BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13133 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Gründerinnen in Hamburg Nach dem KfW-Gründungsmonitor1 aus dem Jahr 2017 haben in Hamburg im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 von 10.000 Erwerbsfähigen jährlich 253 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Die jährliche Gründungsquote von Frauen lag bei 1,78 Prozent.2 Zur Förderung dieser Gründerinnen sind weitere Anstrengungen notwendig. Dazu gehören Überlegungen, inwieweit zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote für Existenzgründerinnen ausgebaut oder verändert werden sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg gibt es ein breites Angebot an Beratungs- und Förderangeboten für Existenzgründungen , das kontinuierlich ausgebaut wird und allen Interessentinnen und Interessenten offensteht (vergleiche Drs. 21/12248, 21/11905, 21/11904, 21/3834, 20/12659, 20/11437). Zentrale Maßnahmen der Gründungsförderung durch den Senat sind die Gründungsberatung und das Coachingprogramm der hei. Hamburger Existenzgründer Initiative (hei.) sowie die Förderangebote in der Hamburgischen Investitions - und Förderbank (IFB). Das umfangreiche Förderportfolio der IFB bietet in den unterschiedlichen Gründungs- und Wachstumsphasen von neuen Unternehmen zielgerichtete Unterstützung über die Programme Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge , Kleinstkredite für Gründerinnen und Gründer, InnoRampUp, Innovationsstarter Fonds und Hamburger Innovations-Wachstumsfonds (in Vorbereitung) an. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Beratungs- und Förderangeboten privater Anbieterinnen und Anbieter. Im Übrigen hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, einen systematischen Überblick über die öffentlichen Förderangebote für Unternehmensgründungen und -übernahmen durch Frauen zu erstellen und darauf hinzuwirken, dass auf eine explizite und zielgruppengerechte Ansprache von Gründerinnen und eine explizite Adressierung ihrer Belange geachtet werde. Ein entsprechender Bericht an die Bürgerschaft wird derzeit vorbereitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/12459. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der IFB sowie der hei. wie folgt: 1. Wie hoch war die Zahl der neu gegründeten Unternehmen durch Frauen im Jahr 2017 in Hamburg? Welchen Anteil macht dies an den Neugründungen in Hamburg im Jahr 2017 insgesamt aus? 1 Vergleiche https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF- Dokumente-Gr%C3%BCndungsmonitor/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor-2017.pdf. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3834 vom 05.04.2016. Drucksache 21/13133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich die unter 1. genannten Zahlen in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt? Neugründungen Insgesamt davon: Einzelunternehmen darunter: Frauen Frauenanteil in Prozent 2015 17.455 13.684 4.356 31,8 2016 17.374 13.250 4.208 31,8 2017 17.755 13.293 4.117 31 Quelle: Statistikamt Nord 3. Wie hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit welchen zielgerichteten Maßnahmen Gründerinnen in Hamburg im Jahr 2017 gefördert? Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 3.a. a. Welche Abweichungen beziehungsweise zusätzliche Maßnahmen gab es im Vergleich zu Drs. 21/3834 (bitte begründen)? Aktuell wird im hei.-Coachingprogramm „Selbstständigkeit kann man lernen“ das Seminar „Buchführung für Freiberuflerinnen und Kleingewerbetreibende“ speziell für Frauen angeboten. Bei weiteren zuvor angebotenen Seminaren erfolgten nachfragebedingte Anpassungen wie zum Beispiel die Ausrichtung auf alle Geschlechter oder der Verzicht auf Themen mit wenig Zuspruch. Die Angebote der hei. werden insgesamt überproportional von Frauen in Anspruch genommen. Darüber hinaus gab es keine weiteren Förderungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.b., Vorbemerkung und Drs. 21/3834. b. Wie viele Gründerinnen haben die Förderprogramme der Freien und Hansestadt Hamburg in 2017 tatsächlich genutzt (bitte Vergleich zu 2015 und 2016 darstellen)? Beratungsangebote der hei.: Persönliche Beratungsgespräche Vergebene Scheckhefte insgesamt darunter Frauen Frauenanteil in Prozent insgesamt darunter Frauen Frauenanteil in Prozent 2015 480 240 50 500 325 65 2016 510 290 57 500 290 58 2017 574 344 60 600 384 64 Zu den Förderprogrammen der IFB siehe Anlage. Bei den IFB-Förderlotsen des Beratungscenters Wirtschaft wird das Geschlecht der Beratungskundinnen und -kunden nicht erfasst, daher ist eine statistische Auswertung dieser Beratungen nicht möglich. 4. Welche Programme der Förderung von Gründerinnen werden derzeit von welchen städtischen Stellen angeboten? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Maßnahmen müssen beziehungsweise sollten in welchem Zeitraum umgesetzt werden, um stärker als bisher die Vorteile Hamburgs als attraktiven Standort für Gründerinnen herauszustellen? Welche zuständigen Stellen werden wie in die Planungen/Überlegungen des Senats eingebunden? Der Senat befasst sich fortlaufend mit der adressatengerechten Ausgestaltung des Gründungsökosystems, entwickelt dies kontinuierlich weiter und ist dazu mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren im Austausch. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Gründungsförderung der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) 1. Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge gesamt davon weiblich* Anteil 2015 216 39 18,1% 2016 267 64 24,0% 2017 229 50 21,8% * ab dem Jahr 2017 auch Gründungsteams mit mind. einer Gründerin 2. Kleinstkredite für Gründerinnen und Gründer gesamt davon weiblich Anteil 2015 46 24 52,2% 2016 31 18 58,1% 2017 14 9 64,3% 3. InnoRampUp gesamt davon weiblich** Anteil 2015 15 3 20,0% 2016 19 5 26,3% 2017 15 3 20,0% ** Gründungsteams mit mind. einer Frau 4. Innovationsstarter Fonds gesamt davon weiblich** Anteil 2015 14 0 0,0% 2016 7 1 14,3% 2017 9 1 11,1% ** Gründungsteams mit mind. einer Frau Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13133 3 Anlage 13133ska_text 13133ska_Antwort_Anlage