BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13186 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: Rückkauf Fernwärmenetz – Was ergab das Schiedsgutachten? In der Drs. 21/12587 berichtet der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), dass die Vorlage des Schiedsgutachtens an die Auftraggeber Vattenfall und HGV im Laufe des Mai 2018 zu erwarten sei.1 Spätestens bis zur Beantwortung dieser Anfrage sollte dem Senat demzufolge das Gutachten vorliegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement GmbH (HGV) wie folgt: 1) Zu welchen Ergebnissen ist der Schiedsgutachter im Schiedsverfahren gekommen? Wie hoch liegt insbesondere seine Bewertung für den gesamten Unternehmenswert sowie den Kaufpreis für die verbleibenden 74,9 Prozent am Fernwärmenetz? Der Gutachter hat den objektivierten Wert für 100 Prozent der Vattenfall-Wärme- Hamburg-GmbH-Anteile inklusive Heizkraftwerk Wedel (integrierter Unternehmenswert ) mit 645,1 Millionen Euro zum 1. Januar 2019 ermittelt.  Die Ermittlung eines Kaufpreises war nicht Gegenstand des Gutachtens. a. Wann genau hat er sein Schiedsgutachten in einer vorläufigen Fassung erstmalig welcher Dienststelle der FHH beziehungsweise welchem ihrer öffentlichen Unternehmen vorgelegt? Das Schiedsgutachten in einer vorläufigen Fassung ist beiden Auftraggebern (Vattenfall GmbH und HGV) am 3. Mai 2018 erstmalig vorgelegt worden. b. Wann hat er das Schiedsgutachten jeweils wem genau in der endgültigen Fassung vorgelegt? Das Schiedsgutachten in seiner endgültigen Fassung ist beiden Auftraggebern (Vattenfall GmbH und HGV) am 31. Mai 2018 vorgelegt worden. 2) Falls die Ergebnisse bis zur abschließenden Beantwortung dieser Anfrage durch den Senat noch nicht vorliegen: Bis wann genau soll dies der Fall sein? Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Vorlage des Gutachtens erneut verzögert? Siehe Antworten zu 1.a. und b. 1 Vergleiche Drs. 21/12587. Drucksache 21/13186 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3) Sind durch Dienststellen oder öffentliche Unternehmen der FHH Drittgutachten , gutachterliche Stellungnahmen, Prüfungen oder Ähnliche in Bezug auf die Wertermittlung des Fernwärmenetzes beziehungsweise das Schiedsgutachten in Auftrag gegeben worden? a. Wenn ja, wann und durch wen genau an welche Auftragnehmer? Ja, von der HGV ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 24. November 2017 mit einer Plausibilisierung der vom Schiedsgutachter verwandten energiewirtschaftlichen Parameter beauftragt worden. Am 12. März 2018 wurde dieser Auftrag erweitert als Review und Plausibilisierung wesentlicher Eingangsparameter der Unternehmensbewertung des Schiedsgutachtens auf sachliche und methodische Richtigkeit nach IdW S1. Im Übrigen siehe Drs. 21/12877 und Drs. 21/12375. b. Zu welchem Zweck und aus welchen Gründen erfolgte dies? c. Zu welchen Ergebnissen hat es geführt? Zweck der beauftragten gutachterlichen Stellungnahme ist die Prüfung, ob die HGV die vom Schiedsgutachter BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegte Unternehmensbewertung hinsichtlich der wesentlichen Parameter und Planungsgrundlagen und somit auch im Ergebnis akzeptieren kann. Ergebnisse liegen noch nicht vor.