BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13143 21. Wahlperiode 19.06.18 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 22.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Forschung nur für friedliche Zwecke!? Welche Hamburger Hochschulen und Forschungsinstitute verfügen bereits über eine Zivilklausel? Neben der derzeit laufenden Debatte um die Unterfinanzierung von Bildung und Hochschulen sind auch die Fragen des Inhalts und der Ausrichtung von Forschung und Wissenschaft für die Gesellschaftsentwicklung von großer Bedeutung. Seit Längerem finanziert der Senat vornehmlich „exzellente“ Forschung im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und deklariert dies als Entwicklung der Wissenschaftsmetropole Hamburg. Weitere Fachbereiche und die Lehre bleiben dabei in weiten Teilen unterfinanziert. Aufgrund dieser Unterfinanzierung durch öffentliche Haushalte werben Wissenschaftseinrichtungen bundesweit externe Gelder ein, die häufig als willkommene Ergänzung des Budgets gelten. In der Konsequenz finanzieren Rüstungsunternehmen, die Bundeswehr und auch das Bundesministerium der Verteidigung bundesweit Stiftungsprofessuren oder kooperieren in Exzellenzclustern, Forschungsverbänden und Wirkverbünden mit öffentlichen Hochschulen und Forschungsinstituten. Hinzu kommt, dass Bundeswehrangehörige nicht nur an Seminaren teilnehmen, sondern selbst sogenannte sicherheitspolitische Seminare anbieten und das Bild vom Krieg als normales Mittel der Politik stärken. Die Verträge über Sonder- und Drittmittel und externe Forschungsaufträge sind fast ausschließlich geheim. Es gibt keine Transparenz, weder für Hochschullehrende , Studierende oder Hochschulgremien noch für die Öffentlichkeit . Somit ist nicht deutlich, inwieweit eine Finanzierung durch Bundeswehr, BMVg oder Rüstungsunternehmen stattfindet. Auch ist unklar, in welchem Ausmaß welche Forschungsergebnisse von öffentlichen Hochschulen an Rüstungsunternehmen oder die Bundeswehr weitergegeben werden. Es gab laut Medienberichten bereits Fälle, in denen Abschlussarbeiten von Studierenden ohne ihr Wissen an Firmen weitergereicht wurden, die im Rüstungssektor tätig sind. Es wird deutlich, dass Drittmittelverträge die stille Weitergabe öffentlicher Forschungsergebnisse von staatlichen Universitäten an private Rüstungsunternehmen möglich machen können. Die Beteiligung von Bundeswehr und Rüstungsunternehmen an staatlichen Hochschulen beschränkt sich heutzutage allerdings keinesfalls nur auf zum Beispiel Waffentechnik: von der Medizin über die Psychologie, Informatik und Naturwissenschaft, Sicherheits- und Friedensforschung bis zur Politik- und Sozialwissenschaft – in all diesen Bereichen wird auch für militärische Zwecke geforscht. Mithilfe soziologischer Studien werden zum Beispiel Wissen und Strategien etwa über den Umgang mit der Bevölkerung in einem Kriegs- Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gebiet entwickelt, Ethnologen/-innen und Sprachwissenschaftler/-innen beraten Militärs bezüglich Bevölkerungskontakten in Kriegsgebieten und Biologie- Institute dürfen mit der Bundeswehr an ihrer Seite an biologischen Kampfmitteln forschen. Zudem sind die geförderten Bereiche zumeist solche, die im Bereich von Dual Use einzuordnen sind. Dual Use ist ein dem Englischen entlehnter Begriff, der die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wissenschaftsoder Wirtschaftsgutes (zum Beispiel einer Maschine, Software oder Technologie ) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet. Dies trifft etwa auf das Forschungsfeld Drohnen oder auf die Erforschung von Kamerasystemen für Satelliten zu. Tatsächlich steht allerdings zu befürchten, dass die Bezugnahme auf „Dual Use“ eher taktischen Zwecken dient. So kann im konkreten Fall die militärische Nutzbarkeit ziviler Forschung als unbeabsichtigt beziehungsweise unvermeidlich dargestellt werden oder Versuche , militärische Interessen aus der zivilen Forschung – zum Beispiel durch Zivilklauseln – auszuschließen, können als nicht realisierbar zurückgewiesen werden. Zum Beispiel hat der Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung (einer von sieben Verbünden der Fraunhofer-Gesellschaft) in der Studie „Fortführung der zivilen Sicherheitsforschung“ die Vorgabe gemacht, die Bereiche der Spitzenforschung auszubauen und wichtige Schnittstellen zwischen anderen Themenfeldern und dem Thema Sicherheit, Energiewende, Mobilität und digitale Wirtschaft speziell als exzellente Bereiche zu fördern. Faktisch bedeutet dies, dass gezielt Forschung in den zivilen Bereich ausgelagert wird, die dann später im Militärischen- und Sicherheitsbereich genutzt wird. Interessanterweise sind dies genau die Bereiche, in denen der Senat in dieser Legislaturperiode besonders stark fördert. Solche rüstungsnahen Aktivitäten in Forschung und Lehre können durch eine sogenannte Zivilklausel in den Grundordnungen beziehungsweise Satzungen von Hochschulen oder in den Landeshochschulgesetzen unterbunden werden . Zivilklauseln gewährleisten eine ausschließlich friedliche und zivile Forschung und Lehre an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen nicht für Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen, die für militärische vorgesehen sind oder für eine solche Nutzung erkennbar unmittelbar missbraucht werden können. In mehreren Bundesländern wurde eine solche Zivilklausel bereits in die Landeshochschulgesetzgebung aufgenommen und auch die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) hat im Jahr 2015 eine Zivilklausel in die Präambel ihrer Grundordnung verankert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie folgt: I. Allgemeines 1. Was versteht der Senat unter einer Zivilklausel? 2. Was versteht der Senat unter einer Friedensklausel? 3. Was versteht der Senat unter „Dual Use“? 4. Was versteht der Senat unter militärrelevanter Forschung? 5. Was versteht der Senat unter Rüstungsforschung? Die Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina bezüglich »Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung − Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung« sowie die Arbeit des »Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (GA)« von DFG und Leopoldina dienen den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland als Orientierung (siehe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 3 https://www.leopoldina.org/ueber-uns/kooperationen/gemeinsamer-ausschuss-dualuse /). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 6. Welche Instrumente sind dem Senat bekannt, wie zum Beispiel Ethikräte , um Forschungsaufträge und -vorhaben zu prüfen oder zu begleiten? Die Formate, die Forschungsvorhaben inhaltlich bewerten und begleiten, sind je nach wissenschaftlicher Einrichtung und deren fachlicher Zielsetzung unterschiedlich, zum Beispiel gibt es Ethikräte und Ethikkommissionen, Wissenschaftsräte, wissenschaftliche Beiräte oder spezifische Arbeitsgruppen. An der Universität Hamburg (UHH) gibt es an einigen Fakultäten und Fachbereichen Ethikräte (zum Beispiel in der Medizin, Psychologie und Bewegungswissenschaft, Geisteswissenschaft oder im Fachbereich Informatik). Der Akademische Senat hat einen Ausschuss „Rat zu Fragen der Wissenschaftsethik“. Die Universität Hamburg ist Mitglied im „Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung “ (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)). Ziel des Ausschusses ist es, Forschungsinstitutionen bei der nachhaltigen Umsetzung der im Juni 2014 von DFG und Leopoldina veröffentlichten Empfehlungen zu „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ zu unterstützen. An der Technischen Universität Hamburg (TUHH) werden Forschungsprojekte in den zuständigen Gremien (Studiendekanate und Forschungsschwerpunkte) vorgestellt. Die TUHH arbeitet gemäß ihrem Leitmotiv, Technik für die Menschen zu entwickeln. Bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit wendet sie die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ an. An der HafenCity Universität Hamburg (HCU) werden Fragen der Forschung grundsätzlich im Rahmen der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der HCU vom 13. Januar 2016“ behandelt. Alle Klinischen Studien des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) an Menschen werden der Ethikkommission bei der Hamburger Ärztekammer zur Genehmigung vorgelegt. Die Ethik-Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen und die allgemein anerkannten ethischen Grundsätze zugrunde. In der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) gibt es einen hochschulinternen Abstimmungsprozesse im Rahmen der Projektantragstellung bei Drittmittelgebern sowie eine Ethikkommission des Competence Centers Gesundheit. Am Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) wurde eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung im Februar 2018 gegründet. Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) hat gemeinsam mit dem Heinrich-Pette-Institut (HPI) und dem Forschungszentrum Borstel eine Kommission „Ethische Forschung“ eingesetzt, die institutsübergreifend Forschungsprojekte begutachtet , bei denen „dual use research of concern“ vorliegen könnte. Im German Institute of Global and Area Studies (GIGA) berät eine interne Ethikkommission über ethische Fragen bei der Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten . Jedes Forschungsprojekt durchläuft einen Prozess des „ethical clearing“, in dem auch die Nutzung von Forschungsergebnissen geprüft wird. 7. Welche Hamburger Hochschulen, Fakultäten oder Institute verfügen zurzeit über eine Friedens- oder Zivilklausel? Wie lautet diese jeweils und wo ist sie seit wann festgeschrieben? Wie bindend ist diese jeweils rechtlich? An der UHH hat die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaft auf Basis eines Fakultätsratsbeschlusses eine „Zivilklausel“ in ihre Satzung aufgenommen (vergleiche § 5 Absatz 4 Grundordnung UHH, § 92 Absatz 1 S. 1 HmbHG). „Die MIN- Fakultät will allein zu friedlichen Zielen beitragen und nur zivile Zwecke erfüllen. Ihre Mitglieder richten deswegen Forschung und Entwicklung, Studium und Lehre auf zivile Fragestellungen und Anwendungen aus“ (Auszug aus der Präambel der Satzung der Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) der Universität Hamburg vom 01.02.2017). Die HAW Hamburg hat am 12. November 2015 folgende Zivilklausel in der Präambel ihrer Grundordnung fixiert: „Forschung, Lehre und Studium an der HAW Hamburg sind friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“ Aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre kann eine „Zivilklausel“ nur eine begrenzte Wirkung entfalten. Insbesondere kann einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf der Grundlage einer „Zivilklausel“ keine Forschung für militärische oder militärnahe Zwecke verboten werden. Der Zweck der „Zivilklausel“ besteht darin, der Hochschule die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben aus Eigenmitteln zu untersagen. Eine Forschung mit Drittmitteln kann dagegen nicht verhindert werden. Allerdings ist in der Praxis die Abgrenzung schwierig, insbesondere wenn die forschende Person zwar die Finanzmittel über Dritte akquiriert, zugleich aber personelle oder sächliche Ressourcen der Hochschule mit nutzt. 8. In welchen Gremien wurde in den letzten zehn Jahren über die Einführung oder Fortschreibung einer Friedens- beziehungsweise Zivilklausel beraten? Mit welchem Ergebnis? Für die UHH siehe Antwort zu I. 7. und Drs. 20/9057. In der TUHH findet zu der Frage einer Friedens- beziehungsweise Zivilklausel im Zusammenhang mit aktuellen Diskussionen in der Öffentlichkeit innerhalb der TUHH gelegentlich eine Meinungsbildung im Präsidium statt. Bisher war das Ergebnis, dieses Thema in der TUHH und ihren anderen Gremien nicht weiter zu verfolgen. An der HCU wurde das Thema im Rahmen der neuen Grundordnung diskutiert. Die Grundordnung wurde vom Hochschulsenat am 25. Januar 2017 beschlossen, aber seitens des Hochschulrats vor dem Hintergrund des im Oktober 2017 veröffentlichten Expertenberichts und daraus gegebenenfalls erforderlicher Änderungen – die nicht im Zusammenhang mit dem Thema „Friedens- oder Zivilklausel“ stehen – zurückgestellt. An der HAW wurde das Thema im Hochschulsenat, im Präsidium, im erweiterten Präsidium (HAW-Leitungsrunde), im Hochschulrat, sowie in den Fakultäten mit dem Ergebnis beraten, dass die Präambel der Grundordnung der HAW eine Zivilklausel enthält. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 7. 9. Welche Hamburger wissenschaftlichen Bildungs- und außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben eine Friedens- oder Zivilklausel? Wie lautet diese jeweils und wo ist sie festgeschrieben? Wie bindend ist die jeweilige Formulierung rechtlich? In den Statuten des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) gibt es keine rechtlich bindende Friedens- oder Zivilklausel. Im aktuellen DESY-Leitbild aus dem Jahr 2013 ist als Selbstverpflichtung festgeschrieben: „Unsere Forschung dient zivilen und friedlichen Zwecken.“ In den „Leitlinien für wissenschaftliches Arbeiten am DESY“ (Stand 2014) heißt es: „Unsere Forschung dient ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken.“ In Lizenzverträgen mit privaten Unternehmen wird vereinbart, dass die Nutzung und Weiterveräußerung des Lizenzgegenstandes nur für zivile und friedliche Zwecke erfolgen darf. Das GIGA hat keine Friedens- oder Zivilklausel, denn die sozialwissenschaftliche Friedens- und Konfliktforschung ist eines der zentralen Forschungsthemen des GIGA. Das GIGA ist eine der führenden Forschungseinrichtungen in Deutschland zu diesem Themenfeld. Von den vier Forschungsschwerpunkten des GIGA trägt einer den Titel „Frieden und Sicherheit“ (www.giga-hamburg.de/fsp2). Drittmittel für diese Forschung kommen ausschließlich von zivilen Förderinstitutionen wie der DFG, dem Leibniz- Wettbewerb, der Deutschen Stiftung Friedensforschung oder dem BMZ. Das GIGA erhält keine Drittmittel von den unter II. 1. und III. 1. genannten Institutionen und Fir- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 5 men, stellt diesen auch keine Forschungsergebnisse zur Verfügung und plant dies auch nicht. Statt der Einführung einer Zivilklausel hat sich die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) mit bindender Wirkung für das Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI Met) und das Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie (MPSD) für die Schaffung der Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) entschieden, welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzelfallbezogen im Bereich Forschungsethik berät. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 7. 10. In welchen Gremien dieser Einrichtungen wurde in den letzten zehn Jahren über die Einführung oder Fortschreibung einer Friedens- oder Zivilklausel beraten? Mit welchem Ergebnis? Bei der Formulierung des DESY-Leitbildes waren der Betriebsrat, der Wissenschaftlichen Ausschuss und der Wissenschaftliche Rat beteiligt. Zudem wurden die Beschäftigten über eine Online-Interaktionsplattform einbezogen. Die Beschlussfassung erfolgte durch Direktorium und die anschließende Befassung der Vorsitzenden des DESY-Verwaltungsrats. Mit den Leitlinien für wissenschaftliches Arbeiten waren das Direktorium und beratend der Wissenschaftliche Ausschuss befasst. In der MPG gibt es einen Ethikrat, der derzeit aus 19 Mitgliedern besteht und als ständige Präsidentenkommission eingerichtet ist. Der Ethikrat beschäftigt sich mit folgenden Themen: Er berät den Präsidenten der MPG in ethischen Fragestellungen und diesbezüglichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Darüber hinaus hat der Ethikrat eine subsidiäre Zuständigkeit bei der Prüfung von Forschungsvorhaben innerhalb der MPG oder mit Beteiligung der MPG hinsichtlich ethisch relevanter Gesichtspunkte. Darüber hinaus gibt es in der MPG – wie unter I. 9. erwähnt – die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF). Die steht allen in der MPG tätigen Forschern bei Fragen der Forschungsethik zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 8. 11. Welche Instrumente, wie zum Beispiel Ethikkommissionen, werden an Hamburger wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bereits genutzt? Das DESY arbeitet an der Implementierung einer Ethikkommission. Eine entsprechende Satzung der Ethikkommission wurde erarbeitet und befindet sich im Abstimmungsprozess mit dem Stiftungsrat. Im Übrigen siehe Antworten zu I. 6., I. 9. und I. 10. 12. Wie fördert der Senat die Friedensbildung an Hamburgs wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ? Mit den für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellten Mitteln sowie mit Drittmitteln werden einrichtungsintern Vorhaben umgesetzt, die auch der Friedensbildung dienen können. An der UHH gibt es zahlreiche Arbeitszusammenhänge, die themennah forschen und lehren, unter anderem: Die Forschungsstelle Kriege, Rüstung und Entwicklung (FKRE) bildet seit 1986 den Rahmen für Forschungsprojekte zur Kriegsursachentheorie, Militarisierung, Friedensbildung und zur Zukunft des Regierens im Globalen Süden. Ihr zugeordnet ist die seit 1978 bestehende Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF), deren Thema die Beobachtung und Analyse des weltweiten Kriegsgeschehens ist. Die Universität Hamburg stellt der FKRE und der AKUF Räumlichkeiten und eine Basisinfrastruktur zur Verfügung. Alle Aufwendungen für laufende Arbeiten und die Finanzierung von Mitarbeitern erfolgt durch die Einwerbung von Drittmitteln. In den vergangenen Jahren wurden insgesamt 19 Drittmittelprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 2 Millionen EUR eingeworben. FKRE und AKUF sind Teil des „Netzwerk Friedensforschung Hamburg“. Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Am Carl Friedrich von Weizsäcker-Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung (ZNF) der Universität Hamburg können Studierende aller Fachrichtungen Vorlesungen und Seminare zu Naturwissenschaft und Friedensforschung besuchen. Zudem wird hier das Curriculum „Friedensbildung“ angeboten, ein einjähriges Lehrangebot , das verschiedene Aspekte, vorwiegend aus den Disziplinen Psychologie, Medizin , Politologie und Pädagogik, vermittelt. Der Studiengang „Peace and Security Studies – M.A.“ wird von der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) getragen und gemeinsam mit wissenschaftlichen und sicherheitspolitisch tätigen Einrichtungen im Rahmen des „Kooperationsverbundes Friedensforschung und Sicherheitspolitik (KoFrieS)" durchgeführt (siehe Frage V. 1.). In Kooperation mit dem GIGA German Institute of Global and Area Studies bietet die UHH Seminare zum Thema Friedensforschung an, hier werden unter anderem Abschlussarbeiten betreut. Das GIGA wird zu einem wesentlichen Teil vom Senat finanziell mitfinanziert (Bund- Länder-Finanzierung; Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft). Der Senat fördert damit umfangreiche Forschungsvorhaben im Bereich der sozialwissenschaftlichen Friedensund Konfliktforschung, zum Beispiel Forschung zu Institutionen für nachhaltigen Frieden . Im Rahmen seiner Aktivitäten im Bereich Wissenstransfer werden durch das GIGA Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt, und damit auch Medien, Bildungseinrichtungen und der universitären Lehre zur Verfügung gestellt. 13. Ist der Senat, zum Beispiel auf Bundesratsebene, bezüglich dieses Themas in Diskussion mit anderen Bundesländern? Wenn ja, bitte die Erörterungen darstellen. Wenn nein, warum nicht und ist dies geplant? Aktuell gibt es keine Bundesratsinitiativen zu diesem Thema und es sind aktuell keine Diskussionen mit anderen Bundesländern geplant. 14. Welche Akteure/-innen sieht der Senat als mögliche Gesprächs- oder Kooperationspartner/-innen zur Diskussion oder gar zur Umsetzung von Friedens- und Transparenzzielen? Dafür kommen Vertreterinnen und Vertreter aller staatlichen Hamburger Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung liegen, infrage. 15. Inwiefern betrachtet der Senat die Stärkung militärisch- und rüstungsrelevanter sowie wehr- und sicherheitstechnischer Forschung als wichtigen Aspekt im Rahmen der Hamburger Wissenschaftspolitik? Hiermit hat sich der Senat bislang nicht befasst. II. Überblick über militärisch-, wehrtechnisch- und rüstungsrelevante Forschung und Lehre unter Verwendung staatlicher Gelder 1. Wie viele und welche Forschungsaufträge oder Forschungsaufträge unter Einbeziehung von Sonder- und Drittmitteln bestehen seit 2012 zwischen den Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land beteiligt ist, und a. dem Bundesministerium für Verteidigung? An der HAW: Projekt Gemeinschaftsverpflegung Bundeswehr, Laufzeit: 3 – 12/15, Fakultät Life Sciences, 112.812,- Euro. b. der Bundeswehr? Es sind keine Vorhaben bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 7 c. wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung? An der TUHH gab es im genannten Zeitraum neun Forschungsprojekte mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und seinen Dienststellen im Umfang von 689.000 Euro. Das UKE wird in einem Forschungsprojekt durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr gefördert. Das Projekt „Regeneration von Hautdefekten durch neuartige N-Fibrion-Matrizes in einem murinen Weichgewebsdefektmodell “ hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 und hat ein Volumen von 37.917 Euro. Für die Hamburgische Schiffbau Versuchsanstalt (HSVA) sind folgende Projekte bekannt: Projekt: Cooperative study on Ship Signature Management: Generation of Validation Data for Noise Emission due to Bubble Dynamic Effects within WP5 Projektdauer: 09.09.2013 – 26.11.2013 Vertragsnummer: E/E71S/D0945/AF110 Auftraggeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologien und Forschung WTD 71 Finanzieller Umfang: 49.579,83 Euro (59.000 Euro inklusive MwSt) Auftragnehmer: Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt GmbH (HSVA) Vertragsart: Forschung Projekt: Cooperative study on Ship Signature Management: Work Package 5; Hydrodynamic and Acoustic Scale Model Tests, Step 1.1 (Work Elements 5.7 to 5.9) Projektdauer: 10.07.2014 – 26.11.2014 Vertragsnummer: E/E71S/E0454/AF110 Auftraggeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologien und Forschung WTD 71 Finanzieller Umfang: 127.731,09 Euro (152.000 Euro inklusive MwSt) Auftragnehmer: Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt GmbH (HSVA) Vertragsart: Forschung d. der Europäischen Rüstungsagentur? Es sind keine Vorhaben bekannt. e. Verteidigungsministerien anderer Länder? Bitte jeweils Projektname und -dauer so genau wie möglich – und nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“ – sowie Projektnummer beziehungsweise Identifizierungsnummer, Auftraggeber/in, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich und jeweils differenziert nach Forschung und Lehre angeben. An der TUHH gibt es im Bereich der Grundlagenforschung Forschungsprojekte mit den Forschungsfördereinrichtungen wie dem Air Force Office of Scientific Research und dem Office of Naval Research der USA in Höhe von circa 300.000 $. Die Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE ist an einem vom US Department of Defense im Rahmen des „Congressionally Directed Medical Research Program“ geförderten Forschungsprojekt im Bereich der Neurofibromatose, einer seltenen erblich bedingten Tumorerkrankung beteiligt. Die Zuwendungen der vom „Congressio- Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 nally Directed Medical Research Program“ geförderten Forschungsprojekte der Arbeitsgruppe belaufen sich auf etwa 1,06 Millionen US-Dollar (circa 900.000 Euro). Siehe auch Drs. 20/10081. Das US MEDCOM (Medical Command der US Army) hat bei der Voxel-Man Arbeitsgruppe des UKE im Rahmen von zwei Beschaffungsaufträgen chirurgische Simulationssysteme für die HNO-Chirurgie (insbesondere Lizenzen für die am UKE entwickelte Simulator-Software) bestellt, die 2013 geliefert wurden. Bei den Simulatoren handelt es sich um medizinische Lehrmittel, die für das chirurgische Training im Rahmen der Facharztausbildung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde eingesetzt werden. Die Operationstechniken, die an diesem Simulator geübt werden können, betreffen die Eröffnung des Mittelohrs zum Beispiel zur Behandlung von Weichteilwucherungen. Für kriegschirurgische Eingriffe ist dieses System nicht geplant und ausgerichtet. f. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft wurden und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus? Bitte jeweils Institution, Auftraggeber/in, Jahr und Finanzrahmen insgesamt für die letzten fünf Jahre angeben. Hierzu gibt es ein Vorhaben am Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen (CML). III. Überblick über militärisch-, wehrtechnisch- und rüstungsrelevante Forschung und Lehre unter Verwendung privater Gelder 1. Wie viele und welche Forschungsaufträge oder Forschungsaufträge unter Einbeziehung von Sonder- und Drittmitteln bestehen seit 2012 zwischen den Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen an deren Finanzierung das Land beteiligt ist, und a. privaten Rüstungsfirmen? Es sind keine Vorhaben bekannt. b. privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind? Am CML besteht folgendes Projekt: Forschungsprojekt Starterkit „Visualisierung für das European Maritime Simulator Network“ Projekt-Nummer: 157/150100 Auftraggeber: Rheinmetall Electronics GmbH Umfang: 9.500,00 Euro netto, Dauer: 01.06.2015 – 30.06.2015 Am HZG bestehen im Rahmen von Forschungsaufträgen Zusammenarbeiten mit Airbus Operations GmbH, Airbus Defence and Space, Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr, EMBRAER S.A., MT Aerospace AG, Premium Aerotec GmbH, Rolls- Royce Ltg.&Co.KG, RUAG Aerospace Structures GmbH und Voestalpine. Es handelt sich um keine militärisch-, wehrtechnisch- und rüstungsrelevante Forschung und Lehre . Aufgrund bestehender Geheimhaltungsvereinbarung können keine weiteren Angaben gemacht werden. c. Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- beziehungsweise Rüstungsforschung , -herstellung oder -proliferation tätig sind? Es sind keine Vorhaben bekannt. d. Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung, der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung? Bitte jeweils Projektname und -dauer so genau wie möglich – und nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“ – sowie Projekt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 9 nummer beziehungsweise Identifizierungsnummer, Auftraggeber/in, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich und jeweils differenziert nach Forschung und Lehre angeben. Die UHH kooperiert in Forschung und Lehre mit diversen Unternehmen. Es sind jedoch keine militärischen, wehrtechnischen oder rüstungsrelevanten Forschungsaufträge bekannt. „Rüstungsforschung“ gibt es an der TUHH nicht. Die TUHH führt Forschungsprojekte mit einzelnen Unternehmen zu Forschungsfragestellungen, die grundlagenorientiert sind und daher auch für zivile Zwecke von Bedeutung sind (sogenannter dual-use), durch. Der Umfang der Forschungsvorhaben beträgt 1,57 Millionen Euro. Das UKE kooperiert in zwei Projekten mit der Drägerwerk AG, die neben dem Unternehmensbereich Medizintechnik auch einen Unternehmensbereich Sicherheitstechnik unterhält. Alle Projekte haben rein medizinischen Inhalt. Siehe hierzu Anlage 1. e. Welche Stiftungsprofessuren und in welchem Umfang werden von den unter Fragen III. 1. a. bis d. genannten Unternehmen finanziert? Es sind keine solchen Professuren bekannt. f. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft wurden und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus? Bitte jeweils Institution, Auftraggeber/in, Jahr und Finanzrahmen insgesamt für die letzte fünf Jahre angeben. Siehe Antworten zu III. 1. b und III. 1. d. IV. Überblick über sicherheitstechnisch-, wehrtechnisch-, militärisch- und rüstungsrelevante Forschung in Hinblick auf Dual Use 1. Welche Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstitute und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land beteiligt ist, forschen zum Thema Sicherheitstechnik oder liefern im Rahmen des Dual Use an andere Bereiche? Bitte jeweils Projektname und -dauer so genau wie möglich – und nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“ – sowie Projektnummer beziehungsweise Identifizierungsnummer, Auftraggeber/in, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich angeben. Folgende Projekte bestehen an der HAW: Sicherheitskonforme Systemarchitektur von Flugrobotern und lebenszyklusgerechtes Komponentendesign für zivile Anwendungen, Laufzeit 7/15 – 6/17, Fakultät Technik und Informatik, Fördervolumen: 174.998,- Euro, Förderer Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Social-Area Framework for Early Security Triggers at Airports- Teilvorhaben: Ende-zu- Ende-Sicherheit für die Flughafensensorik durch intelligente Kommunikation, Laufzeit 5/12 – 4/15, Fakultät Technik und Informatik, Fördervolumen: 530.736,- Euro, Förderer Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Projekt LED – Beleuchtungssystem für Marineschiffe, Laufzeit: 3/12 – 6/14, Fakultät Design, Medien und Information, 142.968,- Euro (Finanziert vom BMWI) Im Übrigen siehe Antworten zu III. 1. d. und III. 1. f. 2. Welche Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstitute (An-Institute) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land beteiligt ist, forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“? Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 a. An welchen Programmlinien und Forschungsprojekten innerhalb des Forschungsprogramms sind welche Fakultäten der Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Programmlinie, Projektname, -dauer so genau wie möglich – und nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid “ – sowie Projektnummer beziehungsweise Identifizierungsnummer , Auftraggeber/in, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich angeben . Am Institut für Friedens- und Sicherheitsforschung (IFSH) besteht das folgende Projekt : Förderkennzeichen: 13N14301 Vorhabensbezeichnung: Teilvorhaben „Vergleich Rechtsradikalismus – Salafismus/ Dschihadismus, Deradikalisierung und Wissenstransfer“ im Projektverbund PANDORA – Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Gewalt in der virtuellen und realen Welt. Ursachen, Verläufe und Gegenstrategien im Kontext der Debatte um Flucht und Asyl. Laufzeit: März 2017 – Februar 2020 Finanzieller Umfang: 395.247,00 Euro. Im Übrigen siehe Anlage 2. b. Mit welchen Partnern/-innen (zum Beispiel anderen Hochschulen oder Unternehmen) kooperieren die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils in den in Frage IV. 2. a. genannten Forschungsprojekten? Das IFSH ist Partner im Projektverbund PANDORA und kooperiert hier mit dem Leibniz -Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, der Johannes Gutenberg -Universität Mainz, Abteilung Rechtswissenschaften, der Munich Innovation Labs UG, der Philipps-Universität Marburg, Institut für Politikwissenschaft (Konsortialführung ) und der Technischen Universität Berlin, Zentrum Technik und Gesellschaft. 3. Welche Kenntnisse hat die Landessregierung über „Dual-Use“- Forschungsaufträge von privaten Unternehmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind? Es sind keine solchen Forschungsaufträge bekannt. 4. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus Bitte jeweils Institution, Auftraggeber/in, Jahr und Finanzrahmen insgesamt für die letzte fünf Jahre angeben. Siehe Antworten zu II. 1. f und III. 1. f. V. Überblick über verschiedenste Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit der Bundeswehr und/oder der Universität der Bundeswehr 1. Welche Kooperationen, zum Beispiel im Bereich Lehre, Veranstaltungen, oder anderen Arten des Zusammenwirkens, bestehen seit 2012 zwischen Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land beteiligt ist, und a. der Bundeswehr, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 11 Seit Januar 2015 gibt es an der HAW einen Kooperationsvertrag zur Ausbildung von Offizieranwärterinnen und Offizieranwärtern des Militärfachlichen Dienstes der Bundeswehr im Studiengang Rettungsingenieurwesen der Fakultät Life Sciences. Der Fachbereich Tropenmedizin der Inneren Medizin des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg ist seit 2006 am BNITM angesiedelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tropenmedizin wirken an dem vom Auswärtigen Amt finanzierten Forschungsprojekt „Diagnostic and Survaillance of Crimean-Congo haemorrhagic fever” (01.01.2017 – 31.12.2019, 164.000 Euro Förderung) mit (gemeinsame Forschung und Publikation). Im Rahmen dieses Projekts hat die Bundewehr außerdem den Transport von Geräten und Material übernommen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen zudem unter dem Schutz der KFOR während ihrer Forschungsaufenthalte im Kosovo für dieses Projekt. In der jährlich vom BNITM angebotenen ärztlichen Weiterbildung „Diplomkurs Tropenmedizin “ gestalten und erbringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tropenmedizin seit 2006 die dermatologischen Fortbildungsinhalte. Im Kurs „Medizin in den Tropen“ für medizinisches Fachpersonal informiert ein Mitarbeiter des Fachbereichs Tropenmedizin über Gifttiere. Es erfolgt keine Bezahlung. Im Bundeswehrkurs „Basisbefähigung Tropenmedizin“ für Soldatinnen und Soldaten, die vor einem Auslandseinsatz stehen, informieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BNITM über tropentypische Infektionen. In der vom UKE betriebenen Bernhard-Nocht-Ambulanz für Tropenmedizin arbeiten Ärztinnen und Ärzte des Fachbereichs Tropenmedizin seit 2005 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem UKE. In diesem Zusammenhang kommt es auch zur Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten des BNITM in der Behandlung von Patientinnen und Patienten vor und nach einem Aufenthalt in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BNITM schulen Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal des Fachbereichs Tropenmedizin in der Diagnostik tropenmedizinischer Erkrankungen. Im Übrigen siehe Anlage 3. b. der Universität der Bundeswehr (Helmut-Schmidt-Universität)? Bitte jeweils Form der Kooperation, Fachbereich, Studiengang, Projektbezeichnung , finanziellen Umfang, Beginn und Dauer des Bestehens angeben. Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) ist Mitglied im Energieforschungsverbund Hamburg (EFH), dem auch die UHH, die TUHH und die HAW angehören. Außerdem hat sich die HSU aktiv in die Arbeit des MINT- Forschungsrates eingebracht. Im aktuellen Förderprogramm der zuständigen Behörde zur Stärkung von Innovation und Transfer an Hochschulen ist die HSU an den Verbundprojekten „Innovation- Scouts“ und „Online-Kompetenzatlas“ beteiligt. Darüber hinaus gibt es einen hochschulübergreifenden Studiengang zum Wirtschaftsingenieurwesen der UHH, der HAW und der HSU. Dieser wird als BA- und MA- Studiengang angeboten. Der Studiengang „Peace and Security Studies – M.A." an der UHH, der ein zweisemestriges , trans- und interdisziplinäres Studienprogramm bietet, basiert das auf einer Kombination friedenswissenschaftlicher und sicherheitspolitischer Wissensaneignung und praxisgerichteter Ausbildung. Die Studierenden werden auf Tätigkeiten in der friedenswissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie berufsfeldorientiert (Peacekeeping , Monitoring, Verifikation, Entwicklung, Mediation, Vermittlung, Konversion, Verwaltung et cetera) in nationalen und internationalen Organisationen, Verwaltungen, Verbänden, Unternehmen, Medien und so weiter vorbereitet. Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) getragen und gemeinsam mit führenden wissenschaftlichen und sicherheitspolitisch tätigen Einrichtungen im Rahmen des „Kooperationsver- Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 bundes Friedensforschung und Sicherheitspolitik (KoFrieS)“ durchgeführt. Die Studierenden haben die Möglichkeit zur praxisgerichteten Forschung an den Residenzinstituten des Kooperationsverbundes. Teil des aktuellen Kooperationsverbundes KoFRies sind die Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) mit dem Institut für Internationale Politik und die Führungsakademie der Bundeswehr (FüAk) mit dem dortigen Fachbereich „Fakultät Politik Strategie Gesellschaftswissenschaften“. Die zumeist zivilen Lehrenden der beiden Einrichtungen nehmen mit einzelnen Lehrveranstaltungen jeweils im Wintersemester an der Lehre teil und betreuen einzelne Studierende bei der Masterarbeit im zweiten Semester. Lehre und Betreuung werden nicht finanziell vergütet. Die FüAk hat erstmals 2002 den Kooperationsvertrag unterzeichnet, die HSU 2006. Ein Offizier der Bundeswehr nimmt am Studiengang teil. Am IFSH befindet sich außerdem ein abgeordneter Offizier der Bundeswehr in der Funktion eines wissenschaftlichen Referenten, dessen inhaltliche und fachliche Forschungsausrichtung in der Verantwortung der Leitung des IFSH liegt. Die TUHH kooperiert sowohl in der Forschung als auch in der Lehre mit der HSU. Für die gemeinsamen Forschungsprojekte siehe Anlage 3. Im Bereich der Lehre gibt es Vorlesungen und Übungen im Fach „Verbrennungsmotoren“. Beide Universitäten haben in einem Kooperationsvertrag vereinbart, im Bereich der Ingenieurwissenschaften in Forschung und Lehre zusammenzuarbeiten. Studierende der TUHH nehmen regelmäßig an der oben genannten Lehrveranstaltung teil, Studierende der HSU können im Rahmen des Masterstudiums Fahrzeugtechnik den Studienschwerpunkt Schiffsmaschinenbau wählen und absolvieren nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung der HSU Lehrveranstaltungen bis hin zur abschließenden Masterarbeit an der TUHH. Die TUHH stimmt sich darüber hinaus mit der HSU bezüglich des gegenwärtig an der HSU geplanten Ausbaus des Bauingenieurwesens ab. An der HCU gibt es einen generellen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der HSU zu Forschung am Wissenschaftsstandort Hamburg, zu Förderprogrammen und Forschungsinfrastrukturen. Professuren der HCU unterstützen die HSU beim Aufbau des neuen Fachbereiches Bauingenieurwesen durch Mitwirkung in den Berufungsgremien . Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg ist als Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Fakultät ein Kooperationspartner des UKE in der medizinischen Ausbildung . Studierende im Praktischen Jahr werden im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg entsprechend § 3 und § 4 der AApprO praktisch ausgebildet und geprüft. Eine Vergütung der Lehrleistungen aus Landesmitteln erfolgt nicht. An der HAW wurden seit 2012 folgende Promotionen in Kooperation mit der HSU bearbeitet: • Thermische Umwandlung von Triglyceriden in konventionelle Kraftstoffe • Veredelung von Biorohölen durch katalytische Hydrierung • Sprühsimulation Faserverstärkter PUR Composites • Untersuchung des Potentials von HITU zur Stimulation von Nerven • Signalverarbeitung und Zustandserkennung für ABS-Sensoren • Profitabilität und Energieeffizienz von elektrischen Nutzfahrzeugen im urbanen Strassengüterverkehr • Die virtuelle Violine – Binaurale Korpusanalyse und Korpussynthese zur Bestimmung perzeptionsrelevanter Klangmerkmale Weitere Vorhaben bestehen im Zentrum für Karriereplanung der HAW mit der HSU, Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften: Eröffnungsvortrag zum jährlichen Praktikumstag „Praktika als Karrierebaustein“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017. Zudem bestehen hochschulübergreifende Studiengänge mit UHH, HAW und HSU: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 13 - Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fakultät Life Sciences, Department Wirtschaftsingenieurwesen und Fakultät Technik und Informatik, Department Maschinenbau und Produktion, Beginn Wintersemester 2010/2011 - Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fakultät Life Sciences, Department Wirtschaftsingenieurwesen und Fakultät Technik und Informatik, Department Maschinenbau und Produktion, Beginn Wintersemester 2010/2011 An der Fakultät Wirtschaft und Soziales der HAW bestehen gemeinsame Aktivitäten mit der HSU im Rahmen des Hamburger Konsortiums für das Projekt des BMWI „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum“ (Projektleitung HK HH). Das DESY unterhält keine vertraglich geregelten wissenschaftlichen Kooperationen zu den genannten Einrichtungen. Mit der HSU bestehen Kontakte mit einzelnen Professoren an der Fakultät für Elektrotechnik, insbesondere im Fachbereich Hochfrequenztechnik , Theoretische Elektrotechnik und in der Experimentalphysik. An interessierte Studierende der HSU werden Bachelor- und Masterarbeiten bei DESY vergeben. Eine formale Kooperation zu einem Forschungsprojekt besteht jedoch nicht. An der FZH gibt es individuelle Kooperationen mit dem Lehrstuhl für Neuere Sozial-, Technik- und Wirtschaftsgeschichte an der HSU. Einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des GIGA führen gelegentlich Seminare an der Führungsakademie der Bundeswehr durch. Das GIGA und die HSU haben außerdem 2013 einen Kooperationsvertrag geschlossen, in dem sie die Zusammenarbeit in den Bereichen a) gemeinsame Forschungsprojekte zu den Themenfeldern Internationale Beziehungen , Demokratieforschung sowie Area Studies und Comparative Area Studies, b) Wissenstransfer in Form von Konferenzen, Vorträgen und Ringvorlesungen, c) Lehre im BA-Studiengang „Politikwissenschaft“ sowie in den Masterstudiengängen „Internationale Beziehungen“ und „Vergleichende Demokratieforschung“ sowie d) Nachwuchsförderung durch Kooperation in der Doktorandenausbildung vereinbart haben. 2014 wurde durch ein weiteres Kooperationsabkommen die Einrichtungen einer gemeinsamen W3-Professur (Finanzierung jeweils zu 50 Prozent durch beide Partner) vereinbart; diese ist an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der HSU angesiedelt und der Thematik „Internationale Beziehungen und Regional Governance “ gewidmet. Am HZG besteht eine Rahmenkooperationsvereinbarung mit der HSU für die Bereiche Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung auf dem Gebiet der Werkstoffforschung. H oc hs ch ul e Pr oj ek tn am e Pr oj ek tb eg in n Pr oj ek te nd e Pr oj ek tn um m er / Id en tif iz ie ru ng snu m m er Pr oj ek tp ar tn er fin an zi el le r U m fa ng U KE - Pr oj ek tle ite r Fo rs ch un g od er L eh re U KE Sm ar t A la rm s II 01 .1 2. 20 11 30 .0 6. 20 13 08 21 /1 11 D rä ge r M ed ic al 70 .0 00 E ur o Pr of . R eu te r/K lin ik fü r A nä st he - si ol og ie Fo rs ch un g U KE Pu lm ov is ta 15 .1 1. 20 11 14 .1 1. 20 12 48 5/ 11 1 D rä ge r M ed ic al 36 .7 00 E ur o Pr of . Zö lln er /K lin ik fü r A nä st he - si ol og ie Fo rs ch un g U KE Le be ns ze itq ua lit ät fü r la ng ze itb ea tm et e Ki nd er un d de re n Fa m ilie n 01 .0 4. 20 15 31 .1 2. 20 17 07 47 /1 06 D rä ge r S tif tu ng 69 .1 15 ,7 7 Eu ro Pr of . W ie ga nd - G rä fe Fo rs ch un g Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 H oc hs ch ul e Pr oj ek tn am e Pr oj ek tb eg in n Pr oj ek te nd e Pr oj ek tn um m er / Id en tif iz ie ru ng snu m m er Au ftr ag ge be r fin an zi el le r U m fa ng Fa ku ltä t/F ac hb er ei ch U H H BI G AU G E Bi ol og is ch e G ef ah re n: An al ys e un d in te gr ie rte E in sc hä tz un g vo n R is ik en 20 17 20 22 BM BF 3. 68 6. 08 8 Eu ro ZN F U H H Ve rb un dp ro je kt : P ra kt ik en u nd Ko m m un ik at io n zu r a kt iv en Sc ha de ns be w äl tig un g (P R AK O S) - Te ilv or ha be n: Ku ltu ra na ly tis ch e un d ku ltu rv er gl ei ch en de P er sp ek tiv en d er Sc ha de ns be w äl tig un g 20 14 20 17 BM BF 19 3. 67 4 Eu ro W IS O U H H Ve rb un dp ro je kt : V er be ss er un g de r Si ch er he it vo n Pe rs on en in d er Fä hr sc hi fff ah rt (V ES PE R P lu s) - Te ilv or ha be n: G es el ls ch af tli ch e un d w irt sc ha ftl ic he Au sw irk un ge n ne ue r Si ch er he its m aß na hm en im Fä hr ve rk eh r 20 11 20 14 BM BF 27 0. 45 7 Eu ro W IS O U H H Ve rb un dp ro je kt : S ic he rh ei t i m öf fe nt lic he n R au m (S IR A) - Te ilv or ha be n: S ic he rh ei t a ls Ph än om en s oz io -k ul tu re lle r Ko ns tru kt io n zw is ch en D at en sc hu tz un d In fo m at io ns be dü rfn is se n vo n In st itu tio ne n 20 10 20 13 BM BF 16 1. 91 0 Eu ro G W Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 15 Anlage 2 H oc hs ch ul e Fo rm d er K oo pe ra tio n Fa ch be re ic h/ Fa - ku ltä t Ve rtr ag sp ar tn er Pr oj ek tb ez ei ch nu ng fin an zi el le r U m fa ng Pr oj ek tb eg in n Pr oj ek te nd e U H H Fo rs ch un gs ve rb un d C he m ie In st itu t f ür M ik ro bi ol og ie d er Bu nd es w eh r "D eu ts ch es Z en tru m fü r In fe kt io ns fo rs ch un g" 17 85 7, 81 E ur o 01 .0 1. 20 13 30 .0 4. 20 16 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt Be tri eb sw irt sc ha fts le hr e H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "S ta nd ar ds G ut er Ar be it un d ih re W irk un g au f d ie N ac hh al tig ke it de r Er w er bs - u nd Le is tu ng sf äh ig ke it" 89 7. 74 8, 67 E ur o G es am t 52 3. 07 0, 48 E ur o U H H 37 4. 67 8, 18 E ur o H SU 01 .0 7. 20 17 31 .1 2. 20 20 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt Ps yc ho lo gi e H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "M es su ng v on In no va tio ns po te nz ia le n vo r d em H in te rg ru nd de s de m og ra fis ch en W an de ls (M eI nd em o) " 97 6. 27 9, 20 E ur o U H H 01 .0 1. 20 12 30 .1 1. 20 15 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt In fo rm at ik H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "N or dd eu ts ch e En er gi ew en de 4 .0 " 1. 02 8. 21 9, 00 E ur o U H H 01 .1 2. 20 16 30 .1 1. 20 20 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt Er zi eh un gs w is s en -s ch af t H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t Al lta gs m at he m at ik a ls Te il de r G ru nd bi ld un g Er w ac hs en er 1. 71 5. 57 5, 16 E ur o G es am t 1. 00 2. 91 8, 10 E ur o U H H 25 1. 07 9, 16 E ur o H SU 01 .0 7. 20 17 31 .1 2. 20 20 U H H Fö rd er un g de r G le ic hs te llu ng v on F ra ue n in d er W is se ns ch af t M at he m at ik , In fo rm at ik , N at ur w is se ns ch af te n H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "P ro E xz el le nz ia " 25 5. 57 5, 50 E ur o U H H 01 .0 9. 20 10 31 .1 2. 20 13 U H H Fö rd er un g de r G le ic hs te llu ng v on F ra ue n in d er W is se ns ch af t M at he m at ik , In fo rm at ik , N at ur w is se ns ch af te n H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "P ro E xz el le nz ia 2 .0 " 10 8. 60 0 Eu ro U H H 01 .0 1. 20 14 31 .1 2. 20 16 Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 3 U H H Fö rd er un g de r G le ic hs te llu ng v on F ra ue n in d er W is se ns ch af t M at he m at ik , In fo rm at ik , N at ur w is se ns ch af te n H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "P ro E xz el le nz ia 4 .0 " 14 7. 00 0, 00 E ur o U H H 01 .0 1. 20 17 31 .1 2. 20 20 U H H Fo rs ch un gs pr oj ek t Be w eg un gs - w is se nsc ha ft H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "N ut zu ng d es V ic on - Sy st em s un d ve rs ch ie de ne r Be w eg un gs se ns or en un d Kr af tm es sp la tte n zu r E rs te llu ng ko m pl ex er 3 D - Be w eg un gs an al ys en " 16 .0 00 E ur o zz gl . U st . 20 15 20 16 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt So zi al ök on om ie H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "A lte rs ge re ch te u nd - üb er gr ei fe nd e Fa ch kr äf te en tw ic kl un g in H oc ht ec hn ol og ie - C lu st er n am B ei sp ie l O pt is ch er Te ch no lo gi en u nd M ik ro sy st em te ch ni k in Be rli n un d Br an de nb ur g (A lF aC lu )" 27 0. 57 6, 00 E ur o U H H 01 .1 1. 20 13 31 .0 1. 20 17 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt Ps yc ho lo gi e H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "F le xi bl es L er ne n un te r S tre ss . N eu ro ko gn iti ve M ec ha ni sm en u nd kl in is ch e Im pl ik at io ne n" 1. 47 7. 23 1, 44 E ur o G es am t 64 0. 06 2, 24 E ur o U H H 26 1. 52 6, 60 E ur o H SU 01 .0 7. 20 17 31 .1 2. 20 20 U H H u nd TU H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt So zi al ök on om ie H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "O pe n Fo re si gh t z ur st ra te gi sc he n Si ch er st el lu ng d er In no va tio ns fä hi gk ei t vo n KM U " 92 1. 80 2, 00 E ur o G es am t 24 5. 48 3, 20 E ur o U H H 24 5. 48 3, 20 E ur o H SU 01 .0 1. 20 15 31 .1 2. 20 17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13143 17 U H H G ra du ie rte nk ol le g So zi al w is se ns ch af te n H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "L os e Ve rb in du ng en " 88 5. 96 0, 00 E ur o G es am t 55 .8 90 ,0 0 Eu ro H SU 01 .0 1. 20 15 31 .1 2. 20 17 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt Ku ltu rw is se ns ch af te n Bu nd es w eh run iv er si tä t M ün ch en "P ra kt ik en u nd Ko m m un ik at io n zu r ak tiv en Sc ha de ns be w äl tig un g (P R AK O S) " 19 3. 67 4, 00 E ur o U H H 01 .1 1. 20 14 31 .1 0. 20 17 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt So zi ol og ie / So zi al w is se ns ch af te n Bu nd es w eh run iv er si tä t M ün ch en "IR IS S - I nc re as in g R es ilie nc e in Su rv ei lla nc e So ci et ie s" 2. 59 6. 77 0 Eu ro G es am t 11 5. 35 0 Eu ro U H H 91 .6 34 ,8 1 Eu ro Bu nd es w eh r U ni ve rs itä t M ün ch en 01 .0 2. 20 12 31 .0 1. 20 15 U H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt M IN Bu nd es w eh run iv er si tä t M ün ch en "G R AP H EN E C or e 1 - G ra ph en eba se d di sr up tiv e te ch no lo gi es " 89 .0 00 .0 00 E ur o G es am t 16 0. 25 0 Eu ro U H H 14 7. 53 6, 46 E ur o Bu nd es w eh r U ni ve rs itä t M ün ch en 01 .0 4. 20 16 31 .0 3. 20 18 TU H H Fo rs ch un gs ve rb un dp ro je kt H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t En er gi ef or sc hu ng - sv er bu nd "E FH " 23 7. 00 0 Eu ro L an de sfo rs ch un gs fö rd er un g 01 .1 2. 20 16 TU H H Ve rb un d H el m ut -S ch m id t- U ni ve rs itä t "H ea lth M on ito rin g v on F as er ve rb un dst of fe n m it H ilf e vo n Se ns or ar ra ys " 1. 15 7. 46 3 Eu ro L an de ssc hu ng sf ör de ru ng 01 .1 2. 20 17 Drucksache 21/13143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 13143ga_Text 13143ga_Anlagen 13143ga_Antwort_Anlage1 Tabelle1 13143ga_Antwort_Anlage2 Tabelle1 13143ga_Antwort_Anlage3 Tabelle1