BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1312 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 17.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Jugendleiter/In-Card (Juleica) Die Jugendleiter/In-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Helfer in der Jugendarbeit. Im Sinne des §73 SGB VIII sollen in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Jugendgruppenleiter wurden durch welche Träger in Hamburg in den Jahren 2011 – 2015 jeweils neu ausgebildet? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht erhoben. 2. Wie viele Juleicas wurden in den Jahren 2011 – 2015 jeweils in Hamburg neu ausgestellt? 3. Wie viele Juleicas wurden in den Jahren 2011 – 2015 jeweils in Hamburg verlängert? Die Gesamtzahl der in den Jahren 2011 – 2015 ausgestellten Juleicas beträgt: 2011 2012 2013 2014 Stand 17.08.2015 Anzahl der neu ausgestellten und verlängerten Juleicas 896 835 947 908 646 Bei der Erhebung der Daten wird nicht nach Erstausstellung beziehungsweise Verlängerung (nach drei Jahren erforderlich) differenziert. 4. Wie viele Juleicas sind in den Jahren 2011 – 2015 jeweils in Hamburg verfallen? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele Jugendgruppenleiter, die Inhaber der Juleica sind, sind/waren bei welchen Trägern in Hamburg in den Jahren 2011 – 2015 jeweils aktiv? Die Juleica wird zwar durch Ausbildung beziehungsweise Fortbildung bei einem bestimmten Träger erworben, berechtigt aber auch zur Tätigkeit bei anderen Trägern. Der Senat hat daher keine Kenntnis, bei welchen Trägern die jeweiligen Inhaberinnen und Inhaber der Juleica insgesamt tätig sind. Erfasst wird die Anzahl der Juleicas und über wie viele Träger diese jeweils erworben wurden: 2011 2012 2013 2014 Stand 17.08.2015 gültige Juleicas 2.769 2.573 2.458 2.614 2.843 Drucksache 21/1312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2011 2012 2013 2014 Stand 17.08.2015 Anzahl der Träger 75 78 84 94 96 6. Welche Anforderungen werden an die Ausbildung der Jugendgruppenleiter gestellt? Wenn die Anforderungen bei verschiedenen Ausbildern differieren , bitte jeweils getrennt angeben. Die Mindeststandards für die Inhalte und Dauer der Juleica-Ausbildung sind durch die Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung der Juleica vom November 1998 sowie den Beschluss der Jugendfamilienministerkonferenz (JFMK) zur Weiterentwicklung der Juleica vom 4./5. Juni 2009 festgelegt. Diese Mindeststandards werden in den Ländern durch die jeweiligen Richtlinien ergänzt. Hierbei handelt es sich für Hamburg im Wesentlichen um die „Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern“ (gültig ab 19. Mai 2015) und die „Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)“, gültig ab 8. Februar 2010 (siehe http://www.hamburg.de/juleica/). Die überregionalen Jugendverbände sind als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt und bieten in Hamburg eigene Juleica-Ausbildungen an, die die Anforderungen häufig überschreiten und eigene, trägerbezogene Schwerpunkte betonen. Für kleinere Jugendverbände und Jugendgruppen besteht die Möglichkeit, zum Beispiel an regelmäßigen Schulungsangeboten des Landesjugendrings Hamburg e.V. teilzunehmen. Darüber hinaus bieten auch andere, größere Jugendverbände regelmäßig Ausbildungs- sowie Fortbildungsangebote an, auf deren Grundlage die Juleica erworben werden kann. 7. Besteht die Möglichkeit, sich bereits absolvierte Ausbildungen und Studienleistungen für die Juleica-Ausbildung anerkennen zu lassen (zum Beispiel eine Erzieherausbildung oder ein Lehramtsstudium)? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung können die Juleica auch ohne Nachweis einer Ausbildung für Jugendleiterinnen beziehungsweise Jugendleiter erhalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Kann einem Jugendgruppenleiter die Juleica entzogen werden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn ja, wie viele Juleicas wurden aus welchen Gründen in den Jahren 2011 – 2015 jeweils in Hamburg entzogen? Gemäß Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) kann die Erteilung der Juleica widerrufen werden, insbesondere wenn Tatsachen festgestellt werden, die die Card-Inhaberin beziehungsweise den Card-Inhaber für die Tätigkeit als Jugendleiterin beziehungsweise als Jugendleiter ungeeignet erscheinen lassen. In den Jahren 2011 bis 2015 wurde eine Juleica auf Wunsch des Trägers eingezogen, da der Juleica-Inhaber den Träger gewechselt hatte. 9. Welche Anforderungen werden an die angehenden Jugendgruppenleiter gestellt? Die angehende Jugendleiterin beziehungsweise der Jugendleiter soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Jugendleiterin beziehungsweise der Jugendleiter muss eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung (einschließlich ErsteHilfe -Ausbildung) nachweisen und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 10. Besteht für Inhaber einer Juleica eine Fortbildungspflicht? Wenn ja, in welchem Umfange und welche Fortbildungen werden anerkannt ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1312 3 Für die erneute Ausstellung der Juleica nach deren Ablauf nach drei Jahren besteht eine Pflicht zur Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung im zeitlichen Umfang von zehn Unterrichtseinheiten beziehungsweise acht Zeitstunden. Es werden alle Weiterbildungsseminare anerkannt, die sich mit den Themen der Mindeststandards auseinandersetzen und von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für die erneute Ausstellung der Juleica angeboten werden. 11. Welche Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten bestehen für Jugendgruppenleiter in Hamburg? Werden diese Angebote staatlich finanziert beziehungsweise gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Ausbildungs- und Fortbildungsseminare für Jugendleiterinnen und Jugendleiter dürfen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden. Die Inhalte richten sich nach den „Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern“ der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien und Hansestadt (Fassung vom 17. Juli 2012) werden anerkannte Jugendverbände in Hamburg wie folgt gefördert: max. 8,00 € bei Seminaren/Veranstaltungen von zwei bis unter sechs Stunden ; max. 15,50 €/Tag bei Seminaren/Veranstaltungen von mindestens sechs Stunden ohne Übernachtung; max. 35,00 €/ÜN bei Seminaren/Veranstaltungen mit Übernachtung; pro Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerin. 12. Welchen Stellenwert schreibt der Senat der Juleica im Bereich der ehrenamtlichen Jugendhilfe zu? Der Juleica kommt nach Auffassung des Senats ein hoher Stellenwert bei, da sie zu guten Rahmenbedingungen für eine qualitativ wertvolle Jugendarbeit der Karteninhaber beiträgt. Die nach bundesweit einheitlichen Inhalten gestalteten Schulungen für Jugendleiterinnen und -leiter bereiten junge Menschen aus der Sicht des Senats gut auf die Anforderungen der ehrenamtlichen Jugendarbeit vor. Mit der Juleica werden die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen. 13. Besteht vonseiten des Senats die Absicht, die Zahl der Jugendgruppenleiter mit Juleica zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift der Senat für die Erreichung dieses Ziels? Wenn nein, warum nicht? Der Senat begrüßt es, wenn möglichst viele ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätige an den Schulungen für Jugendleiterinnen und -leiter teilnehmen. Deshalb werden die Jugendverbände von der zuständigen Fachbehörde dabei unterstützt, an die jeweiligen Anforderungen angepasste Schulungskonzepte zu entwickeln und Schulungen durchzuführen. Die Schulungen der Jugendverbände und ihrer Dachverbände wie des Hamburger Landesjugendrings werden außerdem finanziell gefördert. Die Entscheidung , nach erfolgten Schulungen eine Juleica zu beantragen, liegt bei den Teilnehmenden . Der Senat bewirbt den Juleica-Erwerb in Kooperation mit dem Landesjugendring im Rahmen der Juleica-Offensive durch diverse Veranstaltungen. Des Weiteren wurden beim Ende 2013 durchgeführten Senatsempfang zur Würdigung des Engagements Ehrenamtlicher im Schwerpunkt Juleica-Inhaber geehrt. 14. Können Schüler sich für die Dauer der Ausbildung im Rahmen der Erlangung einer Juleica oder einer entsprechenden Fortbildung vom Unterricht befreien lassen? Wenn ja, werden die Fehlstunden im Zeugnis erfasst? Drucksache 21/1312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Ausbildungsseminare werden von den Jugendverbänden in der Regel in den Ferien beziehungsweise an Wochenenden durchgeführt. 15. Besteht die Möglichkeit, dass das ehrenamtliche Engagement als Jugendgruppenleiter als besondere Lernleistung im Abiturzeugnis anerkannt wird? Wenn ja, unter welchen Umständen? In Zusammenarbeit zwischen der für Schule zuständigen Behörde und dem Landesjugendring Hamburg e.V. wurde ein Beiblatt zum Schulzeugnis entwickelt, um generell das ehrenamtliche und außerschulische Engagement von Schülerinnen und Schülern in Jugendverbänden zu würdigen und gleichzeitig die dabei erworbenen Qualifikationen sichtbar zu machen. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Beiblatts sind ein regelmäßiges Engagement beziehungsweise eine verlässliche projektbezogene Mitarbeit in einem Jugendverband/Verein und eine gültige Juleica.