BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1313 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 17.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Reform des IOC Im Rahmen seiner 127. Vollversammlung hat das Internationale Olympische Komitee – kurz IOC – einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Reform der eigenen Organisation beschlossen. Neben Maßnahmen innerhalb der Organisation wurden mit überwältigender Mehrheit auch zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Olympischen Spiele beschlossen. Einerseits verspricht man sich hierdurch nachhaltigere und günstigere Spiele, andererseits soll die Attraktivität des globalen Ereignisses „Olympia“ auf Jahre hinaus gesichert werden. Der umfangreiche Maßnahmenkatalog umfasst 20+20 „Recommendations“, die zukünftig vom IOC und den Austragungsländern beherzigt werden sollen. Hamburg tritt mit dem Ziel von nachhaltigen Spielen an und führt als große Innovation die native Integration des olympischen Ereignisses in das Hamburger Stadtbild ein. Ziele wie zum Beispiel „die Austragung ganzer Sportarten oder einzelner Disziplinen außerhalb der Gastgeber-Stadt oder in Ausnahmefällen außerhalb des Landes zu erlauben“ sprechen also gerade unsere Hansestadt Hamburg an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Verfolgt der Senat die Umsetzung des IOC-Reformmaßnahmenkatalogs ? a) Wenn ja, wie verfolgt der Senat die Umsetzung? Welche Ziele der Reform sind derzeit auf welchem Umsetzungsstand? Ja, im Rahmen der Bewerbung. Der vom IOC eingeleitete Reformprozess war und ist Voraussetzung für eine deutsche Bewerbung. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Freie und Hansestadt Hamburg werden gemeinsam mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 die daraus erwachsenen Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass alle Bewerbungen um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 die in der „Olympic Agenda 2020“ formulierten Reformmaßnahmen aufgreifen – dies ist schon allein der Tatsache geschuldet, dass das IOC den Bewerbungsprozess um die Spiele 2024 im Nachgang zu den verabschiedeten Reformen entsprechend angepasst hat. Im Rahmen der 128. IOC Session wurden mehrere Neuerungen beschlossen, die den Auswahlprozess künftiger Gastgeberstädte verändern. Dabei rücken die Aspekte Nachhaltigkeit, Vermächtnis und Transparenz in den Mittelpunkt. Zudem sollen die Änderungen den künftigen Gastgeberstädten ermöglichen, die Spiele ihren jeweiligen Drucksache 21/1313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lokalen Gegebenheiten und Interessen anzupassen. Die Bewerbung Hamburgs greift diese Neuerungen schon in den heutigen Planungen vollumfänglich auf. b) Wenn nein, warum verfolgt der Senat den Umsetzungsstand nicht? Entfällt. 2. Wird der Senat der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand berichten? a) Wenn ja, wann und in welcher Form wird dies erfolgen? Ja. Der Senat berichtet regelmäßig über alle Aspekte der Hamburger Bewerbung im Rahmen eines festen Tagesordnungspunktes im Ausschuss für Olympia und Sport. Dies schließt auch die Berichterstattung zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des IOC ein, soweit der DOSB und die Bewerberstadt dafür verantwortlich sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/795. b) Wenn nein, warum wird der Senat die Bürgerschaft nicht unterrichten ? Entfällt. 3. Welche der 20+20 „Recommendations“ wirken sich nach Ansicht des Senats besonders stark auf die Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele aus? Insbesondere die Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 18 und 26. Die Bewerbung wird darauf ausgerichtet, der Agenda umfassend Rechnung zu tragen. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess werden alle Reformempfehlungen des IOC beachtet. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 1.b). 4. Decken sich die bisherigen Fortschritte der Umsetzung der 20+20 „Recommendations“ mit den Erwartungen des Senats? Ja. 5. Plant der Senat zukünftig eine Abstimmung der Olympiabewerbung im Hinblick auf die 20+20 „Recommendations“ des IOC? Eine gesonderte Abstimmung ist insofern nicht erforderlich, als sich die Empfehlungen des IOC bereits institutionalisiert in den geänderten Bewerbungsanforderungen für 2024 wiederfinden und die Grundlage der Hamburger Bewerbung bilden. 6. Wie bewertet der Senat den 20+20-„Recommendations“-Katalog des IOC (auch im Hinblick auf die Hamburger Bewerbung)? Der Senat begrüßt die Reformansätze des IOC. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 1.b).