BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13187 21. Wahlperiode 01.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 24.05.18 und Antwort des Senats Betr.: U2 nach Bergedorf Im Dezember 2004 hat die HOCHBAHN im Auftrag der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation eine Konzeptstudie mit dem Titel „Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung“ vorgelegt. In dieser Studie wird auch die Verlängerung der U2 nach Lohbrügge behandelt und als machbar bezeichnet . Die Verlängerung wurde dann aber zurückgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) erstellte Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung wurde im Jahr 2014 von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) vorgelegt. Darin wird auch eine mögliche Verlängerung der Linie U2 über Lohbrügge in Richtung Bahnhof Bergedorf betrachtet. Jedoch wurde diese denkbare Verlängerung der U2 im Ergebnis der Konzeptstudie gegenüber dringlicheren Vorhaben zurückgestellt (vergleiche Drs. 21/1736 und 21/12322). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN, der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1) Wurden bei dieser Studie die Bauvorhaben im Bezirk Bergedorf insbesondere die Neubaugebiete entlang des Reinbeker Redders berücksichtigt ? Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzeptstudie in den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen aufgeführten Potenziale wurden bei der Bewertung der verschiedenen Ausbauvorhaben zur U-Bahn-Netzerweiterung berücksichtigt. 2) Wurden andere Bauvorhaben (zum Beispiel Stuhlrohrquartier und Bebauung entlang des Schleusengraben) auf die Auswirkungen hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrsbelastung auf die B 5 (Bergedorfer Straße) berücksichtigt? Nein. Die Betrachtungen erfolgten ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 3) Mit dem geplanten Stadtteil Oberbillwerder kommt ein weiteres Siedlungsgebiet hinzu, welches ebenfalls an die B 5 angebunden werden soll. Hat der neue Stadtteil Einfluss auf die Beurteilung der Dringlichkeit zur Verlängerung der U2? Nein. Der geplante Stadtteil Oberbillwerder soll über die vorhandene S-Bahn-Station Allermöhe an den schienengebundenen ÖPNV angebunden werden. 4) Welche Maßnahmen plant der Senat, um die genannten Neubaugebiete in Bergedorf an den ÖPNV anzuschließen? Drucksache 21/13187 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle der genannten Neubaugebiete sind Gegenstand der gemeinsamen Planungen des Senats mit dem HVV zur Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes. Für die beiden in Bau befindlichen Gebiete am Schleusengraben und am Reinbeker Redder gibt es konkrete Überlegungen zum Busverkehr, die bei Bedarf umgesetzt werden können, für Oberbillwerder sind die Verkehrsunternehmen in die konzeptionellen Planungen eingebunden. Da der neue Stadtteil Oberbillwerder über die bestehende S-Bahn-Station Allermöhe an des Schnellbahnnetz angeschlossen wird, ist hier eine gestufte Ausweitung des Verkehrsangebots entsprechend der steigenden Nachfrage vorgesehen: Zum einen werden die Betriebszeiten der HVV-Linie S2 ausgeweitet und zum anderen ist auf dieser Linie perspektivisch auch der Einsatz von sogenannten Langzügen mit 30 Prozent mehr Platzkapazitäten pro Fahrt möglich. Bei der erwarteten räumlichen Ausdehnung des neuen Quartiers wird zur vollständigen ÖPNV-Erschließung auch eine Bedienung des Stadtteils durch eine beziehungsweise mehrere Buslinien erfolgen. 5) Wann wurde die Verlängerung der U2 nach Bergedorf zuletzt geprüft? 6) Wie steht der Senat zu einer Verlängerung der U2 nach Bergedorf? Die im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation erstellte und im Jahr 2014 von der HOCHBAHN vorgelegte Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung betrachtete auch eine mögliche Verlängerung der Linie U2 über Lohbrügge in Richtung Bahnhof Bergedorf im Hinblick auf den verkehrsbezogenen Nutzen. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst.