BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13121 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Rahmenplanung Steilshoop-Nord Die Senatskommission hat sich dafür ausgesprochen, die Variante A2 der vorgelegten Variantenüberlegungen zur Bebauung der derzeitigen Gemeinbedarfsflächen zwischen den Steilshooper Schulen zu realisieren. Seither ist wenig Konkretes an die Öffentlichkeit gedrungen, wie vielfache Rückfragen aus der Bewohner-/-innenschaft in Steilshoop zeigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das im nördlichen Teil von Steilshoop liegende Bildungszentrum wird als „Campus Steilshoop“ neu errichtet. Die durch diese Verlagerung von Schul- und Sportflächen frei werdenden Grundstücke sollen für eine Wohnungsbauentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Grundlage ist die Rahmenplanung Steilshoop-Nord, die als Zielvorgabe der anstehenden Planung in einem Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und Vertretern der Bezirkspolitik entwickelt und abgestimmt wurde. In vier Varianten werden mögliche Entwicklungsszenarien dargestellt. Es ist vorgesehen , dass die SAGA die sich aus der Variante A2 ergebenden Grundstücke vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erwirbt. Die SAGA hat sich verpflichtet, zunächst einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchzuführen, in den – neben den Vertretern der Behörden – der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek in die Vorbereitung und Durchführung eingebunden wird. Auch eine Information der Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ist vorgesehen. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Das Wettbewerbsergebnis bildet die inhaltliche Grundlage für die anschließenden Bebauungsplanverfahren , in denen konkret die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Die Bebauungsplanverfahren werden durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt. Auch hieran werden alle nach Planrecht zu Beteiligenden mitwirken. Der Planungsausschuss und die Bezirksversammlung werden zu wesentlichen Verfahrensschritten der Bebauungsplanverfahren befasst und die Öffentlichkeit gemäß der Vorgaben des BauGB beteiligt werden. Der zurzeit geltende Bebauungsplan Steilshoop 5 wird durch zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne ersetzt. Die Bebauungsplanverfahren werden starten, sobald das Wettbewerbsergebnis vorliegt. Dazu ist die Beauftragung weiterer Fachgutachten (zum Beispiel Lärm oder Verkehr) vorgesehen. Diese werden spätestens im Rahmen der Bebauungsplanung bestimmt. Die Planungen werden im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens und der Bebauungsplanverfahren zu gegebener Zeit auf den Internetseiten des Bezirksamtes, im Zusammenhang mit den Ausschussbefassungen im Ratsinformationssystem und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB im Internet unter dem kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ veröffentlicht. Drucksache 21/13121 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Darstellung enthält der Flächennutzungsplan zu den aus Sicht von Bezirk und Senat im Zusammenhang mit der „Rahmenplanung Nord“ zu beplanenden und bebauenden Flächen? Der Flächennutzungsplan stellt auf den in der Variante A2 gekennzeichneten Flächen „Grünflächen“ und „Wohnbauflächen“ dar. 2. Welche Festsetzungen enthält der gültige Bebauungsplan für die unter Nummer 1 genannten Flächen? Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Steilshoop 5 aus dem Jahr 1969. Für das Gebiet der Rahmenplanung Steilshoop-Nord sind vier Flächen als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Jugendheim, Kindertagesheim “ (Freie und Hansestadt Hamburg) festgesetzt. Angrenzend an die Schulgrundstücke sind öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die übrigen Flächen im Plangebiet sind als öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Sportplatz “ und „Parkanlage“ (Freie und Hansestadt Hamburg) als eine zentrale Grünverbindung von der Straße Fehlinghöhe bis zum Bramfelder See festgesetzt. Nördlich grenzen eine Parkanlage sowie Dauerkleingärten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an. 3. Welche konkreten Planungsschritte sind seit der Entscheidung der Senatskommission, eine „optimierte“ sogenannte Variante 2a weiter zu verfolgen, seitens der Fachbehörden oder des Bezirksamts Wandsbek zur Umsetzung des SenKo-Beschlusses vorgenommen worden? 4. Über welche Planungsschritte wurde die Bezirksversammlung wann und wie informiert beziehungsweise beteiligt? 5. Muss neues Planrecht geschaffen werden? Wenn ja: Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Schaffung des neuen Planrechts ? Wenn nein: Welche Befreiungen und Ausnahmen vom jetzigen Planrecht sind erforderlich für die Realisierung der Planung? 6. Zu dem aktuellen Stand von Planungen und Verfahren ergeben sich verschiedene Fragen. a. Welche (Wettbewerbs-)Verfahren laufen derzeit? b. Welche Ziele werden mit diesen Verfahren verfolgt? c. Wer hat welche Verfahren auf welcher Rechtsgrundlage wann beauftragt? d. Welche weiteren Beauftragungen sind geplant? e. Wie ist die Bezirksversammlung und/oder Bürgerschaft sowie die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit in die Ausgestaltung der Vorgaben für die Verfahren gegebenenfalls eingebunden? f. Wo liegt die Verantwortung für den gesamten Planungs- und Verfahrensprozess und seinen Inhalt – beim Senat oder beim Bezirk? g. Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten haben betroffene Bürger/-innen ? h. Wann werden welche Pläne/Planungen wo veröffentlicht beziehungsweise wo sind sie einzusehen? Siehe Vorbemerkung.