BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1317 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Haushaltsmehrbedarfe aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen Der „Welt“ vom 14.08.2015 zufolge befindet sich derzeit ein Papier in der letzten Phase der Behördenabstimmung, das der Bürgerschaft zwecks Genehmigung von Mehrbedarfen aufgrund der deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen und den damit einhergehenden Herausforderungen für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgelegt werden soll. Wie die „Bild“-Zeitung und auch das „Hamburger Abendblatt“ zudem berichteten , beabsichtigt der Senat am 25.08.2015 das entsprechende Papier zu beschließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele der in Hamburg gestellten Asylanträge waren in den Jahren seit 2011 zum jeweiligen Jahresende sowie im bisherigen Jahresverlauf 2015 noch nicht bearbeitet beziehungsweise über wie viele war noch nicht abschließend entschieden? Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Jahren sowie im bisherigen Jahresverlauf 2015 jeweils bewilligt und wie viele abgelehnt? (Bitte jahresweise auflisten und – soweit möglich – für die zweite Teilfrage nach den jeweiligen zehn Hauptherkunftsländern differenzieren.) Die statistischen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Monat August 2015 liegen noch nicht vor, sodass aus dieser Quelle im Folgenden nur Angaben bis einschließlich Juli 2015 gemacht werden können. Die Zahl der anhängigen Verfahren zum jeweiligen Datum ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Datum Anhängige Verfahren 31.12.2011 1.037 31.12.2012 1.262 31.12.2013 2.235 31.12.2014 3.939 31.07.2015 4.950 Die Zahl der bewilligten Anträge ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Zahl der bewilligten Anträge setzt sich zusammen aus den Anerkennungen als Asylberechtigte (Artikel 16a GG und Familienasyl), Anerkennungen als Flüchtling (§ 3 Absatz 1 AsylVfG), Gewährung von subsidiären Schutz (§ 4 Absatz 1 AsylVfG) und Feststellungen eines Abschiebeverbotes (§ 60 Absatz 5 und 7 AufenthG). Genannt sind die zehn Hauptherkunftsländer im Zeitraum von 2011 bis einschließlich Juli 2015 sowie die Gesamtzahl der Bewilligungen: Drucksache 21/1317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hauptherkunftsländer 2011 2012 2013 2014 1- 7/2015 Afghanistan 311 299 217 312 183 Iran 36 89 98 145 56 Irak 17 31 26 135 263 Syrien 13 127 221 830 1000 Guinea 8 1 3 9 7 Russische Föderation 5 11 8 8 2 Somalia 4 13 7 26 36 Ägypten 0 1 5 2 2 Eritrea 0 1 0 68 141 Pakistan 0 0 1 13 3 Gesamt 407 599 614 1.670 1.866 Die Zahl der abgelehnten Anträge ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Genannt sind die zehn Hauptherkunftsländer im Zeitraum von 2011 bis einschließlich Juli 2015 sowie die Gesamtzahl der Ablehnungen. Hauptherkunftsländer 2011 2012 2013 2014 1-7/2015 Afghanistan 179 273 217 211 35 Serbien 58 250 281 406 291 Kosovo 37 28 51 57 812 Mazedonien 36 134 201 194 148 Ägypten 26 25 45 77 7 Russische Föderation 19 14 48 106 28 Iran 15 56 46 58 5 Montenegro 11 52 37 7 31 Bosnien und Herzegowina 4 103 70 180 107 Albanien 0 0 0 73 533 Gesamt 520 1.071 1.159 1.524 2.081 2. Gab oder gibt es Schwierigkeiten bei der Aufteilung der Flüchtlinge beziehungsweise Asylsuchenden auf die Bundesländer gemäß Königsteiner Schlüssel? Ja. a. Wenn ja, inwiefern und was unternimmt der Senat hiergegen? b. Auf welche Weise und in welchem Umfang wurde und wird eine mögliche Mehrleistung der FHH im Falle einer über das „Soll“ nach Königsteiner Schlüssel hinausgehenden Unterbringungszahl kompensiert oder anderweitig berücksichtigt? Mehrere Aufnahmeeinrichtungen anderer Länder waren bis in den August hinein aus verschiedenen Gründen vorübergehend geschlossen worden. Dies führte dazu, dass die übrigen Länder, darunter auch Hamburg, vorübergehend sehr viel mehr Personen als vorgesehen aufnehmen mussten. Nachdem die betroffenen Aufnahmeeinrichtungen ihren Betrieb wieder aufgenommen haben, hat sich die Aufnahmequote wieder ausgeglichen. In Abstimmung mit dem BAMF haben die Länder beschlossen, dass es zukünftig keine Schließungen von Aufnahmeeinrichtungen mehr geben soll. Die Länder müssen die notwendigen Vorkehrungen (wie zum Beispiel Isolationsmöglichkeiten beim Auftritt von ansteckenden Infektionskrankheiten) schaffen. Darüber hinaus ist es seit Anfang Juli 2015 aufgrund der nochmals stark gestiegenen Zugangszahlen nicht mehr möglich, alle ankommenden Flüchtlinge umgehend (tagesaktuell ) einer Verteilungsentscheidung zuzuführen. Flüchtlinge müssen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sofort in andere Standorte der Zentralen Erstaufnahme verlegt werden. Die Aufnahme der Asylgesuche erfolgt dann in den Unterkünften vor Ort. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1317 3 Zur Bearbeitung der Rückstände wurden Mitarbeiter aus den anderen Abteilungen des Einwohner-Zentralamtes abgeordnet und Zeitarbeitskräfte eingestellt. 3. Welche Haushaltstitel beziehungsweise Produkte/Produktgruppen beinhal (te)ten in den Jahren seit 2013 Ausgaben/Kosten, die mit der Registrierung , Unterbringung, Betreuung, Beschulung und gegebenenfalls Abschiebung von Flüchtlingen beziehungsweise Asylsuchenden sowie sonstigen Aufgaben in diesem Zusammenhang einhergehen? Welche bis inklusive 2014 angefallenen Reste wurden aus diesen Haushaltstiteln beziehungsweise Produktgruppen/Produkten in die Folgejahre übertragen ? Eine Übersicht über die betroffenen Produktgruppen ergibt sich aus der Anlage. Bezogen auf diese Produktgruppen wurden 2013 Reste in Höhe von 75.379.000 Euro (davon 15.600.000 Euro aus Investitionen) und 2014 Reste in Höhe von 194.311.000 Euro (davon 95.013.000 Euro aus Investitionen) übertragen. Das Verfahren zur Resteübertragung 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die genannten Reste nicht nur auf Flüchtlinge oder Asylsuchende beziehen. 4. Welche Mehrbedarfe über das mit dem jeweiligen Haushaltsbeschluss ursprünglich vorgesehene Soll der oben genannten einschlägigen Haushaltstitel beziehungsweise Produktgruppen/Produkte hinaus wurden und werden zwischen 2013 und 2016 nach aktuellem Planungsstand jeweils benötigt? Welche Anpassungen werden in der mittelfristigen Finanzplanung 2017/2018 vorzunehmen sein? (Bitte jahresweise nach jeweils einschlägigen Haushaltstiteln beziehungsweise Produktgruppen/Produkten differenziert sowie jeweilige jährliche Gesamtsummen auflisten.) Siehe Drs. 20/8495 und 20/12697. Zu weiteren Mittelbereitstellungen für das Jahr 2015 siehe Drs. 21/999 sowie für die Jahre 2015 und 2016 die heute vom Senat beschlossene Drs. 21/1395, die der Bürgerschaft in Kürze zugeleitet wird. 5. Wie und aus welchen anderen Haushaltstiteln beziehungsweise Produktgruppen /Produkten wurden und werden die jeweiligen unter 4. genannten jährlichen Mehrbedarfe seit 2013 in jeweils welcher Höhe finanziert? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Mehrbedarfe der einzelnen Behörden in den Jahren 2013 und 2014 konnten durch die Inanspruchnahme vorhandener Deckungsfähigkeiten gedeckt werden. Die innerbehördlichen Ausgleiche können im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nicht im Einzelnen aufgelistet werden, da hierfür sämtliche Sollveränderungen der betroffenen Budgetermächtigungen einzeln daraufhin überprüft werden müssten, aus welchem konkreten Anlass sie durchgeführt wurden und welcher Anteil der Sollveränderung inhaltlich gegebenenfalls diesem Themenbereich zuzurechnen ist. Aus zentralen Mitteln sind die betroffenen Einzelpläne wie nachfolgend dargestellt unterstützt worden: Behörde Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Zentraler Titel Bezirksämter 155.045,87 438.055,05 09.2.9890.971.20 Bezirksämter 91.743,13 183.486,24 09.2.9810.971.01 BSB 277.000,00 8.912.044,00 09.2.9890.971.20 BASFI 5.653.793,16 41.500.000,00 09.2.9890.971.20 BIS 6.455.000,00 28.565.529,25 09.2.9890.971.20 Hinweis: Die gegenüber Drs. 21/443 abweichende Summe in Bezug auf die BIS beruht auf einer nachträglichen Rückbuchung. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/14003 und 21/443. Drucksache 21/1317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage EP AB/PG Bezeichnung 4 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 252 Steuerung und Service 252.01 Steuerung und Service 253 Soziales 253 Investitionen des Aufgabenbereichs Soziales 253.03 Wohnungslosenhilfe u. öffentliche Unterbringung 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung 254 Jugend und Familie 254 Investitionen des Aufgabenbereichs Jugend und Familie 254.02 Kinder- und Jugendarbeit 254.03 Familienförderung 254.04 Erziehungshilfen 254.05 Bereichsübergreifende Hilfen / Leistungen 255 Arbeit und Integration 255 Investitionen des Aufgabenbereichs Arbeit und Integration 255.03 Integration, Zivilgesellschaft, Opferschutz 8.1 Behörde für Inneres 274 Einwohner-Zentralamt 274.01 Service 274.03 Ausländerangelegenheiten 1.2 BA Hamburg-Mitte 205 Steuerung und Service 205.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.3 BA Altona 209 Steuerung und Service 209.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.4 BA Eimsbüttel 213 Steuerung und Service 213.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.5 BA Hamburg-Nord 217 Steuerung und Service 217.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.6 BA Wandsbek 221 Steuerung und Service 221.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.7 BA Bergedorf 225 Steuerung und Service 225.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 1.8 BA Harburg 229 Steuerung und Service 229.02 Zentraler Ansatz Bezirksamt 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung 238 Steuerung und Service 238.01 Steuerung und Service Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1317 5 EP AB/PG Bezeichnung 238.02 Zentrale Ansätze 239 Schulinspektion 239.02 Landesinstitut Lehrerfortbildung 240 Soziale Leistungen 240.01 Soziale Leistungen für Schülerinnen und Schüler 241 Staatliche Schulen 241.01 Unterricht in der Vor- und Grundschule 241.02 Sonderpädagogische Unterstützung und Beratung 241.03 Unterricht in der Stadtteilschule 241.04 Unterricht im Gymnasium 241.05 Schulische berufliche Bildung 245 Weiterbildung 245.01 Weiterbildung 2 Behörde für Justiz 235 Gerichte 235.08 Verwaltungsgericht 236 Justizvollzug 236.01 Justizvollzug 5 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 257 Gesundheit 257.01 Gesundheit