BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13181 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie ernst ist es dem Senat wirklich mit seinem Einsatz für die Gesundheitsberufe ? Der Senat setzt sich seinen eigenen Worten zufolge seit Langem für die Schulgeldfreiheit bei Gesundheitsberufen ein. Mit dem im Juli 2017 verkündeten „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ der CDU-geführten Bundesregierung wurde die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen in den Pflegeberufen bereits als Ziel mit flächendeckender Umsetzung ab 2020 definiert. In Hamburg ist die Ausbildung an den staatlichen Pflegeschulen laut Angaben des Senats aus Drs. 21/10386 bereits kostenfrei, die Ausbildung in der Logopädie, Ergo- und Physiotherapie an der MAH Medizinischen Akademie GmbH der Asklepios Kliniken ebenfalls. In dieser Schule werden die genannten Ausbildungen grundsätzlich über die Träger der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. In allen anderen Gesundheitsfachschulen ist die Ausbildung laut Senatsangaben aber kostenpflichtig, da es sich bei den Trägern um private Wirtschaftsunternehmen handele. Erste Schritte, angestoßen vom Bund, sind also in Hamburg bereits getan. Allerdings gehen andere Bundesländer konsequent weiter, um etwas gegen den Mangel an Fachkräften in den Gesundheitsberufen zu unternehmen. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Baden- Württemberg, Bayern oder Schleswig-Holstein werden Pläne entwickelt, damit Schulgeldzahlungen der Berufswahl nicht länger im Wege stehen – auch nicht an Berufsschulen in privater Trägerschaft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10386 ausgeführt , dass eine generelle Schulgeldfreiheit bei Gesundheitsberufen vom Bund zu initiieren ist. Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, in dieser Legislaturperiode die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in allen Gesundheitsfachberufen zu schaffen. Hamburg wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um kostenfreie Bildungsangebote auszubauen sowie bestehende Förderinstrumente weiterzuentwickeln, wenn die neue Bunderegierung hierfür die oben genannten gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen hat. Über Initiativen anderer Bundesländer liegen dem Senat keine Kenntnisse vor, sie können daher auch nicht bewertet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es im Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Pläne, das Schulgeld für angehende Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten an privaten Schulen zu übernehmen? Drucksache 21/13181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a) ab wann soll diese Beitragsfreiheit gelten und welche Haushaltsmittel (Höhe und Herkunft) sind dafür vorgesehen? b) inwieweit werden die Krankenkassen in die Konzeptionierung und Finanzierung einbezogen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5. 2. Welche anderen Maßnahmen verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um die Gesundheitsberufe und die dazugehörigen Ausbildungen in Hamburg attraktiver zu gestalten? Die zuständige Behörde ist fortlaufend engagiert sowie im Dialog mit den betroffenen Akteuren, um die Attraktivität der Gesundheitsberufe zu verbessern. Die Steigerung der Attraktivität setzt sich jeweils aus einem breiten Spektrum von Maßnahmen zusammen, wie eine gute und zeitgemäße Ausbildung, eine gute Bezahlung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine guten Personalausstattung, um einer zunehmenden Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. In den meisten Bereichen unterfallen konkrete Maßnahmen der Regelungskompetenz des Bundes oder der Tarifautonomie. Im Bereich der Ausbildung zur Krankheits- und Gesundheitspflege setzt der Senat konsequent die neue generalistische Pflegeausbildung um, die zu einer Aufwertung des Pflegeberufs führen wird. Die Umsetzung hängt allerdings vom Erlass der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung und der Finanzierungs- Verordnung durch den Bund ab, auf die der Senat mit Nachdruck drängt. Die Reformen der anderen Gesundheitsberufe durch den Bund sind dringend geboten. Die vorbereitenden Arbeiten sind auf Drängen der Länder 2018 aufgenommen worden. Mit der Schaffung der Ausbildungsumlage wird bereits für die Ausbildung zur Pflegefachfrau /zum Pflegefachmann ab 2020 das Schulgeld an Privatschulen abgeschafft. An der staatlichen Pflegeschule besteht die Schulgeldfreiheit schon. Die bereits 2013 in Hamburg eingeführte Altenpflegeumlageverordnung hat die Ausbildungen zu Altenpflegern /-innen und Gesundheits- und Pflegeassistenten für die ausbildenden Einrichtungen wettbewerbsneutral gestaltet und so zu fortgesetzter Steigerung der Ausbildungsplätze geführt. Eine bessere Bezahlung in den Gesundheitsberufen unterliegt der Tarifautonomie. Der Senat hat sich auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Träger von Altenpflegeeinrichtungen eine vollständige Refinanzierung der Tariflöhne erhalten. Dies wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz III beschlossen und in Hamburg auch in den Vergütungsverhandlungen berücksichtigt. In Hamburg konnten mit dem Abschluss des Rahmenvertrags über die vollstationäre pflegerische Versorgung 360 Pflegestellen zusätzlich geschaffen werden. Im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung hat der Bund sich auf Initiative unter anderem Hamburgs zu einer ähnlichen Regelung entschlossen. Diese soll mit dem angekündigten Pflegesofortprogramm des Bundes umgesetzt werden. Ebenso setzt sich Hamburg auf Bundesebene für gesetzliche Vorgaben für eine bessere Personalausstattung in den Krankenhäusern ein, die durch Bundesrecht zu regeln sind. Dazu soll vom Bund eine flächendeckende Personalausstattung auf allen bettenführenden Stationen in den Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben und zügig umgesetzt werden. Die zuständige Behörde wird noch im Jahr 2018 in einer konzertierten Aktion mit den Trägern der Pflege durch geeignete Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und für ihn werben. 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tatsache, dass in nahezu allen Nachbarbundesländern auch für die Ausbildung in Gesundheitsberufen an Einrichtungen in privater Trägerschaft in absehbarer Zeit kein Schulgeld mehr erhoben wird? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13181 3 Siehe Vorbemerkung. 4. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht formuliert , eine kostenfreie Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen anzustreben . Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierfür bereits 15 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Inwiefern wird analog dazu eine finanzielle Belastung beziehungsweise Vorsorge im kommenden Doppelthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) berücksichtigt? Siehe Vorbemerkung. 5. Inwieweit fördert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Initiativen in Hamburg, durch die private Schulen eine kostenlose Ausbildung durch Kooperationen, beispielweise mit einer Klinik, anbieten können ? Die für die Krankenhausplanung zuständige Behörde begrüßt Zusammenschlüsse zwischen Hamburger Plankrankenhäusern und Berufsfachschulen zu einer gemeinsamen Schule mit den Krankenhäusern als Mehrheitsgesellschafter, die es ermöglichen , Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie in die Regelfinanzierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu überführen . Die Ausbildungsplätze sind dann jeweils den Hamburger Plankrankenhäusern zugeordnet. 6. Krankenhäuser und an sie angeschlossene Einrichtungen, die Therapeuten ausbilden, erhalten dafür Gelder aus einem von den Krankenversicherungen finanzierten Topf. Laut der Schulen reichen diese jedoch nicht aus, um die Ausbildung zu finanzieren. Den Fonds verwalten die Krankenhausgesellschaften. Der Ausbildungszuschlag, den die Krankenhäuser zu entrichten haben, wird vom Senat bestimmt. a) Wie bewerten die Schulen in Hamburg dieses Finanzierungsmodell? Genügen die Zuschüsse, um die Kosten zu decken? b) Gibt es Bestrebungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, dieses Modell zu verändern und wenn ja, in welcher Weise? c) Gibt es Bestrebungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, die Krankenkassen mehr an den Ausbildungskosten zu beteiligen? d) Gibt es Bestrebungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde auf Bundesebene, dass das duale Ausbildungssystem in allen Gesundheitsberufen Anwendung findet? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Die Ausbildungen in der Logopädie-, Ergo-, und Physiotherapie werden über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) finanziert, soweit die Schule eine Ausbildungsstätte ist, die mit einem Krankenhaus notwendigerweise verbunden ist. Die Schule hat dann Anspruch auf ein Budget, das die Kosten der Ausbildungsstätte bei wirtschaftlicher Betriebsgröße und Betriebsführung deckt und einen entsprechenden Ausbildungszuschlag, der in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen ist. Das Budget und der Ausbildungszuschlag werden zwischen den Trägern der Schule und den gesetzlichen Krankenkassen verhandelt. Die zuständige Behörde prüft die Rechtmäßigkeit des Budgets, darf dabei aber keinen Einfluss auf seine Höhe oder den Ausbildungszuschlag nehmen. Die zuständige Behörde teilt die Auffassung der Fragestellerin nicht, dass die Finanzierung über das KHG in den Krankenhäusern nicht ausreichend ist, um die Ausbildung der Berufsfachschulen sicher zu stellen. Daher wird derzeitig kein Handlungsbedarf gesehen.