BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13161 21. Wahlperiode 29.05.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 23.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Global Active City Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, bewirbt sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Auszeichnung als „Global Active City“.1 Bei diesem Label handelt es sich um eine Auszeichnung, die von der Nichtregierungsorganisation „The Association For International Sport for All“ (TAFISA) für solche Städte verliehen wird, die ein Konzept zur Stärkung des Breitensports entwickelt und implementiert haben. Mit dem Masterplan Active City (MPAC) soll Hamburg bereits zwei der fünf Zertifizierungskriterien erfüllt haben. Inspektoren der Nichtregierungsorganisation TAFISA sollen in den kommenden Monaten vor Ort in Hamburg überprüfen, ob die Freie und Hansestadt Hamburg auch die übrigen Zertifizierungskriterien erfüllt. Im Erfolgsfall soll die Freie und Hansestadt Hamburg im Oktober 2018 die Auszeichnung als „Global Active City“ erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg wurde am 24. Mai 2016 von „The Association For International Sport for All“ (TAFISA) für den Masterplan Active City als Triple AC Active City in der Kategorie „Monitoring, Evaluation & Continuous Improvement“ ausgezeichnet . 2017 wurde die Active Well-being Initiative (AWI) von TAFISA und der Evaleo Association (Evaleo) gegründet, welche vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) unterstützt wird (siehe http://activewellbeing.org/). AWI fördert den internationalen Austausch von Städten innerhalb des Partnernetzwerkes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wann hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Auszeichnung als „Global Active City“ beworben? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich im April 2018 als „Partner City“ der Active Well-being Initiative (AWI) angeschlossen. 2. Wann hat der Bewerbungsprozess begonnen, wann wird er voraussichtlich abgeschlossen sein? Der Zertifizierungsprozess zur Global Active City unterliegt keinen zeitlichen Vorgaben . Es wird angestrebt, den Prozess möglichst zügig abzuschließen. 3. Welche Kosten hat die Bewerbung bislang verursacht? Welche Kosten erwartet der Senat bis zur Entscheidung über die Auszeichnung? Wel- 1 „Hamburger Abendblatt“ vom 23.05.2018, Seite 24. Drucksache 21/13161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 che Kosten entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg bei einer erfolgreichen Bewerbung? Bereits verursachte Kosten: Teilnahme Workshop Liverpool (7. März – 9. März 2018): 700 Euro zuzüglich Reisekosten Mitgliedschaft AWI: 1.500 Euro p.a. ab 2018 Weitere Kosten: Zertifizierung Global Active City: 12.300 Euro einmalig Laufende Zertifizierungsgebühren Global Active City: 5.000 Euro p.a. Weitere Kosten können entstehen, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg den optionalen Diagnostic Visit (11.000 Euro) oder einen Lead Officer Workshop mit Experten von AWI durchführen sollte (1.500 Euro pro Experten). Zusätzlich hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Reise- und Hotelkosten im Rahmen der Zertifizierung zu tragen. 4. Welche personellen und sachlichen Ressourcen hat der Senat für die Bewerbung aufgewendet? Die Bewerbung wird mit den vorhandenen Kapazitäten des Landessportamts durchgeführt . Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Welche Zertifizierungskriterien hat die Freie und Hansestadt Hamburg für eine erfolgreiche Bewerbung zu erfüllen? Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Kriterien des Global Active City Standards, AWI 26102 (E). 6. Was tut der Senat zur Erfüllung dieser Zertifizierungskriterien? Die für den Sport verantwortliche Behörde ist mit den für die Zertifizierung Verantwortlichen in ständigem Austausch. Dabei geht es sowohl um die Erläuterung bereits veranlasster Maßnahmen als auch um die Darstellung künftiger Projekte, die – dem Grundgedanken Active City entsprechend – zu mehr körperlicher Aktivität und zu gesunder Lebensweise animieren sollen. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6800. 7. Wurde der Masterplan Active City mit Blick auf die Bewerbung zur „Global Active City“ entwickelt? Wenn nein, wie erklärt der Senat die Namensverwandtschaft des Masterplans Active City zur Auszeichnung „Global Active City“? Nein. Im Übrigen hat sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst. 8. Wird der Senat bei einer erfolgreichen Bewerbung weiterhin mit dem Active-City-Logo und dem eigens kreierten Imagefilm werben oder soll zukünftig das Logo als „Global Active City“ geführt werden? a. Für den Fall, dass der Senat eine Vermarktung als „Global Active City“ plant, welche zusätzlichen Kosten sind für Werbezwecke zu erwarten? b. Wie bewertet der Senat die Nachhaltigkeit der Werbestrategie als Active City? Das Active-City-Logo sowie der Imagefilm sind zentrale Elemente zur Kommunikation der Philosophie Active City. Darüber hinaus kann im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung eine bedarfsgerechte ergänzende Nutzung des Global Active-City-Logos erfolgen.