BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13184 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XIII), hier: Welchen Zeitplan hat der Senat? Die Umweltverbände haben umfassende Einwendungen bis zum 4. Mai 2018 an den Senat versendet. Als nächsten Schritt müssen die Planfeststellungsbehörden über die Einwendungen der Verbände entscheiden und dann selbst eine Stellungnahme abgegeben. Am Ende des Verfahrens wird der dritte Planfeststellungsbeschluss stehen. Unklar ist aber bisher, in welchem Zeitraum das Verfahren beendet sein wird und wann die weiteren Schritte zur Umsetzung der Fahrrinnenanpassung erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die in Drs. 21/12875 namentlich genannten Verbände und Vereine haben zu den ebenfalls in der Drs. 21/12875 aufgeführten Themen Einwendungen gegen die von den Vorhabensträgern beantragte dritte Planergänzung erhoben. Ob und inwieweit dem Antrag auf Planergänzung stattgegeben werden kann, haben die Planfeststellungsbehörden des Bundes und Hamburgs zu entscheiden. Die Planfeststellungsbehörden haben deshalb die von den Verbänden und Vereinen dargelegten Punkte den Vorhabensträgern mitgeteilt und um eine diesbezügliche Erwiderung gebeten. Die Planfeststellungsbehörden werden später die unterschiedlichen Auffassungen bewerten und danach über eine Planfeststellung des dritten Planergänzungsantrags entscheiden . Der zeitliche Verlauf dieser inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Punkten ist nicht verlässlich vorherzusagen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie wird der Senat mit den in den Einwendungen geforderten Anpassungen , Kritikpunkten umgehen? Was haben erste Überlegungen zu welchem Kritikpunkt ergeben (Bitte nach der Einwendung und dem Verband , Verein darstellen)? Siehe Vorbemerkung. Die Würdigung der vorgebrachten Punkte ist noch nicht abgeschlossen . 2. Wie wird eine Einordnung der Einwendungen in die abschließende Stellungnahme erfolgen? Hat der Senat dazu bereits Gespräche geführt beziehungsweise sich mit anderen Behörden und dem Bund abgestimmt? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. Sowohl auf der Seite der Vorhabensträger als auch im Bereich der Planfeststellung arbeiten die jeweils zuständigen Dienststellen Hamburgs untereinander wie auch mit den jeweils zuständigen Dienststellen des Bundes zusammen. Drucksache 21/13184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welchem Zeitraum plant der Senat über die geforderten inhaltlichen Anpassungen, Kritikpunkte der Verbände/Vereine zu entscheiden? Wann soll eine entsprechende Prüfung abgeschlossen sein? 4. Welche weiteren Verfahrensschritte bis zur Erstellung eines dritten Planergänzungsbeschlusses plant der Senat in welchem Zeitrahmen vorzunehmen? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Siehe Vorbemerkung. 5. Könnten die gesamten Unterlagen für die Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses noch im Jahr 2018 zusammengeführt werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/12875 und Vorbemerkung. 6. Wie ist der Zeitplan des Senats bis zur Fertigstellung der Fahrrinnenanpassung ? Geht der Senat weiter davon aus, dass noch im Jahr 2018 mit ersten Bauarbeiten/Baggerarbeiten für die Fahrrinnenanpassung begonnen werden kann? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dazu in welchem Zeitraum erfüllt sein? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie weit sind die Vorbereitungen für eine europaweite Ausschreibung für Bauarbeiten/Baggerarbeiten in der Elbe? Die HPA wird unmittelbar nach Erlass des Planergänzungsbeschlusses mit den erforderlichen Vergabeverfahren für die Ausführung der Fahrrinnenanpassung beginnen. Unabhängig davon, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Start der Bauarbeiten noch im Jahr 2018 oder später vorliegen, können die hierfür erforderlichen, in der Regel europaweiten Verfahren zur Vergabe der Bauaufträge teilweise so gestartet werden, dass kurzfristig nach Erlass des Planergänzungsbeschlusses mit ersten Arbeiten begonnen werden kann. Aufgrund von im Planfeststellungsbeschluss verankerten bauzeitlichen Restriktionen zum Schutz von Natur und Umwelt sowie der engen zeitlichen Verknüpfung mit den entsprechenden Bauaktivitäten der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes kann der Bauablauf detailliert erst dann festgelegt werden, wenn der genaue Zeitpunkt des Baustarts bekannt ist.