BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13148 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 23.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Mandate des Senats in Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen – Was genau macht Senator Horch bei der KfW? In der Drs. 21/13110 führt der Senat aus, dass Wirtschaftssenator Horch sein Mandat im Aufsichtsgremium der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unverändert ausübt. Bereits mit Drs. 21/634 im Mai 2015 hatte der Senat um das Einvernehmen der Bürgerschaft für diese Tätigkeit von Senator Horch bei der KfW gebeten. Allerdings endete nach den Angaben der KfW das Mandat von Senator Horch in ihrem Verwaltungsrat bereits zum 31.12.2012. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen Organen und Aufsichtsgremien bei der KfW gehörte Senator Horch seit Anfang 2013 jeweils für welche Zeiträume an? 2. Warum hatte der Senat mit der Drs. 21/634 um das Einvernehmen der Bürgerschaft für eine Tätigkeit von Senator Horch im Aufsichtsgremium der KfW gebeten? 3. Warum bittet der Senat mit der Drs. 21/13110 erneut um das Einvernehmen der Bürgerschaft für eine Tätigkeit von Senator Horch im Aufsichtsgremium der KfW? 4. Hatte der Senat Senator Horch für den KfW-Verwaltungsrat benannt, dafür aber keine ausreichende Zustimmung auf Bundesebene erhalten? 5. In welcher Form ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation derzeit für die Hamburger Beteiligung an der KfW fachlich zuständig? Senator Horch gehört seit Anfang 2013 keinem Organ beziehungsweise Aufsichtsgremium der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Nach den Statuten beträgt die Amtszeit der bestellten Verwaltungsratsmitglieder regelmäßig drei Jahre; sie endet mit dem 31. Dezember des dritten Amtsjahres (vergleiche § 7 Absatz 6 der Satzung der KfW). Die Amtszeit des Hamburgischen Senatsmitgliedes endete mit dem 31. Dezember 2012. Hamburg hat frühestens zum 1. Januar 2019 wieder die Möglichkeit, eines der sieben Mitglieder vorzuschlagen, die nach § 7 Absatz 3 KfW-Gesetz vom Bundesrat bestellt werden. Die Nennung des Mandates in den Drs. 21/634 und 21/13110 war daher ein Versehen. Mit der Schaffung des Kompetenzcenters Finanzwirtschaft in der Finanzbehörde zum 15. April 2018 ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – bis auf die Betreuung des Mittelstandsrates der KfW – nicht mehr fachlich zuständig für die Hamburger Beteiligung an der KfW.