80 91 160 149 Justizbehörde Rechtsmedizinische Überwachung von Organ-Explantationen im Rahmen von Todesermittlungsverfahren 3 3 4 2 Justizbehörde CT-Untersuchungen für die Staatsanwaltschaft Hamburg 141 422 442 463 Justizbehörde Toxikologische Analytik für Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg 267 348 377 419 Justizbehörde Vaterschaftsdiagnostik für Familiengerichte 141 140 142 156 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Sektion für Staatsanwaltschaft Hamburg einschließlich Leistung des ersten Obduzenten sowie technischer Assistenz bei Sektionen 482 676 711 669 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Fotodokumentation bei Sektion 83 132 183 232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13115 3 Auftraggeber Leistung Anzahl 2014 Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Äußere Leichenschau bei unklaren und nicht natürlichen Todesfällen 2.401 2.674 2.955 2.878 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Rechtsmedizinisch-anthropologische Begutachtung (Knochenfunde o.ä.) 10 24 28 19 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Histologische (feingeweblichmikroskopische ) Begutachtung 38 32 51 30 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Tatorteinsatz für Landeskriminalamt / Staatsanwaltschaft Hamburg 13 17 15 17 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Täterbegutachtung/ Körperliche Untersuchungen von Tatverdächtigen 48 42 45 48 Justizbehörde und Behörde für Inneres und Sport* Geschädigtenuntersuchungen (Untersuchung von erwachsenen Opfern von Gewalt in der Rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle ) 1.182 1.134 1.271 1.248 * Polizei als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen der Justizbehörde und dem IfR. a. Welche Gebühren werden dafür jeweils erhoben? Wann gab es die letzten Erhöhungen? Für ärztlich-gutachterliche Leistungen erfolgt eine Vergütung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen UKE und Justizbehörde. Diese Vereinbarung orientiert sich an dem Justizvergütungs- und Entschädigungs-Gesetz (JVEG). Eine Erhöhung der Vergütung ist seit dem Inkrafttreten der Vereinbarung nicht beschlossen worden. Derzeit wird über eine Anpassung der Kooperationsvereinbarung verhandelt, nachdem sich zum 01.08.2013 die im JVEG vorgesehenen Honorare erhöht hatten. Die Höhe der Einzelpreise des IfR unterliegt im Übrigen einer vertraglich festgelegten Verschwiegenheitsklausel. Die Kosten für die Probenentnahme und Untersuchung im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren stellt das IfR direkt den betroffenen Personen in Rechnung. b. Wie haben sich die Mittel, die jährlich für diese Untersuchungen aufgewendet wurden, seit dem Jahr 2014 entwickelt? Aus welchen Einzelplänen/Produktgruppen werden diese finanziert? Bitte nach Leistungsarten und Auftraggebern getrennt darstellen. Für die von der Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg veranlassten Leistungen des IfR wurden und werden aus dem Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 275, Produktgruppen 11 und 12 folgende Mittel aufgewendet (in Euro): Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Blutprobenentnahmen 88.124,14 92.744,17 93.661,84 80.371,28 33.460,00 Ärztliche Untersuchung 82.591,68 91.153,09 86.504,82 87.936,59 34.120,82 Anfahrt (Fahrtkostenpausschale ) 137.475,00 139.120,00 138.274,00 122.576,00 53.392,00 Vergeblicher Arztbesuch 1.426,00 2.790,00 1.922,00 1.860,00 992,00 Blutuntersuchung Verkehr (4 BAK) 83.035,91 81.397,01 78.773,23 121.753,90 33.984,73 Blutuntersuchung -K- (4 BAK) 6.752,47 5.492,89 979,57 11.080,80 8.335,07 Blutuntersuchung -K- (3 BAK) 1.061,10 667,49 135,70 ** ** Blutuntersuchung BtM 248.658,78 300.669,40 495.216,90 423.019,48 126.518,29 Blutuntersuchung HIV 3.867,44 2.803,67 3.531,76 4.370,47 273,58 Drucksache 21/13115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* DNA- Untersuchungen 352.229,00 327.190,00 339.409,00 296.110,00 57.183,00 Verwahrfähigkeitsuntersuchung (zusätzlich zur Blutentnahme ) 3.800,00 3.060,00 2.740,00 2.320,00 1.120,00 Verwahrfähigkeitsuntersuchung (ohne Anfahrt) 14.950,00 12.354,00 13.741,48 11.832,00 4.524,00 Verwahrfähigkeitsuntersuchung (mit Anfahrt) 196.305,00 189.405,00 201.750,00 166.618,45 63.411,00 * bis 30. April 2018 ** 2017 weggefallen, nur noch vier BAK Von der für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständigen Behörde erhielt und erhält das IfR Zuwendungen für das Kinderkompetenzzentrum in folgender Höhe: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Zuwendung in Euro 142.361,00 220.705,00 245.276,00 343.636,87 328.806,17 Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 4, Aufgabenbereich 254, Produktgruppe 04. Im Übrigen siehe für die Altersfeststellung Antwort zu 2. und 2. a. Hinsichtlich der aus dem Haushalt der für Justiz zuständigen Behörde aufgewendeten Beträge siehe Anlage. 3. Wie hat sich die Anzahl der Untersuchungen, die für Polizei, Justiz und weitere Behörden anderer Bundesländer durchgeführt wurden, seit dem Jahr 2014 jeweils jährlich entwickelt? Bitte nach Leistungsarten getrennt darstellen. a. Welche Gebühren werden dafür jeweils auf welcher Grundlage erhoben? b. Wie haben sich die Einnahmen, die aus anderen Bundesländern zugeflossen sind, jährlich entwickelt? Nach Auskunft des UKE führt das IfR regelhaft keine Untersuchungen für Behörden anderer Bundesländer durch. In Ausnahmefällen übernimmt seit dem Jahr 2006 gegebenenfalls die ForEx Gutachten GmbH, eine mittelbare Beteiligung des UKE („Enkelunternehmen“) für medizinisch-gutachterliche Dienstleistungen, Untersuchungen für Behörden anderer Bundesländer. Angaben hierzu unterliegen den Geschäftsgeheimnissen eines mit anderen Anbietern im Wettbewerb stehenden privatrechtlichen Unternehmens. 4. Wie hat sich die Anzahl der jährlich insgesamt durchgeführten Obduktionen seit dem Jahr 2014 entwickelt? Siehe Antwort zu 2. 5. Wie hat sich die Anzahl der Stellen, differenziert nach ärztlichem, weiterem wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Personal, seit dem Jahr 2014 jährlich entwickelt? Wie stellt sich der Besetzungsumfang dar? Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar darstellen. Das UKE als selbständige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als Unternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen (§ 18 Absatz 1 UKEG). Die Personalsteuerung und -bewirtschaftung erfolgt nicht nach Stellenplänen, sondern nach Personalkostenbudget und daraus abgeleiteten Vollkräften (VK). Der Wirtschaftsplan des UKE beinhaltet daher keinen Stellenplan, sondern eine Personalbestandübersicht , in der der Personalbestand auf der Basis der VK-Zahlen dargestellt ist (§ 10 Absatz 1 und 5 UKE-Satzung). Der Personalbestand des IfR für die Jahre 2014 bis 2017 ergibt sich jeweils zum Stichtag 31.12. wie folgt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13115 5 Beschäftigte Rechtsmedizin (Vollkräfte)* Beschäftigungsgruppe 2017 2016 2015 2014 2013 Ärztlicher Dienst 18,2 16,0 17,2 15,5 14,4 Sonstiges wissenschaftliches Personal 5,6 6,8 6,6 9,0 5,5 Nichtwissenschaftliches Personal 31,6 29,5 29,4 25,5 27,4 Gesamt 55,4 52,3 53,2 50,0 47,3 davon Drittmittelbeschäftigte 5,1 3,1 2,1 11,2 8,7 * ohne Inaktive (Ende Lohnfortzahlung, Elternzeit et cetera) und geringfügig Beschäftigte 6. Wie beurteilen die zuständigen Behörden Bedeutung und Tätigkeit des Instituts für Rechtsmedizin? Bitte ausführlich darstellen. Die zuständigen Behörden (für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Justiz, Inneres und Sport (Polizei), Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie Gesundheit und Verbraucherschutz) stimmen darin überein, dass das IfR über eine qualitativ hochwertige Funktionsfähigkeit und hohe Servicequalität (Rufbereitschaften) verfügt. Für eine effektive und erfolgreiche polizeiliche Sachbearbeitung ist es notwendig, jederzeit auf medizinisch-forensisch ausgebildetes Personal zurückgreifen zu können, um für Ermittlungs- und spätere Gerichtsverfahren eine ausreichende Beweissicherung zu gewährleisten. Das IfR ist für die Polizei aufgrund unterschiedlicher Einbindungen in der täglichen Zusammenarbeit unverzichtbar, zum Beispiel bei der: rechtsmedizinischen Leichenschau und Leichenöffnung (zur Feststellung/Ausschluss von Fremdverschulden/Unfall/natürliche Todesursache), auch am Fund-/Tatort, Erstellen von Gutachten (zum Beispiel Alkohol, Toxikologie, COHb, Leichenschau und -öffnung, Todeszeitbestimmung), Dokumentation von Verletzungen bei Opfern von Straftaten (ebenfalls einschließlich Gutachtenerstellung), Mithilfe bei der Identifizierung unbekannter Toter (zum Beispiel DNA, Zahnstatus, Implantate). Aus Sicht der Polizei leistet das IfR durch die schnelle und sachgerechte Dokumentation von Verletzungen und Spuren am Körper von Geschädigten einen wichtigen Beitrag zur Beweisführung in Strafverfahren. Gerade in den Deliktsbereichen Körperverletzungen und Vergewaltigungen, die oftmals abseits der Öffentlichkeit (Fehlen möglicher Zeugen) und auf Basis sich widersprechender Aussagen von Opfer und Täter stattfinden, sind derlei gesicherte Spuren häufig das einzige beziehungsweise entscheidende Beweismittel zur Rekonstruktion des Tatablaufs. Darüber hinaus ist das IfR in die Identifizierung von Opfern nach Großschadenslagen und Terroranschlägen nach internationalen medizinischen und polizeilichen Standards eingebunden. Die vom IfR für die Polizei vorgenommenen DNA-Untersuchungen stellen eine erhebliche Entlastung dar; die Qualität der Untersuchungen ist dabei aufgrund der langen Erfahrungen und der bestehenden Akkreditierung nach DIN ISO 17025 gut einschätzbar /vergleichbar und insgesamt als einwandfrei zu beurteilen. Insgesamt leistet das IfR damit einen Beitrag in der DNA-Beweisführung und somit letztlich für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei. Im Bereich der Strafverfolgung erfüllt das IfR eine wichtige Aufgabe und arbeitet mit der Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten unterschiedlicher Instanzen hervorragend zusammen. Von großer Bedeutung für den Tatnachweis sowie die Überprüfung und Bewertung der Aussagen von Verfahrensbeteiligten sind insbesondere Gutachten in Todesermittlungsverfahren, in Medizinalschadensfällen, bei Körperverletzungs- und Sexualdelikten sowie in Jugendschutzsachen. Gegenstand der Expertisen, die durchweg von hohem fachlichem Niveau sind, können unter anderem die Dokumentation und Bewertung von Verletzungen sowie die Fertigung von DNA- und Blutalkoholanalysen sein. Für familiengerichtliche Verfahren besitzt insbesondere das am IfR angesiedelte Kinder -Kompetenzzentrum Bedeutung. Diesem kommt eine wichtige Rolle für die in Kindeswohlgefährdungsverfahren gebotene Sachverhaltsaufklärung zu, wobei das IfR zumeist in akuten Situationen durch das Jugendamt oder andere Stellen mit der Dokumentation beauftragt wird, die Ergebnisse dann aber in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Verwendung finden. Weitere Bereiche in den Familienverfahren sind das Einholen von Alkohol- und Drogen-Screenings von beteiligten Eltern bei entspre- Drucksache 21/13115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 chenden Verdachtsmomenten sowie die Anfertigung von Abstammungsgutachten. Die Zusammenarbeit wird sehr positiv bewertet, erteilte Aufträge werden vom IfR zügig und sachorientiert erledigt. Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 f SGB VIII erstellt das IfR im Auftrag des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) altersdiagnostische Gutachten. Diese Gutachten haben aufgrund ihrer hohen wissenschaftlichen Qualität eine hohe Beweiskraft. Zur Kompetenz des IfR gibt es in Hamburg keine Alternative, sodass das Altersfeststellungverfahren ohne die Tätigkeit des IfR erhebliche qualitative Einbußen hinnehmen müsste. Auch im Rahmen des Kinderschutzes leistet das IfR mit dem Kinderkompetenzzentrum einen erheblichen Beitrag. Durch eine Kooperationsvereinbarung ist verbindlich geregelt, dass der zuständige ASD Kinder und Jugendliche bei Verdacht auf Gewalt und/oder Vernachlässigung im IfR zur Untersuchung vorstellt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist für den ASD sowohl in der weiteren Hilfeplanung als auch als Beweismittel im Gerichtsverfahren von großer Bedeutung. Im Hinblick auf Anzahl und Todesursache bei Drogentoten hat die Tätigkeit des IfR eine hohe Relevanz. In berufsrechtlichen Verfahren gewährleistet das IfR für die zu treffenden Entscheidungen die notwendige Fachkunde, Objektivität und Interessensneutralität . In ministeriellen Angelegenheiten des Bestattungsgesetzes und des Sektionsgesetzes ist das IfR ein bedeutender fachlicher Ratgeber. Im Übrigen siehe Drs. 18/6274. 7. Über welche Ausstattung, insbesondere für den Bereich der technischen Bildgebung, verfügt das Institut für Rechtsmedizin? Das IfR verfügt über eine höherwertige technische Geräteausstattung in den Bereichen : DNA-Labor (Sequenzierautomat für DNA- Untersuchungen sowie Kleingeräte), Forensische Toxikologie und Alkohologie (Standardausstattung insbesondere mit Gaschromatographie/Massenspektrometrie sowie Headspace-Gaschromatographie, seit 2018 einem eigenen Hochdruckflüssigchromatographie/, Massenspektroskopie (LC/MS)-Gerät sowie seit 2014 einem in Teilung mit dem Institut für Klinische Chemie genutzten LC/MS- Gerät) sowie Forensische Bildgebung (16-Zeiler- Computertomographie - Gerät, seit 2018 Multikamerasystem. 8. Welche Gerätschaften werden nach Ansicht des Instituts für Rechtsmedizin aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts und technischer Errungenschaften aktuell und in absehbarer Zeit benötigt? Nach Auskunft des IfR werden Anpassungsbedarfe der technischen Ausstattung mit Blick auf die aktuellen Forschungsstände laufend überprüft. So plant das IfR, bei der sogenannten virtuellen Autopsie zukünftig multimodal vorzugehen und hat hierzu die Vision einer „forensischen Bildgebungsstraße“ mit Einsatz aller technisch derzeit verfügbaren und sinnvoll kombinierbaren Möglichkeiten entwickelt. Mit dem System einer zentralen Leichenhalle in Hamburg für alle nicht natürlichen und unklaren Todesfälle könnte dann jede/r Verstorbene je nach Sachlage auch ohne nachfolgende konventionelle Obduktion als erweiterte Form der äußeren Leichenschau einer Mindestdiagnostik unterzogen werden. 9. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die die Freie und Hansestadt Hamburg dem Institut für Rechtsmedizin jährlich seit dem Jahr 2014 für Betrieb und Investitionen hat zukommen lassen? Bitte nach Jahren und Leistungsart aufschlüsseln und unter Angabe des Einzelplans sowie der Produktgruppe darstellen. Als Sockelfinanzierung zur Deckung der Kosten im Bereich der Betriebsmittel für die Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des IfR als Instrument für Strafverfolgung und Opferschutz hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aus dem Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich 247, Produktgruppe 07 folgende Zuwendungen aufgewendet beziehungsweise für das Jahr 2018 bewilligt: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Zuwendung in Euro 944.000 951.000 960.000 968.000 977.000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13115 7 Seit dem Jahr 2018 wendet die für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Behörde für die Vorhaltung und Durchführung von Untersuchungen für die nicht gerichtliche Aufklärung von Rauschgift-Todesfällen im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg jährlich 15.000 Euro aus dem Aufgabenbereich 257, Produktgruppe 01 auf. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b. Nach Angaben des UKE wurden in den Jahren 2014 bis 2017 mit Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Investitionen beziehungsweise Geräte für das IfR insbesondere im Bereich der IT-Ausstattung und Labortechnik beschafft: Jahr 2014 2015 2016 2017 Investitionen in Euro 65.047,61 15.727,09 587.023,77* 42.716,75 * davon 453.375 Euro für ein Xevo TQ‐S/ULPC I‐Class Massenspektrometer für niedrigste Bestimmungsgrenzen und anspruchsvollste Analysen sowie 70.000 Euro für ein Hochdruckflüssigchromatograph mit Diodenarray-Detektor (HPLC mit DAD) zur Analyse auch nicht flüchtiger Substanzen 10. Durch welche Stellen erfolgen finanzielle Förderungen des Instituts jährlich in jeweils welcher Höhe seit dem Jahr 2014 ohne eine Inanspruchnahme einer konkreten Dienstleistung? Nach Auskunft des UKE hat das IfR Zuwendungen aus Spenden, Sponsoring oder mäzenatischen Schenkungen im Sinne der Rahmenrichtlinie Sponsoring des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg wie folgt erhalten: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Zuwendung in Euro 236.466,50 180.487,00 111.452,26 254.947,00 110.894,04 * bis 22.05.2018 11. Inwieweit hat sich die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die verschiedenen Behörden sowie der Bezirke seit dem Jahr 2014 aus jeweils welchen Gründen verändert? Das Auftragsvolumen des LEB an das IfR ist abhängig von der Anzahl der durchzuführenden Altersfeststellungsverfahren und damit auch von der Anzahl der in Hamburg in Obhut zu nehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Deren Anzahl ist von 2014 auf 2015 stark angestiegen und hat dann wieder kontinuierlich abgenommen . Ein Anstieg der Anzahl der Aufträge an das Kinderkompetenzzentrum ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2014 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem LEB, den Bezirksämtern und dem IfR abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist das IfR an der Einarbeitung des Allgemeinen Sozialen Dientes (ASD) beteiligt und bietet Vorträge vor Ort zur Erklärung der Arbeitsweise an. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Staatsanwaltschaft und Gerichte hat sich seit 2014 nicht maßgeblich verändert, mit Ausnahme der forensischen Bildgebung , die in den letzten drei Jahren zugenommen hat. Im Übrigen haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Einzeplan 2 Jahr Produktgruppe Bezeichnung / Leistungsart Auftraggeber Betrag 2014 236.01 Laborleistungen Justizvollzugsanstalten 395,55 2014 236.01 Blutuntersuchungen Justizvollzugsanstalten 73,38 2014 236.01 Sachverst.Gutachten Justizvollzugsanstalten 3.641,77 2014 236.01 Ärztl.Leist.ambulant Justizvollzugsanstalten 382,20 2014 236.01 Krankenhausbehandlung Justizvollzugsanstalten 286,24 2014 234.01 Forensich medizinische Lesitungen / Sachverständigenentschädigung Staatsanwaltschaft 1 965.263,14 2014 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Hamburg 1.042,75 2014 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Barmbek 1.430,32 2014 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Bergedorf 165,01 2014 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Harburg 3.051,91 975.732,27 Jahr Produktgruppe Bezeichnung / Leistungsart Auftraggeber Betrag 2015 236.01 Blutuntersuchungen Justizvollzugsanstalten 595,79 2015 236.01 Sachverst.Gutachten Justizvollzugsanstalten 8.899,77 2015 236.01 Ärztl.Leist.ambulant Justizvollzugsanstalten 32,84 2015 236.01 Laborleistungen Justizvollzugsanstalten 2.150,10 2015 236.01 Krankenhausbehandlung Justizvollzugsanstalten 73,38 2015 234.01 Forensich medizinische Leistungen Staatsanwaltschaft 664.069,39 2015 234.01 Sachverständigenentschädigung Staatsanwaltschaft 273.329,61 2015 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Hamburg 676,58 2015 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Barmbek 2.426,83 2015 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Bergedorf 430,11 2015 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Harburg 4.566,13 2015 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht St.Georg 250,00 2015 235.01 Sachverständigenentschädigung Hans.Oberlandesgericht 415,00 957.915,53 Jahr Produktgruppe Bezeichnung / Leistungsart Auftraggeber Betrag 2016 236.01 Sachverst.Gutachten Justizvollzugsanstalten 5.102,28 2016 236.01 Laborleistungen Justizvollzugsanstalten 8.965,02 2016 234.01 Forensich medizinische Leistungen Staasanwaltschaft 787.197,64 2016 234.01 Sachverständigenentschädigung Staasanwaltschaft 252.822,40 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Hamburg 3.507,99 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Altona 35,70 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Barmbek 1.505,55 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Blankenese 230,60 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Harburg 1.038,59 2016 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Wandsbek 510,00 2016 235.01 Sachverständigenentschädigung Hans.Oberlandesgericht 415,00 2016 235.02 Sachverständigenentschädigung Landgericht 1.978,12 1.063.308,89 Jahr Produktgruppe Bezeichnung / Leistungsart Auftraggeber Betrag 2017 236.01 Laborleistungen Justizvollzugsanstalten 7.296,57 2017 236.01 Sachverst.Gutachten Justizvollzugsanstalten 2.073,63 2017 236.01 Son. Perfre.Aufw. Justizvollzugsanstalten 414,36 2017 234.01 Forensich medizinische Leistungen Staatsanwaltschaft 756.632,95 2017 234.01 Sachverständigenentschädigung Staatsanwaltschaft 182.510,70 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Hamburg 1.612,70 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Altona 35,70 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Barmbek 2.986,49 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Bergedorf 2.334,33 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Harburg 4.806,48 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht St. Georg 964,68 2017 235.03 Sachverständigenentschädigung Amtsgericht Wandsbek 1.625,61 2017 235.01 Sachverständigenentschädigung Hans.Oberlandesgericht 804,98 2017 235.02 Sachverständigenentschädigung Landgericht 9.775,79 973.874,97 1Die Belege für die Einzelbuchungen auf das Sachkonto sind für 2014 bereits archiviert und ein Zugriff ist in der für die Beantwortung schriftlicher kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Daher kann der Gesamtbetrag rechtsmedizinische Dienstleistungen anderer Anbieter enthalten. Drucksache 21/13115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 13115ska_Text 13115ska_Anlage