BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13173 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche Unterstützung erhält die Initiative „Ich kann Leben retten“ an Hamburgs Schulen? Im Rahmen der gemeinnützigen Initiative „Ich kann Leben retten“ werden in Hamburg Schüler der fünften bis siebten Klassen in 120 Minuten in lebensrettenden Maßnahmen geschult. Diese Kurse sind rein spendenfinanziert. Der Initiative geht es im Wesentlichen darum, ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in Deutschland derzeit täglich circa 200 Menschen nach einem akuten Herzinfarkt sterben, bevor sie in ein Krankenhaus gebracht werden können. Dabei würden sofortige Hilfsmaßnahmen die Chance zum Überleben um 75 Prozent erhöhen. Das Ziel des Vereins ist es deswegen, dass in spätestens zehn Jahren jeder Schüler beim Verlassen der Schule in lebensrettenden Notfallmaßnahmen geschult sein soll. 10.000 Menschenleben könnten gerettet werden, wenn in Deutschland insgesamt jeder wüsste, was im Ernstfall zu tun ist. Lebensrettende Sofortmaßnahmen gehören nach der Überzeugung der Initiative genauso zur Lebenskompetenz wie Schwimmen oder Radfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Thema „Erste Hilfe“ ist im Rahmen der Sicherheitserziehung in den Bildungs- und Rahmenplänen zum Aufgabengebiet Gesundheitsförderung (siehe http://li.hamburg.de/gesundheitsfoerderung) verankert. Hinzu kommt das Projekt „Schulsanitätsdienste“ (SSD), das bereits seit zwölf Jahren besteht und an dem sich zurzeit 60 weiterführende Schulen beteiligen. Im Juni 2014 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlen, dass Module zur Schulung der Wiederbelebungstechnik in dem vorgesehenen Zeitumfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab Jahrgangsstufe 7 eingeführt werden sollen (siehe https://www.grc-org.de/files/ArticleFiles/document/Brief_KMK_ Reanimation_in_Schulen.pdf). Grundlage für diese Entscheidung sind internationale Untersuchungen, die zeigen, dass ein Großteil der Menschen in Deutschland nicht in der Lage ist, Reanimation zu leisten. Hamburg hat zur Umsetzung der Empfehlung des Schulausschusses der KMK im Januar 2016 einen Arbeitskreis „Reanimation als Unterrichtsmodul“ eingerichtet, an dem vier Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe) sowie das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), die Asklepios Kliniken St. Georg und Harburg, das Israelitische Krankenhaus (IKH), die Berufsfeuerwehr Hamburg und der Verein „Ich kann Leben retten! e.V.“ teilnehmen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Referat Gesundheitsförderung, koordiniert die Zusammenarbeit des Arbeitskreises . Die Überlegungen des Arbeitskreises sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1435, Drs. 21/8828 und Drs. 21/9301. Drucksache 21/13173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Vereins „Ich kann Leben retten! e.V.“ wie folgt: 1. Welche Schulen haben wann an dieser Aktion teilgenommen? 2. Wie viele Schüler wurden durch die Schulung erreicht? 3. Welche Schulen nehmen regelmäßig einmal im Jahr an dieser Aktion teil? 4. Welche Schulen sind dieses Jahr (2018) neu hinzugekommen? Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule entscheidet jede Schule eigenständig , mit welchem Kooperationspartner sie zusammenarbeiten möchte. Nach Auskunft des Vereins „Ich kann Leben retten! e.V.“ wurden seit der Gründung im Sommer 2016 5.283 Schülerinnen und Schüler in Grund- und weiterführenden Schulen ausgebildet. 2016 waren es 120 Schülerinnen und Schüler, 2017 waren es 1.981 Schülerinnen und Schüler und im Jahr 2018 insgesamt 3.182 Schülerinnen und Schüler inklusive der vereinbarten Kurse bis zu den Sommerferien. Der Verein hat bisher in folgenden Schulen Angebote durchgeführt oder wird bis Ende 2018 in folgenden Schulen Angebote durchführen: Grundschulen Grundschule Kirchdorf Schule am Schleemer Park Schule Curslack-Neuengamme Schule Furtweg Schule Iserbarg Schule Kerschensteinerstraße Schule Mendelssohnstraße Schule Windmühlenweg Stadtteilschulen Goethe-Schule Harburg Max-Schmeling-Stadtteilschule Stadtteilschule Am Hafen Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule Bahrenfeld Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule Helmuth Hübener Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule Wilhelmsburg Gymnasien Gelehrtenschule des Johanneums Gymnasium Altona Lise-Meitner-Gymnasium Walddörfer Gymnasium Schulen in freier Trägerschaft Brecht-Schule Hamburg Franz-von-Assisi-Schule Sankt-Ansgar-Schule 5. Welchen Stellenwert messen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden der Kompetenzvermittlung von lebensrettenden Maßnahmen an Schüler bei? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13173 3 Durch eine Schulung in lebensrettenden Maßnahmen wie zum Beispiel bei Herzinfarkten steigt grundsätzlich die Bereitschaft, eine Reanimation zu beginnen beziehungsweise die Fähigkeit, einen reanimationspflichtigen Zustand zu erkennen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welchen Stellenwert haben beim Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden die Kompetenz für lebensrettende Maßnahmen im Vergleich zur Radfahr- oder Schwimmkompetenz? Für die zuständigen Behörden sind alle drei genannten Kompetenzen wichtig. Der Vergleich zwischen dem Erlernen lebensrettender Maßnahmen und den Alltagsbeziehungsweise sportmotorischen Fähigkeiten Radfahren und Schwimmen ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll, da es einerseits um die Kompetenz geht, anderen Personen zu helfen und andererseits um die individuelle Kompetenz einer Person. Dem Schwimmen kommt ebenfalls eine lebensrettende Funktion zu. Deshalb hat die für Bildung zuständige Behörde ein Konzept für das Schulschwimmen unter der Zielsetzung erarbeitet, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarstufe schwimmen können. Das Konzept wurde einschließlich der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in Drs. 20/8276 mitgeteilt. Das Radfahren wird in den Jahrgangsstufen 3 beziehungsweise 4 in allen Hamburger Schulen durch sogenannte Polizeiverkehrslehrerinnen und Polizeiverkehrslehrer bis hin zur abschließenden Prüfung mit dem Fahrradführerschein eingeübt. 7. Wie passt dieses Angebot in den Schulalltag und wie häufig sollte dieses Angebot gemacht werden? Zurzeit werden Gespräche mit dem Verein „Ich kann Leben retten! e.V.“ geführt. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 8. Unterstützen die übrigen Hamburger Hilfsorganisationen dieses Angebot ? Wenn ja, wer und wie? Wenn nein, warum nicht? 9. Inwiefern ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie andere Hamburger Hilfsorganisationen dieses Schulungsangebot bewerten? 10. Inwiefern ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie Hamburger Krankenhäuser dieses Schulungsangebot bewerten? Den zuständigen Behörden ist nicht bekannt, wie das Schulungsangebot von den Hamburger Hilfsorganisationen und den Krankenhäusern bewertet beziehungsweise ob es unterstützt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. In welchen Arbeits- oder Freizeitbereichen sehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden außerdem eine sinnvolle Möglichkeit , um diese Schulungen anzubieten? Schulungen zum Erst- beziehungsweise Laienhelfer werden von zahlreichen Verbänden , Organisationen und Initiativen (zum Beispiel Hilfsorganisationen mit „Hamburg schockt“, Krankenhäuser, Freiwillige Feuerwehren sowie Bundesinitiativen wie https://www.einlebenretten.de/ et cetera) regelmäßig angeboten und durchgeführt. 12. Auf welche Weise unterstützen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieses Schulungsangebot (ideell und finanziell)? Die zuständigen Behörden begrüßen das Engagement des Vereins. Derzeit finanziert sich der Verein durch selbst eingeworbene Spendengelder. 13. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Annahme der Initiative, wonach bei einem Herzinfarkt sofortige Hilfsmaßnahmen die Chance zum Überleben um 75 Prozent erhöhen? Drucksache 21/13173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Es ist unbestritten, dass schnellstmögliche Wiederbelebungsmaßnahmen die Überlebenschancen erhöhen. Um wie viel Prozent dies der Fall ist, ist der zuständigen Fachbehörde nicht verifiziert bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Wie stehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zum Ziel des Vereins, demzufolge spätestens in zehn Jahren jeder Schüler beim Verlassen der Schule in lebensrettenden Notfallmaßnahmen geschult sein soll? Grundsätzlich ist zu befürworten, dass jede Person Kenntnisse über Techniken der Reanimation besitzt. Es ist anzustreben, dass sich der Anteil der Personen, die in Notsituationen lebensrettende Maßnahmen ergreifen können, erhöht.