BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13178 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahmen schließen, ihre Ausstattungen bleiben − Hat der Senat im Blick, was damit passiert? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in der Zeit der Flüchtlingskrise sehr schnell seinerzeit Erstaufnahmen in vielen Stadtteilen Hamburgs geschaffen. Für die Ausstattung der Unterkünfte wurden in erheblichem Umfang Materialien und Ausstattungsgegenstände gekauft. Mittlerweile ist die Zahl der Erstaufnahmen erheblich zurückgegangen und ein Großteil der Ausstattung, die speziell für den Bedarf der Massenunterkünfte zugeschnitten war, wird nicht mehr benötigt. Nun lässt der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) Matratzen, Betten und allerlei andere Dinge einlagern, doch es stellt sich die Frage, wie wirtschaftlich sinnvoll dies ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der sehr schnellen Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) in den Jahren 2015 und 2016 war auch eine entsprechende Materialausstattung zu beschaffen . Mit der Schließung und dem Rückbau von EA geht auch die Auflösung dieser Materialausstattung einher. Ein Teil dieser Materialausstattung ist als strategische/ taktische Reserve in einer Kombination zum Katastrophenschutz wie zur Flüchtlingsunterbringung vorzuhalten. Über diese notwendige Reserve hinausgehende Materialausstattungen sollen nach Möglichkeit aufgelöst werden. Um hier ein wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen zu ermöglichen, ist aufgrund der erheblichen Menge des zuvor benötigten Materials und der derzeit begrenzten Abnahmekapazitäten eine Zwischenlagerung notwendig. Bei jeder Aufgabe eines Standortes der EA erfolgt durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) eine Bestandsaufnahme, welche Gegenstände und Materialien noch weiterverwendet werden können und welche nicht. Dies betrifft überwiegend die technische Ausstattung (auch IT) sowie sonstige Ausstattungsgegenstände . Kriterien für die Einlagerung sind dabei hygienische Standards sowie der Erhaltungszustand und die Lagerfähigkeit der Gegenstände. Durch die intensive Nutzung und die besondere Unterbringungssituation in den EA unterliegen die Gegenstände grundsätzlich einer schnelleren Abnutzung beziehungsweise im Nutzungszeitraum sogar einem Komplettverbrauch. Um die Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gewährleisten, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Lagerung oder Entsorgung sinnvoll ist. Gegenstände, die unbrauchbar, beschädigt oder so verschmutzt sind, dass eine Weiterverwendung oder Lagerung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, werden bereits im Rahmen des Rückbaus direkt entsorgt. Durch die vorherige Erfassung der weiter zu verwendbaren Materialien wird sichergestellt, dass das Material nicht zweckentfremdet oder unzuverlässig von Dritten einbehalten werden kann. Die Entsorgungskosten gehen in den Gesamtentsorgungskosten des Rückbaus auf und werden ebenfalls nicht gesondert statistisch erfasst. Drucksache 21/13178 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das noch verwendbare Material sowie neuwertige Ausstattungen werden, soweit sie nicht einer direkten Wiederverwendung zugeführt werden, eingelagert. Sofern eine längere Lagerhaltung aufgrund des Erhaltungszustands nicht mehr in Betracht kommt, werden die Gegenstände unter Berücksichtigung haushalterischer Grundsätze vor dem Ablauf der Lagerfähigkeit nach Möglichkeit weiterverwertet oder im Rahmen humanitärer Hilfe abgegeben. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt mit dem Ablauf der Lagerfähigkeit eine Entsorgung. Die Ausstattung wird an drei Standorten (Brandstücken, Osterrade und Havighorster Weg) gelagert, wobei lediglich das Lager Brandstücken 43 mit 2.400 m² ausschließlich zu diesem Zweck gemietet wurde. Die monatlichen Mietkosten betragen 15.200 Euro inklusive Betriebs- und Heizkosten. Bei den beiden anderen Lagerorten handelt es sich um ehemalige EA, die ungenutzt sind und bei denen die vertraglich vereinbarte Mietlaufzeit noch nicht erreicht wurde. An diesen Standorten werden Leerstand und zusätzliche Kosten für teure Lagerflächen vermieden und damit wirtschaftlich gehandelt . Die IT-Ausstattung wird in einem gesicherten Bereich der Lagerstandorte gelagert , bevor sie schnellstmöglich einer Weiterverwendung zugeführt wird. So konnte das Netz des Hamburger Katastrophenschutzes mit diesen Geräten bereits in Teilen erneuert werden. Darüber hinaus angemietete Hardware wird zurückgegeben. Alle Gegenstände sollen möglichst einer neuen Verwendung zugeführt werden. Bei Bedarf werden sie in den bestehenden EA weiterverwendet. Ebenfalls wurden Gegenstände wie zum Beispiel Betten, Matratzen und Waschmaschinen für die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zur Ausstattung von öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften bereitgestellt, insbesondere um Inbetriebnahmen nicht zu verzögern. Ausstattung, die noch verwendbar ist, wird zunächst immer den Behörden angeboten. Sollte hier kein Abnehmer gefunden werden, erfolgt nach § 63 Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Wertermittlung und Verkauf an Dritte. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob Gegenstände weiterhin im Lager vorrätig gehalten werden müssen oder veräußert werden können. Der ZKF hat die letzte Inventur im Mai 2018 durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele und welche Erstaufnahmen mit jeweils welcher Platzzahl wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geschlossen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/2599, Drs. 21/2837, Drs. 21/3227, Drs. 21/3646, Drs. 21/3915, Drs. 21/4293, Drs. 21/4734, Drs. 21/5124, Drs. 21/5453, Drs. 21/5812, Drs. 21/6222, Drs. 21/6544, Drs. 21/7162, Drs. 21/7420, Drs. 21/7828, Drs. 21/8192, Drs. 21/8557, Drs. 21/8934, Drs. 21/9357, Drs. 21/9757, Drs. 21/10092, Drs. 21/10400, Drs. 21/10677, Drs. 21/11001, Drs. 21/11394, Drs. 21/11650, Drs. 21/12037, Drs. 21/12359, Drs. 21/12704 und Drs. 21/13055. 2. Wie hoch waren je Unterkunft die Räumungskosten? Zu den Räumungskosten nach Entstehungsdatum siehe Anlage. Zu den Räumungskosten werden Transport- und Entsorgungskosten gezählt, die im Rahmen des Rückbaus von geschlossenen Standorten entstanden sind. Hierzu kann auch der Transport von Containern zählen. 3. Nach welchen Kriterien werden die Materialien und Ausstattungsgegenstände im Rahmen des Rückbaus entsorgt beziehungsweise eingelagert ? Welche Materialien und Ausstattungsgegenstände werden entsorgt , welche eingelagert und auf welcher Grundlage geschieht dies? 4. In welchem Umfang wurden Materialien und Ausstattungsgegenstände auf welcher Grundlage entsorgt? Wie hoch waren die Entsorgungskosten in den einzelnen Jahren? Grundlage für die Entsorgung ist § 63 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13178 3 5. In welchem Umfang werden Materialien und Ausstattungsgegenstände eingelagert? Wie hoch sind die Einlagerungskosten? Für welchen Zeitraum ist die Einlagerung auf welcher Grundlage vorgesehen? Was geschieht mit den Materialien und Ausstattungsgegenstände nach Ablauf der Einlagerungszeit? 6. Wie viele Materiallager wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom ZKF oder welcher anderen Stelle an jeweils welchen Standorten zu welchen monatlichen Mietkosten mit jeweils wie vielen Quadratmetern betrieben? 7. Wie hoch sind die anfallenden Kosten für die Verwaltung der jeweiligen Materiallager? Wie haben sich diese Kosten seit 2016 jeweils entwickelt ? Die Einlagerungskosten setzen sich aus den Miet- und Nebenkosten für die Lager sowie den Lagerverwaltungskosten zusammen. Vom ZKF wurden beziehungsweise werden folgende Standorte als Lager genutzt: Standort monatliche Kosten Quadratmeter Bemerkung Oststraße 3, Norderstedt 13.328,-- Euro 1.200 m2 zzgl. 400 m2 Freifläche Das Lager wurde in der Zeit vom 8.2.2016 – 8.7.2017 angemietet. Brandstücken 43, Hamburg 15.200,-- Euro 2.790 m2 Mietbeginn: 1.3.2016 Osterrade 51, Hamburg 26.100,-- Euro 3.698 m2 zzgl. 4.054 m2 Freifläche Der ehemalige Erstaufnahmestandort wird seit Schließung zum 30.6.2017 als Lager genutzt. Havighorster Weg 16, Hamburg 73.873,20 Euro 2.682 m2 zzgl. Freifläche Der Standort wurde ab 11.4.2016 angemietet und war ursprünglich als Erstaufnahmeeinrichtung geplant . Für die Lagerverwaltung werden nach Bedarf Lagermeister (24,40 Euro je Stunde) inklusive Fahrzeug (7,14 Euro je Stunde) im Rahmen der Fremdleistungen eingesetzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 9. a) bis j). 8. Wie viele VZÄ waren im Jahr 2016 mit der Aufgabe der Verwaltung von Material im ZKF beschäftigt? Wie viele VZÄ sind derzeit mit dieser Materialverwaltung betraut? 2016 waren im ZKF zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit der Aufgabe der Verwaltung von Material beschäftigt. Aktuell sind 2,8 VZÄ mit der Materialverwaltung betraut. 9. Wie hoch sind die Stückzahlen an eingelagerten: a) Doppelstockbetten? b) Betten einfach? c) Matratzen? d) Waschmaschinen? e) Kühlschränken? f) Zelten? g) Tischen? h) Stühlen? i) Und welche sonstigen Gegenstände sind noch in jeweils welcher hohen Stückzahl eingelagert? Folgende Gegenstände werden aktuell eingelagert: Drucksache 21/13178 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gegenstände Stückzahl Etagenbetten, div. Größen 5.983 Betten, einfach 704 Kinderbetten 105 Matratzen 11.686 Waschmaschinen 134 Kühlschränke 0 Zelte 83 Tische 644 Stühle 2.657 Darüber hinaus werden diverse sonstige Gegenstände wie zum Beispiel Spielgeräte, Wäschetrockner und Stromgeräte in geringer Stückzahl eingelagert. 10. Die Betreiber der einzelnen Erstaufnahmen haben darüber hinaus IT- Ausstattung für die Verwaltung der Erstaufnahmen angeschafft. Was ist mit dieser Hardware nach Schließung der Unterkünfte passiert? Wo wird diese Hardware gelagert? 11. Hat der Senat auf Grundlage § 7 Landeshaushaltsordnung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt, die sich insbesondere mit der Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände befasst und diese den Mietkosten für die Materiallager gegenüber gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 12. Wann hat die letzte Inventur in den Materiallagern und durch wen stattgefunden ? 13. Wird das Material aktiv verwertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage? 14. Ist das Material aus den Erstunterkünften auch in öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) zu verwenden? Wenn ja, wo ist es wie wieder in Einsatz gebracht worden? Wenn nein, warum nicht beziehungsweise für welche Gegenstände schließt sich aus welchen Gründen eine Weiterverwendung in örU aus? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13178 5 Anlage Erstaufnahme Entsorgung Transport 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Behrmannplatz 2.230,96 € 0,00 € 0,00 € 4.573,63 € 0,00 € 0,00 € Bloomkamp 4.088,33 € 0,00 € 0,00 € 15.279,83 € 397,46 € 0,00 € Bredowstraße 0,00 € 14.983,05 € 0,00 € 0,00 € 2.522,80 € 0,00 € Dratelnstraße 0,00 € 1) 0,00 € 10.508,24 € 0,00 € Flagentwiet 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Geutensweg 0,00 € 1) 2.261,00 € 0,00 € 1) 690,20 € Grellkamp 0,00 € 7.554,16 € 1.216,42 € 0,00 € 7.229,06 € 833,04 € Hellmesberger Weg 0,00 € 1.852,03 € 0,00 € 0,00 € 1.613,78 € 0,00 € Holstenhofweg 0,00 € 2.782,91 € 0,00 € 0,00 € 342,78 € 0,00 € Hörgensweg 7.950,69 € 0,00 € 0,00 € 19.880,31 € 0,00 € 0,00 € Jenfelder Moorpark 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7.029,43 € 12.435,38 € Karl-Arnold-Ring 0,00 € 4.844,99 € 0,00 € 0,00 € 3.438,38 € 0,00 € Kieler Straße 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.709,22 € 0,00 € Kurdamm 0,00 € 199,92 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kurt-A. Körber Chaussee 1) Münzstraße 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.379,81 € 0,00 € 0,00 € Neuland I 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 17.431,60 € Neuland II 0,00 € 2.081,86 € 0,00 € 0,00 € 39.975,34 € 0,00 € Niendorfer Straße 0,00 € 13.284,01 € 0,00 € 0,00 € 73.603,69 € 0,00 € Ohlstedter Platz 0,00 € 285,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Oktaviostraße 1) Osterrade 0,00 € 2.741,76 € 0,00 € 0,00 € 36.526,54 € 0,00 € Papenreye 0,00 € 0,00 € 4.858,72 € 0,00 € 0,00 € 8.239,21 € Rugenbarg 1) Schaarsteinweg 0,00 € 0,00 € 0,00 € 301,81 € 0,00 € 0,00 € Schwarzenberg Festplatz 0,00 € 21.356,52 € 0,00 € 0,00 € 7.685,63 € 0,00 € Vogt-Kölln Straße 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Wendenstraße 0,00 € 1.131,69 € 4.313,75 € 0,00 € 1.371,97 € 1.570,81 € Wiesendamm 3 1) Wiesendamm 24 4.941,64 € 0,00 € 0,00 € 10.515,88 € 0,00 € 0,00 € 1) Die Daten sind noch nicht ausgewertet.