BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13118 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Warum ist das Bauprogramm des Bundes für bezahlbare Wohnprojekte für Studenten und Auszubildende auch in Hamburg gefloppt? Das Förderprogramm des Bundes für bezahlbare Wohnprojekte für Studenten und Auszubildende wird aufgrund geringer Nachfrage eingestellt. Von 120 Millionen Euro, die der Bund seit 2015 für kleine modulare Wohneinheiten , sogenannte Variowohnungen, bereitgestellt hat, wurden nur 37 Millionen Euro abgerufen, schreibt „DER SPIEGEL“. Nun will die Große Koalition das für die Jahre 2016 bis 2018 geplante Programm nicht weiterführen, wie das Bauministerium von Horst Seehofer (CSU) in seiner Antwort auf eine Schriftliche Frage des hochschulpolitischen Sprechers der Grünen, Kai Gehring (MdB), erklärte. Mit den 37 Millionen Euro werden nun „knapp 2.600 Wohneinheiten in zehn Bundesländern“ aus 20 Projekten gefördert, schreibt das Ministerium. Erst neun davon befinden sich im Bau. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist verständlicherweise, dass ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung steht oder nachgewiesen wird, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist. Da es in Großstädten wie Hamburg an geeigneten Grundstücken mangelt, könnte dies ein Grund sein, warum die Nachfrage nach den Fördergeldern so zurückhaltend war. Zeitgleich mit der Nachricht über die geringe Nachfrage nach dem Bundesprogramm informierte das Studierendenwerk Hamburg allerdings darüber, 100 Millionen Euro in den Neubau von 650 Wohnungen und die Renovierung der bereits bestehenden 4.220 Plätze zu investieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Studierendenwerkes Hamburg wie folgt: 1. Der Bund teilt in seiner Antwort auf die oben genannte Frage zu den „Variowohnungen“ mit, dass auch Projekte in Hamburg gefördert würden . Liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden Informationen hierzu vor, um welche Projekte an welchen Standorten von welchen Bauträgern mit wie vielen Wohneinheiten es sich handelt? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? In der Freien und Hansestadt Hamburg werden ausgewiesen in den auch online einsehbaren Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Projekte Azubiwohnheim Helmsweg und Azubiwohnheim Steilshoop im Rahmen des Förderprogramms „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen“ berücksichtigt. Informationen zu den Vorhaben der privaten Träger Drucksache 21/13118 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind in den folgenden Links des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht worden: https://www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/modellvorhaben/hamburgharburg -wohnheim-helmsweg/, https://www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/modellvorhaben/hamburgsteilshoop /. 2. Ist seit dem Jahr 2016 ein Bauträger mit der Bitte um Unterstützung bei der Teilnahme an dem Förderprogramm des Bundes auf die Stadt zugekommen ? Wenn ja: mit welcher Bitte und mit welchem Ergebnis? Zuständige Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Art und Umfang der für das Bewilligungsverfahren dort einzureichenden Antrags- und Bauunterlagen der Zuwendungsempfänger bestimmt und die Entscheidung über Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung trifft. Bei den zur Frage 1. angeführten Projekten beabsichtigen die Träger eine Kombination aus Bundesförderung und Förderungen durch die IFB. 3. Verfügen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden über Erkenntnisse, warum auch aus Hamburg die Nachfrage nach den Fördergeldern aus dem oben genannten Programm so gering war? Wenn ja: Um welche Erkenntnisse handelt es sich? 4. Inwieweit hat das Studierendenwerk Hamburg für sein erfreuliches Investitionsprogramm Unterstützung vom Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden erhalten? Wurden unter anderem Grundstücke zur Verfügung gestellt? Wenn ja: in welchem Umfang, an welchen Standort und zu welchen Konditionen? Der Senat unterstützt das Studierendenwerk Hamburg fortlaufend sowohl bei Sanierungsmaßnahmen als auch bei Neubauvorhaben. Das Studierendenwerk ist dabei, das Angebot an Wohnheimplätzen um circa 650 Plätze zu erweitern. Die Eröffnung des Sophie-Schoop-Hauses in Neu-Allermöhe erfolgte zum WS 2017/2018, das Helmut -Schmidt-Studierendenhaus in der HafenCity wird zum Wintersemester 2018/2019 bezugsfertig sein und die noch in der Planungsabstimmung befindliche Wohnanlage in Wilhelmsburg soll bis 2020/2021 gebaut werden. Die Finanzierung dieser öffentlich geförderten Projekte erfolgt über das Förderprogramm der IFB mit entsprechender Miet- und Zweckbindung. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde keine weiteren Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Drs. 20/13533 und 21/8659. 5. Haben sich bisher im Jahr 2018 weitere Bauträger entschieden, in Hamburg in den Bau von Wohnungen für Studenten und Auszubildende zu investieren? Wenn ja: an welchen Standorten in jeweils welchem Umfang und mit jeweils welcher Art der Unterstützung durch den Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden? Die IFB führt derzeit Beratungsgespräche über eine IFB-Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für Studierende und/oder Auszubildende zu insgesamt elf Bauvorhaben mit insgesamt 619 Wohnungen. Weitergehende Angaben dürfen aus Gründen des Datenschutzes der zukünftigen Mieterinnen und Mieter (Umkehrschluss zu § 19 Absatz 2 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (Hmb-WoFG)), des Bankgeheimnisses und des Schutzes von Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgen. Für Standorte, die unter anderem im Rahmen der Wohnraumförderung entstehen, gilt insbesondere, dass die angefragten Informationen die Umsetzung der Förderbestimmungen der IFB im Einzelfall betreffen. Es handelt sich dementsprechend um Betriebs- und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13118 3 Geschäftsgeheimnisse, für die gemäß § 3 b Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) keine Weitergabe zulässig ist. Die Weitergabe dieser Informationen würde auch eine Verletzung des Bankgeheimnisses und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der dem Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz (GG) unterliegt, darstellen. Nach den Angaben auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden Anträge zur Aufnahme in das Förderprogramm „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen“ des Bundes nur bis Ende September 2016 entgegengenommen. Erkenntnisse zu Entscheidungen privater Investoren, die keine öffentliche Förderung beantragen, sind den zuständigen Behörden nicht bekannt.